Motor im Winter vor Fahrtantritt warmlaufen lassen?

Hallo !

ich fahre einen 19 Jahren alten VW Golf 3 ohne Klimaanlage und seit ca. einem halben Jahr habe ich keine Garage mehr, d.h. das Fahrzeug steht draussen. Im Winter habe ich häufig das Problem, dass wenn ich die Fensterscheiben nach einigen Minuten freigekratzt habe und dann mit dem eiskalten Benzinermotor losfahre, dass dann schnell die Fensterscheiben wieder zufrieren, die Sicht deutlich schlechter wird und ich zum erneuten Eiskratzen anhalten muss. Das wäre eigentlich kein Problem, nur fahre ich nach 2 Kilometern auf eine stark befahrende Bundesstraße, wo es auf den nächsten 10 Kilometern keinen Standstreifen gibt...es wird also u.U. gefährlich für mich.

Ich überlege nun, ob ich erst den Motor starte, diesem im Stand zumindest auf ein Mindestmaß an Temperatur bringe / warm laufen lasse, damit die Heizung auf den ersten Kilometern schneller auf Touren kommt, so dass ein erneutes Anhalten und Eiskratzen evtl. nicht mehr notwendig wird.

Ich habe leider über die Suchfunktion keine passenden Themen gefunden. Macht das Sinn, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, oder ist das sogar verboten? Was kann ich sonst noch tun (der Einbau einer Standheizung entfällt definitiv bei dem alten Auto)?

Mfg
Marwief

Beste Antwort im Thema

Nö. Nützlich ist, wenn es zielführend ist. Die Verkehrssicherheit durch freie Sicht ist ein Ziel, dass der Verordnungsgeber selbst vorgegeben hat. Dieses zu erreichen, das ist zielführend. Also ist es nützlich. Unnütz ist es, etwas anderes daher zu quasseln. Die Rede ist ja nicht von stundenlagem Motorlauf im Stand. 😉

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Zitat:

@Johnes schrieb am 26. November 2016 um 21:14:14 Uhr:


Wird in der 5-6. Klasse gelehrt. Grundgesetz, BGB... Wird in der Schule behandelt.

Na, da warst Du offensichtlich gerade rauchen:

BGB: Das Bürgerliche Recht ist Teil des Privatrechts, das die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtsteilnehmern (Bürgern, Unternehmen) regelt.

BImSchG: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz aus dem Jahr 1974. Es geht in seiner Regelungsstruktur (etwa: die Genehmigungspflicht, die Aufzählung der genehmigungsbedürftigen Anlagen, Instrumente der nachträglichen Anordnung und der Stilllegungs-/Beseitigungsverfügung) aus den §§ 16 bis 25 der Gewerbeordnung hervor, die schon vor 1918 das Anlagengenehmigungsrecht regelten.

Mit anderen Worten: Diese beiden Gesetze haben NICHTS miteinander zu tun! Das eine regelt Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und Unternehmern, das andere bezieht sich auf die Genehmigung von Anlagen.

Ist halt schon blöd wenn man erst überheblich-arrogant daherlabert und erst hinterher googled. Probier es einfach mal anders herum, oder beachte den Hinweis in meiner Signatur.

Und meine Frage hast Du immer noch nicht beantwortet: Wie oft muss ich meinen Motor in einer Woche laufen lassen um im Gefängnis zu landen und nicht mehr mit 10 Euro davon zu kommen? Kann doch nicht so schwer sein, hast ja angeblich in der Schule aufgepasst!

Zitat:

Ne, ich will ggf. schlafen und dabei nicht von Abgasen des kalten Motors vom laufenden Wagen vor meinem Fenster verpestet werden. Das hat nichts mit krankhaft zu tun. Das hat was mit Grundrecht auf Unversehrtheit zu tun.

