Motor im Winter vor Fahrtantritt warmlaufen lassen?

Hallo !

ich fahre einen 19 Jahren alten VW Golf 3 ohne Klimaanlage und seit ca. einem halben Jahr habe ich keine Garage mehr, d.h. das Fahrzeug steht draussen. Im Winter habe ich häufig das Problem, dass wenn ich die Fensterscheiben nach einigen Minuten freigekratzt habe und dann mit dem eiskalten Benzinermotor losfahre, dass dann schnell die Fensterscheiben wieder zufrieren, die Sicht deutlich schlechter wird und ich zum erneuten Eiskratzen anhalten muss. Das wäre eigentlich kein Problem, nur fahre ich nach 2 Kilometern auf eine stark befahrende Bundesstraße, wo es auf den nächsten 10 Kilometern keinen Standstreifen gibt...es wird also u.U. gefährlich für mich.

Ich überlege nun, ob ich erst den Motor starte, diesem im Stand zumindest auf ein Mindestmaß an Temperatur bringe / warm laufen lasse, damit die Heizung auf den ersten Kilometern schneller auf Touren kommt, so dass ein erneutes Anhalten und Eiskratzen evtl. nicht mehr notwendig wird.

Ich habe leider über die Suchfunktion keine passenden Themen gefunden. Macht das Sinn, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, oder ist das sogar verboten? Was kann ich sonst noch tun (der Einbau einer Standheizung entfällt definitiv bei dem alten Auto)?

Mfg
Marwief

Beste Antwort im Thema

Nö. Nützlich ist, wenn es zielführend ist. Die Verkehrssicherheit durch freie Sicht ist ein Ziel, dass der Verordnungsgeber selbst vorgegeben hat. Dieses zu erreichen, das ist zielführend. Also ist es nützlich. Unnütz ist es, etwas anderes daher zu quasseln. Die Rede ist ja nicht von stundenlagem Motorlauf im Stand. 😉

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Zitat:

@Johnes schrieb am 26. November 2016 um 13:23:34 Uhr:


Zumal Vorsatz deutlich teurer wird und nicht mehr im Rahmen der StVO abgegolten wird. (...) Da regelt das dann das BGB und das ist um einiges teurer, als die 10€.

Soso... welcher Paragraph im BGB regelt das denn deiner Meinung nach?

Es ist übrigens interessant wie sich hier alles wiederholt, es ist genau wie im LED-Thread: Du bläst eine Ordnungswidrigkeit für 5 bzw. 10 Euro rethorisch zu einer Straftat auf die mit der Todesstrafe geahndet wird (überspitzt gesagt). Realitäts/Wahrheitsgehalt jedoch: Null.

Aber ich lasse mich gerne belehren, nenne uns doch mal Paragraph und Strafmaß für die Wiederholung der o.g. Ordnungswidrigkeit.

Zitat:

@Primotenente schrieb am 26. November 2016 um 13:29:19 Uhr:


Eben darum kurz die Scheibenreinigungsanlage betätigen, dann ist das weg.

Ich habe doch gerade in meinem letzten Beitrag geschrieben, dass das nicht ausreicht.

Zitat:

@Primotenente schrieb am 26. November 2016 um 13:29:19 Uhr:


Kalte Luft ist bereits trocken, beim abkühlen kondensiert ja ein Teil der Feuchtigkeit.

Unter trocken verstehe ich etwas anders, ist aber auch egal. Aber richtig ist, dass beim Abkühlen die Feuchtigkeit kondensiert, so z.B. auf der Autoscheibe und wenn es unter 0°C ist, friert die kondensierte Feuchtigkeit auf der Scheibe zu Eis oder wenn dies weggekratzt ist, kondensiert die Feuchtigkeit erneut, die Scheibe beschlägt also von außen und da die Scheibe unter 0°C ist, friert dieses Kondensat sofort zu einer hauchdünnen Eisschicht.

Wenn ich nun die Waschanlage betätige, wird diese dünne Eisschicht zwar angelöst aber sobald der Frostschutz im Wischwasser verdampft ist (wodurch das Ganze ja noch weiter runtergekühlt wird) schmiert das Ganze und friert wieder fest. Auf den Stellen, die gerade frei geworden sind, bildet sich sofort wieder Kondensat, welches wieder sofort friert.

Dieser Kreislauf wird erst durchbrochen, wenn die Scheibe etwas erwärmt ist.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. November 2016 um 14:05:24 Uhr:


Wenn ich nun die Waschanlage betätige, wird diese dünne Eisschicht zwar angelöst aber sobald der Frostschutz im Wischwasser verdampft ist (wodurch das Ganze ja noch weiter runtergekühlt wird) schmiert das Ganze und friert wieder fest. Auf den Stellen, die gerade frei geworden sind, bildet sich sofort wieder Kondensat, welches wieder sofort friert.

Dieser Kreislauf wird erst durchbrochen, wenn die Scheibe etwas erwärmt ist.

Genau so ist es, für mich unbegreiflich dass man manchen Menschen diese einfachen Realitäten erklären muss. Sind wahrscheinlich alles Garagenparker die hier versuchen neunmalkluge Ratschläge zu geben.

