Nun ist F30 dran bei den Dieben!
Hallo,
gestern Nacht wurde unser F30 mit Professional Navi von einem Dieb aufgebrochen. Das Navidisplay, der Navirechner, der hinter dem Klima und Radiobedienteil sitzt und das Bedienrädchen an der Mittelkonsole wurden gestohlen, nach dem der Dieb die hintere Dreieckscheibe eingeschlagen hat.
In wohne in einem kleinem und sehr ruhigen Vorort und das Auto stand auf der Straße (Sackgasse).
Der Schaden laut BMW Werkstatt beträgt über 6400 Euro inkl. kleinere Lackarbeiten an der hinteren Tür.
Laut BMW ist das der erste F30 mit Diebstahlschaden!
Ich muss sagen, dass wahrscheinlich der Dieb es sehr leicht hatte, weil er hat die sämtlichen Blenden, Leisten etc. ausgebaut, sogar mackenfrei bis auf eine Blende wo das Rädchen sitzt, diese hat ein paar mini Kratzer an der Kante.
Ich möchte Euch nur warnen, wahrscheinlich werden diese Navimodelle von BMW im Schwarzmarkt gefragt sein auch in Zukunft.
Mein Anwalt, mit dem ich gestern gesprochen habe, sagt dass im Moment BMW Navis häufiger gestohlen werden als z.B. Mercedes Navis.
Das ist auch kein Wunder, Mercedes baut immer noch in nagelneuen Autos Navis für teuer Geld ein, dessen Technik locker 10 Jahre alt ist, also der Markt für Mercedes Navi ist gesättig und es lohnt sich wahrscheinlich nicht mehr.
Ich möchte Euch nur vorwahnen! Der Schaden wird natürlich von Vers. übernommen aber muss SB in Höhe von 150 Euro zahlen und gar 10% Neu für Alt Abzug evtl. für das neue Navi.
Beste Antwort im Thema
Hallo,
gestern Nacht wurde unser F30 mit Professional Navi von einem Dieb aufgebrochen. Das Navidisplay, der Navirechner, der hinter dem Klima und Radiobedienteil sitzt und das Bedienrädchen an der Mittelkonsole wurden gestohlen, nach dem der Dieb die hintere Dreieckscheibe eingeschlagen hat.
In wohne in einem kleinem und sehr ruhigen Vorort und das Auto stand auf der Straße (Sackgasse).
Der Schaden laut BMW Werkstatt beträgt über 6400 Euro inkl. kleinere Lackarbeiten an der hinteren Tür.
Laut BMW ist das der erste F30 mit Diebstahlschaden!
Ich muss sagen, dass wahrscheinlich der Dieb es sehr leicht hatte, weil er hat die sämtlichen Blenden, Leisten etc. ausgebaut, sogar mackenfrei bis auf eine Blende wo das Rädchen sitzt, diese hat ein paar mini Kratzer an der Kante.
Ich möchte Euch nur warnen, wahrscheinlich werden diese Navimodelle von BMW im Schwarzmarkt gefragt sein auch in Zukunft.
Mein Anwalt, mit dem ich gestern gesprochen habe, sagt dass im Moment BMW Navis häufiger gestohlen werden als z.B. Mercedes Navis.
Das ist auch kein Wunder, Mercedes baut immer noch in nagelneuen Autos Navis für teuer Geld ein, dessen Technik locker 10 Jahre alt ist, also der Markt für Mercedes Navi ist gesättig und es lohnt sich wahrscheinlich nicht mehr.
Ich möchte Euch nur vorwahnen! Der Schaden wird natürlich von Vers. übernommen aber muss SB in Höhe von 150 Euro zahlen und gar 10% Neu für Alt Abzug evtl. für das neue Navi.
70 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BMW-Testfahrer
Auch bei der HUK-Coburg ist der Neuwert des Navis versichert und nicht der Zeitwert.Auszug aus den Versicherungsbedingungen:
Leistungsgrenze ist in allen Fällen der versicherte Neuwert am Tag des Schadens. Dazu gehören u.a.: Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme (soweit nicht serien-mäßig)
Aber es gibt ja oberschlaue Leute, die betreiben z.B. "Versicherungs-Hopping", um da vielleicht ein paar EUR vermeintlich zu sparen.
Die Versicherungsbedingungen sollte man sich dann aber auch näher anschauen.
