Offtopic: Rechts überholt :-D
Hi,
sorry nochmal für den Offtopic. @Mod: bitte verschieben, falls unerwünscht.
Bin heute auf die BAB gefahren und links neben mir hat einer keinen Platz gemacht, so dass ich über den Bescheuligungsstreifen musst. Dann erst bequemte sich die Dame nach links auf die Überholspur zu fahren und ich konnte auffahren.
VOR dieser fuhr nun noch ein anderer PKW knapp unterhalb der erlaubten Geschwindigkeit (erlaubt 120km/h, Tempo geschätzt 110 km/h) ebenfalls auf der linken Spur. Ich war wie gesagt neben der Dame, die mir keinen Platz machen wollte und vor dieser ein weiteres Auto.
Da ich etwas geladen war, wegen der Dame und der andere Partou keinen Platz machen wollte bin ich rechts neben ihn gefahren (mit etwa 130 km/h). Darauf hat er sein Tempo gedrosselt und ich war ein stückchen vor ihm. Hab den Blinker gesetzt um dann rüber zu fahren, worauf der andere jetzt Gas gegeben hat und mir fast hinten rein gefahren wäre. Darauf seh ich den Typ nur motzen und mich mit seinem Handy filmen. Ich weiß, dass rechts überholen verboten ist. Nötigung und Gefährdung allerdings auch. Dumm gelaufen alles...hinterher tats mir leid so reagiert zu haben. Aber Weihnachten schlägt mir aufs Gemüt! Lange rede kurzer Sinn: was droht? Laut Bußgeldkatalog 1 Punkt und 100 EUR (bei Gefährdung 125 EUR). Kann da noch mehr kommen? Habe 0 Punkte und noch nie welche gehabt.
Gruß
chaos2oo2
Beste Antwort im Thema
@chaos2oo2
Lern mal die Verkehrsregeln gscheit ebenso wie das auffahren auf die Autobahn.....
Aufm Beschleunigungsstreifen mußt DU schauen,wo Platz ist und dich dementsprechend verhalten!Wie bereits vor mir erwähnt,haben die Autos,die sich bereits auf den Fahrstreifen der AB befinden VORFAHRT!
Nix mit "PLATZ DA JETZT KOMM ICH!".Dazu kommt,das du aufm Beschleunigungsstreifen Feuer geben kannst,bis der Motor platzt,da gibt es KEIN Tempolimit (kleiner Tip: Ist der Grund für die Bezeichnung BECHLEUNIGUNGSstreifen.....)!
Dann brauchst auch keinen Schiß vor garnix zu haben.....
Warum macht man sich n Kopf über Dinge,die man noch nedmal schriftlich hat?Da kriegt man nur Magengeschwüre davon.....
Keine Post,nix zu befürchten,also warten bis was kommt.....
Alternativ kannst dir bis dahin in die Hose machen.....
Greetz
Cap 🙄
P.S.:Aufm Beschleunigungsstreifen darfste "rechst überholen",dafür sind die fetten Streifen da!Lernt man aber in der Fahrschule!
61 Antworten
Ohne weiteres darf NICHT ALLES verwendet werden. Das gilt nur bei schwerwiegenden Dingen und müsste erstmal bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden. Er hat rechts überholt und nicht jemanden überfahren.
Sah die Alte auf dem Beifahrersitz wenigstens gut aus? 🙂
Alles andere an dem Fall ist Gedankenverschwendung, denn da wird nix kommen, das sage ich aus Erfahrung. Also: frohe Weihnachten, und nicht die Stimmung vermiesen lassen 😉
nee, die war auch schon etwas verbrauchter, genau wie ihr Typ. Ich hab mich da halt in dem Moment auch mit dem falschen angelegt. War ein S4, der da mit knapp 115 (120 waren erlaubt) auf der linken Spur dahingeschlichen ist. Er hätte spielen nach rechts fahren können. Aber scheinbar ging es ihm gegen den Strich überholt zu werden.
Als ich dann vor ihm war weil er sein Tempo verlangsamte hab ich halt den Blinker gesetzt um rüberfahren zu können. Dann ist er plötzlich in meinem Toten Winkel aufgetaucht, und hing mir im Heck, weil er scheinbar nicht wollte, dass ich ihn überhole.
