Neue Module braucht der SLK !
Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit würde es einem "Luxusfahrzeug" Namens SLK nicht schlecht stehen, wenn es außer einem Dachmodul auch ein Sitzheizungsmodul gäbe, welches auf Knopfdruck schon 5 Min vor Fahrtbeginn die eiskaloten Ledersitze vorwärmen würde.
Dazu evtl. auch gleich per Knopfdruck die Möglichkeit, den Motor ber Fernbedienung zu starten und das Wageninnere vorzuheizen.
Klar, per Satdheizung geht das, aber eine Standheizung haben wohl doch die wenigsten vewrfbaut.
Und wer eine beheizte Garage hat, für den ist das auch kein Thema, aber vielleicht parkt ja auch er sein Fzg. im Winter gelegentlich für einige Stunden im Freien (z.B. Kino, Oper, Kasino,....) bei -20 Grad.
Da wäre so eine Funktion wirklich angenhem. Müßte (IMHO) vom Aufwand bzw, der Technik her gesehen, fast einfacher zu machen sein, als das Dachmodul.
Was meint Ihr dazu ? Oder gibts sowas schon ?
Beste Antwort im Thema
Leute, lassts doch einfach mal gut sein. Diese, von einem einzigen User hervorgerufenen Diskussionen, machen das Forum langsam zu einem (kaputten) Witz.
Machts wie ich: freundlich Nicken, lächeln und dann die Augen verdrehen und den Kopf schütteln.
Jedes Wort, dass ihr ihr schreibt ist völlig umsonst, da beratungsresistent!
186 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jw61
Das wäre ja nun nicht der erste Volljurist in der Funktion eines Richters, der nach einer Revision feststellen musste, dass er sich in seinem Urteil geirrt hat. Hast du eine genauere Quelle dieses Urteils?
Widerspruchsprüfung läuft, weil hier ein beiderseitiges Interesse vorliegt, die auch von ganz oben bestätigen (oder nicht) zu lassen, das wird vermutlich erst im Laufe des nächsten Jahres sich verdichten.
Natürlich ist dieses Urteil nicht unumstritten und natürlich ist der nächste Richter auch wieder ein Mensch, aber grundsätzlich spricht nichts gegen das Bundesimm... und auch die Strafhöhe mit deren Begründung mag vielleicht dem Otto Normal aber nicht für einen Juristen ungewöhnlich erscheinen.
Die "Nutzung" von OWIs aus "anderen" Rechtsgebieten, zB. reinem Wirtschaftsrecht und Berechnung einer Bußgeldhöhe nach einer "Gewinnabschöpfungsermittlung" bei "eigentlich echten StVO-OWIs", ist seit Jahren gängige und auch bestätigte Praxis.
Lenkzeitüberschreitung, Ladungsüberschreitung (Gewicht) sind ganz schnell über die Gewinnabshöpfung im 4stelligen Bußgeldbereich.
Anhänger dürfen max. 2 Wochen ohne Zugfahrzeug parken - kleines Verwarnungsgeld nach StVO/Bußgeldkatalog. Hier in Berlin 1.000 Euro plus Umsetzkosten, wenn Werbung am Anhänger vorhanden ist, weil es unter verbotener Sondernutzung von öffentlichem Straßenland läuft.
Sooo falsch hat der Richter sicher nicht gelegen, hier kommt es nur auf kleine Details an, ob das bleibt oder nichts.
Man sollte dabei auch nicht verschweigen, daß die besagte Funktion für die deutsche Zulassung deaktiviert werden muß.
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Es wurde z.B. ein US-Wagen genannt, der diese Funktion hat und bei uns in D zugelassen ist.....Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Da finde ich in dem gesamten Thread nichts.
Weil der Fernstart "durchgerutscht" ist, oder mit Eintrag "zulässig mit Fernstarteinrichtung ..."
Zitat:
Nix wurde geannt, außer der Name von Gesetzen, aber nicht konkret die Stelle zitiert, welche das aussagt und auch DU kannstDiese offenbar nicht nennen.
Warum im Detail die Stelle, Du willst es haben, also kannst Du es auch suchen.
Zitat:
Hahahahaha....das hab ich mir fast gedacht.....somit abgehakt !Zitat:
Auf eine Nennung dieser Vorschrift verzichte ich, weil sie Dir wieder viel zu lang sein wird, um sie zu lesen.
Was bedeutet "abgehakt".
