Motor im Winter vor Fahrtantritt warmlaufen lassen?

Hallo !

ich fahre einen 19 Jahren alten VW Golf 3 ohne Klimaanlage und seit ca. einem halben Jahr habe ich keine Garage mehr, d.h. das Fahrzeug steht draussen. Im Winter habe ich häufig das Problem, dass wenn ich die Fensterscheiben nach einigen Minuten freigekratzt habe und dann mit dem eiskalten Benzinermotor losfahre, dass dann schnell die Fensterscheiben wieder zufrieren, die Sicht deutlich schlechter wird und ich zum erneuten Eiskratzen anhalten muss. Das wäre eigentlich kein Problem, nur fahre ich nach 2 Kilometern auf eine stark befahrende Bundesstraße, wo es auf den nächsten 10 Kilometern keinen Standstreifen gibt...es wird also u.U. gefährlich für mich.

Ich überlege nun, ob ich erst den Motor starte, diesem im Stand zumindest auf ein Mindestmaß an Temperatur bringe / warm laufen lasse, damit die Heizung auf den ersten Kilometern schneller auf Touren kommt, so dass ein erneutes Anhalten und Eiskratzen evtl. nicht mehr notwendig wird.

Ich habe leider über die Suchfunktion keine passenden Themen gefunden. Macht das Sinn, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, oder ist das sogar verboten? Was kann ich sonst noch tun (der Einbau einer Standheizung entfällt definitiv bei dem alten Auto)?

Mfg
Marwief

Beste Antwort im Thema

Nö. Nützlich ist, wenn es zielführend ist. Die Verkehrssicherheit durch freie Sicht ist ein Ziel, dass der Verordnungsgeber selbst vorgegeben hat. Dieses zu erreichen, das ist zielführend. Also ist es nützlich. Unnütz ist es, etwas anderes daher zu quasseln. Die Rede ist ja nicht von stundenlagem Motorlauf im Stand. 😉

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Zitat:

@Kung Fu schrieb am 26. November 2016 um 16:55:22 Uhr:


Oh, jetzt schlägt die Vergeßlichkeit wieder zu... na gut, man hilft ja immer gern.

Ich bin nicht Pete. Beantwortest Du jetzt endlich die Frage?

Zitat:

@Match3 schrieb am 26. November 2016 um 17:00:48 Uhr:



Zitat:

@butzimondeo schrieb am 26. November 2016 um 16:55:25 Uhr:


In der Straßen­ver­kehrs­ordnung heißt es dazu in § 30: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgas­be­läs­ti­gungen verboten. Es ist insbe­sondere untersagt, Fahrzeug­motoren unnötig laufen zu lassen […]." Wenn PKW-Halter im Stand den Motor warmlaufen lassen, droht ihnen ein verwar­nendes Bußgeld in Höhe von zehn Euro.

endlich kapiert es wenigstens einer(mit mir 2) mehr gibts dann wohl nicht mehr zu sagen.Warum hat das so lange gedauert butzimondeo 🙄

Moin,

nein, das haben durchaus mehrere kapiert. Ich übrigens auch, habe das mMn erforderliche im 5. Beitrag auf Seite 1 dargestellt. Nur sind hier einige unterwegs, die das Thema abwandeln und dann heftig aufblasen.
Das muss nun wirklich nicht sein!

Gruß
dudel

edit
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Zitat:

@Reachstacker schrieb am 26. November 2016 um 13:10:38 Uhr:


...

Natuerlich kann ich es verstehen wenn die Nachbarn nicht gerne kalten Trekkermotoren fruehs um 5 zuhoeren wollen...

Pete

Aber die kalten Treckermotoren müssen sie sowieso hören. Wahrscheinlich ist das Nageln sogar lauter wenn man direkt mit eiskaltem Motor losfährt als wenn man den Motor im Stand warmlaufen lässt. Nach ein bis zwei Minuten wird er nämlich deutlich leiser, so viel zum Thema unvermeidbarer Lärm.
Vom Geräusch des Eiskratzens mal abgesehen, das nervt frühmorgens bestimmt auch.

Also Karre anschmeißen, Scheibenheizung und Sitzheizung an und dann nochmal reingehen. Noch einen Becher Kaffee, bei der zweiten Morgenzigarette verträumt dem Boliden beim Auftauen zugeschaut und dann geht´s los.

