ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Nach Unfall noch Geld von gegnerischer Versicherung?

Nach Unfall noch Geld von gegnerischer Versicherung?

Renault Twingo I ( C06)
Themenstarteram 29. November 2020 um 22:10

Hallo liebes Forum,

Folgendes: mein geliebter Twingo I hatte leider sehr viele Mängel und ist nicht durch den TÜV gekommen, weshalb ich mir ein neues Auto gekauft habe. Nun hatte ich mit dem alten Auto einen Unfall, an dem ich nicht Schuld war. Zum Glück ist nicht viel passiert, aber die Kennzeichenhalterung ist kaputt, ein bisschen Lack ist ab und das Plastikteil unter der Motorhaube hat sich gelockert. Außerdem lässt sich auf der einen Seite der Bereich unter Plastikteil und Scheinwerfer ein wenig nach hinten drücken. Der Unfallverursacher fragte, ob wir das ohne die Versicherung regeln können und ich dachte mir "na gut, der Twingo kommt ja sowieso die Tage weg und ich bekomme nichts mehr dafür". Nun frage ich mich aber, ob ich, wenn ich das Ganze "ordnungsgemäß" über die Versicherung des Unfallverursachers regeln würde, noch Geld von der Versicherung bekommen würde. Bzw. so viel, dass sich der Aufwand lohnt, denn ich würde den Schaden nicht mehr reparieren lassen, da mein neues Auto schon vor der Tür steht. Ich brauche also quasi eine Einschätzung der Reparaturkosten der Mängel, die durch den Unfall entstanden sind, falls das aus der Ferne möglich ist (auf Bildern sieht man leider so gut wie nichts, deshalb hänge ich keine an). Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

Ähnliche Themen
49 Antworten

@TE Wie alt ist das Auto und wie viele Kilometer hat dieses bereits abspulen müssen?

Grundsätzlich hat Berlin-Paul schon Recht...; aber wenn das Auto quasi kurz vorm Schrotti ist, gilt es etwas präziser zu agieren...

Was ist der Wagen ungefähr wert (vor Unfallschaden), wenn du dir vergleichbare auf mobile anschaust? Hat deine Wagen vor dem Unfall noch andere Unfallschäden gehabt und wenn ja in welchem umfang? Ist dein Wagen dem Alter entssprechend iO?

Die Frage des Wiederbeschaffungswertes kann zuverlässig eben nur mit einem Sachverständigengutachten beantwortet werden.

man könnte aber auch einfach mal ein normaler nicht geldgeiler sack sein und nen fuffi vom anderen annehmen und die sache damit sein lassen. diese raffgier, 1 woche vor der verschrottung noch geld von jemanden rauszudrücken, ist sowas von unterste schublade.

mach dem anderen eine freude, das er so günstig davon kam und gut ist. am ende steigen unsere versicherungen genau wegen so einer scheiße ständig an...

Zitat:

@born_hard schrieb am 30. November 2020 um 19:56:15 Uhr:

Wenn der Schaden über die Bagatellgrenze (etwa 1000Euro) hinausgeht, dann kannst du einen Anwalt nehmen und einen Schadensgutachter beauftragen die Schadenshöhe zu beziffern. Die gegnerische Versicherung muss dann die Kosten für den Anwalt und Gutachter übernehmen und auch deinen Schaden bezahlen nach Gutachten. Hier auch fiktive Abrechnung ohne Mwst. möglich.

Bei dir, da du eine Schrottkarre hast, ist der Wiederbeschaffungswert nicht mal 1000Euro, also wäre das unverhältnissmässig und es kann sein dass bei diesem Vorgehen die Versicherung zumindest den Gutachter nicht bezahlen wird.

Was du aber machen kannst, du gehst zu einer Lackierwerksatt oder Renault Autohaus und lässt dir ein Kostenvoranschlag machen, sollte nicht teurer wie 50 Euro sein, und diesen gibst du dann dem Unfallgegner. Es ist dann seine Entscheidung ob er dies über die Versicherung laufen lässt oder dir das Geld aus seiner Tasche zahlt. D.h. dein Unfallgegner ist in erster Linie dein Ansprechpartner und von ihm forderst du das Geld.

Du kannst ihn aber gene fragen im Vorfeld ob er mit Kostenvoranschlag einverstanden ist, oder ob du direkt zum Anwalt gehen sollst. Wird für dann entsprechend teuerer.

Das mal grundsätzlich, aber klar das ist deine Entscheidung wie du vorgehst.

Man kann in diesem Fall durchaus geteilter Meinung sein, ob man sich mit dem Schädiger auf einen kleinen Obulus einigt oder über die Versicherung "das volle Programm" durchzieht.

Denke mal, dass in beiden Fällen nicht viel rauskommt.

Aber da hier höchstwahrscheinlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, ist ein KVA mMn gänzlich ungeeignet. Da hier u.a. Reparatursumme, WBW und Restwert berücksichtigt werden müssen, kann das in meinen Augen nur über ein Gutachten vernünftig erfolgen.

Wie so ein KVA dann ausserdem aussehen kann, können wir uns sicher auch vorstellen.