Bist Du der Meinung, dass Du so wichtig bist, dass man Dir irgendwelche Geschichten erzählt um Dich zu ärgern?
Dann lese mal:
Produkthaftungsgesetz - und dann in der Ableitung über das Produktsicherheitsgesetz in das Maschinengesetz zum den Richtlinien aus dem ehemaligen Maschinenschutzgesetz.
Allein bei dem Begriff "Maschinenschutzgesetz" sollte eigentlich schon das Grübeln einsetzen.
Da finden sich dann solche Dinge, dass man keine Maschine anschalten darf, wenn keine direkte Kontrolle darüber existiert und bei erkennbarer Gefahr keine direkte Eingriffs- und Abschaltmöglichkeit besteht.
Was glaubst Du, warum in technischen Anlagen so große Monitore mit technischen Parametern und Videokameras von externen Maschinen existieren oder warum dutzende Sensoren und Kontrolleinrichtungen bei nicht direkt überwachten Verbrennungsmotore (zB. Notstrommaschinen) vorhanden sind: Türkontaktschalter, automatische Feuerlöschanlagen, Störmeldeanlage, ...
Kennst Du den Begriff "Wiedereinschaltsperre", gibt den mal bei Google ein und lese, da hast Du über 100.000 von den von Dir geforderten, direkten Links, sollte eigentlich reichen und wie willst Du allein die WES umsetzen, eine Fernstarteinrichtung ist immerhin das exakte Gegenteil einer WES.
Zitat:
Original geschrieben von raggamuffin
zeig uns doch dazu bitte mal einen auszug aus der deutschen bedienungsanleitung oder sonstige belege dass dies wirklich so in deutschland auf den markt gebracht wird. und bitte kein us-importe oder sonstige sachen. die karre muss schon für den deutschen markt bestimmt sein, pinocchio!Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Es wurde z.B. ein US-Wagen genannt, der diese Funktion hat und bei uns in D zugelassen ist.....
Das Beispiel mit dem US-Wagen wurde nun bereits mehrfach in diesem Thread geannt, u.a. auf Seite 7 vom User 123kai.
Ich zitiere sein Posting:
"Nochmal: Es gibt diese Funktion beim Cadillac STS.
Ganz so illegal wird es also nicht sein, sonst würde dieser Wagen wohl kaum eine Zulassung erhalten.
Gefahren wird mit dem Auto dann per Keyless-Go. Der "Schlüssel" muss sich also im Fahrzeug befinden, sonst fährt er nicht.
Alles kein Problem. "
Das kam also nicht von mir ! Daher hab ich logischer Weise weder die Betreibsanleitung zu dem Fahrzeug, noch sonstwas.
Offenbar hat dieses Fahrzeug jedenfalls etwaige Sicherheitsbestimmungen erfüllt.
Wie auch immer diese Bestimmungen aussehen mögen, wenn sie erfüllt werden, ist natürlich eine Zulassung auch bei uns in D. möglich.
Heutzutage werden z.B. Flugzeuge hergestellt, die fast 1000 Menschen befördern und automatisch starten, landen und über viele Stunden selbstständig einen Bestimmten Kurs fliegen können und vieles andere mehr. Wenn vor diesem Hintergrund jemand behauptet, es wäre sicherheits- und damit zulassungstechnisch nicht möglich, einen stinknormalen Ottomotor auf eine bestimmte, realtiv kurze Distanz fernzustarten, dann gehört so eine Person nicht mehr in unser hochtechnisiertes Deutschland sondern eher in den "Jurassic Park" einer längst vergangenen Zeit !
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
dann gehört so eine Person nicht mehr in unser hochtechnisiertes Deutschland sondern eher in den "Jurassic Park" einer längst vergangenen Zeit !
......und JJ in die Gummizelle. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Widerspruchsprüfung läuft, weil hier ein beiderseitiges Interesse vorliegt, die auch von ganz oben bestätigen (oder nicht) zu lassen, das wird vermutlich erst im Laufe des nächsten Jahres sich verdichten.Zitat:
Original geschrieben von jw61
Das wäre ja nun nicht der erste Volljurist in der Funktion eines Richters, der nach einer Revision feststellen musste, dass er sich in seinem Urteil geirrt hat. Hast du eine genauere Quelle dieses Urteils?
Hab ich mir doch fast gedacht.
So ein Quatsch wird nie und nimmer Rechtslkraft erlangen ! :-))
Zitat:
Lenkzeitüberschreitung, Ladungsüberschreitung (Gewicht) sind ganz schnell über die Gewinnabshöpfung im 4stelligen Bußgeldbereich.
