Musterfeststellungsklage gegen VW bezüglich EA189 Motor
Nur zur Info, man kann sich ab heute in das Klageregister eintragen.
https://www.bundesjustizamt.de/.../Klagen_node.html
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Fehlpost
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Fuck VW!! Ich kriege nichts!! Hab danach gekauft! Den Wertverlust kriege ich nicht ersetzt! Nie wieder so ein Ding!
Meiner hat so um die 250.000 gelaufen und da ist alles durchrepariert und gut in Schuss. Würde so einen Wagen nie für 3-4000 EUR hergeben. Da sind ja alleine die Teile mehr wert.
Am freien Markt bekäme ich 6-7000 EUR dafür. Mindestens. Verstehe nicht wie man über so ein Angebot überhaupt nachdenkt. Der Motor macht locker 400.000 wenn man ihn pflegt und vor allem wenn man das Update so schnell als möglich wieder entfernt.
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Zitat:
@DrInsider schrieb am 20. März 2020 um 19:41:23 Uhr:
Meiner hat so um die 250.000 gelaufen und da ist alles durchrepariert und gut in Schuss. Würde so einen Wagen nie für 3-4000 EUR hergeben. Da sind ja alleine die Teile mehr wert.Am freien Markt bekäme ich 6-7000 EUR dafür. Mindestens. Verstehe nicht wie man über so ein Angebot überhaupt nachdenkt. Der Motor macht locker 400.000 wenn man ihn pflegt und vor allem wenn man das Update so schnell als möglich wieder entfernt.
Du musst ihn ja nicht abgeben sondern du bekommst das Geld einfach von VW als Entschädigung. Das Auto gehört dir danach immer noch.
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Was willst Du da jetzt wissen??
Die Zahlen sind doch öffentlich verfügbar.
Eine einfache Suche hätte Dir z.B. das gebracht:
https://www.adac.de/verkehr/musterfeststellungsklage-vw/
Und ja es geht NUR nach Modelljahr und Modell, alles andere ist egal.
Bekomme die Bestätigungsmail bei der Registrierung nicht, GMX Account. Bin auf das Angebot gespannt. Werde das Geld für Reparaturen verwenden die ggf. noch kommen, nehme also wahrscheinlich an. Die aktuelle Krise geht nicht spurlos an VW vorbei wie man sehen kann. Weiter klagen wäre mir jetzt einfach zu blöd, der Passat ist im Grunde ein Klasse Auto und echte Nachteile habe ich bis auf den Wertverlust keine durch den Skandal gehabt.
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Zitat:
@Wattlooper schrieb am 20. März 2020 um 18:23:32 Uhr:
Wer es sich leisten will, wartet die BGH-Entscheidung ab. Wobei ich mich derzeit noch Frage, ob der Fall tatsächlich bis zu einer Entscheidung vor Gericht verhandelt bzw. auch ein Urteil gesprochen werden wird.
Was erwartest du als Alternative? 😕
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Meine Bestätigungsmail war heute Morgen im Spam-Folder.
Für meinen (BJ 2011, 115 tkm, 2.0 TDI 140 PS DSG, DCC, Pano, und einiges mehr) wurden auch 3192 € angeboten und wir werden es annehmen.
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@BlackSkyLine: Na ja, wenn Du nach dem Stichtag gekauft hast, war das Thema und die "Dieselproblematik" ja bekannt. Möglicherweise hast Du gut verhandelt und den Wagen dann entsprechend günstiger bekommen. Das kannst Du VW nun ausnahmsweise nicht ankreiden - meiner Meinung nach.
@alfi64: "es geht NUR nach Modelljahr und Modell, alles andere ist egal."
Nicht ganz. Es geht auch nach dem Kaufdatum. Wenn Du z.B. Im Januar 2020 so ein Fahrzeug (auch wenn's Bj 2011 wäre) gekauft hast, dann wirst Du keine Entschädigung angeboten bekommen.
Zitat:
@Ahorn schrieb am 21. März 2020 um 08:55:11 Uhr:
@BlackSkyLine: Na ja, wenn Du nach dem Stichtag gekauft hast, war das Thema und die "Dieselproblematik" ja bekannt. Möglicherweise hast Du gut verhandelt und den Wagen dann entsprechend günstiger bekommen. Das kannst Du VW nun ausnahmsweise nicht ankreiden - meiner Meinung nach.@alfi64: "es geht NUR nach Modelljahr und Modell, alles andere ist egal."
Nicht ganz. Es geht auch nach dem Kaufdatum. Wenn Du z.B. Im Januar 2020 so ein Fahrzeug (auch wenn's Bj 2011 wäre) gekauft hast, dann wirst Du keine Entschädigung angeboten bekommen.
@ahorn
Es ging mir nur um die Höhe der Entschädigung bei Erhalt eines Vergleichsangebotes, dabei ist das Kaufdatum,der Kaufpreis,der Listenpreis der Zustand des Fzg, die Laufleistung usw. vollkommen egal. Ohne Erfüllung der Vorbedingungen wie z.B. Kauf vor 2016 bekommst Du natürlich kein Vergleichsangebot.
Ich habe schon mein Vergleichsangebot angenommen, muss jetzt nur noch bestätigt werden.
PS
sehe gerade das Du auch vom B7 auf Skoda gewechselt bist.😉
Den Karoq hatte ich auch mit in Erwägung gezogen und mir Angebote eingeholt, habe mich aber dann aber doch anders entschieden.😁
Gerade für meine Eltern probiert, aber nach 15min noch keine Bestätigungsmail.
Erstmal abwarten.
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Ich war zwar nicht unter den Klägern, weil ich es für mich ganz persönlich nicht für nötig hielt.
Euch sei es gegönnt. An eurer Stelle hätte ich das Angebot auch angenommen.
Wer weiß, was sonst gekommen wäre. Definitiv eine super Wahl und hey, gut 3000€ ist super Geld
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Hi alfi64, ja, der Superb ist bestimmt keine schlechte Wahl. Und im Vergleich zum Vorgänger-Passat hast Du noch mehr Platz. Wir spüren es schon, dass der Karoq im Kofferraum spürbar geschrumpft ist 🙂 Trotzdem, ich fahre ihn gerne und würde mich im Moment wieder so entscheiden (am liebsten mit dem 2.0 TDI als Frontler - aber das gibt's nicht im Karoq).
Habe Mal den Link eingefügt.
Nutzung natürlich auf eigene Gefahr.
Wie es dort steht, kann man wenn man beim Kauf eine Rechtschutzversicherung hatte, ohne Kostenrisiko selbst Klagen. Man erstreiten eine höhere Entschädigung und behält den Wagen oder , wenn VW die Rücknahme und die Erstattung des Kaufpreises anbietet, dass Geld für den Kauf nebst Zinsen zurück. Was ein Super Geschäft
wäre !!
Ich habe den Vergleich abgelehnt und werde Anwalt beauftragen.
https://www.wallstreet-online.de/.../all
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