Nebler als Tagfahrlicht - in AT jetzt legal!!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Zitat:

ARBÖ:

BMVIT-Erlass garantiert Straffreiheit für derzeit noch verbotenes Nebellicht am Tag

Die Verwendung von Nebelscheinwerfern, die in die Fahrzeugfront integriert sind, ist bereits ab 15. April als Tagfahrlicht gestattet - obwohl die dazugehörige KFG-Novelle, die dies dezidiert erlaubt, noch nicht in Kraft ist.

Ein neuer Erlass des Verkehrsministeriums vom 6. April garantiert Straffreiheit für jene Autofahrer, die vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle mit eingeschaltetem Nebellicht als Tagfahrlicht "erwischt werden".

Bisher war die alleinige Verwendung von Nebellicht als Taglicht dezidiert verboten. Mit der 27. KFG-Novelle, die bereits im Nationalrat beschlossen wurde, aber noch vom Bundesrat behandelt und veröffentlich werden muss, darf in Zukunft auch bei Tag und guter Sicht integrierte Nebelscheinwerfer eingeschalten werden und somit als Taglicht fungieren.

Weiterhin nicht als "Licht am Tag" zulässig sind jedoch Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden. "Diese extra aufgesetzten Nebelscheinwerfer sind jedoch nur mehr bei wenigen älteren Fahrzeugen vorhanden", sagt ARBÖ-Techniker Franz Pfeiffer. "Alle neuen KFZ-Modelle sind bereits serienmäßig mit integrierten Nebellichtern ausgestattet".

Das Verkehrsministerium wolle durch diese Neuregelung eine Alternative zum Abblendlicht oder den Tagfahrleuchten schaffen, die den Vorteil habe, die Glühlampen des Abblendlichtes zu schonen und dadurch deren Lebensdauer zu verlängern.

Der ARBÖ rät jedoch keinesfalls Nebelscheinwerfer gemeinsam mit dem Abblendlicht zu verwenden, da es zu Überblendungen kommt. und zudem der Vorteil des "Lamperlsparens" nicht mehr gewährleistet ist.
Wer jedoch ab 15. April gänzlich gegen die Lichtpflicht verstößt und keinerlei als Licht am Tag vorgesehen Lichtquelle am Tage einschaltet, muss mit einer Strafe von 15 Euro rechnen.

Um die Autofahrer nicht völlig zu verunsichern, welche Lichter ab wann taglicht-tauglich sind und welche nicht, fordert der ARBÖ für alle neu zugelassenen KFZ eine einheitliche EU-weite Ausstattungspflicht mit Tagfahrleuchten, die mit Einschaltung der Zündung automatisch eingeschaltet werden.

Der ARBÖ steht nach wie vor der Lichtpflicht am Tag eher skeptisch und abwartend gegenüber. Abgewartet werden vorerst die Ergebnisse einer ersten Evaluierung im nächsten Jahr, die Aufschluss über die Auswirkungen der Lichtpflicht auf die Verkehrssicherheit geben soll.

Somit bin ich ab sofort nicht mehr illegal am Weg mit meinem Golf V 😁

Dank meines Mj. '06 Bordnetzsteuergerät lassen sich ja auch die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht codieren 🙂

48 Antworten

ZITAT:

Endlich haben sie bei uns Nägel mit Köpfen gemacht und als Tagfahrlicht die alleinige Verwendung von NSW ohne Standlicht erlaubt. Diejenigen, die hier von prollig schreiben tun hier nur den Neid der Besitzlosen kund.

-----------------

Respekt! Du hast Nebler - können sich die meisten wirklich nicht leisten....

P.S: Kann jemand das TFL von Hella gebrauchen? Würde es günstig abgeben (Elektr. neu, noch nicht verbaut).

Grüße

ach regt euch doch nicht auf, wenn´s keine anderen meinungen gäbe könnte man dieses forum doch dicht machen!
ich hab mir vor einiger zeit die hella-tfl eingebaut und das zum einen wegen der optik und zum anderen, weil die lichtpflicht in D sowieso auch kommen wird. der ganze christbaum bleibt dann allerdings aus.

@buzzdee:

Genau, so habe ich mir das auch vorgestellt.

Was mich noch interessieren würde:

brennen die TFL-Lampen dann grundsätzlich immer, wenn die Zündung ein ist (natürlich sofern es Tag und die übrige Beleuchtung aus ist), also auch wenn der Lichtschalter auf "0" steht ?

Und gehen die TFL dann aus, sobald ich das Abblendlicht einschalte ? Vor allem auch im Automatik-Modus bei Tunnelfahrten usw.
Da wäre es doch sicherlich ausreichend, dass bei eingeschalteten TFL, sich nicht immer die Hauptbeleuchtung d.h. Abblendlicht einschalten würde.

Ich finde es nämlich der Lebensdauer nicht gerade zuträglich, ständig mit XENON-Beleuchtung rumzufahren, weder im Tunnel noch in Österreich. Da würden ne einfache TFL-Beleuchtung anstelle der NSW doch ihren Zweck voll und ganz erfüllen, oder ? 🙂

Grüssle,

carotti

Zitat:

Original geschrieben von carotti


@buzzdee:

Genau, so habe ich mir das auch vorgestellt.

Was mich noch interessieren würde:

brennen die TFL-Lampen dann grundsätzlich immer, wenn die Zündung ein ist (natürlich sofern es Tag und die übrige Beleuchtung aus ist), also auch wenn der Lichtschalter auf "0" steht ?

ja, brennen immer, so ist´s ja auch gedacht.

Zitat:

Original geschrieben von carotti


Und gehen die TFL dann aus, sobald ich das Abblendlicht einschalte ? Vor allem auch im Automatik-Modus bei Tunnelfahrten usw.
Da wäre es doch sicherlich ausreichend, dass bei eingeschalteten TFL, sich nicht immer die Hauptbeleuchtung d.h. Abblendlicht einschalten würde.
ja, die gehen dann aus. nur bedenke, hinten ist dann auch aus, wegen tunnelfahrten. gehen aber auch bei standlicht aus.

gruß,

buzz

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen