Offtopic: Rechts überholt :-D
Hi,
sorry nochmal für den Offtopic. @Mod: bitte verschieben, falls unerwünscht.
Bin heute auf die BAB gefahren und links neben mir hat einer keinen Platz gemacht, so dass ich über den Bescheuligungsstreifen musst. Dann erst bequemte sich die Dame nach links auf die Überholspur zu fahren und ich konnte auffahren.
VOR dieser fuhr nun noch ein anderer PKW knapp unterhalb der erlaubten Geschwindigkeit (erlaubt 120km/h, Tempo geschätzt 110 km/h) ebenfalls auf der linken Spur. Ich war wie gesagt neben der Dame, die mir keinen Platz machen wollte und vor dieser ein weiteres Auto.
Da ich etwas geladen war, wegen der Dame und der andere Partou keinen Platz machen wollte bin ich rechts neben ihn gefahren (mit etwa 130 km/h). Darauf hat er sein Tempo gedrosselt und ich war ein stückchen vor ihm. Hab den Blinker gesetzt um dann rüber zu fahren, worauf der andere jetzt Gas gegeben hat und mir fast hinten rein gefahren wäre. Darauf seh ich den Typ nur motzen und mich mit seinem Handy filmen. Ich weiß, dass rechts überholen verboten ist. Nötigung und Gefährdung allerdings auch. Dumm gelaufen alles...hinterher tats mir leid so reagiert zu haben. Aber Weihnachten schlägt mir aufs Gemüt! Lange rede kurzer Sinn: was droht? Laut Bußgeldkatalog 1 Punkt und 100 EUR (bei Gefährdung 125 EUR). Kann da noch mehr kommen? Habe 0 Punkte und noch nie welche gehabt.
Gruß
chaos2oo2
Beste Antwort im Thema
@chaos2oo2
Lern mal die Verkehrsregeln gscheit ebenso wie das auffahren auf die Autobahn.....
Aufm Beschleunigungsstreifen mußt DU schauen,wo Platz ist und dich dementsprechend verhalten!Wie bereits vor mir erwähnt,haben die Autos,die sich bereits auf den Fahrstreifen der AB befinden VORFAHRT!
Nix mit "PLATZ DA JETZT KOMM ICH!".Dazu kommt,das du aufm Beschleunigungsstreifen Feuer geben kannst,bis der Motor platzt,da gibt es KEIN Tempolimit (kleiner Tip: Ist der Grund für die Bezeichnung BECHLEUNIGUNGSstreifen.....)!
Dann brauchst auch keinen Schiß vor garnix zu haben.....
Warum macht man sich n Kopf über Dinge,die man noch nedmal schriftlich hat?Da kriegt man nur Magengeschwüre davon.....
Keine Post,nix zu befürchten,also warten bis was kommt.....
Alternativ kannst dir bis dahin in die Hose machen.....
Greetz
Cap 🙄
P.S.:Aufm Beschleunigungsstreifen darfste "rechst überholen",dafür sind die fetten Streifen da!Lernt man aber in der Fahrschule!
61 Antworten
Zitat:
@chaos2oo2 schrieb am 22. Dezember 2015 um 15:53:17 Uhr:
Hi,sorry nochmal für den Offtopic. @Mod: bitte verschieben, falls unerwünscht.
Bin heute auf die BAB gefahren und links neben mir hat einer keinen Platz gemacht, so dass ich über den Bescheuligungsstreifen musst. Dann erst bequemte sich die Dame nach links auf die Überholspur zu fahren und ich konnte auffahren.
...
Wenn neben dir einer fährt, dann geh doch einfach vom Gas und fahre hinter ihm (in diesem Fall ihr) auf. Nur weil du einen BMW fährst und auf eine Autobahn auffährst, musst du nicht auf dem Beschleunigunggstreifen schon auf 110 bis 120 km/h beschleunigen und dich dann beschweren, dass links neben dir nicht frei ist.
Leg den 3. Gang ein, such dir eine Lücke (schon beim Auffahren auf den Beschleunigungsstreifen) und da fährst du dann mit passender Geschwindigkeit rein. Wenn da zwei Brummis mit 10 m "Sicherheits"Abstand sind, dann kann man auch mal den Standstreifen mitbenutzen, aber sonst passt das eigentlich immer.
Irgendwas hast du grundlegend falsch gemacht und wirst es wohl immer wieder tun, wenn du da, wegen dieser völlig normalen Situation (die du eskaliert hast) schon "geladen" warst.
Zitat:
@chaos2oo2 schrieb am 23. Dezember 2015 um 17:22:45 Uhr:
ich versteh allerdings nicht, wo ich MEHRMALS gegen die Stvo verstoßen haben soll. Ggf. rechts überholt, ja. Und dann?
Ja, ok, Asche auf mein Haupt, die Aussage kam von mir. Außer das Du zu doof warst auf die AB aufzufahren, und das Du dann rechts überholt hast, kann man Dir nicht wirklich was vorwerfen, ohne etwas zu unterstellen, was Du falsch gemacht hast.
...ok, Dein Ausdruck..
Zitat:
die war auch schon etwas verbrauchter, genau wie ihr Typ
..nicht so mein Geschmack. Aber hat ja nun wirklich nichts mit Deinem auftreten im Straßenverkehr zu tun.
