Motor im Winter vor Fahrtantritt warmlaufen lassen?

Hallo !

ich fahre einen 19 Jahren alten VW Golf 3 ohne Klimaanlage und seit ca. einem halben Jahr habe ich keine Garage mehr, d.h. das Fahrzeug steht draussen. Im Winter habe ich häufig das Problem, dass wenn ich die Fensterscheiben nach einigen Minuten freigekratzt habe und dann mit dem eiskalten Benzinermotor losfahre, dass dann schnell die Fensterscheiben wieder zufrieren, die Sicht deutlich schlechter wird und ich zum erneuten Eiskratzen anhalten muss. Das wäre eigentlich kein Problem, nur fahre ich nach 2 Kilometern auf eine stark befahrende Bundesstraße, wo es auf den nächsten 10 Kilometern keinen Standstreifen gibt...es wird also u.U. gefährlich für mich.

Ich überlege nun, ob ich erst den Motor starte, diesem im Stand zumindest auf ein Mindestmaß an Temperatur bringe / warm laufen lasse, damit die Heizung auf den ersten Kilometern schneller auf Touren kommt, so dass ein erneutes Anhalten und Eiskratzen evtl. nicht mehr notwendig wird.

Ich habe leider über die Suchfunktion keine passenden Themen gefunden. Macht das Sinn, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, oder ist das sogar verboten? Was kann ich sonst noch tun (der Einbau einer Standheizung entfällt definitiv bei dem alten Auto)?

Mfg
Marwief

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Nö. Nützlich ist, wenn es zielführend ist. Die Verkehrssicherheit durch freie Sicht ist ein Ziel, dass der Verordnungsgeber selbst vorgegeben hat. Dieses zu erreichen, das ist zielführend. Also ist es nützlich. Unnütz ist es, etwas anderes daher zu quasseln. Die Rede ist ja nicht von stundenlagem Motorlauf im Stand. 😉

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Zitat:

@Reachstacker schrieb am 26. November 2016 um 22:26:04 Uhr:


Da wird sich ja so richtig reingesteigert!😉 Schonmal Popcorn und Cola hol. 😁

Das ist (leider) typisch deutsch. Ich sag nur Maschendrahtzaun und Knallerbsenstrauch 😎

Alles ist solange es im Rahmen bleibt duldbar. Nur, gibt es immer wieder welche, die es übertreiben und den Motor eben doch länger als nötig laufen lassen müssen. Dies oft genug unter dem Fenster der Nachbarn. Wenn sich dann einer beschwert, dann wird geheult wie ein Schlosshund.

Macht was ihr wollt! Heult aber nicht rum, wenn ihr das Portmonee öffnen müsst.

Und wem es hier nicht gefällt: Es gibt auch andere Regionen, wo man sich nieder lassen kann. Frag mal Pete! Der freut sich sicher über neue Nachbarn. Wem's nicht gefällt, soll gehen! (Aber auch nicht wieder kommen, wenn es auf der Sonnenseite schattig wird!)

Zitat:

@touranfaq schrieb am 26. November 2016 um 22:19:44 Uhr:


Vor jedem Bahnhof/Flughafen warten Taxen mit laufendem Motor, und zwischendurch laufen die Politessen und verteilen Tickets - wegen Falschparken.

Da macht sich die Politesse selber zum Ziel. Sie muss eine OWi aufnehmen, wenn sie Kenntnis davon erlangt.

Bei uns in der Firma schlagen oft Taxen auf, wenn ein Schiff kommt. Einige stehen ne Zeit bei uns an der Hafenkante. Bei uns muss der Motor ausgeschaltet werden oder sie fliegen vom Hof. (Kaffee und Sitzplatz im warmen Häuschen ist vorhanden!) So mancher versucht es bei uns. Einige haben mir schon erzählt, dass sie dutzende Knöllchen im Winter bekommen. Einige sind richtig schön teuer gewesen.

Unterhalte dich mal mit den Fahrern an einem größeren Bahnhof oder am Flughafen. Die können da ihr Leid klagen.

