Neue Module braucht der SLK !
Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit würde es einem "Luxusfahrzeug" Namens SLK nicht schlecht stehen, wenn es außer einem Dachmodul auch ein Sitzheizungsmodul gäbe, welches auf Knopfdruck schon 5 Min vor Fahrtbeginn die eiskaloten Ledersitze vorwärmen würde.
Dazu evtl. auch gleich per Knopfdruck die Möglichkeit, den Motor ber Fernbedienung zu starten und das Wageninnere vorzuheizen.
Klar, per Satdheizung geht das, aber eine Standheizung haben wohl doch die wenigsten vewrfbaut.
Und wer eine beheizte Garage hat, für den ist das auch kein Thema, aber vielleicht parkt ja auch er sein Fzg. im Winter gelegentlich für einige Stunden im Freien (z.B. Kino, Oper, Kasino,....) bei -20 Grad.
Da wäre so eine Funktion wirklich angenhem. Müßte (IMHO) vom Aufwand bzw, der Technik her gesehen, fast einfacher zu machen sein, als das Dachmodul.
Was meint Ihr dazu ? Oder gibts sowas schon ?
Beste Antwort im Thema
Leute, lassts doch einfach mal gut sein. Diese, von einem einzigen User hervorgerufenen Diskussionen, machen das Forum langsam zu einem (kaputten) Witz.
Machts wie ich: freundlich Nicken, lächeln und dann die Augen verdrehen und den Kopf schütteln.
Jedes Wort, dass ihr ihr schreibt ist völlig umsonst, da beratungsresistent!
186 Antworten
... Deine auch nicht. :-)
Die Posts waren von 9/2008 und 12/2008, also fehlen mindestens 9 bzw. 12 Monate
Zitat:
Original geschrieben von Tigra99
... Deine auch nicht. :-)Die Posts waren von 9/2008 und 12/2008, also fehlen mindestens 9 bzw. 12 Monate
Okay! Gewonne - den Monat hab ich nicht gesehen...
Im Grunde auch wurscht, denn der labert eh den ganzen Tag nur (/"/§&😉(/?=§$)("§=!?)"§'*'*"§P)(&$ :-D
Zitat:
Original geschrieben von Pussybiker79
Okay! Gewonne - den Monat hab ich nicht gesehen...Im Grunde auch wurscht, denn der labert eh den ganzen Tag nur (/"/§&😉(/?=§$)("§=!?)"§'*'*"§P)(&$ :-D
Nur seltsam daß Du mich noch in keinem einzigen Punkt nachweislich und eindeutig widerlegen konntest!
Genau das was ich bei Dir schon unzähligemale getan habe (zuletzt mit deiner völlig daneben liegenden Auslegung der der WR VO).
Will hier aber jetzt nicht wieder zu weit abschweifen sondern an das bis hierher festgestellte Resümee erinnern:
Hier gehts ja um die vorgeschlagenen Module.
Offenbar gibt es jetzt niemanden mehr, der dazu ernst zu nehmende Zulassungsprobleme sieht.
Denn es ist zulassungsfähig, wie wir feststellen konnten, da vergelichbares an diversen anderen Fahrzeugen bereits (zugelassen) existiert....
.....Dann könnte doch nun langsam mal der eine oder andere Hersteller beginnen, sowas zu entwickeln und damit Geld verdienen, denn hier besteht noch eine Marktücke, nach der doch immer wieder so viele suchen.
Außerdem sind prinzipiell durchaus auch noch andere ausßer mir interessiert.
Denn gäbe es das Modul bereits, würde doch jeder der etwas auf sich hält, seiner Partnerin mit einem vorgeheizten Sitz im Winter oder einem vorgekühlten Wagen im Hochsommer bieten wollen, wobei sich das Interesse meinerseits ausschließlich mit meinem ganz persönlichen Wohlbefinden begründen ließe.
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Offenbar gibt es jetzt niemanden mehr, der dazu ernst zu nehmende Zulassungsprobleme sieht.
Nicht sehen oder nicht kennen, bedeutet nicht, dass etwas nicht existiert.
Dafür bist doch gerade Du der lebende Beweis.
Das ist wieder das Ding mit den übergeordneten gesetzgeberischen Abhandlungen, die auch ganz woanders stehen können und trotzdem eine Wirksamkeit haben.
Zitat:
Dann könnte doch nun langsam mal der eine oder andere Hersteller beginnen, sowas zu entwickeln ...
