Musterfeststellungsklage gegen VW bezüglich EA189 Motor

VW Passat B7/3C

Nur zur Info, man kann sich ab heute in das Klageregister eintragen.

https://www.bundesjustizamt.de/.../Klagen_node.html

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Nur zur Info, man kann sich ab heute in das Klageregister eintragen.

https://www.bundesjustizamt.de/.../Klagen_node.html

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So, heute Nacht waren dann auch mal drei Aktivierungsmails im SPAM Ordner... Man muss sich echt gedulden.

Zitat:

@Kawatsch schrieb am 22. März 2020 um 08:58:28 Uhr:


Bei mir funktioniert es. Ich habe mittlerweile das Auto verkauft, und soll eine Kopie vom Brief hochladen. Diesen habe ich logischerweise nicht mehr. Und das Datum eintragen wo ich es auf mich zugelassen habe.

Was mach ich nun? Kennt sich da jemand mit aus?

Wieso logischerweise? Ich habe von allen Fahrzeugen die ich hatte eine Kopie abgelegt.😁

-war das Fahrzeug über eine Bank finanziert? -> dann hat die Bank vielleicht noch eine Kopie
- Einholen einer Bestätigung von der Zulassungsstelle

Naja ich hab halt keine Kopie. Und er wurde auch nicht finanziert.
Ich habe irgendwo gelesen das geht auch mit dem vorhandenen Kaufvertrag aber da weiß ich dann nicht was ich als Datum eintragen soll wo das Foto vom Brief hochgeladen werden soll. Denke das wird morgen ein Anruf bei der Hotline...

Das Datum der Zulassung auf Deinen Namen hat z.B. auch Deine Versicherung.

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Hallo Zusammen,

habe einen Golf 6 2.0 TDI am 27.05.2013 gebraucht beim VW Autohaus gekauft.

In der Musterfeststellungsklage habe ich meinen Namen eingetragen.

Der Kaufvertrag läuft ebenfalls auf meinem Namen, nur zugelassen wurde das Auto auf meine Mutter und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 läuft auch auf meine Mutter. (Habe beide Dokumente Vorliegen)

Ist das ein Problem?

Danke und Gruß

André

Wer im Fahrzeugbrief steht, ist der Besitzer. Also Du.

Im Brief steht doch die Person, auf die das Auto zugelassen ist. Also nicht er...

Auch wenn er nicht im Fahrzeugbrief steht ist er doch der jenige der das Auto erworben. Voraussetzung für den Vergleich ist:
- Erwerb eines Fahrzeugs mit einem Motor des...

Somit hat er als Käufer sich korrekterweise angemeldet und den Anspruch.

Hier der passende Link.
Steht alles da.
Ñutzung des Link auf eigene Gefahr

https://m.markt.de/ratgeber/fahrzeuge/kaufvertrag-oder-fahrzeugbrief/

Erstmal sollte man zwischen Besitzer und Eigentümer unterscheiden.

Hier geht es IMHO um den Eigentümer.

Schein Punkt C.4c: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. Heißt:

1. Der, der den Brief in den Händen hat ist nicht zwingend der Eigentümer.
2. Der, der im Brief steht wird durch diesen Satz aber auch nicht als Eigentümer deklariert, sondern eigentlich nur als Halter.

Besitzen (= steht in seiner Garage) kann den Wagen wer will, Halter (= Knöllchenadressat) kann auch sonstwer, z.B. ein Dritter sein, Ansprüche hat IMHO nur der Eigentümer. Der muß das Eigentum nachweisen, der Kaufvertrag beweist den Erwerb des Eigentums an dem Wagen.

Sollte also passen, @TE.

Frage an alle hier, die das Vergleichsangebot angenommen haben aber auch das Fahrzeug schon verkauft haben.
Laut der Hotline sollen ich den Kaufvertrag und eine Kopie von beiden Seiten des Personalausweis hochladen. Das Portal ist auch dementsprechend angepasst worden. Ich bekomme aber anschließend immer eine Email mit folgenden Inhalt:

"Wir haben allerdings festgestellt, dass das von Ihnen hochgeladene Dokument nicht der Kaufvertrag für Ihr Fahrzeug ist. Wir können daher anhand der bislang vorgelegten Unterlagen nicht nachvollziehen, dass Sie das im Vergleichsportal angegebene Fahrzeug erworben haben."

Ich habe die Dokumente nun schon dreimal hochgeladen und auch die FIN überprüft. Die FIN im Portal und auf dem Kaufvertrag ist identisch.
Hat von euch auch jemand das Problem?

Bei meinem aktuellen Fahrzeug gibt es keine Probleme mit dem Hochladen der Dokumente.

ich habe auch den Kaufvertrag am Donnerstag hochgeladen von einem 2008er, den ich 2011 gekauft habe und bekam sowas bisher nicht. ich schätze entweder ein Mechanismus oder ein Mitarbeiter prüft und lehnt ab? Vielleicht schwer zu lesen das Dokument? Dann hilft wohl nur anrufen morgen.

Danke für die Info. Lesen kann man alles vernünftig. Dann warte ich mal auf die Antwort vom dritten Versuch.

Hallo zusammen,
vielleicht weiß hier einer ja schon mehr.

Ich habe meinen Passat im Juli 2016 gekauft, bin also leider aus der Musterfeststellungsklage leer ausgegangen.
Nun hat das Oberlandesgericht Koblenz ja zugunsten eines Klägers entschieden, der das Auto erst 2017 gekauft hat.

Gibt es hier die Möglichkeit, dass ich für meinen B7, BJ 2011 und eben erst 07/2016 gekauft auch eine Entschädigung erhalte?

Eventuell hat ja jemand das gleiche Problem wie ich, also nach 01.01.2016 gekauft 🙂

Zitat:

@Kerasto schrieb am 20. April 2020 um 13:01:14 Uhr:


Hallo zusammen,
vielleicht weiß hier einer ja schon mehr.

Ich habe meinen Passat im Juli 2016 gekauft, bin also leider aus der Musterfeststellungsklage leer ausgegangen.
Nun hat das Oberlandesgericht Koblenz ja zugunsten eines Klägers entschieden, der das Auto erst 2017 gekauft hat.

Gibt es hier die Möglichkeit, dass ich für meinen B7, BJ 2011 und eben erst 07/2016 gekauft auch eine Entschädigung erhalte?

Eventuell hat ja jemand das gleiche Problem wie ich, also nach 01.01.2016 gekauft 🙂

Interessanter Ansatz, würde mich auch interessieren, B7 gekauft im Feb. 2017. Vorallem wo das dann alles eingereicht werden muss.

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