Anhänger dürfen max. 2 Wochen ohne Zugfahrzeug parken - kleines Verwarnungsgeld nach StVO/Bußgeldkatalog. Hier in Berlin 1.000 Euro plus Umsetzkosten, wenn Werbung am Anhänger vorhanden ist, weil es unter verbotener Sondernutzung von öffentlichem Straßenland läuft.
Für all diese OWIS gibt es feste Regelsätze in Form von Bußgeldspannen (z.B. zw. 1000-5000 Euro für einen bestimmten Verstoß) in einem Bußgeldkatalog, die natürlich im gewerblichen LKW- und Güterverkehr schnell einige Tausend Euro betragen können.
ISt aber alles gaaanz andere Baustelle......insofern OT.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Man sollte dabei auch nicht verschweigen, daß die besagte Funktion für die deutsche Zulassung deaktiviert werden muß.
Hast Du dafür einen gesicherten Nachweis ?
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Weil der Fernstart "durchgerutscht" ist, oder mit Eintrag "zulässig mit Fernstarteinrichtung ..."Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Es wurde z.B. ein US-Wagen genannt, der diese Funktion hat und bei uns in D zugelassen ist.....
Hast Du für diese Behauptung einen Nachweis oder sonst gesicherte Quelle ?
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Warum im Detail die Stelle, Du willst es haben, also kannst Du es auch suchen.Zitat:
Nix wurde geannt, außer der Name von Gesetzen, aber nicht konkret die Stelle zitiert, welche das aussagt und auch DU kannstDiese offenbar nicht nennen.
Ich habe so eine Stelle aber nirgends gefunden. Wer also eine derartige Behauptung weiter aufstellt, muß sie schon auch anhand des konkreten Zitats beweisen, andernfalls ist diese Behauptung nichts als Schall und Rauch.....
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Was bedeutet "abgehakt".Zitat:
Hahahahaha....das hab ich mir fast gedacht.....somit abgehakt !
Bist Du der Meinung, dass Du so wichtig bist, dass man Dir irgendwelche Geschichten erzählt um Dich zu ärgern?
Dann lese mal:
Produkthaftungsgesetz - und dann in der Ableitung über das Produktsicherheitsgesetz in das Maschinengesetz zum den Richtlinien aus dem ehemaligen Maschinenschutzgesetz.
Allein bei dem Begriff "Maschinenschutzgesetz" sollte eigentlich schon das Grübeln einsetzen.Da finden sich dann solche Dinge, dass man keine Maschine anschalten darf, wenn keine direkte Kontrolle darüber existiert und bei erkennbarer Gefahr keine direkte Eingriffs- und Abschaltmöglichkeit besteht.
Was glaubst Du, warum in technischen Anlagen so große Monitore mit technischen Parametern und Videokameras von externen Maschinen existieren oder warum dutzende Sensoren und Kontrolleinrichtungen bei nicht direkt überwachten Verbrennungsmotore (zB. Notstrommaschinen) vorhanden sind: Türkontaktschalter, automatische Feuerlöschanlagen, Störmeldeanlage, ...
Kennst Du den Begriff "Wiedereinschaltsperre", gibt den mal bei Google ein und lese, da hast Du über 100.000 von den von Dir geforderten, direkten Links, sollte eigentlich reichen und wie willst Du allein die WES umsetzen, eine Fernstarteinrichtung ist immerhin das exakte Gegenteil einer WES.
Du schreibst hier irgendwas von Maschinenschutzgesetz usw.... was soll das ? Ist doch hier überhaupt nicht anwendbar. Wir haben hier keine stationäre, hochkomplexe Machine, die evtl. hunderte von Tonnen wiegt, sondern ein einfaches, im Vergleich dazu relativ simples, kleines Automobil !
Selbst wenn man das aber anwenden würde, dann würden hier doch ganz andere, der Größe und des Risikos angepaßte, wesentlich geringere Sicherheitsvorschriften eingreifen, als bei einer Monster-Machine von der Größe eines Mehrfamilienhauses.....
Esw bleibt insofern Dein Geheimnis, weshalb hier dem Risiko angepaßte Sicherheitsvorschriften, grundsätzlich und schon von vornherein unerfüllbar wären ???
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Nein, hast Du (noch) nicht. Bitte konkretes Zitat aus der Vorschrift, die das konkret aussagt !
