Nebler als Tagfahrlicht - in AT jetzt legal!!
Zitat:
ARBÖ:
BMVIT-Erlass garantiert Straffreiheit für derzeit noch verbotenes Nebellicht am Tag
Die Verwendung von Nebelscheinwerfern, die in die Fahrzeugfront integriert sind, ist bereits ab 15. April als Tagfahrlicht gestattet - obwohl die dazugehörige KFG-Novelle, die dies dezidiert erlaubt, noch nicht in Kraft ist.
Ein neuer Erlass des Verkehrsministeriums vom 6. April garantiert Straffreiheit für jene Autofahrer, die vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle mit eingeschaltetem Nebellicht als Tagfahrlicht "erwischt werden".
Bisher war die alleinige Verwendung von Nebellicht als Taglicht dezidiert verboten. Mit der 27. KFG-Novelle, die bereits im Nationalrat beschlossen wurde, aber noch vom Bundesrat behandelt und veröffentlich werden muss, darf in Zukunft auch bei Tag und guter Sicht integrierte Nebelscheinwerfer eingeschalten werden und somit als Taglicht fungieren.
Weiterhin nicht als "Licht am Tag" zulässig sind jedoch Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden. "Diese extra aufgesetzten Nebelscheinwerfer sind jedoch nur mehr bei wenigen älteren Fahrzeugen vorhanden", sagt ARBÖ-Techniker Franz Pfeiffer. "Alle neuen KFZ-Modelle sind bereits serienmäßig mit integrierten Nebellichtern ausgestattet".
Das Verkehrsministerium wolle durch diese Neuregelung eine Alternative zum Abblendlicht oder den Tagfahrleuchten schaffen, die den Vorteil habe, die Glühlampen des Abblendlichtes zu schonen und dadurch deren Lebensdauer zu verlängern.
Der ARBÖ rät jedoch keinesfalls Nebelscheinwerfer gemeinsam mit dem Abblendlicht zu verwenden, da es zu Überblendungen kommt. und zudem der Vorteil des "Lamperlsparens" nicht mehr gewährleistet ist.
Wer jedoch ab 15. April gänzlich gegen die Lichtpflicht verstößt und keinerlei als Licht am Tag vorgesehen Lichtquelle am Tage einschaltet, muss mit einer Strafe von 15 Euro rechnen.Um die Autofahrer nicht völlig zu verunsichern, welche Lichter ab wann taglicht-tauglich sind und welche nicht, fordert der ARBÖ für alle neu zugelassenen KFZ eine einheitliche EU-weite Ausstattungspflicht mit Tagfahrleuchten, die mit Einschaltung der Zündung automatisch eingeschaltet werden.
Der ARBÖ steht nach wie vor der Lichtpflicht am Tag eher skeptisch und abwartend gegenüber. Abgewartet werden vorerst die Ergebnisse einer ersten Evaluierung im nächsten Jahr, die Aufschluss über die Auswirkungen der Lichtpflicht auf die Verkehrssicherheit geben soll.
Somit bin ich ab sofort nicht mehr illegal am Weg mit meinem Golf V 😁
Dank meines Mj. '06 Bordnetzsteuergerät lassen sich ja auch die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht codieren 🙂
48 Antworten
@ Carotti:
ad 1: Nach den im Netz verfügbaren OBD-Infos ist es möglich, die Nebelscheinwerfer als TFL zu codieren. Allerdings ist mit der Codierung nicht die Erlaubnis verbunden, damit auch rumzufahren 😉, um Deine Frage zu beantworten, ob es möglich ist, so zu codieren, dass Du damit mit TFL unterwegs sein darfst. Denn die NSW sind als TFL in D eben nicht zulässig, auch wenn man sie per OBD noch zusätzlich dimmen kann. Vielleicht folgt ja in D eine ähnliche Regelung zu AUT, irgendwann...
Wenn man das Abblendlicht bei vorhandenem TFL einschaltet, geht letzteres aus.
ad 2: Die Nachrüstsätze von Hella passen nicht am GTI, nur für NSW in "normalen" Frontschürzen des Golf V.
ad 3: TFL geht grundsätzlich tatsächlich automatisch mit der Zündung an. Es ist nicht schaltbar. In der Nacht ist es natürlich nicht eingeschaltet, denn Abblendlicht lässt TFL verlöschen (s.o.).
Gruß, rpewe (der sich auch schon ein paar TFL-Gedanken gemacht hat und am liebsten "echtes" TFL statt NSW hätte)
seit wann blenden nebler??? hallo?
und ich kann bei meinen Ver standlich + Nebler einschalten.
hab sie zwar nie an aber warum darf man diese nicht als tagesfahrlich misbrauchen? und was ist da prollig? weil hier einige die nebler bei der konfiguration zu teuer waren? und sich jetzt ärgern? das ist nicht prollig sonder neid! weil sie selber keine haben, und mal erlich sieht doch mit nebler an viel besser aus, ich habe sie mir wegen der optik mitbestellt und nicht wegen dem nutzen! man man
der golf sieht doch ohne nebler irgendwie nackt aus vorne, und warum sollte man diese dann nicht benutzen dürfen?
Ich finde das das abblendlich mehr blendet als die kleinen nebler.
Zitat:
Original geschrieben von carlos.pus
So etwas sollte eigentlich gar nicht möglich sein. Die Nebler dürfen doch nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen.
Zumindest ist (war) das in AT so.