Aber deine Ausbürgerung steht fest, und glaube bloß nicht das solche Filetstückchen wie USA oder Kanada auf der Liste stehen. 🙂😉
Ich empfehle mal eine Exkursion nach UK. Dort mit einem Leihwagen auf den Motorway. Die Auffahrten enden ohne Beschleunigungsstreifen schräg zur Fahrbahn.
Also: Tempo an den fliessenden Verkehr anpassen, im Rückspiegel die Lücke suchen und einfädeln.
Notfalls etwas schneller als der fliessende Verkehr und dann in die Lücke "reinbremsen".
Klappt prima. Nach zwei Tagen Training gibts auch auf den gut ausgebauten Beschleunigungsstreifen auf unseren BAB keine Probleme mehr beim Auffahren...
@DieDicke: You made my day... :-):-)
Moin, Moin!
Ich meine, ich habe vor meinem ersten Beitag etwas überlesen, dass du gerade auf die Autobahn aufgefahren bist.
Also, es ist nun mal so, das der fließende Verkehr nicht sofort nach links ausweichen muss, wenn du kommst. Allerdings heißt dieser Streifen auch Beschleunigungsstreifen, Beschleunigen, um sich in den fließenden Verkehr einzufädeln. Sicherlich kann man da auch in begrenzten Maßen ein Fahrzeug rechts überholen. Aber, wie bereits mehrfach schon geschrieben, warte erst einmal die Anschuldigung ab, wenn überhaupt eine kommt.
Wird deine Aktion aber u.a. auch als Nötigung gewertet wird, was eine Straftat ist, wird du den Schein für eine Zeit abgeben müssen.
G
HJü
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Warum sind so viele Leute immer noch in dem Irrglauben das Filmaufnahmen vor Gericht nicht zugelassen werden können?
Wenn es darum geht eine Straftat aufzuklären z.B Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs dann kann der Richter damit argumentieren dass das Interesse die Straftat aufzuklären höher wiegt als der Datenschutz. Und somit zählt so ein Filmmaterial ganz schnell als Beweismittel.
Der Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung.
Kann mir das aber in solchen Fällen, wenn niemand mit Personenschaden beteiligt hier nicht vorstellen.
Eine Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs erfordert keine verletzten Personen damit der Tatbestand erfüllt ist.
Es kommt wohl immer auf den Einzelfall an. Aber wenn jemand eine Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs anzeigt und dabei angibt dass er diese mit einem Video belegen kann...
Würdest du dann als Richter sagen: Nein, das Video lasse ich nicht zu aus Datenschutzgründen?
Es ist eine Sache ob es um eine OWi geht wie z.B bei Rot über die Ampel etc... aber eine Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs ist schon ein ganz anderes Kaliber und es ist im Interesse der Allgemeinheit das solchen Leuten das Handwerk gelegt wird und der Führerschein genommen wird.
Darum ging es nicht. Sondern um die Verwendung von Videos als Beweismittel. Schmeiß nicht alles durcheinander.
Erstmal wäre es der reine Verdacht einer Nötigung oder sonstiges. Somit würde erstmal entschieden werden ob das Beweismaterial zugelassen wird oder nicht. Zum andern wäre bewusst dichtes Auffahren wohl hier eher die Nötigung als unvorsichtiges herüber ziehen.
Und Filmen wärend der Autobahnfahrt wäre vorsätzliche Gefährdung im Straßenverkehr und was weiß ich noch. Also würde er sich wohl selbst fic...
Und garantiert nicht sagen. Herr Polizist ich hab da was gefilmt.
Da wird zu 99% nix bei raus kommen solange sich nicht rein zufällig andere Zeugen dazu melden werden.
Hi,
Ein wichtiger Punkt würde hier auch schon genannt. Die Dame auf der Autobahn hat vorfahrt dir gegenüber. Sie muß nicht nach links rüber und es gilt auch kein Reißverschluss. Entweder du beschleunigst zügig an ihr vorbei, was erlaubt ist. Oder du ordnest dich hinter ihr ein. Das befahren des standstreifens ist in Ausnahmefällen erlaubt.
Wenn dir das bewußt ist beim nächsten mal hast du hoffentlich weniger Wut im Bauch und es kommt hinterher nicht mehr zu emotionalen überreaktionen.
Gruß Tobias
Zitat:
@Ice-D schrieb am 25. Dezember 2015 um 17:00:28 Uhr:
Und Filmen wärend der Autobahnfahrt wäre vorsätzliche Gefährdung im Straßenverkehr und was weiß ich noch. Also würde er sich wohl selbst fic...
Falsch, das nutzen des Handys am Steuer ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Desweiteren gibt es nicht nur plump das Handy - ich habe z.B eine Dashcam im Auto und und begehe somit nicht mal eine Ordnungswidrigkeit.
Dashcamps sind eine Grauzone, in D darf man öffentliche Strassen und Wege mit einer privaten Kamera nur bedingt filmen. Wer es macht, begeht trotzdem eine OWi.
Zitat:
@Ice-D schrieb am 25. Dezember 2015 um 17:00:28 Uhr:
Und Filmen wärend der Autobahnfahrt wäre vorsätzliche Gefährdung im Straßenverkehr und was weiß ich noch. Also würde er sich wohl selbst fic...
Und garantiert nicht sagen. Herr Polizist ich hab da was gefilmt.
Da wird zu 99% nix bei raus kommen solange sich nicht rein zufällig andere Zeugen dazu melden werden.
Wie Dieter Nuhr so passend zu sagen pflegt:"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ......"