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Smart 451 (Bj 11/2007) Lenkrad geklaut - KFZ Versicherung zahlt nicht

Hallo zusammen,

uns wurde vor etwa 2 Monaten das Lenkrad unseres Smarts geklaut, seitdem steht das Fahrzeug in der Werkstatt.

Wie das Fahrzeug geöffnet wurde kann ich mich selbst nicht genau erklären. Ich vermute eine Jamming Attacke, weil ich eigentlich immer darauf achte dass das Fahrzeug verschlossen ist. Nachdem wir den Einbrucht bemerkt haben, wurde umgehend die Polizei informiert und Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

Nun habe ich heute diese Nachricht von der KFZ Versicherung bekommen:

Ihren Schadenfall haben wir geprüft.

Leider besteht für diesen Schadenfall kein Versicherungsschutz. Gern

möchten wir Ihnen dieses erläutern:

In der Fahrzeugteilversicherung haben Sie gemäß der Ihrem Vertrag zu-

grundeliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversiche-

rung einen Anspruch auf Versicherungsleistung, wenn der Schaden

durch einen Einbruchdiebstahl in Ihr Fahrzeug entstanden ist.

Gemäß der von uns angeforderten und jetzt vorliegenden Ermittlungsak-

te der Polizei, konnte diese keinerlei Ein- oder auch Aufbruchspuren an

Ihrem Fahrzeug feststellen.

Ein versicherter Schaden in Sinne der Versicherungsbedingungen liegt

somit leider nicht vor.

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus der bei uns bestehenden

Kaskoversicherung keine Zahlung vornehmen können.

 

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten hier bei der Versicherung (HanseMerkur) Einspruch einzulegen? Andernfalls werde ich wohl auf den Kosten sitzen bleiben, was uns mit Abschleppung ganz schön treffen wird.

Danke zusammen!

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20 Antworten

Gegen die kfz Versicherung Einspruch einzulegen wird extrem schwer. Die zahlen so ungern und tun alles dafür. Ich würde selbst zahlen und die kfz Versicherung baldmöglichst wechseln.

Ich hab eben auch mal bei der KFZ Werkstatt angerufen. Ich hatte jetzt mit etwa 500€ gerechnet - allerdings liegen die Kosten bei 1569€. Da muss ich schon fast über einen wirtschaftlichen Totalschaden nachdenken ;(

Darf man erfahren welche Versicherung das abgelehnt hatte?

Einspruch/Widerspruch kann man natürlich immer einlegen und zur Wahrung der Rechte würde ich das auch erst einmal machen.

Ich glaub aber das wird eher ein Fall für einen guten RA.

Denn hier gilt es nachzuweisen das du nicht versehentlich oder absichtlich die Türen/Fenster offen gelassen hast und somit gegen die Versicherungsbestimmungen verstoßen hast.

Bin mich nicht sicher ob du ebenfalls nachweisen musst wie das passieren konnte, ich denke aber das muss die Versicherung.

Aber wie gesagt, Fragen für einen Anwalt.

Einspruch und Widerspruch gibt es bei Verwaltungsakten, hier steht dir die Möglichkeit einer Klage gegen die Versicherung zur Verfügung.

Es ist die HanseMerkur Versicherung.

Ich werde die Versicherung jetzt erstmal Bitten den Schadensfall innerhalb von 14 Tagen neu zu prüfen, da ich den Schadensfall ansonsten an meine Rechtsschutzversicherung übergeben werde.

Vielen Dank für die Rückmeldungen!

Kauf dir einen anderen 451. Dann hast du noch ein paar Ersatzteile mehr über. Das mit der TK würde ich lassen. Den äußeren Anschein eines Einbruchs muss man nachweisen. Wenn es daran fehlt ....

Evtl. auch mal in Polen auf dem Teilemarkt schauen. Dort finden sich solche meist nicht rückverfolgbaren Teile zum Kauf.

Was hier notwendig ist, ist ein vereidigter spezialisierter Gutachter. Der muss herausfinden wie die Diebe in das Auto gekommen sind.

 

Allerdings bleibt das Kostenrisiko zuerst mal bei dem Auftraggeber des Gutachten.