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Folglich muß wer etwas behauptet (also Du) auch den Beseis dafür erbringen.....
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Hast Du dafür einen gesicherten Nachweis ?
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Hast Du für diese Behauptung einen Nachweis oder sonst gesicherte Quelle ?
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Wer also eine derartige Behauptung weiter aufstellt, muß sie schon auch anhand des konkreten Zitats beweisen, andernfalls ist diese Behauptung nichts als Schall und Rauch.....
Für alles willst du einen Nachweis haben, am besten noch die richtigen Textpassagen markiert, damit du es findest und vielleicht auch verstehst. Aber wozu, du verdrehst die Tassachen doch eh wie sie dir gerade passen.
Mir fehlt an dieser Stelle noch der Nachweis das der Cadillac STS diese Funktion überhaupt besitzt und das sie in Deutschland überhaupt zulassungsfähig ist. Aber das nimmst du ja als korrekt hin, passt die ja auch in den Kram...
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Hast Du dafür einen gesicherten Nachweis ?Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Man sollte dabei auch nicht verschweigen, daß die besagte Funktion für die deutsche Zulassung deaktiviert werden muß.
Also --JJ--,
Du verlangst von jedem hier Nachweise und Beweise. Wartest aber selber mit irgendwelchen Sachen auf, die Du gehört haben willst oder die Irgendjemand ohne Nachweis behaupet hat. Wieso kannst Du ausnahmsweise nicht mal selber deine Behauptungen schriftlich und nachvollziehbar darstellen.
Mir ist bis jetzt von Dir kein Thread oder Beitrag im Forum aufgefallen, wo Du etwas konstruktives zum Thema SLK hast beitragen können.
Bei Dir kommt doch nur heisse Luft raus.
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Für all diese OWIS gibt es feste Regelsätze in Form von Bußgeldspannen (z.B. zw. 1000-5000 Euro für einen bestimmten Verstoß) in einem Bußgeldkatalog, die natürlich im gewerblichen LKW- und Güterverkehr schnell einige Tausend Euro betragen können.
Da setze doch mal bitte einen Link in den StVO-Bußgeldkatalog, der Deine Behauptung auch bestätigt.
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Du schreibst hier irgendwas von Maschinenschutzgesetz usw.... was soll das ? Ist doch hier überhaupt nicht anwendbar. Wir haben hier keine stationäre, hochkomplexe Machine, die evtl. hunderte von Tonnen wiegt, sondern ein einfaches, im Vergleich dazu relativ simples, kleines Automobil !
Dass für Dich ein Fön oder auch ein Toaster eine hochkomplexe Maschine darstellen, ist jedem hier auch ohne jeden Nachweis bewusst.
Zitat:
Selbst wenn man das aber anwenden würde, dann würden hier doch ganz andere, der Größe und des Risikos angepaßte, wesentlich geringere Sicherheitsvorschriften eingreifen,
Setze doch bitte einen Link in die Vorschrift, wonach eine Risikobewertung ausgeführt wird und dann einen Link zu der Liste oder Tabelle, wo je nach der Risikoeinstufung unterschiedliche Sicherheitsanforderungen existieren.
Leute, lassts doch einfach mal gut sein. Diese, von einem einzigen User hervorgerufenen Diskussionen, machen das Forum langsam zu einem (kaputten) Witz.
Machts wie ich: freundlich Nicken, lächeln und dann die Augen verdrehen und den Kopf schütteln.
Jedes Wort, dass ihr ihr schreibt ist völlig umsonst, da beratungsresistent!
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Da setze doch mal bitte einen Link in den StVO-Bußgeldkatalog, der Deine Behauptung auch bestätigt.Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Für all diese OWIS gibt es feste Regelsätze in Form von Bußgeldspannen (z.B. zw. 1000-5000 Euro für einen bestimmten Verstoß) in einem Bußgeldkatalog, die natürlich im gewerblichen LKW- und Güterverkehr schnell einige Tausend Euro betragen können.
Hier bitteschön. Deine geforderten Links
http://www.bag.bund.de/.../Bussgeld_Fahrpers.pdf
http://www.bag.bund.de/.../Bussgeld_GueKG.pdf
und was ist jetzt mit dem beweis dass der cadillac mit der fernstartgeschichte in deutschland zulassungsfähig ist?
wir wollen beweise und fakten! so wie du sie immer forderst. und komm jetzt bloß nicht mit "das wurde schon mehrfach gepostet, siehe diesen thread, blablabla".