Ist doch nicht so schwer.

Zitat:

@warnkb schrieb am 26. November 2016 um 17:32:59 Uhr:



Zitat:

@Reachstacker schrieb am 26. November 2016 um 13:10:38 Uhr:


...

Natuerlich kann ich es verstehen wenn die Nachbarn nicht gerne kalten Trekkermotoren fruehs um 5 zuhoeren wollen...

Pete

Aber die kalten Treckermotoren müssen sie sowieso hören. Wahrscheinlich ist das Nageln sogar lauter wenn man direkt mit eiskaltem Motor losfährt als wenn man den Motor im Stand warmlaufen lässt. Nach ein bis zwei Minuten wird er nämlich deutlich leiser, so viel zum Thema unvermeidbarer Lärm.
Vom Geräusch des Eiskratzens mal abgesehen, das nervt frühmorgens bestimmt auch.

Also Karre anschmeißen, Scheibenheizung und Sitzheizung an und dann nochmal reingehen. Noch einen Becher Kaffee, bei der zweiten Morgenzigarette verträumt dem Boliden beim Auftauen zugeschaut und dann geht´s los.

Ist doch nicht so schwer.

du bist einer der es noch nicht kapiert hat,es ist verboten!!

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Zitat:

@Match3 schrieb am 26. November 2016 um 17:41:37 Uhr:



du bist einer der es noch nicht kapiert hat,es ist verboten!!

Es gibt nur einen, der es nicht kapiert hat. Das war Ironie, weil es mittlerweile Spaß macht euch Paragraphenreitern dabei zuzusehen wenn ihr Schnappatmung bekommt 😛

Zitat:

@touranfaq schrieb am 26. November 2016 um 18:13:19 Uhr:



Zitat:

@Match3 schrieb am 26. November 2016 um 17:41:37 Uhr:



du bist einer der es noch nicht kapiert hat,es ist verboten!!

Es gibt nur einen, der es nicht kapiert hat. Das war Ironie, weil es mittlerweile Spaß macht euch Paragraphenreitern dabei zuzusehen wenn ihr Schnappatmung bekommt 😛

wenn ich alles so durchlese fällt mir eigentlich nur einer ein der es nicht schnallt er fängt mit t an und hört mit q auf.Ich weiss nicht Johnes hat es doch super erklärt alle haben es verstanden nur einer nicht,seltsam nicht!

Zitat:

@Match3 schrieb am 26. November 2016 um 18:17:05 Uhr:


Ich weiss nicht Johnes hat es doch super erklärt alle haben es verstanden nur einer nicht,seltsam nicht!

Johnes hat gar nichts "erklärt", im Gegenteil. Er kann bis jetzt noch nicht die Frage beantworten wonach seiner Meinung nach Verstöße gegen das Verbot geahndet werden. Ich hingegen habe es verlinkt, mit Quelle.

Ansonsten geht mir das Verbot am Allerwertesten vorbei weil ich als mündiger Bürger selbst entscheide dass meine Sicherheit wichtiger ist als irgendwelche praxisfremden Verbote.

§3 BImSchG... Kannst du dir mal zu Gemüte führen. Dazu noch OWiG §117, BGB §1004, §906...

Lässt du den Motor unter meinem Fenster jeden Morgen ne viertel Stunde laufen, hast du schnell ein Problem. Selbst, wenn du jetzt nicht begreifen kannst, was da im Gesetz steht, kann ein Richter dafür sorgen, das du es verstehst.

Johnes

*Lach* vorhin war es das BGB, jetzt das Bundesimissionsschutzgesetz... Und wo steht da jetzt wie oft ich das Auto laufen lassen darf bevor ich auf den elektrischen Stuhl muss? Auf diese Antwort warte ich immer noch.