Ich hab dann den Überholvorgang abgebrochen und bin wieder nach rechts. Musste dabei scharf bremnsen, da vor uns ein LKW war, den ich eigentlich überholen wollte. Aber der Herr vereinnahmte ja die linke Fahrbahn für sich. Heißt also ich bin zwar rechts an ihm vorbei gefahren, aber überholen konnte ich ihn nicht, weil er dann angefangen hat mich zu bedrängen. Somit hab ich abgebrochen und bin wieder nach rechts rüber.
Alles in allem hat er sicherlich auch einige Sachen gemacht, die nicht minder schlimm sind, wie mein rechts überholen, denke ich (stichwort: geringfügig langsamer als die rechte Spur, grundlos links gefahren und mich bedrängt). Weil obwohl ich rechts überholt habe, bedrängt habe ich niemanden, weil das dann wirklich gefährlich ist.
Mach dir keinen Kopp, wie schon gesagt wurde, die Zeit ist dafür zu Schade.
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Wenn einer so herumfuchtelt, mit Handy und wilden Gesten, dann brauchst du dir keine Sorgen machen.
Das sind Typen ( sog. Stummelträger) die sonst nichts zu melden haben, sich dann auf den Straßen abreagieren.
Und jetzt beruhige dich und feier schöne Weihnachten.
@ TE, die Frau muss Dich nicht rein lassen, Du hast Dich nach dem fließenden Verkehr zu richten.
Das Du dabei über den Beschleunigungstreifen hinaus gefahren bist, ist kein Beinbruch.
Den Rest hast Du selbst provoziert, hast mehrmals gegen die STVO verstoßen, musst Du jetzt mit leben.
Ob da jetzt was kommt...keine Ahnung, im schlimmsten Fall musst Du mit einer Ausbürgerung rechnen.
In diesem Fall, so glaube ich zu mindestens, darfst Du Dir noch das Land aussuchen in das Du abgeschoben wirst. Aber so schnell geht das nicht, Weihnachten 2015 wirst Du noch in Deutschland feiern dürfen.
Zitat:
@Wandlerautomatik schrieb am 22. Dezember 2015 um 23:12:59 Uhr:
Zu viele amerikanische Serien geguckt: In Deutschland gilt das nicht, hier darf alles verwendet werden.Zitat:
Handy während der Fahrt auch verboten also Beweismaterial illegal beschafft ? , wird nichts passieren , denke mal er wird eh nichts machen .
Und außerdem: Filmen und fotografieren darf man privat in Deutschland alles und jeden, solange man sich auf dem eigenen privaten Grund bzw. öffentlichem Grund befindet (aber Dauerüberwachung von öffentlichem Raum von privatem Grund aus ist verboten!). Ob man es veröffentlichen darf, steht auf einem anderen Blatt! Bei Bildern im öffentlichen Raum ist man normalerweise auf der sicheren Seite, wenn mindestens zehn Personen drauf sind.
Zum geschilderten Fall gehe ich mit KapitaenLueck konform... Geht mir am Popo vorbei, wer mich beim Rechts-überholen - selbst wenn ich es wirklich mal tu - filmt. Meine Lebenszeit ist mir zu schade, um sie hinter Linksschleichern zu verplempern oder mich gar noch über diese aufzuregen: *Husch* wech bin ich...
Im übrigen bin ich auch einer, der den Beschleunigungsstreifen mehr als nur ausnutzt. Ich nehm da auch gerne noch den nächsten LKW mit. Die Leute, die sofort bei Beginn der durchbrochenen Linie auf die Autobahn ziehen, sind mir ein Graus - meist haben die dann noch nicht mal 80 km/h drauf... Wenn die Dinger wirklich mal zu kurz ausgelegt sind, sollte man aber den Standstreifen nicht zu sehr strapazieren. Dort liegt dann gerne mal Dreck herum - und man will sich ja nichts einfahren.
Locker bleiben
Wa
Danke - alles richtig und meine Meinung 🙂
Zitat:
@Robomike schrieb am 22. Dezember 2015 um 20:35:34 Uhr:
Was heisst "nicht schlimm"? Es ist normal, sie ist auf der Autobahn und hat Vorfahrt. Dieses Rüberfahren ist eine gefährliche Unsitte, die in der DDR sogar verboten war.Zitat:
@matzzze schrieb am 22. Dezember 2015 um 16:19:36 Uhr:
Dass die Frau nicht rüber fährt, finde ich nicht schlimm.