Ach, wieder ein so herrlich konstruierter Fall, um am Ende recht zu behalten. Wenn Du wirklich so armselig wohnst dass die Autos der Nachbarn direkt vor/unter deinem Schlafzimmer stehen würde ich lieber mal bei Immoscout nach einer anständigen Wohnung/Immobilie suchen anstatt hier bei MT die Zeit zu verplempern.

Zitat:

Ist vermeidbar!

Stimmt, das habe ich jetzt gelernt: Ich kann während ich den Motor laufen lasse die Klima dazuschalten, wenn nicht gerade Frost ist *ROFL*

Zitat:

§ 1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Da steht nichts von "nur gewerblich"
Zumal: Dein Haus ist eine Anlage, die du ggf. errichtet hast.

Hier, noch ein Auszug aus dem Gesetz: klick!
Und noch aus dem BGB: klick!

Vor allem: Bevor du einen Text aus dem Zusammenhang reißt, solltest du den Wiki-Artikel wenigstens zu ende lesen. Dann machst du dich nicht ganz so lächerlich mit dem Stuss.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 26. November 2016 um 21:33:15 Uhr:



Hier, noch ein Auszug aus dem Gesetz: klick!
Und noch aus dem BGB: klick!

Wieso beantwortest Du nicht einfach endlich die Frage? Wie oft muss ich den Motor laufen lassen um nicht mehr mit 10 Euro davon zu kommen, und in welchem Gesetz ist das geregelt?

Bisher lese ich von Dir nur Ablenkungsmanöver.

Mindestens 1x und geregelt wird es in den oben aufgezählten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.

Zitat:

Umweltbelastung durch unnötiges Laufenlassen von Motoren


Wer Fahrzeugmotoren unnötig laufen lässt, verstößt gegen § 30 Straßenverkehrsordnung und begeht somit eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die teuer werden kann. Aber damit nicht genug – neben dieser (vorrangigen) Regelung verbietet auch das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin unnötiges Laufenlassen von Motoren. Wörtlich heißt es dort in § 2 (3) LImSchG Bln: “ Es ist nicht zulässig, lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig zu betreiben. “ Wer hiergegen verstößt, handelt nach § 15 (1) Nr. 2 Landes-Immissionsschutzgesetz ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden.

MfG

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Uhhhh... kann mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden.

Und ich dachte schon ich muss in den Knast oder auf den elektrischen Stuhl.

Danke, jetzt kann ich weiterhin beruhigt schlafen. Gute Nacht! 😉

@touranfaq
Richtig Affiges getue was Du da ablieferst.

Zitat:

Uhhhh... (...)
Und ich dachte schon ich muss in den Knast oder auf den elektrischen Stuhl.

Meinst'e mit Übertreibung wird deine Postion besser?

Wetten du lachst nicht mehr, wenn du mal in die Lage kommst und zahlen musst. Selbst, wenn es nur 3-Stellig ist. Alles ist immer lustig, bis es zur Kasse geht.

MfG

Zitat:

Wer Fahrzeugmotoren unnötig laufen lässt, ...

... neben dieser (vorrangigen) Regelung verbietet auch das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin unnötiges Laufenlassen von Motoren.

“Es ist nicht zulässig, lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig zu betreiben.“

Es fehlt immer noch die klare Definition von "unnötig".

In Berlin definiert die Behörde es so:

Zitat:

Unnötig ist der Betrieb des Motors in der Regel, wenn das angetriebene Gerät nicht unmittelbar nach der Inbetriebnahme des Motors benutzt wird. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Motor eines Kraftfahrzeuges gestartet wird, um danach zunächst die Scheiben zu reinigen oder wenn er nicht abgestellt wird, während der Fahrer wartet.

MfG

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 26. November 2016 um 22:01:12 Uhr:


@touranfaq
Richtig Affiges getue was Du da ablieferst.

"Affig" ist es, eine 10-Euro-Owi derart aufzublasen wir es hier geschieht.