 

Wenn da etwas fest steht und die Versicherung nicht reagiert, dann spätestens zum Anwalt.

 

Auch das Kostenrisiko für den Anwalt bleibt zuerst mal beim Auftraggeber.

 

Grüße

Steini

Ja ich sehe auch keine wirklich großen Chancen.

 

Ich dachte aber mit der Rechtsschutz kann man mal “drohen”, mehr als nochmal ablehnen können sie ja nicht oder?

Teile deiner Versicherung mit, dass es Problemlos möglich ist, deinen Smart innerhalb von 30 Sekunden zu öffen, ohne Spuren zu hinterlassen.

Das ist in Fachkreisen bekannt.

Es gibt hier mehrere Methoden, ich werde aber nicht schreiben welche.

Wie Steini schon geschrieben hat, kann das ein qualifizierter Gutachten belegen.

Gib dem Versicherer Gelegenheit Ihre Zahlungsverweigerung zu überdenken und

verweise auf den Rechtsweg. (ob du das dann machst oder nicht , sei mal dahingestellt).

Warte die Reaktion ab.

 

 

@berlin-paul

Evtl. auch mal in Polen auf dem Teilemarkt schauen. Dort finden sich solche meist nicht rückverfolgbaren Teile zum Kauf.

 

war jetzt aber sicher nur ein Späsle und nicht dein Ernst als Jurist oder?

Durchaus. Wenn er seines anhand von Gebrauchsmacken wiedererkennen sollte, könnte er die dortige Polizei hinzuziehen.

Ob nun ernst gemeint oder nicht: Leider bin ich der polnischen Sprache nicht mächtig und kenne mich noch weniger mit KFZ Gebrauchtteilen aus.

Ich werde wohl bei der KFZ Werkstatt (wo der Smart grad steht) mal anfragen, ob der Preis nicht auch durch Gebrauchtteile oder Teile von Drittanbietern gesenkt werden kann. Alternativ müsste ich die Werkstatt fragen, ob die das Fahrzeug in den Zustand auch kaufen würden.

Im Lenkrad befindet sich der Airbag.

Es ist verboten Pyrotechnische Komponenten gebraucht zu verkaufen.

So etwas darf nur mit einem Nachweis an Sachkundige Personen verkauft werden, die das dann auch nur einbauen dürfen.

Das steht auch so im Sprengstoffgesetz.

Warum versucht du das nicht erst einmal was ich dir geraten habe, das wäre doch der einfachste Weg.

Einfach alles glauben, was der Versicherer so schreibt, muss ja auch nicht sein.

So ein Schreiben kostet dich vieleicht eine Stunde deiner kostbaren Lebenzeit.

Ich kann dir auf jeden Fall bestätigen, dass diese Argumentation deiner Versicherung hier auf sehr tönernen Füßen steht, warum habe ja schon ausgeführt und ich weiß schon ein wenig aus der Praxis von was ich hier schreibe...

Aber ist ja deine Sache, mach was du für richtig hälst, Viel Glück und alles Gute dir.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 29. Oktober 2021 um 16:15:18 Uhr:

Im Lenkrad befindet sich der Airbag.

Es ist verboten Pyrotechnische Komponenten gebraucht zu verkaufen.

So etwas darf nur mit einem Nachweis an Sachkundige Personen verkauft werden, die das dann auch nur einbauen dürfen.

Das steht auch so im Sprengstoffgesetz.

Warum versucht du das nicht erst einmal was ich dir geraten habe, das wäre doch der einfachste Weg.

Einfach alles glauben, was der Versicherer so schreibt, muss ja auch nicht sein.

So ein Schreiben kostet dich vieleicht eine Stunde deiner kostbaren Lebenzeit.

Ich kann dir auf jeden Fall bestätigen, dass diese Argumentation deiner Versicherung hier auf sehr tönernen Füßen steht, warum habe ja schon ausgeführt und ich weiß schon ein wenig aus der Praxis von was ich hier schreibe...

Aber ist ja deine Sache, mach was du für richtig hälst, Viel Glück und alles Gute dir.

Ich werde auf jeden Fall den Weg erst nochmal über die Versicherung gehen! Die von mir erwähnten Punkte waren eher Überlegungen wenn ich dort nicht weiter komme .

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