Nach Unfall noch Geld von gegnerischer Versicherung?
Hallo liebes Forum,
Folgendes: mein geliebter Twingo I hatte leider sehr viele Mängel und ist nicht durch den TÜV gekommen, weshalb ich mir ein neues Auto gekauft habe. Nun hatte ich mit dem alten Auto einen Unfall, an dem ich nicht Schuld war. Zum Glück ist nicht viel passiert, aber die Kennzeichenhalterung ist kaputt, ein bisschen Lack ist ab und das Plastikteil unter der Motorhaube hat sich gelockert. Außerdem lässt sich auf der einen Seite der Bereich unter Plastikteil und Scheinwerfer ein wenig nach hinten drücken. Der Unfallverursacher fragte, ob wir das ohne die Versicherung regeln können und ich dachte mir "na gut, der Twingo kommt ja sowieso die Tage weg und ich bekomme nichts mehr dafür". Nun frage ich mich aber, ob ich, wenn ich das Ganze "ordnungsgemäß" über die Versicherung des Unfallverursachers regeln würde, noch Geld von der Versicherung bekommen würde. Bzw. so viel, dass sich der Aufwand lohnt, denn ich würde den Schaden nicht mehr reparieren lassen, da mein neues Auto schon vor der Tür steht. Ich brauche also quasi eine Einschätzung der Reparaturkosten der Mängel, die durch den Unfall entstanden sind, falls das aus der Ferne möglich ist (auf Bildern sieht man leider so gut wie nichts, deshalb hänge ich keine an). Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
49 Antworten
Wann ich mich zurückhalte und wann ich was sage, kannst du getrost mir überlassen.
Da brauche ich keinen, der mir breitärschig das Wort erteilt oder entzieht.
Ob jemand Ahnung hat oder nicht, kannst du ebenfalls nicht wissen.
Zitat:
@Jasmin1990 schrieb am 1. Dezember 2020 um 20:41:41 Uhr:
Ich tendiere dazu, es einfach auf sich beruhen zu lassen, zumal nun auch schon ein paar Tage vergangen sind. Geldgeil wollte ich nicht wirken...
Danke dafür.
Die sog. goldene Regel: Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst.
Das Gutachter und Anwälte in diesem Fall einmal leer ausgehen werden sie überleben.
Man kann es auch andersum formulieren: der Kluge gibt solange nach, bis er der Dumme ist. 🙂
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Hast du was Schriftliches vom Unfallverursacher?
Weil wenn nicht, hätte ich ganz andere Sorgen, du kannst ja freundlich sein und es bei 100EUR ohne versicherung belassen ..
Was passiert wenn in der nächsten Zeit ein Brief einflattert, das der Verursacher Ansprüche gegen dich stellt, weil er nun behauptet du wärst Schuld ... Man soll den teufel nicht an die Wand malen, Bekannte hatten sowas schon mal, ganz miese Nummer...
Ach du Schande, das will ich nicht hoffen. Ich hatte das Gefühl, dass er ein schlechtes Gewissen hat, und kann mir das nicht vorstellen. Aber man kann es natürlich nie wissen. Ich habe aber glücklicherweise eine Zeugin, die mir ihre Nummer gegeben hat.
Ich habe mich aber auch schon geärgert, dass ich keine Fotos gemacht habe. In solchen Momenten denkt man nicht klar.
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 2. Dezember 2020 um 18:29:34 Uhr:
@TE:
Mache es so, wie Herr Paul es dir geraten hat und führe das Fahrzeug einem unabhängigen SV vor, der, wie bei einem Haftpflichtschaden üblich, ein Gutachten erstellen. Der SV ermittelt Rep.-Kosten, WBW und RW.
...und das kann nunmal nur ein SV, mit einem KVA kommst du nicht weit.
Höre nicht auf den ganzen Unfug, der hier so zum Besten gegeben wird!
Bei einem Auto, was nichts mehr wert ist, kann man sich das sparen. Soll der Gutachter feststellen WBW 300Euro, RW 100Euro, Rep-Kosten 600Euro? Und am Ende stellt der Gutachter eine Honorar-Rechnung vom doppelten WBW?
Da ist doch für alle Seiten fair, wenn man vom Unfallverursacher 100-200Euro bekommt und gut ist.
Mir war vor einigen Jahren der Nachbarsjunge in mein Auto gefahren. Da näherte sich der FZ-Wert auch der Null an. Da meinte der Gutachter (früherer Nachbar) ohne den Wagen genauer anzuschauen, Wagen hat 1/2Jahr HU, also Wagenwert 500Euro, einige dich privat ohne Versicherung auf eine Summe in der Großenordnung.
Hätte der Twingo des TE unmittelbar vor dem Unfall die Reparaturen für 1000Euro bekommen und frische HU, dann wäre eine richtige Wertermittlung und Abrechnung natürlich sinnvoll.
...fair wäre, wenn die Versicherung des Unfallverursacher sagen würde "das volle Program mit Rechtsanwalt + Sachverständigem + Gutachter würde uns round about -was weiß ich, sagen wir- 2500,-€ Kosten...
Was halten Sie als Geschädigter davon, wenn wir ihnen 50% von den eingesparten Kosten (wenn kein Anwalt + Sachverständiger zum Einsatz kommt)... also 1.250,-€ und 250,-€ für das kaputte Auto... d.h. insgesamt 1.500,-€ geben und Sie unterschreiben uns ein Einigungsprotokoll, dass damit alle Forderungen aus diesem Schaden abgegolten sind.
PS: @TE, keinen Rechtsanwalt oder Kfz-Sachverständigen im Bekanntenkreis, dem man den / einen kleinen Auftrag zukommen lassen könnte?
Warum zögerst Du denn immer noch rum?
Nimm endlich die 100€ oder was ihr abgemacht habt, schreibt eine Vereinbarung daß damit alle Ansprüche aus dem Vorfall abgegolten sind und die Sache ist erledigt!
Also nochmals: Warum ist das nicht schon längst gemacht worden???
Oder hast Du durch das Geschreibsel einiger hier, von wegen zum Anwalt, Gutachter rennen, die Versicherung beanspruchen und pipapo,
jetzt etwa doch noch das grosse Eurozeichen Funkeln in Deinen Augen bekommen???
Nein, es ist alles erledigt, ich habe die 100€ bekommen und alles ist gut. War nur eine allgemeine Antwort, dass ich in meinem Bekanntenkreis niemanden habe, der/die sich mit soetwas auskennt.
Mach dir nichts draus.
Das ist hier oft so, wenn sich jemand den Schaden auszahlen lassen will anstatt reparieren zu lassen.