Nebler als Tagfahrlicht - in AT jetzt legal!!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Zitat:

ARBÖ:

BMVIT-Erlass garantiert Straffreiheit für derzeit noch verbotenes Nebellicht am Tag

Die Verwendung von Nebelscheinwerfern, die in die Fahrzeugfront integriert sind, ist bereits ab 15. April als Tagfahrlicht gestattet - obwohl die dazugehörige KFG-Novelle, die dies dezidiert erlaubt, noch nicht in Kraft ist.

Ein neuer Erlass des Verkehrsministeriums vom 6. April garantiert Straffreiheit für jene Autofahrer, die vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle mit eingeschaltetem Nebellicht als Tagfahrlicht "erwischt werden".

Bisher war die alleinige Verwendung von Nebellicht als Taglicht dezidiert verboten. Mit der 27. KFG-Novelle, die bereits im Nationalrat beschlossen wurde, aber noch vom Bundesrat behandelt und veröffentlich werden muss, darf in Zukunft auch bei Tag und guter Sicht integrierte Nebelscheinwerfer eingeschalten werden und somit als Taglicht fungieren.

Weiterhin nicht als "Licht am Tag" zulässig sind jedoch Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden. "Diese extra aufgesetzten Nebelscheinwerfer sind jedoch nur mehr bei wenigen älteren Fahrzeugen vorhanden", sagt ARBÖ-Techniker Franz Pfeiffer. "Alle neuen KFZ-Modelle sind bereits serienmäßig mit integrierten Nebellichtern ausgestattet".

Das Verkehrsministerium wolle durch diese Neuregelung eine Alternative zum Abblendlicht oder den Tagfahrleuchten schaffen, die den Vorteil habe, die Glühlampen des Abblendlichtes zu schonen und dadurch deren Lebensdauer zu verlängern.

Der ARBÖ rät jedoch keinesfalls Nebelscheinwerfer gemeinsam mit dem Abblendlicht zu verwenden, da es zu Überblendungen kommt. und zudem der Vorteil des "Lamperlsparens" nicht mehr gewährleistet ist.
Wer jedoch ab 15. April gänzlich gegen die Lichtpflicht verstößt und keinerlei als Licht am Tag vorgesehen Lichtquelle am Tage einschaltet, muss mit einer Strafe von 15 Euro rechnen.

Um die Autofahrer nicht völlig zu verunsichern, welche Lichter ab wann taglicht-tauglich sind und welche nicht, fordert der ARBÖ für alle neu zugelassenen KFZ eine einheitliche EU-weite Ausstattungspflicht mit Tagfahrleuchten, die mit Einschaltung der Zündung automatisch eingeschaltet werden.

Der ARBÖ steht nach wie vor der Lichtpflicht am Tag eher skeptisch und abwartend gegenüber. Abgewartet werden vorerst die Ergebnisse einer ersten Evaluierung im nächsten Jahr, die Aufschluss über die Auswirkungen der Lichtpflicht auf die Verkehrssicherheit geben soll.

Somit bin ich ab sofort nicht mehr illegal am Weg mit meinem Golf V 😁

Dank meines Mj. '06 Bordnetzsteuergerät lassen sich ja auch die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht codieren 🙂

48 Antworten

Das Problem liegt daran, dass dieses Prollverhalten nicht auch noch legalisiert werden muss...

Mfg,

Zitat:

Original geschrieben von audirs2000


Das Problem liegt daran, dass dieses Prollverhalten nicht auch noch legalisiert werden muss...

Mfg,

Kopfschüttel - bin aus dem alter raus, um mit meinem popeligen Golf und der Nebler Optik zu prollen. Jedoch ICH finde, das gerade die (Xenon)-Standlichter (mit eingeschalteten Nebels) klasse aussehen und fahre deshalb auch manchmal damit rum. Was schert mich das, wenn andere das für prollig halten. Ich finde es schick. Andere fahren mit peinlichen felgen rum oder hauen sich einen peinlichen Auspuff ans Diesel Heck 😁 ....Jedem das seine

Zitat:

Original geschrieben von Chef 555


Kopfschüttel - bin aus dem alter raus, um mit meinem popeligen Golf und der Nebler Optik zu prollen. Jedoch ICH finde, das gerade die (Xenon)-Standlichter (mit eingeschalteten Nebels) klasse aussehen und fahre deshalb auch manchmal damit rum. Was schert mich das, wenn andere das für prollig halten. Ich finde es schick.