Zitat:
@Robomike schrieb am 22. Dezember 2015 um 20:35:34 Uhr:
Tja, nur, welcher E36 schafft es auf einem üblichen Beschleunigungsstreifen schon bis 120? Öh... achso, theoretisch jeder? Dann liegts gar nicht am Auto?! 🙄Zitat:
Nächstes mal: Richtig Gas geben und beide schon bei der Auffahrt auf die AB überholen 🙂
Grüße,
Michael
Ich sage ja - es ist nicht schlimm wenn sie das tut 🙂
Beide meiner e36 (M3 3.2 & 328i) schaffen es auf dem Beschleunigungsstreifen auf 120+
Zitat:
@chaos2oo2 schrieb am 22. Dezember 2015 um 15:53:17 Uhr:
Bin heute auf die BAB gefahren und links neben mir hat einer keinen Platz gemacht, so dass ich über den Bescheuligungsstreifen musst. Dann erst bequemte sich die Dame nach links auf die Überholspur zu fahren und ich konnte auffahren.
Das ist schlicht verboten. Das darfst Du also nicht erwarten.
Genauer:
es ist verboten, ohne Überholabsicht nach Links zu fahren. Es ist sogar ausdrücklich verboten, nach Links zu fahren, um Einscherenden Platz zu machen.
Zitat:
VOR dieser fuhr nun noch ein anderer PKW knapp unterhalb der erlaubten Geschwindigkeit (erlaubt 120km/h, Tempo geschätzt 110 km/h) ebenfalls auf der linken Spur. Ich war wie gesagt neben der Dame, die mir keinen Platz machen wollte und vor dieser ein weiteres Auto.
Ist doch nett von Ihr, Dir Platz zu machen, obwohl sie abbremsen musste. Selbstverständlich ist das nicht. Nur verboten (s.o.).
Erzwingen darfst Du Einscheren nicht. Es ist ja erlaubt, den Standstreifen als erweiterten Einscher-Streifen zu benutzen. Also kannst Du weiterfahren. Und auch beschleunigen. Wenn das Sinn macht. Aber nicht das Rüberfahren erzwingen. Mann kann übrigens beim Einscheren auch wieder langsamer werden und die Schlange passieren lassen, bis eine Lücke kommt... nur so als Denkanstoß.
Erzwingen ist nicht, selbst dann nicht, wenn keiner Platz macht und die alle gegen die Pflicht verstoßen, die fast keiner kennt:
Du MUSST soviel Abstand halten, dass einer einscheren kann. Weil das sich wunderbar mit den Sicherheitsabstand deckt, weiss das keiner. Das gilt übrigens insbesondere auf Bundes- und Landstraßen. Ich mache das immer. Andere nicht.
Wie auch immer... wenn Du also nicht reingekommen bist, hat da schlicht jemand gegen den Sicherheitsabstand verstoßen.
Na und? - Shit happens. Weihnachtszeit => Nervzeit.
Zitat:
Da ich etwas geladen war, wegen der Dame und der andere Partou keinen Platz machen wollte bin ich rechts neben ihn gefahren (mit etwa 130 km/h). Darauf hat er sein Tempo gedrosselt und ich war ein stückchen vor ihm. Hab den Blinker gesetzt um dann rüber zu fahren, worauf der andere jetzt Gas gegeben hat und mir fast hinten rein gefahren wäre.
Dann war Dein Motor zu schwach 😁
Scherz beiseite... ich fahre erst nach Links rüber, wenn ich sicher bin, dass der mich nicht kriegt, wenn ich blinke.
Logisch, nicht? - Das hilft, Gefahren zu vermeiden, denn der andere ist garantiert nicht besser gelaunt als Du. Denk mal drüber nach.
Zitat:
Darauf seh ich den Typ nur motzen und mich mit seinem Handy filmen. Ich weiß, dass rechts überholen verboten ist. Nötigung und Gefährdung allerdings auch. Dumm gelaufen alles...hinterher tats mir leid so reagiert zu haben. Aber Weihnachten schlägt mir aufs Gemüt! Lange rede kurzer Sinn: was droht? Laut Bußgeldkatalog 1 Punkt und 100 EUR (bei Gefährdung 125 EUR). Kann da noch mehr kommen? Habe 0 Punkte und noch nie welche gehabt.
Gruß
chaos2oo2
Und Du glaubst, da kommt was?
Dass ich nicht lache. Der weiss genau, dass er auch Scheiße gebaut hat.