Der "Tipp" von weiter oben (mehr Frostschutz) verwenden ist übrigens ebensowenig hilfreich, da die Plörre anfängt zu schmieren wenn man sie nicht stark genug verdünnt. Aber wahrscheinlich wird das auch gleich wieder in Abrede gestellt...

Moin

Und da regen sich dann einige über weibische Texte auf, um dann in nur einem Tag 10 Seiten zu füllen........

Theorie und Wahnsinn. Keinen Plan wie man es physikalisch nennt, oder gar begründet, ich stehe, unter bestimmten Wetterbedingungen, immer ungefähr an der gleichen Stelle, um die Scheiben frei werden zu lassen, da sie teils von außen wieder vereisen, und sich trotz Scheibenwischer und Frostschutz im Scheibenwaschwasser, oder eben von innen beschlagen. Zudem kommt dann die Blendung durch die Sonne, welche auf der Strecke morgens von vorne kommt.

Warum das so ist, mir echt egal. Es ist so. Wie ich es behebe, 3 Minuten Motorlauf, wenn sich diese Bedingungen morgens ankündigen. Kein Wasserschleppen, Keine Dinklekörnersonstwas Kissen und auch keine Wärmflaschen.

Diese Bedingungen sind bei mir selten. Ich denke insgesamt läuft der Motor bei mir dadurch weniger Minuten im Jahr, als hier einige versuchen die Unnötigkeit des kurzen Wamrlaufen lassens zu erklären.

Das Thema ist tatsächlich seit nun weit über 20 Seiten überflüssig geworden. Ein Mod welcher dann beleidigt, wird er selber angegriffen dann aber die MOD-Karte zieht, macht ein übriges.

Und worüber wird hier denn diskutiert. Über wenige Minuten. Selbst stunden des Leerlaufes meines Fahrzeuges verbauchen weniger als einmal für ein paar Minuten mit 200 kmh mit nem SUV über den Highway zu fahren.

Ersteres ist mittlerweile nach BGB Strafbar (Wobei der Paragraph und das Strafmaß fürs laufen lassen eines Motors immernoch nicht genannt wurde... :-) ) und vollens unnötig da Umweltschädigend, letztere muß so sein, gibt keine Allternative.

Zitat:

Dafür wurde es(Der Motor)nicht erfunden. Der Motor ist zur Fortbewegung des Fahrzeug, nicht um es im Stand aufzuwärmen.

Also mein Motor zu Hause ist quasie genau dafür da. Dummerweise erzeugt ein Motor mehr Wärme als Antriebsenergie.

Moin
Björn

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Danke @Friesel , das fasst es schön zusammen. Schade dass man nur einmal "Danke!" geben kann, dein Beitrag hätte hunderte verdient...

Zitat:

@touranfaq schrieb am 26. November 2016 um 13:48:05 Uhr:


Soso... welcher Paragraph im BGB regelt das denn deiner Meinung nach?

Es ist übrigens interessant wie sich hier alles wiederholt, es ist genau wie im LED-Thread: Du bläst eine Ordnungswidrigkeit für 5 bzw. 10 Euro rethorisch zu einer Straftat auf die mit der Todesstrafe geahndet wird (überspitzt gesagt). Realitäts/Wahrheitsgehalt jedoch: Null.

Aber ich lasse mich gerne belehren, nenne uns doch mal Paragraph und Strafmaß für die Wiederholung der o.g. Ordnungswidrigkeit.

Du kannst doch nicht allen Ernstes glauben, daß du dein Auto wochenlang mit laufendem Motor im öffentlichen Straßenverkehr abstellen kannst und dann lediglich mit 10 € Bußgeld rechnest? Deine Realität/Wahrheit?

Bei uns in der Stadt kommen die Schreibläufer alle paar Stunden um die Ecke, da würde das Bußgeld schnell 3-stellig werden, wenn vorher nicht schon die Sicherstellung kommen würde.

meist starte ich, schnalle mich in ruhe an (in der zeit wird durchölt) und fahre los.
diese wagen stehen aber in der garage.

wenn ich mal in freier wildbahn ins vereiste auto steigen muß, bleibt der motor solange am laufen, bis die scheiben eisfrei bleiben. die physikalischen hintergründe wurden ja schon ausgiebig breitgetreten.

in diesem fall geht verkehrssicherheit vor umweltschutz. es ist also kein unnötiges laufenlassen.

da prozessiere ich notfalls drum. aber bis jetzt war noch keiner so blöd, dieser argumentation nicht folgen zu können😉

Zitat:

@touranfaq schrieb am 26. November 2016 um 13:48:05 Uhr:



Zitat:

@Johnes schrieb am 26. November 2016 um 13:23:34 Uhr:


Zumal Vorsatz deutlich teurer wird und nicht mehr im Rahmen der StVO abgegolten wird. (...) Da regelt das dann das BGB und das ist um einiges teurer, als die 10€.

Soso... welcher Paragraph im BGB regelt das denn deiner Meinung nach?

(...)