Da müsste man sich nicht wundern wenn einem der Schädiger den KVA lachend um die Ohren haut, und das ganze von sich aus der Versicherung übergibt.

Damit kommt er u.U. billiger raus. Gutachter und Anwalt sind m.W. ausserdem auch keine Kosten mit denen der Schädiger z.B. beim Schadensrückkauf belastet wird.

 

Richtig. Deshalb ist das normale Vorgehen für beide Seiten sinnvoll. Mit Geldgeilheit hat das nichts zu tun.

Man sollte auch mal zu seinem Wort stehen.

Wenn vereinbart war, keine Ansprüche ggü. der Versicherung geltend zu machen, dann hält man sich auch dran.

Zumindest ich verstehe es so, dass genau dies zwischen beiden vereinbart wurde.

Themenstarteram 1. Dezember 2020 um 19:38

Ja, ich habe in dem Moment eingewilligt, aber ich habe nach diesem Schockmoment auch nicht richtig nachgedacht. Der Wagen ist nichts mehr wert, er ist 167000 km gelaufen (EZ Juni 2003), der TÜV ist gerade abgelaufen (die Mängel zu beseitigen würde an die 1000 € kosten) und die Motorlampe ist auch an (die Fehlermeldung hatte ich aber öfter wegen der Lambda-Sonde, die dann aber jedes Mal laut Werkstatt in Ordnung war).

Themenstarteram 1. Dezember 2020 um 19:41

Ich tendiere dazu, es einfach auf sich beruhen zu lassen, zumal nun auch schon ein paar Tage vergangen sind. Geldgeil wollte ich nicht wirken...

Nimm seine angebotenen 100 EUR guten Gewissens an und freu dich über das Geld und dass du dem anderen eine Freude gemacht hast und er seine Versicherung nicht bemühen muß.

Vielleicht passiert dir mal was Ähnliches und dann bist du froh, wenn der andere auch entgegenkommend ist.

Siehs mal so: Wäre der in ein neues Auto von dir reingefahren, würdest du dich viel mehr ärgern und hättest viel mehr Scherereien.

Zitat:

@Jasmin1990 schrieb am 1. Dezember 2020 um 20:41:41 Uhr:

Ich tendiere dazu, es einfach auf sich beruhen zu lassen, zumal nun auch schon ein paar Tage vergangen sind. Geldgeil wollte ich nicht wirken...

Nur weil man sich den entstandenen Schaden ausbezahlen lässt statt zu reparieren, ist man nicht zwangsläufig geldgeil. Die fiktive Abrechnung ist eine ganz normale, legitime Vorgehensweise beim Schadenersatz.

Hier wird aber von einigen oft und immer wieder so getan als ob sich Geschädigte (unmoralisch und unzulässig) bereichern würden.

Bei einer korrekten ermittelten Schadenshöhe ist das aber keineswegs der Fall.

 

Man sollte sich hier auch kein schlechtes Gewissen einreden lassen.

In deinem Fall sehe ich es allerdings auch so, dass dir überhaupt kein höherer Schaden entstanden ist. Dein Auto war vereinfacht gesagt vor dem Unfall nichts wert (aufgrund nicht geschaffter HU, Alter, Mängel, ..) und ist nach dem Unfall auch nichts wert.

 

 

Zitat:

 

Nur weil man sich den entstandenen Schaden ausbezahlen lässt statt zu reparieren, ist man nicht zwangsläufig geldgeil. Die fiktive Abrechnung ist eine ganz normale, legitime Vorgehensweise beim Schadenersatz.

Hier wird aber von einigen oft und immer wieder so getan als ob sich Geschädigte (unmoralisch und unzulässig) bereichern würden.

Bei einer korrekten ermittelten Schadenshöhe ist das aber keineswegs der Fall.

hier geht es um den konkreten fall, das das auto in 1 woche in die presse kommt. es ist also gar kein schaden entstanden. der einzige schaden der entstanden sein könnte wäre, das der verwerter das fahrzeug nun nicht mehr geschenkt oder gegen paar euro übernimmt oder ähnliches. ändert sich hier nichts, ist auch kein schaden entstanden.

die 100€ vom unfallverursacher sind eine einfache, schnelle und für beide sehr elegante lösung.

wer hier versucht, aus der sache kapital zu schlagen, ist schlichtweg nur geldgeil.

@TE:

Mache es so, wie Herr Paul es dir geraten hat und führe das Fahrzeug einem unabhängigen SV vor, der, wie bei einem Haftpflichtschaden üblich, ein Gutachten erstellen. Der SV ermittelt Rep.-Kosten, WBW und RW.

...und das kann nunmal nur ein SV, mit einem KVA kommst du nicht weit.

Höre nicht auf den ganzen Unfug, der hier so zum Besten gegeben wird!

Dummes Zeug. Da kommt nichts bei rum und es verursacht Kosten und Aufwand ohne Ende.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 2. Dezember 2020 um 18:38:19 Uhr:

Dummes Zeug. Da kommt nichts bei rum und es verursacht Kosten und Aufwand ohne Ende.

Da du eh keine Ahnung hast, solltest du dich besser zurückhalten!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Nach Unfall noch Geld von gegnerischer Versicherung?