Leider nein. Auch die HUK bezieht sich auf den §13 AKB. Darin heißt es:
§ 13. Umfang und Berechnung der Ersatzleistung in der Fahrzeugversicherung
(1)Leistungsgrenze
a) Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Schadens, soweit in den folgenden
Absätzen nichts anderes bestimmt ist.
Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden
muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige gebrauchte Teile
zu erwerben. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die unfallbedingten Reparaturkosten den
Wiederbeschaffungswert erreichen oder übersteigen.
Den von dir zitierten Satz zur Leistungsgrenze findest du in verständlicherer Form unter dem Punkt d:
Manchmal geht das aber auch in die Hose.
Anbei ein interessantes Urteil: Urteil.
Ach Manico, du willst einfach nicht nachgeben, oder? Du hast grundsätzlich nicht unrecht, aber einige Urteile ab 2009 sind nun eben auf SERIÖSE QUELLEN von Richtern entschieden worden. Es darf/soll dem Versicherungsnehmer kein Nachteil dadurch entstehen.
Und in deinem Text heißt es: "...Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Schadens soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist.". Und wenn ich extra einen Vertrag besitze, worauf der TE hinwies, kann mir das nicht passieren.
Ihr habt alle wie immer Recht 😎
Ähnliche Themen
Kann mir jemand ein gutes Felgenschloss empfehlen, für besagte bei Dieben beliebte 19" Felgen.
Am besten ein nicht so gängiges, für das nicht jeder Dieb ein passendes Gegenstück hat.
thx
Zitat:
Original geschrieben von clio.cup
Kann mir jemand ein gutes Felgenschloss empfehlen, für besagte bei Dieben beliebte 19" Felgen.
Am besten ein nicht so gängiges, für das nicht jeder Dieb ein passendes Gegenstück hat.
thx
Ich glaube es gibt kein sicheres Felgenschloss, höchstens gegen Gelegenheitsdiebe.
Profis verwenden unter anderem sowas hier:
http://www.motor-talk.de/.../spezial-nuss1-i203309197.htmlLG
Radair
PS: Hatte BMW früher nichtmal Felgenschlösser mit Schlüssel?
Zitat:
Original geschrieben von Bartman
Sicher sind nur hässliche Felgen. 😁
Hrhrhr, zum Beispiel diese hier:
http://www.motor-mania.org/urs-kommt-wieder/Nie wieder Angst um die Felgen ... 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von manico1512
Leider nein. Auch die HUK bezieht sich auf den §13 AKB. Darin heißt es:Zitat:
Original geschrieben von BMW-Testfahrer
Auch bei der HUK-Coburg ist der Neuwert des Navis versichert und nicht der Zeitwert.Auszug aus den Versicherungsbedingungen:
Leistungsgrenze ist in allen Fällen der versicherte Neuwert am Tag des Schadens. Dazu gehören u.a.: Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme (soweit nicht serien-mäßig)
Aber es gibt ja oberschlaue Leute, die betreiben z.B. "Versicherungs-Hopping", um da vielleicht ein paar EUR vermeintlich zu sparen.
Die Versicherungsbedingungen sollte man sich dann aber auch näher anschauen.§ 13. Umfang und Berechnung der Ersatzleistung in der Fahrzeugversicherung
(1)Leistungsgrenze
a) Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Schadens, soweit in den folgenden
Absätzen nichts anderes bestimmt ist.
Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden
muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige gebrauchte Teile
zu erwerben. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die unfallbedingten Reparaturkosten den
Wiederbeschaffungswert erreichen oder übersteigen.Den von dir zitierten Satz zur Leistungsgrenze findest du in verständlicherer Form unter dem Punkt d:
Manchmal geht das aber auch in die Hose.
Anbei ein interessantes Urteil: Urteil.
Die von Dir erwähnte Leistungsbeschränkung kann ich den mir vorliegenden AKB so nicht entnehmen (insbesondere nicht den zitierten §13 AKB).
Im Übrigen verweist m.E. der Link von Dir (weiter unten) nicht auf ein Unternehmen der HUK-Vers.-Gruppe.
Ich bezog mich i.Z. mit der Kaskoversicherung auf diese Version der HUK-Coburg:
Allgemeine Bedingungen
für die Kfz-Versicherung (AKB)
Stand 01.01.2013
Siehe Seite 6, wo unter Punkt A.2.1.4 Navigationssysteme aufgeführt sind (i.Z. mit der Kaskoversicherung bzw. Teilkasko, welche auch Bestandteil der Vollkasko ist):
http://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/kfz/KNB6113P.pdf
.