Offtopic: Rechts überholt :-D

BMW 3er E36

Hi,

sorry nochmal für den Offtopic. @Mod: bitte verschieben, falls unerwünscht.

Bin heute auf die BAB gefahren und links neben mir hat einer keinen Platz gemacht, so dass ich über den Bescheuligungsstreifen musst. Dann erst bequemte sich die Dame nach links auf die Überholspur zu fahren und ich konnte auffahren.

VOR dieser fuhr nun noch ein anderer PKW knapp unterhalb der erlaubten Geschwindigkeit (erlaubt 120km/h, Tempo geschätzt 110 km/h) ebenfalls auf der linken Spur. Ich war wie gesagt neben der Dame, die mir keinen Platz machen wollte und vor dieser ein weiteres Auto.

Da ich etwas geladen war, wegen der Dame und der andere Partou keinen Platz machen wollte bin ich rechts neben ihn gefahren (mit etwa 130 km/h). Darauf hat er sein Tempo gedrosselt und ich war ein stückchen vor ihm. Hab den Blinker gesetzt um dann rüber zu fahren, worauf der andere jetzt Gas gegeben hat und mir fast hinten rein gefahren wäre. Darauf seh ich den Typ nur motzen und mich mit seinem Handy filmen. Ich weiß, dass rechts überholen verboten ist. Nötigung und Gefährdung allerdings auch. Dumm gelaufen alles...hinterher tats mir leid so reagiert zu haben. Aber Weihnachten schlägt mir aufs Gemüt! Lange rede kurzer Sinn: was droht? Laut Bußgeldkatalog 1 Punkt und 100 EUR (bei Gefährdung 125 EUR). Kann da noch mehr kommen? Habe 0 Punkte und noch nie welche gehabt.

Gruß
chaos2oo2

Beste Antwort im Thema

@chaos2oo2
Lern mal die Verkehrsregeln gscheit ebenso wie das auffahren auf die Autobahn.....

Aufm Beschleunigungsstreifen mußt DU schauen,wo Platz ist und dich dementsprechend verhalten!Wie bereits vor mir erwähnt,haben die Autos,die sich bereits auf den Fahrstreifen der AB befinden VORFAHRT!

Nix mit "PLATZ DA JETZT KOMM ICH!".Dazu kommt,das du aufm Beschleunigungsstreifen Feuer geben kannst,bis der Motor platzt,da gibt es KEIN Tempolimit (kleiner Tip: Ist der Grund für die Bezeichnung BECHLEUNIGUNGSstreifen.....)!

Dann brauchst auch keinen Schiß vor garnix zu haben.....

Warum macht man sich n Kopf über Dinge,die man noch nedmal schriftlich hat?Da kriegt man nur Magengeschwüre davon.....

Keine Post,nix zu befürchten,also warten bis was kommt.....

Alternativ kannst dir bis dahin in die Hose machen.....

Greetz

Cap 🙄

P.S.:Aufm Beschleunigungsstreifen darfste "rechst überholen",dafür sind die fetten Streifen da!Lernt man aber in der Fahrschule!

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Echt?
Das machst Du?
Ich schon lange nicht mehr. Da bin ich zu bestimmten Tageszeiten nur noch am Slalom-Fahren über drei Fahrspuren... so weit kommts noch.
Ich sehe nicht ein, meine und die Sicherheit der schnellen Linksfahrer zu gefährden, weil ein Arschloch meint, alleine auf der Welt zu sein.
Ich schraube einfach meine Aufmerksamkeit auf "DefCon 1", bin ausweich-fertig und hupe beim Rechts-Vorbeifahren.

k-hmHatte ich leider auch so.

1. Feiertag, A 9 München Richtung Nürnberg, kein TL, 3 Fahrbahnen + Standspur freigegeben, wenig PKW und gar kein LKW-Verkehr!
Ganz rechts völlig leer, heißt auch hier zügig (150) unterwegs. Dann auf der 2. Spur einer mit 120, keinerlei Anstalten nach rechts zu fahren, 3. und 4. Bahn auch einige Schnelle.
Bin erst rechts dahinter geblieben und hab überlegt und gehofft, doch hat ihn das nicht gestört/beeindruckt. Hab mich natürlich geärgert über soviel Ignoranz und bin dann doch rechts vorbei. Aber ohne Hupen...
War nicht mal der Einzige, doch selbst das konnte den guten Mann nicht dazu bringen, nach rechts auf die noch immer frei Spur zu wechseln.
Ich weiß, das war nicht StVO-konform...

VG

Zitat:

@Ice-D schrieb am 29. Dezember 2015 um 13:59:24 Uhr:


Oh sind wieder die Oberklugscheißer unterwegs.
Als 1. würde ich mal aufhören meine Aussage auseinander zu pflücken, sondern sie im ganzen zu sehen wie es gemeint ist, dann wird das Ganze auch klarer und 2. kenne ich den §305c.
Im Gegensatz zu manch anderen weiß ich ihn aber zu lesen UND zu verstehen. Mir fallen direkt zwei Sachen ins Auge die Anwendung finden könnten.
Mehr werde ich dazu nicht sagen. Der ein oder andere Hobbyrichter weiß es ja eh besser und versteht es nicht mal die zitieren Paragraphen zu verstehen.

Ich vermute mal du meinst unter anderem mich.

1. Gewöhn dir einen anderen Ton an
2. Wie ich schon sagte und dein Posting auch wieder beweist: Du hast keine Ahnung wovon du sprichst. Den § 305 c werte ich mal als simplen Schreibfehler.
Die beiden Sachen, die du hier sehen willst, könntest du ja mal benennen. Sonst wird dein ganzes Geschreibsel noch unglaubwürdiger. Ich bin gespannt, ob da noch was kommt.

Hier ist weder Alkohol noch sind Drogen im Spiel. Geistige oder körperliche Mängel sehe ich ebenfalls nicht. Und eine der sieben "Todsünden" des 315c ist ebenfalls nicht erfüllt. Und das allerwichtigste: Es wird durch das bloße filmen niemand konkret gefährdet, und das ist zwingend vorausgesetzt.
Dass es gefährlich werden kann, reicht nicht. Aber das weißt du ja. Du kannst ja Gesetze lesen und verstehst sie sogar.😁

Aber was rede ich. Wie gesagt: "Perlen vor die Säue werfen...."

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