In kritischen Verkehrssituationen das Handy zücken und Filmen (lenkt extrem stark ab).
Der hat geblufft, was denklst Du denn?
Und was meinst Du, was ein Richter dazu sagen würde?
Und wieviele Anzeigen wird dann dieser kriminelle Linksschleicher dann wohl an diesem Tag stellen?
Du bist sicher nicht der einzige, der dem Schwachkopf begegnet ist und den der gerne anzeigen würde 😁
Nichts, was von der Situation gefilmt werden konnte, kann mit den Aufnahmen bewiesen werden. Er hat das Handy zu spät gezückt. Und wird selbst verknackt, wenn er zur Polizei geht.
Wetten?
k-hm
Zitat:
@k-hm schrieb am 23. Dezember 2015 um 14:52:37 Uhr:
Das ist schlicht verboten. Das darfst Du also nicht erwarten.Zitat:
@chaos2oo2 schrieb am 22. Dezember 2015 um 15:53:17 Uhr:
Bin heute auf die BAB gefahren und links neben mir hat einer keinen Platz gemacht, so dass ich über den Bescheuligungsstreifen musst. Dann erst bequemte sich die Dame nach links auf die Überholspur zu fahren und ich konnte auffahren.Genauer:
es ist verboten, ohne Überholabsicht nach Links zu fahren. Es ist sogar ausdrücklich verboten, nach Links zu fahren, um Einscherenden Platz zu machen.
..............k-hm
😕 😕 😕
Ist das jetzt eine "Lex k-hm" oder einfach nur ein verblichenes Relikt aus DDR-Zeiten ohne aktuelle rechtliche Relevanz?
ich versteh allerdings nicht, wo ich MEHRMALS gegen die Stvo verstoßen haben soll. Ggf. rechts überholt, ja. Und dann?
@FirstFord
Er hat evtl. StVO §7,Absatz 5 gemeint:
KlickZitat:
"(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."
Was anderes hab ich so auf die Schnelle nicht finden können,das mit der Vorfahrt des fließenden Verkehrs ist ja schon erwähnt worden.
Als Gefährdung zählt ja schon,das der auf der linken Spur,einer in diesem Falle zweispurigen Autobahn,vom Gas gehen muß,wenn da einer von rechts rüberkommt.....warum auch immer.
Am besten fährt man einfach mit dem hier im Hinterkopf:
Zitat:
"§1 Grundregeln
- (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Ist am einfachsten zu merken.
Greetz
Cap
Zitat:
@FirstFord schrieb am 23. Dezember 2015 um 16:26:51 Uhr:
😕 😕 😕Zitat:
@k-hm schrieb am 23. Dezember 2015 um 14:52:37 Uhr:
Das ist schlicht verboten. Das darfst Du also nicht erwarten.Genauer:
es ist verboten, ohne Überholabsicht nach Links zu fahren. Es ist sogar ausdrücklich verboten, nach Links zu fahren, um Einscherenden Platz zu machen.
..............k-hm
Ist das jetzt eine "Lex k-hm" oder einfach nur ein verblichenes Relikt aus DDR-Zeiten ohne aktuelle rechtliche Relevanz?
Ich glaube nichts von Beidem. Einfach nur völliger Blödsinn. Das trifft es eher. Mein Gott was einige hier für einen Stuss von sich geben. Hoffentlich liest keiner mit noch weniger Ahnung mit und glaubt diesen Blödsinn.😕
Kurz und knapp, entspann dich. Da wird nichts kommen. Das Filmen mit dem Handy war nur eine Drohgebärde, die dich verunsichern soll. Alles andere haben meine Vorredner schon gesagt.
@AS60
Die paar,die das lesen.....
Der Großteil da draußen auf den Straßen wissen nichtmal,das das hier geschrieben wurde und verhalten sich leider immer so,das sie bei JEDEM Beschleunigungsstreifen teilweise schon bis zu einem Kilometer vorher die Spur wechseln "um den anderen Platz zu machen",auch wenn sie noch nicht einmal sehen können,ob das überhaupt nötig wäre.....
Würd mich am wenigsten stören,wenns dann ein paar davon glauben würden,das die Spurwechselei dort verboten ist......was es je nach Situation ja dann schon irgendwie ist.....
Wenn du einem vor den Kühler fahren würdest,der von hinten ankommt,dann ist es ja nicht erlaubt,einfach die Spur zu wechseln......eben §7,Abs.5....
Greetz
Cap