MfG

😁 Was schreibt Ford in der BA zum Thema?, Davon abgesehen das die Frontscheibenheizung eh nur bei laufendem Motor funktioniert.

Bei den Störungsmeldungen steht:

Zitat:

Motor wärmt auf {seconds:00} Sekunden warten:Bei extrem kaltem Wetter, normalerweise unter -26 °C, und wenn die Motorvorwärmung nicht verwendet wird, reagiert Ihr Motor für 30 Sekunden nicht auf Bewegungen des Gaspedals. Diese Begrenzung gestattet Ihrem Motor, das Öl ordnungsgemäß zirkulieren zu lassen, um Motorschäden zu verhindern.

Wie dem auch sei. Kaum ein Polizist wird ein Knöllchen verteilen wenn während des Freimachen der Scheiben der Motor läuft.

Kommentar eines Polizisten vor einigen Jahren zu dem Thema, lieber läuft der Motor einige Minuten und die Scheiben sind frei wie umweltpolitisch korrekt losfahren und mühsam ein Guckloch freihalten. Er kenne nur einen Kollegen der da Knöllchen schreiben würde und bei Dem würden Alle schon die Tage bis zu seiner Pensionierung zählen.

Bei einem LKW ist das laufen lassen des Motors auch nicht verboten, wenn es dazu dient, die Betriebsbremse funktionsbereit zu bekommen. Wenn der FORD es nicht zulässt zu fahren, greift gleiche Ausnahme.

Bei den meisten Leuten liegen 3 Min. im tolerierbaren Bereich. Aber es gibt genug Leute, die eben nicht nur kurz die Scheibe frei machen. Dazu zählen auch Taxifahrer und das Abtauen dickerer Eisschichten mit Motorwärme.

MfG

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Was schlägst du konkret bei dicken Eisschichten vor? Kratzen geht wenn es dick ist nicht mehr. Enteiserspray kann man dann auch gar nicht so viel draufkloppen weil da nie im leben ne Pulle reicht. Wahrscheinlich nichtmal für die Frontscheibe

Zitat:

@Leon596 schrieb am 26. November 2016 um 23:07:01 Uhr:


Was schlägst du konkret bei dicken Eisschichten vor?

Ich erinnere mich da gerade an ein Ereignis mit meinem ersten Auto. Nachts aus der Disse raus gekommen, Eisregen. Auf dem Auto ein "Panzer" von 10 bis 15mm dicken Eis. Kratzen unmöglich, Enteiser gerade so weg gelaufen, das war echt heftig. Musste fast 20 Minuten den Motor laufen lassen, so wie der Rest der Betroffenen auf dem Parkplatz auch.

Hätte mich aber auch an das Verbot halten können. Dann stände ich heute noch dort 😁

Hatte ich ja schonmal angedeutet.

Abends Schneeregen, über Nacht geht es so zw. -5 / -10° runter und früh dann eine 3cm Schneeschicht mit nen fast ein Zentimeter dicken Eispanzer drunter.

Den möchte ich sehen, der da die Scheiben einfach so freikratzt, sich dann ins Auto setzt, den Motor startet und losfährt.

Die Antwort war ja sinngemäß:

"Wenn Eispanzer auf der Scheibe (Auto inkl.) dann sind ja die Straßen sowieso nicht befahrbahr."

War dann woh dochl mehr ne Ausrede, um bloß nicht zuzugeben, das es doch Situationen gibt, wo es ohne Motor laufen lassen nicht funktioniert. 😉

Es geht! Es ist nur unbequem. Daher: Keine Ausrede, wenn dich da doch einer aufschreibt.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 26. November 2016 um 23:47:34 Uhr:


Es geht! Es ist nur unbequem.

Dann erklär mal bitte wie das geht?

Und komm jetzt nicht damit, dass es 4h dauert.

Als bei uns Eisregen war, habe ich 15min gekratzt und hab dann an zwei Stellen ein bisschen Scheibe gesehen.
Keine Chance!

