Musterfeststellungsklage gegen VW bezüglich EA189 Motor

VW Passat B7/3C

Nur zur Info, man kann sich ab heute in das Klageregister eintragen.

https://www.bundesjustizamt.de/.../Klagen_node.html

Beste Antwort im Thema

Nur zur Info, man kann sich ab heute in das Klageregister eintragen.

https://www.bundesjustizamt.de/.../Klagen_node.html

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Habe Mal den Link eingefügt.
Nutzung natürlich auf eigene Gefahr.

Wie es dort steht, kann man wenn man beim Kauf eine Rechtschutzversicherung hatte, ohne Kostenrisiko selbst Klagen. Man erstreiten eine höhere Entschädigung und behält den Wagen oder , wenn VW die Rücknahme und die Erstattung des Kaufpreises anbietet, dass Geld für den Kauf nebst Zinsen zurück. Was ein Super Geschäft
wäre !!

Ich habe den Vergleich abgelehnt und werde Anwalt beauftragen.

https://www.wallstreet-online.de/.../all

Also gut überlegen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Www.mein-vw-vergleich.de Fragen Musterfeststellungsklage' überführt.]

Zitat:

@Ahorn schrieb am 21. März 2020 um 11:27:14 Uhr:


Hi alfi64, ja, der Superb ist bestimmt keine schlechte Wahl. Und im Vergleich zum Vorgänger-Passat hast Du noch mehr Platz. Wir spüren es schon, dass der Karoq im Kofferraum spürbar geschrumpft ist 🙂 Trotzdem, ich fahre ihn gerne und würde mich im Moment wieder so entscheiden (am liebsten mit dem 2.0 TDI als Frontler - aber das gibt's nicht im Karoq).

Mehr Platz ggü B7 eindeutig jein😁

Der Kofferraum ist zwar von der Tiefe ein paar cm länger aber dafür dann durch den doppelten Ladeboden höher und durch die wesentlich schrägere Heckscheibe oben eindeutig kleiner.

Also insgesamt ist er dann auch etwas kleiner,

Da ich aber meinen Kofferraum beim B7 auch nie bis oben zupacken musste ist mir das egal.

Ist aber jetzt kein Meckern, er ist vollkommen ausreichend Punkt.😉

End of off topic😁

Hallo,

ich bekomme den Aktivierungslink nicht.

Liegt wohl am GMX Account. Habe 2 Anträge gestellt. 1 über t-online und der 2. über Gmx. T-online war sofort da, Gmx nach dem 10. Versuch immernoch nicht...

Hat hier schonmal jemand den Support informiert? Ähnliche Erfahrungen?

Zitat:

@aerf schrieb am 21. März 2020 um 11:38:21 Uhr:


Ich habe den Vergleich abgelehnt und werde Anwalt beauftragen.

https://www.wallstreet-online.de/.../all

Also gut überlegen.

Bin gespannt. Bist Du Erstbesitzer? Ich hab ggf nicht mehr zu erwarten, gekauft Nov 15. Das spielt bei Einzelklage ne Rolle, denke ich.

Zitat:

@kizilkum67 schrieb am 20. März 2020 um 15:55:42 Uhr:


Für meinen passat highline bieten die auch 3197€ an, ich werde es wohl annehmen zumal ich das auto schon vor einem Jahr verschrottet habe, den fahrzeugbrief habe ich natürlich auch nicht, ich habe deshalb den kaufverttag hochgeladen da steht ja schliesslich auch alles drin, mal schauen was passiert

Denke Brief ist Bedingung, nen Kaufvertrag kann jeder basteln. Aber ggf ist es bei Verschrottung anders, wäre mal interessant.

Jedenfalls hat immer der _letzte_ Besitzer den Anspruch, wenn für die gleiche FIN mehrere Personen beantragen.

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Erstbesitzer spielt keine Rolle.

Hallo zusammen.

Ich besitze zwei Fahrzeuge die den betroffenen Motor verbaut haben und die Kriterien für einen Vergleich erfüllen. Habe auch beide Fahrzeuge in der Musterfeststellungsklage "angemeldet".
Habe nun ein Schreiben von VW mit den Zugangsdaten bekommen und den Vergleich für ein Fahrzeug gemacht. Ein zweites Fahrzeug konnte ich nicht erfassen.

Mein Frage: Bekomme ich ein zweites Anschreiben mit weiteren Zugangsdaten oder wie läuft das? Hat da jemand Erfahrungen?

Denke mal je Fahrzeug 1 Vorgang, alles andere ist mit hoher Sicherheit zu kompliziert.