Gibt es doch, sogar in den verschiedensten Varianten als Stand-allone oder kombiniert mit einer Alarmanlage oder voll integrierbar in den Bus, sind aber alle nicht zulässig - weil es ein pauschales Verbot gibt bzw. die Auflagen, um eine legale Nutzung zu ermöglichen, den hier gewollten Vorteil völlig konterkarieren.
Das Vorhandensein von Ausnahmen ist kein Nachweis für eine allgemeine Zulässigkeit, sondern basiert nur auf der Einhaltung der dafür notwendigen Auflagen.
Eine Sitzheizung oder Kühlung des Fahrzeugs vor dem Losfahren/Motorstart ist nicht unzulässig. Es gibt nur technische Probleme, wie zB. die Batteriekapazität eines klassischen Fahrzeugs.
Bevor eine halbwegs freundliche Erwärmung des Sitzes über die E-Sitzheizung oder spürbare Innenraumabkühlung über eine elektrisch angetriebene Klimaanlage erfolgen würde, wäre eine klassische Starterbatterie entladen.
Mir einer "zweiten" Batterie ist eine Standkühlung kein Problem, kauf der einen Prius. Der hat das, weil er die notwendige Energie aus der Hybridbatterie entnimmt. Geht aber auch nur für 3 Minuten, dann ist die Batterie leer, allerdings der Innenraum auch deutlich spürbar kühler.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Nicht sehen oder nicht kennen, bedeutet nicht, dass etwas nicht existiert.Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Offenbar gibt es jetzt niemanden mehr, der dazu ernst zu nehmende Zulassungsprobleme sieht.
All Deine obigen Argumente dagegen liegen NEBEN der Realität, siehe den Verlauf des Threads mit entsprechenden Nachweisen.
Denn es wurden konkrete Beispiele daür genant, daß die Techik sehr wohl bei uns zulassungsfähig ist und bei entsprechender Anwendung der Vorschriften, auch zugelassen wurden.
Das gilt sowohl für den "Fernstart" als auch für die Technik daraus folgender "Vorheizung" von Sitz oder/und normaler Fahrzeugheizung bzw. "Vorkühlung" durch Klimaanlage und zwar nicht durch zusätzliche Batterie sondern durch die normale Batterie, die aufgrund des Laufs des Motors eben NICHT leer wird, wegen der betriebenen Verbraucher.....
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
All Deine obigen Argumente dagegen liegen NEBEN der Realität, siehe den Verlauf des Threads mit entsprechenden Nachweisen.Denn es wurden konkrete Beispiele daür genant, daß die Techik sehr wohl bei uns zulassungsfähig ist und bei entsprechender Anwendung der Vorschriften, auch zugelassen wurden.
Da finde ich in dem gesamten Thread nichts.
Dir wurde mehrfach genannt, wo Verbote einer Fernstartanlage zu finden dind. Du akzeptierst es nur nicht, weil Du zu faul bist, einen langen Gesetzestext zu lesen, nicht in der Lage bist ihn zu verstehen oder mittels sehr merkwürdiger Argumentationsketten Dir eine Zulässigkeit zusammen reimst.
Zitat:
Das gilt sowohl für den "Fernstart"
Nein, ein Fernstart ist zweifelsfrei und völlig unmissverständlich unzulässig, da kommst Du nicht dran vorbei.
Es gibt eine ganz eindeutige Vorschrift (die hier überhaupt noch nicht genannt wurde), die die für einen Fernstart notwendigen Voraussetzungen sehr detailliert nennt und unmissverständlich einen Fernstart verbietet, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Bei der von Dir angestrebten Nutzungsmöglichkeit können die Forderungen nicht erfüllt werden, somit ist ein von Dir gewollter Fernstart klar unzulässig.
Auf eine Nennung dieser Vorschrift verzichte ich, weil sie Dir wieder viel zu lang sein wird, um sie zu lesen.
Zitat:
als auch für die Technik daraus folgender "Vorheizung" von Sitz oder/und normaler Fahrzeugheizung bzw. "Vorkühlung" durch Klimaanlage und zwar nicht durch zusätzliche Batterie sondern durch die normale Batterie, die aufgrund des Laufs des Motors eben NICHT leer wird, wegen der betriebenen Verbraucher.....
und das war es dann auch, laufender Motor ist, so wie Du es machen willst, unzulässig.