Zitat:

@Johnes schrieb am 26. November 2016 um 22:05:38 Uhr:


In Berlin definiert die Behörde es so:

Zitat:

@Johnes schrieb am 26. November 2016 um 22:05:38 Uhr:



Zitat:

Unnötig ist der Betrieb des Motors in der Regel, wenn das angetriebene Gerät nicht unmittelbar nach der Inbetriebnahme des Motors benutzt wird. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Motor eines Kraftfahrzeuges gestartet wird, um danach zunächst die Scheiben zu reinigen oder wenn er nicht abgestellt wird, während der Fahrer wartet.

Oje... die ganzen Taxifahrer. Wenn Johnes das erfährt 😁

Die Scheibe zu reinigen, oder sie von Eisansatz zu befreien, sind für mich zwei völlig unterschiedliche Sachen.

Zitat:

Die Scheibe zu reinigen, oder sie von Eisansatz zu befreien, sind für mich zwei völlig unterschiedliche Sachen.

Das kannst du mit den zuständigen Behörden oder Richtern klären. Das entscheiden nicht wir. (Nicht du, nicht ich, nicht touranfaq)

_____ ______ ________

Es ist nicht unbedingt nur eine 10€ OWi...! 🙄

Frag mal Taxi-Fahrer, wie oft die schon zahlen durften. Frag auch mal, was ihnen die Taxi-Verbände abnehmen, wenn sie erwischt werden.

MfG

Ich probiere jetzt was anderes aus, um gesetzestreu zu bleiben: Ich kippe einen fünf-Liter-Kanister aufs Auto und stecke es an.
Emissionen? Keine Ahnung. Aber wenigstens wird es nicht laut, bevor die Reifen platzen.
Ich muss mir wohl einen PKW mit Druckluftbremse suchen, den muss ich dann wenigstens laufen lassen, bis Luft auf dem Kessel ist, bevor ich losfahren kann. 😁

Ich spiele in dem Sinne vieler hier jedenfalls gerne die Umweltsau und den Nachbarschafts-Tyrannisierer, und zwar grimmig-erhobenen Hauptes, bevor ich losfahren muss, ohne frei gucken zu können.

Und wem das noch nicht reicht:
Ich huldige jeden morgen dem Gott des Mineraloels, abgesichert durch Art.2 Abs.1 GG sowie Art.4 Abs.1,2 GG! Jetzt kommt ihr mir nochmal mit irgendeinem beschissenem Emissionsschutzgesetz. 😛😛😛

mfg

Zitat:

@Johnes schrieb am 26. November 2016 um 22:11:13 Uhr:


Das kannst du mit den zuständigen Behörden oder Richtern klären.

Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Bevor das irgendjemand "mit den zuständigen Behörden oder Richtern klären" muss, müsste es erst einmal irgendjemand überhaupt interessieren.

Vor jedem Bahnhof/Flughafen warten Taxen mit laufendem Motor, und zwischendurch laufen die Politessen und verteilen Tickets - wegen Falschparken.

Sowohl in der aktuellen als auch der früheren Nachbarschaft wurde (wenn witterungsbedingt notwendig!) kurz der Motor laufen gelassen um die Scheibe frei zu bekommen, eben weil alle im gleichen Boot sitzen, zur Arbeit müssen und deshalb keiner den anderen anschwärzt. Und das dürfte überall so sein wo der gesunde Menschenverstand über einer unnötigen Ordnungswut steht.

Außer man wohnt eben in deiner Nachbarschaft, dann hat man wohl gelitten, weil es manchen Menschen einfach nur ums Prinzip und ums Recht haben geht. Aber keine Sorge, irgendwann verhältst auch Du dich mal nicht regelkonform, und dann musst Du hoffen dass das Karma nicht gnadenlos zurückschlägt.

Da wird sich ja so richtig reingesteigert!😉 Schonmal Popcorn und Cola hol. 😁

Pete

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