Mit dem Eiskratzer ist das so dermaßen unmöglich, dass es effektiver ist aufs Auto zu pinkeln oder das Eis abzulecken.

Wenn wirklich Eis drauf ist ist das so, als wenn du in der Eishalle wärst und da mal eben nen cm wegkratzen müsstest.
Da hättest du selbst mit der Metallkufe vom Schlittschuh schon ein Problem.

Zitat:

@Johnes schrieb am 26. November 2016 um 23:47:34 Uhr:


Es geht! Es ist nur unbequem. Daher: Keine Ausrede, wenn dich da doch einer aufschreibt.

Mein Gott, dann schreibt er mich halt auf. Es ist echt unglaublich was sich manche hier wegen einem 10Euro-Knöllchen (wenn es überhaupt dazu kommt) ins Hemd machen 🙄

Und nochmal zur Erinnerung: Wir reden hier nicht von "laufen lassen aus Komfort oder Bequemlichkeit", sondern eben nur dann, wenn es nicht anders geht. Und es geht manchmal schlicht und einfach nicht anders 😁

Zitat:

@Johnes schrieb am 26. November 2016 um 08:32:45 Uhr:


[...]

Das Abtauen bzw. warm laufen lassen als alternativlos hinzustellen ist einfach nur Unsinn und in der persönlichen Faulheit begründet. Hier im Thema wurden div. Möglichkeiten aufgezählt. [...]

Ach, Johnes. Du störst Dich am Diskussionsstil anderer Teilnehmer, neigst aber selbst zum pauschalisieren. Keiner hat hier das warmlaufenlassen des Motors als alternativlos hingestellt. Aber das Leben im allgemeinen und das Wetter im speziellen sind nicht berechenbar und es kann zu Situationen kommen, wo all die von Dir und anderen aufgezählten Möglichkeiten nicht greifen. In solchen Fällen kann es die letzte Alternative sein, den Motor... ach, was soll´s. Wurde schon zigmal geschrieben. Und gelesen. Und verstanden, wenn der Wille dazu vorhanden war.

Zitat:

@Kung Fu schrieb am 26. November 2016 um 16:06:08 Uhr:


Deshalb hast du auch das Recht auf Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Da kann jeder dann ausgiebig begründen, warum er glaubt, daß das Gesetz für ihn nicht gilt. 🙂

Die Frage ist, wer will das wissen ?

Der Nachbar rechts nicht, der Nachbar links nicht und die beiden Nachbarn gegenüber nicht.

Die hören mein Auto gar nicht, wenn es kalt gestartet wird.

Zitat:

@Johnes schrieb am 26. November 2016 um 20:54:06 Uhr:


§3 BImSchG... Kannst du dir mal zu Gemüte führen. Dazu noch OWiG §117, BGB §1004, §906...

Lässt du den Motor unter meinem Fenster jeden Morgen ne viertel Stunde laufen, hast du schnell ein Problem. Selbst, wenn du jetzt nicht begreifen kannst, was da im Gesetz steht, kann ein Richter dafür sorgen, das du es verstehst.

Johnes

Bin mir nicht sicher, aber meine, Du wohnst auf dem Land.

Und wenn der Bauer nebenan seinen Deutz morgens laufen läßt, damit der Bremsdruckspeicher Druck auf baut, dagegen wirst Du wohl nichts machen können.

Im übrigen gilt in ländlichen Gefielden, dass auch Sonntags der Landwirt so viel Krach machen kann, um seine Felder zu bestellen oder um zu Ernten (je nach Wetter).

Und können "zugereiste" Bürger so viel klagen wie sie wollen, sie bekommen kein Recht.
Sie müssen ja nicht auf dem Land ein Haus/Grundstück erwerben.
Das Gleiche die Preise in der Nähe eines Flughafens sind günstig, aber nach 20 Jahren dort wohnen eine Klage anstrengen wegen Fluglärm ist schon pervers.

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