Mein Aktivierungslink ist eben nach ca. 24 Stunden eingetrudelt (GMX Account), 3.192€ wie erwartet. Habe das Angebot schon fertiggemacht und alle Daten eingetippt bzw. Brief Teil II hochgeladen. Für mich gab es da nicht ganz viel zu überlegen. Wie schon anderweitig geschrieben läuft mein Passat mit dem Update OK, 5,6l je 100km lt. Spritmonitor. Denke der zusätzliche Wertverlust ist ausreichend kompensiert.

Schönen Guten Abend,

bevor ich einen neuen Thread aufrolle, eine Frage an euch..

Im Schritt 4 unter www.mein-vw-vergleich.de stolpere ich über folgende Frage:

Zitat:

Haben Sie das Fahrzeug selbst gekauft oder - falls Sie es zunächst nur geleast hatten - vor dem 1. Januar 2016 aus dem Leasingvertrag zu Eigentum übernommen?

Das Fahrzeug hat damals meine Mutter gekauft. Circa 6 Monate später ist das Fahrzeug an mich überschrieben worden. (beides vor 2016!)
Werde ich aus Sicht von VW dennoch als die Person angesehen die das Fahrzeug selbst gekauft hat oder ist das schon ein Grund, dass ich kein Anrecht auf die Entschädigung habe? Ein Kaufvertrag zwischen meiner Mutter und mir lässt sich ja nachträglich schnell aufsetzen.

Ergänzung: In der Musterklage habe ich damals im Übrigen meinen Namen angegeben. Keine Ahnung ob das eine Rolle spielt.

Hallo,

Ich habe seit gestern das Problem das ich mich nicht anmelden kann, hab schon 4x mein Passwort geändert und jedes Mal meckert er.
Hat das problem noch jemand

Asset.JPG

Kann mir jemand verraten, warum ich ein Anschreiben bekomme, obwohl ich den Wagen im Dezember '16 gekauft habe?

Mir wurde sogar online der Vergleichsbetrag angezeigt.
Ich würde so gerne annehmen....aber "kann" die Frage nach den Kaufdatum nicht bejahen.

Hat schon Jemand von Euch mit einer GMX Mailadresse einen Aktivierungslink erhalten?

Zitat:

@Kawatsch schrieb am 21. März 2020 um 20:49:25 Uhr:


Hallo,

Ich habe seit gestern das Problem das ich mich nicht anmelden kann, hab schon 4x mein Passwort geändert und jedes Mal meckert er.
Hat das problem noch jemand

Benutzername steht im Anschreiben und zusammen mit dem selbst vergebenen Password verwenden.

Bei mit hat es 24h gedauert bis die VW email da war für die Bestätigung des Accounts (GMX).

Habe selbst nach 48h keinen Aktivierungslink auf meine GMX-Adresse bekommen... Folgendes hat aber funktioniert: beim einloggen Passwort vergessen auswählen. Der Link zum zurücksetzen kam binnen weniger Minuten. Allerdings landete diese Mail im SPAM...

Zitat:

@stevendevil schrieb am 21. März 2020 um 19:40:32 Uhr:


Schönen Guten Abend,

bevor ich einen neuen Thread aufrolle, eine Frage an euch..

Im Schritt 4 unter www.mein-vw-vergleich.de stolpere ich über folgende Frage:

Zitat:

@stevendevil schrieb am 21. März 2020 um 19:40:32 Uhr:



Zitat:

Haben Sie das Fahrzeug selbst gekauft oder - falls Sie es zunächst nur geleast hatten - vor dem 1. Januar 2016 aus dem Leasingvertrag zu Eigentum übernommen?

Das Fahrzeug hat damals meine Mutter gekauft. Circa 6 Monate später ist das Fahrzeug an mich überschrieben worden. (beides vor 2016!)
Werde ich aus Sicht von VW dennoch als die Person angesehen die das Fahrzeug selbst gekauft hat oder ist das schon ein Grund, dass ich kein Anrecht auf die Entschädigung habe? Ein Kaufvertrag zwischen meiner Mutter und mir lässt sich ja nachträglich schnell aufsetzen.

Ergänzung: In der Musterklage habe ich damals im Übrigen meinen Namen angegeben. Keine Ahnung ob das eine Rolle spielt.

Selbstverständlich, du bist der letzte Besitzer der das Fahrzeug vor 2016 im Eigentum hatte. Ob Du das Auto gekauft hast oder geschenkt bekommen hast spielt dabei keine Rolle.

Bei mir funktioniert es. Ich habe mittlerweile das Auto verkauft, und soll eine Kopie vom Brief hochladen. Diesen habe ich logischerweise nicht mehr. Und das Datum eintragen wo ich es auf mich zugelassen habe.

Was mach ich nun? Kennt sich da jemand mit aus?

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