Und kennst Du den Spruch "Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter!"? Damit ich überhaupt 10 Euro Strafe zahle, müsste es erst einmal irgendeinen Menschen geben, den das interessiert. Da aber alle Nachbarn im Winter die gleichen Probleme haben, lassen die anderen das Auto auch kurz laufen. Und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

So einfach ist die Welt manchmal. Außer man ist ein verbohrter, ignoranter Paragraphenreiter der wegen jeder Lappalie gleich Schnappatmung bekommt 😛

Den Zusammenhang zwischen BGB und anderen Gesetzesbüchern muss ich dir nicht ernsthaft erklären? Hast du in der Schule überhaupt gar nicht aufgepasst? 😰😰😰

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 26. November 2016 um 21:03:52 Uhr:


Den Zusammenhang zwischen BGB und anderen Gesetzesbüchern muss ich dir nicht ernsthaft erklären? Hast du in der Schule überhaupt gar nicht aufgepasst? 😰😰😰

Wie war das oben, von wegen persönlich werden? Jetzt willst Du wieder mir unterschieben dass Du argumentativ blank warst? Wahrscheinlich wird jetzt gleich wieder der Moderator Johnes aktiv und ruft mich zur Mäßigung auf? Nee, so weit kommt es nicht. Für deine Spielchen musst Du Dir zukünftig einen anderen Kameraden suchen. Ich geh jetzt erstmal raus, den Motor laufen lassen 😎

Und Tschüß!

Warum übertreibt ihr immer so?
Hier ist die Rede von hin und wieder mal 3 bis 5 Minuten.

Und immer dieses "Ich sitze am längeren Hebel Blablabla, ...

Zitat:

Lässt du den Motor unter meinem Fenster jeden Morgen ne viertel Stunde laufen, hast du schnell ein Problem.

..., als quasi "krankhafte Lust" danach, anderen die Hölle heiß zu machen.

Apropos BImSchG

§38

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Schwimmkörper und schwimmende Anlagen müssen so beschaffen sein, dass ihre durch die Teilnahme am Verkehr verursachten Emissionen bei bestimmungsgemäßem Betrieb die zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen einzuhaltenden Grenzwerte nicht überschreiten. Sie müssen so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben.

Das war kein Angriff! Das war ernst gemeint. Das gehört zumindest bei uns in der Gegend zum Grundwissen. Wird in der 5-6. Klasse gelehrt. Grundgesetz, BGB... Wird in der Schule behandelt.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 26. November 2016 um 21:11:36 Uhr:



Zitat:

Lässt du den Motor unter meinem Fenster jeden Morgen ne viertel Stunde laufen, hast du schnell ein Problem.


..., als quasi "krankhafte Lust" danach, anderen die Hölle heiß zu machen.

Ne, ich will ggf. schlafen und dabei nicht von Abgasen des kalten Motors vom laufenden Wagen vor meinem Fenster verpestet werden. Das hat nichts mit krankhaft zu tun. Das hat was mit Grundrecht auf Unversehrtheit zu tun.

Ich denke, du würdest es auch so sehen, wenn jeden Morgen unverbrannter Kraftstoff gepaart mit den anderen Abgasen dein ganzes Schlafzimmer ausfüllen.

Wenn wir beide zusammen in einem Mietbunker wohne würden. Tür an Tür... Du wärst sicher begeistert, wenn ich mich jeden Morgen um 3 Uhr von meiner Stereoanlage mit 140 dB wecken lassen würde.

Zitat:

Sie müssen so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben.

Ist vermeidbar! Da kannst du nichts entgegen setzen.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 26. November 2016 um 21:14:14 Uhr:


Das war kein Angriff! Das war ernst gemeint. Das gehört zumindest bei uns in der Gegend zum Grundwissen. Wird in der 5-6. Klasse gelehrt. Grundgesetz, BGB... Wird in der Schule behandelt.

MfG

Und was in der 5. und 6. Klasse gemacht wurde merkt sich eigentlich ernsthaft irgendwer?
Meistens ja doch eher nicht. 😉
Ich kann nichtmal mehr sagen ob wir das gemacht haben oder nicht.
Und dabei bin ich nicht unbedingt auf den Kopf gefallen.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 26. November 2016 um 21:11:36 Uhr:


(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Schwimmkörper und schwimmende Anlagen müssen so beschaffen sein, dass ihre durch die Teilnahme am Verkehr verursachten Emissionen bei bestimmungsgemäßem Betrieb die zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen einzuhaltenden Grenzwerte nicht überschreiten. Sie müssen so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben.

Unvermeidbare Emissionen beschränkt leider keine Sau auf ein Mindestmaß.

Ich führe z.b bei Spritmonitor im Schlaf die Bestenliste an mit meinem Verbrauchsschnitt der letzten 32000 Kilometer. Ohne mich gesondert anzustrengen.

Und obwohl ich sogar mal im Zweifel den Motor laufen lasse 😁

Unbenannt
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