Aber ich lasse mich gerne belehren, nenne uns doch mal Paragraph und Strafmaß für die Wiederholung der o.g. Ordnungswidrigkeit.

Wenn du es genau wissen möchtest: Mach deine Fenster im Haus auf, stell deine Anlage auf volle Socke... Nach einiger Zeit wirst du Besuch bekommen. Die werden dich darüber aufklären unter welchen Paragraphen Lärmbelästigung fallen wird.

Danach gehst du in den Garten und verbrennst deinen Hausmüll. Da wirst du wieder Besuch bekommen und erfahren welche Paragraphen dir die Luftverschmutzung verbietet.

Steht dein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück, so ist es nicht im öffentlichem Verkehrsraum. (Daher, muss es auch nicht angemeldet oder versichert sein! HU ist auf dem Privatgrund auch nicht erforderlich!) Solange sind auch Bussgelder die StVO betreffend nicht anwendbar. Dürfte jedem logisch sein. Daher, kommst du nicht mit 10€ davon. Wenn das "warm laufen lassen" zur Anzeige kommt, finden die Regeln des BGB zum tragen.

MfG

Zitat:

Du kannst doch nicht allen Ernstes glauben, daß du dein Auto wochenlang mit laufendem Motor im öffentlichen Straßenverkehr abstellen kannst und dann lediglich mit 10 € Bußgeld rechnest? Deine Realität/Wahrheit?

Genau das, was @touranfaq meinte. Di bläst nen Luftballon auf.

Früh das Auto, bei vereisten Scheiben mal 2 bis 3 Minuten laufen lassen, hat nix mit ...
wochenlang den Motor im Stand ewig laufen lassen

... zu tun.

Und vielleicht sollten sich einige mal abgewöhnen, so wie das bei ihnen ist, hat es gefälligst auch bei allen anderen zu sein.
Da gibt es bestimmt, über das Wetter hinaus, weitaus mehr Gründe dafür, warum der eine gleich so losfahren kann und der andere erst mal etwas warme Luft aus der Heizung benötigt, damit die Scheiben frei bleiben.

- was für Großindustrie befindet sich in der Nähe

- landschaftliche Umgebung (Wald; Gewässer, freie Fläche) und das weit über die Lokalität hinaus

- Innenstadt, Stadtrand, ländliche Gegend

Mit Sicherheit auch alles Umstände die ebenfalls einen Einfluss darauf haben, ob überhaupt und wenn ja, wie schnell bei bestimmten Wetterlagen die Scheiben beschlagen, bzw wieder zufrieren.

Deshalb hast du auch das Recht auf Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Da kann jeder dann ausgiebig begründen, warum er glaubt, daß das Gesetz für ihn nicht gilt. 🙂

Zitat:

@Johnes schrieb am 26. November 2016 um 15:37:49 Uhr:


Wenn das "warm laufen lassen" zur Anzeige kommt, finden die Regeln des BGB zum tragen.

Welcher Paragraph des BGB kommt dann zum tragen? Du musst es doch wissen wenn Du dauernd davon sprichst.

Zitat:

@Kung Fu schrieb am 26. November 2016 um 14:55:28 Uhr:



Du kannst doch nicht allen Ernstes glauben, daß du dein Auto wochenlang mit laufendem Motor im öffentlichen Straßenverkehr abstellen kannst und dann lediglich mit 10 € Bußgeld rechnest? Deine Realität/Wahrheit?

Wer sprach von wochenlang? Und beantworte doch einfach die Frage, welcher Paragraph zieht denn wenn ich, sagen wir, dass in 14 Tagen zweimal mache?

Oh, jetzt schlägt die Vergeßlichkeit wieder zu... na gut, man hilft ja immer gern.

Zitat:

@Reachstacker schrieb am 26. November 2016 um 12:55:25 Uhr:


Hier kann es passieren das Dir der Sheriff ein Knoellchen schreibt wenn nicht ALLE Scheiben frei sind. Fuer die 50 Dollar kann ich die Kiste die ganze Woche laufen lassen...

In der Straßen­ver­kehrs­ordnung heißt es dazu in § 30: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgas­be­läs­ti­gungen verboten. Es ist insbe­sondere untersagt, Fahrzeug­motoren unnötig laufen zu lassen […]." Wenn PKW-Halter im Stand den Motor warmlaufen lassen, droht ihnen ein verwar­nendes Bußgeld in Höhe von zehn Euro.

Zitat:

@butzimondeo schrieb am 26. November 2016 um 16:55:25 Uhr:


In der Straßen­ver­kehrs­ordnung heißt es dazu in § 30: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgas­be­läs­ti­gungen verboten. Es ist insbe­sondere untersagt, Fahrzeug­motoren unnötig laufen zu lassen […]." Wenn PKW-Halter im Stand den Motor warmlaufen lassen, droht ihnen ein verwar­nendes Bußgeld in Höhe von zehn Euro.

endlich kapiert es wenigstens einer(mit mir 2) mehr gibts dann wohl nicht mehr zu sagen.Warum hat das so lange gedauert butzimondeo 🙄

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