*zustimm* 😉 😁

Zitat:

Original geschrieben von audirs2000


110% Zustimmung! Ich ha**e Leute mit Standlicht und Nebelleuchten an, hab echt ne Allergie dagegen 😠

Mfg,

wer sagt denn dass bei mir Standlicht & Nebler leuchten????? 😕

Bei mir leuchten als TFL rein nur die Nebler vorne zu 90% und sonst rein gar nix!!!!!! 😛
Dies lässt sich beim 5er per Diagnose freischalten!

und warum soll das prollig sein? Da wären die Leutz mit dem Hella-TFL auch prollig, denn die sind genau am selben Fleck 😉

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@ Chef 555: Und was schert mich das, wenn du's schick findest? Warum macht man das? Damit die Front bulliger wirkt oder böser? Keine Ahnung, ich werd's eh nie verstehen...Ich finde Nebler + Standleuchten peinlich, basta...

@ Andy: Hat ja auch keiner behauptet, dass DU mit Standleuchten und Nebelleuchten an fährst oder? Andere schon...

Ich finde Nebelleuchten haben nur bei Nebel an zu sein, meine Meinung. Aber wir sind in einem freien Land, und wenn's jetzt sogar erlaubt wird, dann könnt ihr's eh tun, aber erwartet nicht meine Zustimmung 😉 Die wird euch eh nicht interessieren, aber meinen Unmut darf ich ja noch äussern, schliesslich sind wir in einem Forum.

Frohe Ostern!

Mfg,

Wie ist das jetzt eigentlich?

Bei unserer C-Klasse kann man im Bordcomputer (MFA) die Beleuchtung auf "Winterbetrieb" stellen, d.h. das Abblendlicht ist bei eingeschalteter Zündung/Motor immer an. So kann man dann erst gar nicht vergessen das Licht einzuschalten. In Tschechien und Österreich ist das ja seit heute Pflicht und kostet 15 Euro Strafe wenn man es vergisst.

Gibt es diese Funktion auch bei Golf V?

Ich habe mir meinen GTI extra mit MFA+ bestellt, weil es dort ja diverse Einstellungen gibt.

MfG

Golf3_Freak99

Moin,

fehlt nur noch dass es jetzt erlaubt wird dass die Nebelschlussleuchte bei Regen und Schnee angeschaltet werden darf 😁

Aber ernsthaft, die Nebler nerven einfach bei normalen Wetterbedingungen und dafür wurden sie imo auch nicht gedacht.

gruß

Zitat:

Österreich ist das ja seit heute Pflicht und kostet 15 Euro Strafe wenn man es vergisst.

Habe heute in der Tageszeitung gelesen, das ab heute (Ostersamstag) das erste mal kassiert wird, wer ohne Licht fährt.

Strafe bis zu 5000Euro 😰

Stand so in der Zeitung. Nix 15 Euro

Ich sage nur: Abzocker, Wegelagerer.......

Habe sogar einen Link gefunden:
http://www.sport1.de/.../...terreich_20lichtmuffel_20300306_20mel.html

Zitat:

Original geschrieben von golf-fahrer


 

Habe heute in der Tageszeitung gelesen, das ab heute (Ostersamstag) das erste mal kassiert wird, wer ohne Licht fährt.
Strafe bis zu 5000Euro 😰
Stand so in der Zeitung. Nix 15 Euro
Ich sage nur: Abzocker, Wegelagerer.......

Habe sogar einen Link gefunden:
http://www.sport1.de/.../...terreich_20lichtmuffel_20300306_20mel.html

5000.- Euro max. bei einer Strafanzeige. Also wenn du dich weigerst die 15.-€ zu zahlen. Dieser Strafrahmen gilt aber für einen Österr. genauso. Was soll also diese Hetze?

