Musterfeststellungsklage gegen VW bezüglich EA189 Motor
Nur zur Info, man kann sich ab heute in das Klageregister eintragen.
https://www.bundesjustizamt.de/.../Klagen_node.html
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Nur zur Info, man kann sich ab heute in das Klageregister eintragen.
https://www.bundesjustizamt.de/.../Klagen_node.html
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Bewusst so ein Auto kaufen, noch nicht mal Probleme haben aber abkassieren wollen.
Halte man von, was man will... ^^
Zitat:
@Digger-NRG schrieb am 20. April 2020 um 21:04:48 Uhr:
Bewusst so ein Auto kaufen...
Daß die Problematik dem Käufer bewußt war, kann ich aus den Beiträgen nicht herauslesen.
Es ist aber anzunehmen, daß den Verkäufern bewußt war, was sie da verkauft haben.
Ja das stimmt. Das ist so.
Aber mir kann keiner erzählen (vor allem nicht jemand, der auf MT aktiv war), dass er beim B7 TDI nicht weiß, was er kauft. Sorry ^^
Nicht 2 Jahre nach Bekanntwerden.
Aber gut. Sei es drum. Ich würde mein Gesicht für die Euros nicht verlieren wollen.
Es sei denn, das Auto macht Mucken mit Update. Das wäre was anderes.
Als ich das Auto 2016 gekauft habe, war mir nicht bekannt, dass es Probleme mit dem Motor gibt und ich nur durch ein Softwareupdate die Stilllegung des Fahrzeugs verhindern kann.
2017 war es sicherlich bekannt, aber Mitte 2016?
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Update:
Gestern habe ich für beide Fahrzeuge die Bestätigung bekommen, dass VW die Vergleichsangebote angenommen hat. Beim dritten Mal die Dokumente Hochladen ist der Kaufvertrag vom schon verkauften Fahrzeug doch akzeptiert worden.
Bleibt gesund!
Zitat:
@Kerasto schrieb am 21. April 2020 um 09:34:49 Uhr:
Als ich das Auto 2016 gekauft habe, war mir nicht bekannt, dass es Probleme mit dem Motor gibt und ich nur durch ein Softwareupdate die Stilllegung des Fahrzeugs verhindern kann.2017 war es sicherlich bekannt, aber Mitte 2016?
Ja okay, da war alles noch recht frisch.
Ich will ja auch nichts sagen bei Personen, die es echt nicht wussten. Gibt aber auch leider viele die bewusst gekauft haben, um sich einfach nur zu bereichern und tagein tagaus am Schimpfen sind und den B7 verunglimpfen.
Zufriedene Fahrer (wie ich) waren davon mehr und mehr genervt 😁
Der Passat war auch mein erster Diesel, daher hatte ich auch keine Ahnung.
2.0 TDI war bekannt dafür, ein robuster Motor zu sein, daher habe ich ihn gekauft 🙂
Nur wenn ich das Auto jetzt verkaufen will, bekomme ich nicht mehr viel dafür, weil der Motor eben diese Schummelsoftware hatte.
Und da ich 6 Monate zu spät laut VW gekauft habe, soll ich jetzt leer ausgehen?
Ich hoffe, hier wird es noch weiter gehen und auch Käufer aus 2016 werden entschädigt.
Ja die Erlöse für die TDIs scheinen regional sehr unterschiedlich zu sein.
Gesunkene Preise kann ich in unserer Region nicht über Gebühr feststellen.
Hier ist es aber auch eine sehr VW-geprägte Gegend.
Schwagers Mercedes 200 Kompressor wollte keiner haben. Bin 6 Händler angefahren, keiner wollte ihn.
Meinen B7 bin ich an meine Schwester und Schwager losgeworden. Zum Familienpreis von glatt 11.
155.000 gelaufen und Ez 12/11.
Einen Tag zuvor wollte den Wagen jemand ansehen und haben - da stand er für knapp 12 drin.
Zitat:
@Kerasto schrieb am 21. April 2020 um 09:34:49 Uhr:
Als ich das Auto 2016 gekauft habe, war mir nicht bekannt, dass es Probleme mit dem Motor gibt und ich nur durch ein Softwareupdate die Stilllegung des Fahrzeugs verhindern kann.2017 war es sicherlich bekannt, aber Mitte 2016?
Ab Februar 2016 und im Laufe des Jahres wiederholt sind alle Besitzer von VW diesbezüglich angeschrieben wurden.
Also ich wurde erst 2017 angeschrieben, dass mein Auto betroffen ist und bald ein Termin für das Update ausgemacht werden muss.
Vorher habe ich davon nie was gehört.
Im Ernst? - Fernseher und Internet hattest du in der Zeit aber schon?
Ich halte es fast für unmöglich diese Schlagzeilen über Monate nicht mitbekommen zu haben.
Sind hier die Anti Leute VW Mitarbeiter?
Wenn jemand das Recht hat zu Klagen, dann soll er das doch mache, wo liegt das Problem?
Selbst wenn mit dem Wagen alles gut ist, na und?
Wenn alles passt bekommen die Leute ihr Geld zurück und wenn nicht, dann wird es bestimmt seine Gründe haben.
Zitat:
@Kerasto schrieb am 21. April 2020 um 11:50:08 Uhr:
Ich hoffe, hier wird es noch weiter gehen und auch Käufer aus 2016 werden entschädigt.
Naja, die Frage ist doch, wußte man davon vor dem Kauf oder nicht?
Denn Du hast ja mit dem Wissen anders verhandeln können. Auch wenn es das im Vergleich zum Vergleich ggf. nicht vollständig kompensiert. Man mußte ja nicht so gebraucht kaufen.
hallo,
aber mal im Ernst, die Musterfeststellungsklage gegen über VW ist doch schon abgelaufen, oder habe ich was verpasst 🙄
es gibt doch eine Einigung, das es von VW eine entsprechende Entschädigung gibt und die Nutzer über VW auch angeschrieben werden
viel schlimmer ist, das sich herausstellt, das bestimmte Vereine nur Klage-Anwalsschaften sind, die Daten von Betroffenen zu Ihren Gunsten wirklich missbrauchen, aus eigener Profitgier
PS. leider haben wir Alle durch die Pandemie oder auch Covid 19 zu leiden, das ist eine Tatsache, aber als Beispiel ist das für die "Deutsche Umwelthilfe" kein Grund auch Baumärkte oder Einzelhändler anzuklagen bzw. abzumahnen
Dies ging schon durch die Medien, die Politik erkennt jetzt sicherlich auch diese "Abmahnwelle" in jetzigen Zeiten bzw. auch aktuellen Messwerten
nix zu wissen ist nicht schlimm, aber das man dies fremdgesteuert ausnutzten lässt um so schlimmer...