Ob ein Warmlaufenlassen im Stand nun unter dem Begriff "unnötig" nach §30.1 StVO fällt oder nicht, kannst Du hier lange argumentieren - es ist müßig.
Es gibt zwar ab und an Verwarnungsgelder nach §30.1 StVO über 10 Euro, jedoch kein Gerichtsurteil, bei dem nach einem Widerspruch eine definierende Entscheidung über "unnötig" getroffen wurde.
Deshalb wurde in einigen Städten mittlerweile dazu übergegangen nicht mehr den §30.1 StVO einschlägig zu nutzen, sondern §38 Bundesimmissionschutzgesetz in Verbindung mit §117 Ordnungswidrigkeitengesetz als Anfangstatverdacht und da sind wir dann bei beeindruckenden bis zu 5.000 Euro Bußgeld.
Und dazu gibt es dann sogar auch ein Gerichtsurteil aus Hamburg, bei dem ein Bußgeld über 2.000 Euro wegen Warmlaufen lassen bestätigt wurde. Ein Fahrer hatte den Motor gestartet und dann in Ruhe die Scheiben freigekratzt, insgesamt etwa 10 Minuten.
Das Gericht hatte diese 2.000 Euro für verhältnismäßig gehalten, weil es in etwa den Kosten einer Standheizung entspricht und eine Strafe keinen finanziellen Vorteil darstellen sollte, um ein Fehlverhalten auch noch zusätzlich wirtschaftlich lohnenswert zu machen.
Aber ich bin mir sicher, dass man dies mit Dir nicht hätte machen können. Dinge mit dem Autofahrzeug nach irgendwas anderem zu bestrafen, wo nicht StVO drüber steht, ist bei Dir sicherlich verfassungswidrig oder irgendsowas.
So ein Quatsch,
der TE wünscht sich ein solches Modul.Keine Firma wird es herstellen.So ein Ding wäre auch nicht ganz einfach "Plug and Play" da es umfassend in die Motorelektronik eingreifen müsste die WFS umgehen und zugelassen werden muss.
Welche Firma soll so ein Ding bauen/einbauen?Für das Doppel J natürlich billisch billisch.
ERGO wird es so ein Modul NIE geben.!!!
Müssig über ungelegte EIER zu Diskutieren.
Entweder Standheizung ODER/UND Garage wenn nicht: Pech gehabt und frieren.
and another Supernutzlosschnickschnack Thread
Grüsse!
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Da finde ich in dem gesamten Thread nichts.Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
All Deine obigen Argumente dagegen liegen NEBEN der Realität, siehe den Verlauf des Threads mit entsprechenden Nachweisen.Denn es wurden konkrete Beispiele daür genant, daß die Techik sehr wohl bei uns zulassungsfähig ist und bei entsprechender Anwendung der Vorschriften, auch zugelassen wurden.
Dir wurde mehrfach genannt, wo Verbote einer Fernstartanlage zu finden dind. Du akzeptierst es nur nicht, weil Du zu faul bist, einen langen Gesetzestext zu lesen, nicht in der Lage bist ihn zu verstehen oder mittels sehr merkwürdiger Argumentationsketten Dir eine Zulässigkeit zusammen reimst.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Nein, ein Fernstart ist zweifelsfrei und völlig unmissverständlich unzulässig, da kommst Du nicht dran vorbei.Zitat:
Das gilt sowohl für den "Fernstart"
Es gibt eine ganz eindeutige Vorschrift (die hier überhaupt noch nicht genannt wurde), die die für einen Fernstart notwendigen Voraussetzungen sehr detailliert nennt und unmissverständlich einen Fernstart verbietet, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Bei der von Dir angestrebten Nutzungsmöglichkeit können die Forderungen nicht erfüllt werden, somit ist ein von Dir gewollter Fernstart klar unzulässig.
Auf eine Nennung dieser Vorschrift verzichte ich, weil sie Dir wieder viel zu lang sein wird, um sie zu lesen.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
und das war es dann auch, laufender Motor ist, so wie Du es machen willst, unzulässig.Zitat:
als auch für die Technik daraus folgender "Vorheizung" von Sitz oder/und normaler Fahrzeugheizung bzw. "Vorkühlung" durch Klimaanlage und zwar nicht durch zusätzliche Batterie sondern durch die normale Batterie, die aufgrund des Laufs des Motors eben NICHT leer wird, wegen der betriebenen Verbraucher.....