Praktisch ist es so das z.B. bei Section Controll Geschwindigkeitsübertretungen in Österr. nur die Österr. zahlen. Unsere Gäste machen sich aus dem Staub. Man kann sie mit einer Anzeige nicht belangen.

dann frage ich mich, warum diese Wegelagerer immer an der ersten AB-Ausfahrt nach der Grenze Fahrzeuge ohne Pickerl abkassieren? Warum nicht weiter hinten??
Weil Sie dann nämlich die, die versehendlich auf der AB gelandet sind und diese sofort wieder verlassen wollten, nicht ungeschoren davon kommen lassen wollen, gell???

Ich halte in Ö nur noch zum Sch... (auf dem Weg nach Italien) 😁

Zitat:

Original geschrieben von golf-fahrer


Ich halte in Ö nur noch zum Sch... (auf dem Weg nach Italien) 😁

Sorry. Aber auf solchem Niveau weiter zu diskutieren halte ich nicht für sinnvoll.

Zitat:

Original geschrieben von golf-fahrer


Ich halte in Ö nur noch zum Sch... (auf dem Weg nach Italien) 😁

Hey Pie..e, verkühl dich nicht 😁

grus aus AT 😛

Zitat:

Aber ernsthaft, die Nebler nerven einfach bei normalen Wetterbedingungen und dafür wurden sie imo auch nicht gedacht.

100% zustimm.

Die sache mit den nebelscheinwerfern gehört normal ganz einfach so geregelt:
Nebelscheinwerfer ein = Geschwindigkeit auf 80km/h elektronisch begrenzt.
Wenn die Witterungsbedingungen wirklich so sind das die Nebelscheinwerfer tatsächlich ein wenig die Sicht verbessern und nicht nur den Gegenverkehr zusätzlich blenden, dann braucht man auch nicht schneller als 80 zu fahren.
Das gleiche mit der Nebelschlussleuchte, aber eben auf 50 km/h begrenzt.
Ich gehe jede Wette ein das der/die eine oder andere sich wundert warum die Karre nicht mehr schneller läuft und in die Werkstatt tuckert.

Also, nachdem das Ganze von der ursprünglich technischen Ecke schon wieder abdriftet, möchte ich mal nochmal rein technisch fragen, weil mich das Thema "Tagesfahrlicht" (TFL)auch interessiert, wo ich doch öfters mal in Austria unterwegs bin:

1. Kann ich über die Codierung vom 🙂 meine Nebelscheinwerfer so schalten lassen, dass ich sie mit reduzierter Helligkeit als TFL verwenden darf? Dabei wäre mir am liebsten, dass bei der Verwendung vom TFL das Fahrlicht unabhängig davon schaltbar ist.

2. Oder muss ich evtl. meine Nebelscheinwerfer gegen TFL-Licht (z.B. von Hella) austauschen ?

3. Und muss TFL automatisch mit der Zündung angehen ?
Dies würde mir jetzt nicht gefallen, da ich des Nachts ja kein TFL brauche, wenn XENON eingeschaltet ist ?
Oder gibt's da ne intelligente Erkennung über den Lichtsensor ?

Wäre schön, wenn ihr mir da ein paar Infos liefern könntet ! 😉

Grüssle

carotti

falls in de mal licht am tag plicht wird, sehe ich nicht ein mein abblendlicht einzuschalten!

das sind 2x55 W + 2x5 W allein vorn. hinten brennen dann manchmal bis zu 8! x 5W Rückleuchten (zB beim Vorgänger des aktuellen Passats wenn ich mich nicht irre)

also insgesamt 160 W! nicht mit mir! von der verminderten Lebensdauer der Birnen ganz zu schweigen (Lebensdauer ist zwar nicht geringer, aber wenn man sie ständig an hat, halten sie doch nicht so lange).

Der ADAC hat mal berechnet, daß es einen nicht zu verachtenden Mehrverbauch an Treibstoff bedeuten würde wenn jeder in de ständig mit licht fährt.

deswegen kann ich leute absolut nicht verstehen, die hier im forum erzählen, sie würden ständig mit abblendlicht fahren.

ergo möchte ich dann, falls es soweit kommt, ein ordentliches Tagfahrlicht wie bei Audi in die Autos integriert sehen!

Grüße
bybatman

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