In D dürfen sie auch nur mit Standlicht leuchten weil du bei starkem Nebel sogar nur mit NSW fahren darfst. Sinn und Hintergrund ist dass das Abblendlicht bei starkem Nebel eine weiße Wand vor dir aufbaut. Daher darfst du die dann abschalten und nur mit den NSW weiter fahren.
Zitat:
Original geschrieben von rpewe
ad 3: TFL geht grundsätzlich tatsächlich automatisch mit der Zündung an. Es ist nicht schaltbar.
Stimmt soo nicht ganz 😉
Bei der ECE-Variante stimmt das so wie du schreibst!
Ist das TFL auf die NAR-Variante codiert bleibts solange aus bis man die Handbremse löst! 😁
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Ich find das Nebelscheinwerfer absolut nicht blenden...
Mir kommen viel öfter Autos mit falsch eingestellten Ablendlicht entgegen... und das blendet nun wirklich!
Aber nein... Die Polizei hält die nicht an.. nur die mit Nebelscheinwerfer... Was solls... ich würde mir eine solche Regelung in D auch wünschen, denn ich fahr auch mit Standlicht und Nebelscheinwerfer, nicht weil es prollig aussehen soll... ist einfach nur schöner. Aber ist ja Geschmackssache und ich weiß, dass dies nicht erlaubt ist, nur find ich, dass das nicht blendet, im Gegensatz zu dem nicht ordnungsgemäß eingestellten Ablendlicht...
@rpewe: 😉
Besten Dank für die gute Info. Na dann werde ich das Thema wohl noch bißchen ruhen lassen, bis da vielleicht mal ne vernünftige Regelung kommt.
Allerdings möchte ich tagsüber auch nicht mit voller (Christbaum)Beleuchtung rumfahren.
Grüssle,
carotti
Zitat:
Original geschrieben von ANDY7
Stimmt soo nicht ganz 😉
Bei der ECE-Variante stimmt das so wie du schreibst!
Ist das TFL auf die NAR-Variante codiert bleibts solange aus bis man die Handbremse löst! 😁
Die Nordamerika-Variante ist mir durchaus bekannt, daher schrieb ich auch "grundsätzlich". 😉
Lichtpflicht
Hallo zusammen,
ich wohne in A und habe täglich mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Die Lichtpflicht hier ist der größte Mist den es gibt!! An sonnigen Tagen ist es totaler Schwachsinn das Licht anzuschalten! Das ist Wahnsinn....
Gottseidank gibts aber Gegeninitiativen - wie hier nachzulesen... (Beitrag vom 14.04.2006)
http://www.vcoe.at/start.asp?pg=publikationen/start.asp?kat0=11
Re: Lichtpflicht
Zitat:
Original geschrieben von juan82
Hallo zusammen,
ich wohne in A und habe täglich mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Die Lichtpflicht hier ist der größte Mist den es gibt!! An sonnigen Tagen ist es totaler Schwachsinn das Licht anzuschalten! Das ist Wahnsinn....
[/url]
das sehe ich aber völlig anders, gerade an sonnigen tagen sieht man fahrzeuge mit licht deutlich früher als fahrzeuge ohne licht.
Re: Re: Lichtpflicht
Zitat:
Original geschrieben von herr b
das sehe ich aber völlig anders, gerade an sonnigen tagen sieht man fahrzeuge mit licht deutlich früher als fahrzeuge ohne licht.
eben das ist es ja.... FAHRZEUGE sieht man besser!! und was ist mit den Fussgängern? Hast du den link von mir gelesen?
Re: Re: Lichtpflicht
Zitat:
Original geschrieben von herr b
das sehe ich aber völlig anders, gerade an sonnigen tagen sieht man fahrzeuge mit licht deutlich früher als fahrzeuge ohne licht.
Darf ich etwas präzisieren?
Besonders bei tiefer stehender Sonne wenn das Auto aus Richtung Sonne kommt. Ist es mit Licht besser zu erkennen.
Re: Re: Re: Lichtpflicht
Zitat:
Original geschrieben von juan82
eben das ist es ja.... FAHRZEUGE sieht man besser!! und was ist mit den Fussgängern? Hast du den link von mir gelesen?
Auf Freilandstrassen wird das nicht so zum tragen kommen. Allerdings im Stadtverkehr hat das was auf sich.
Es soll ja Länder geben, ich glaube Ungarn, wo Licht am Tag nur im Freiland vorgeschrieben(erlaubt) ist.
Zitat:
Original geschrieben von Chef 555
Jedoch ICH finde, das gerade die (Xenon)-Standlichter (mit eingeschalteten Nebels) klasse aussehen und fahre deshalb auch manchmal damit rum.
Äh, was ist dann daran schick? Und vor allem, was hast Du davon?
Für mich ist das so, wie wenn einer mit offenem Hosenlatz rumläuft.
Mein Gott, warum macht ihr euch eigentlich alle so ins Hemd ob die einen jetzt mit Nebels rum fahren und die anderen eben nicht. Das wäre die gleiche Diskussion warum welche mit Stahlfelgen fahren und andere mit Leichtmetallfelgen. Wenn einige meinen sie müssten mit NSW rumfahren, sollen sie doch. Aber dann auch bitte richtig eingestellt wie der Rest der Beleuchtung auch und gut ist.
Hi,
Endlich haben sie bei uns Nägel mit Köpfen gemacht und als Tagfahrlicht die alleinige Verwendung von NSW ohne Standlicht erlaubt. Diejenigen, die hier von prollig schreiben tun hier nur den Neid der Besitzlosen kund.
Viele Grüße aus Wien