Ob ein Warmlaufenlassen im Stand nun unter dem Begriff "unnötig" nach §30.1 StVO fällt oder nicht, kannst Du hier lange argumentieren - es ist müßig.
Es gibt zwar ab und an Verwarnungsgelder nach §30.1 StVO über 10 Euro, jedoch kein Gerichtsurteil, bei dem nach einem Widerspruch eine definierende Entscheidung über "unnötig" getroffen wurde.
Deshalb wurde in einigen Städten mittlerweile dazu übergegangen nicht mehr den §30.1 StVO einschlägig zu nutzen, sondern §38 Bundesimmissionschutzgesetz in Verbindung mit §117 Ordnungswidrigkeitengesetz als Anfangstatverdacht und da sind wir dann bei beeindruckenden bis zu 5.000 Euro Bußgeld.
Und dazu gibt es dann sogar auch ein Gerichtsurteil aus Hamburg, bei dem ein Bußgeld über 2.000 Euro wegen Warmlaufen lassen bestätigt wurde. Ein Fahrer hatte den Motor gestartet und dann in Ruhe die Scheiben freigekratzt, insgesamt etwa 10 Minuten.
Das Gericht hatte diese 2.000 Euro für verhältnismäßig gehalten, weil es in etwa den Kosten einer Standheizung entspricht und eine Strafe keinen finanziellen Vorteil darstellen sollte, um ein Fehlverhalten auch noch zusätzlich wirtschaftlich lohnenswert zu machen.
Aber ich bin mir sicher, dass man dies mit Dir nicht hätte machen können. Dinge mit dem Autofahrzeug nach irgendwas anderem zu bestrafen, wo nicht StVO drüber steht, ist bei Dir sicherlich verfassungswidrig oder irgendsowas.
Hallo,
es gilt der Rechtsgrundsatz "lex specialis (hier: StVO) vor lex generalis (hier : BImSchG oder LImSchG)", insofern kann ich deine vorstehenden Ausführungen nicht nachvollziehen.
Zitat:
Original geschrieben von Thorsten1967
ERGO wird es so ein Modul NIE geben.!!!
Wie ist dieses "Nie" definiert, um nicht falsch zu sein?
Bei dem ersten üblichen Verdächtigen habe ich auf den ersten Klick zehn Sofortkauf-Angebote von 39,95 bis 239 Euro.
Zitat:
Original geschrieben von jw61
es gilt der Rechtsgrundsatz "lex specialis (hier: StVO) vor lex generalis (hier : BImSchG oder LImSchG)", insofern kann ich deine vorstehenden Ausführungen nicht nachvollziehen.
Musst Du auch nicht, es reicht doch, wenn es ein Volljurist in der Funktion eines Richters kann und auch macht.
Soso Du hast also ein von JJ gesuchtes Fernstart Modul gefunden.
Wo denn??????
Grüsse
Zitat:
Original geschrieben von Thorsten1967
Soso Du hast also ein von JJ gesuchtes Fernstart Modul gefunden.Wo denn??????
Ist es tatsächlich so schwer herauszufinden, wer sich hinter "üblicher Verdächtiger mit Sofortkauf-Option" verstecken könnte?
Legal sind sie nicht, können sie nicht sein, aber das richtige Set und es wird auch funktionieren, trotz WFS.
Ansonsten vielleicht auch ein Blick in ein größeres BMW-Forum (nicht hier) oder auch ein größeres Tuning-Forum, die haben einen Bereich mit gewerblicher Werbung und dort finden sich dann auch Anbieter von Modulen, die fahrzeugspezifisch sich in den Bus integrieren, sofern je nach Fahrzeug notwendig oder machbar.
In den USA ist Fernstart eine weit verbreitete Funktion, wegen dem auch hier angesprochenen "notwendigen" Vorlauf der Klimaanlage vor dem Einsteigen, funktioniert hier genauso.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Wie ist dieses "Nie" definiert, um nicht falsch zu sein?Zitat:
Original geschrieben von Thorsten1967
ERGO wird es so ein Modul NIE geben.!!!Bei dem ersten üblichen Verdächtigen habe ich auf den ersten Klick zehn Sofortkauf-Angebote von 39,95 bis 239 Euro.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Musst Du auch nicht, es reicht doch, wenn es ein Volljurist in der Funktion eines Richters kann und auch macht.Zitat:
Original geschrieben von jw61
es gilt der Rechtsgrundsatz "lex specialis (hier: StVO) vor lex generalis (hier : BImSchG oder LImSchG)", insofern kann ich deine vorstehenden Ausführungen nicht nachvollziehen.
Das wäre ja nun nicht der erste Volljurist in der Funktion eines Richters, der nach einer Revision feststellen musste, dass er sich in seinem Urteil geirrt hat. Hast du eine genauere Quelle dieses Urteils?
Zitat:
Ist es tatsächlich so schwer herauszufinden, wer sich hinter "üblicher Verdächtiger mit Sofortkauf-Option" verstecken könnte?
JA
Dann schick JJ den Link und der sch.... kann dicht gemacht werden hier.Wenn die Karre bei dem Wetter mit 265er Sommerpellen nicht eh schon im Graben liegt oder mir morgen den Weg zur Arbeit beschwert weil sie bei Schnee nicht weiter kommt.
Mir doch egal ob Legal Illegal,es wird immer Deppen geben die son Mist einbauen.Eine Frage der Zeit wanns Rappelt und die Gurke stillgelegt wird.Und oder abfackelt.Viel Spass mit der versicherung.
Grüsse!!!
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Da finde ich in dem gesamten Thread nichts.Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
All Deine obigen Argumente dagegen liegen NEBEN der Realität, siehe den Verlauf des Threads mit entsprechenden Nachweisen.Denn es wurden konkrete Beispiele daür genant, daß die Techik sehr wohl bei uns zulassungsfähig ist und bei entsprechender Anwendung der Vorschriften, auch zugelassen wurden.
Es wurde z.B. ein US-Wagen genannt, der diese Funktion hat und bei uns in D zugelassen ist.....
Zitat:
Dir wurde mehrfach genannt, wo Verbote einer Fernstartanlage zu finden dind. Du akzeptierst es nur nicht, weil Du zu faul bist, einen langen Gesetzestext zu lesen, nicht in der Lage bist ihn zu verstehen oder mittels sehr merkwürdiger Argumentationsketten Dir eine Zulässigkeit zusammen reimst.
Negativ !! Nix wurde geannt, außer der Name von Gesetzen, aber nicht konkret die Stelle zitiert, welche das aussagt und auch DU kannstDiese offenbar nicht nennen. Allein das ist Fakt !
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Nein, ein Fernstart ist zweifelsfrei und völlig unmissverständlich unzulässig, da kommst Du nicht dran vorbei.Zitat:
Das gilt sowohl für den "Fernstart"
Es gibt eine ganz eindeutige Vorschrift (die hier überhaupt noch nicht genannt wurde), die die für einen Fernstart notwendigen Voraussetzungen sehr detailliert nennt und unmissverständlich einen Fernstart verbietet, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Bei der von Dir angestrebten Nutzungsmöglichkeit können die Forderungen nicht erfüllt werden, somit ist ein von Dir gewollter Fernstart klar unzulässig.
Auf eine Nennung dieser Vorschrift verzichte ich, weil sie Dir wieder viel zu lang sein wird, um sie zu lesen.
Hahahahaha....das hab ich mir fast gedacht.....somit abgehakt !
Übrigens, ich will nicht nur die Vorschrift sondern genau die Stelle zitiert haben, wo das steht wasdu behauptest !!!!
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
als auchUnd dazu gibt es dann sogar auch ein Gerichtsurteil aus Hamburg, bei dem ein Bußgeld über 2.000 Euro wegen Warmlaufen lassen bestätigt wurde. Ein Fahrer hatte den Motor gestartet und dann in Ruhe die Scheiben freigekratzt, insgesamt etwa 10 Minuten.
Das Gericht hatte diese 2.000 Euro für verhältnismäßig gehalten, weil es in etwa den Kosten einer Standheizung entspricht und eine Strafe keinen finanziellen Vorteil darstellen sollte, um ein Fehlverhalten auch noch zusätzlich wirtschaftlich lohnenswert zu machen.
Bitte um Aktenzeichen !
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Es wurde z.B. ein US-Wagen genannt, der diese Funktion hat und bei uns in D zugelassen ist.....
zeig uns doch dazu bitte mal einen auszug aus der deutschen bedienungsanleitung oder sonstige belege dass dies wirklich so in deutschland auf den markt gebracht wird. und bitte kein us-importe oder sonstige sachen. die karre muss schon für den deutschen markt bestimmt sein, pinocchio!