Marderschaden -> Mobilitätsgarantie

VW Golf 5 (1K1/2/3)

*Mahlzeit*

Habe mal ne kleine Frage:

Hatte vor 2 Wochen einen Marder im Auto. (Kühlmittelanzeige hat Morgens geblinkt)
habe dann letzte Woche einen Termin beim VW-Menschen gemacht und als Leihwagen einen Fox bekommen. Ldt. Aussage von VW würde der kostenlos sein.....

Jetzt habe ich vorhin die Rechnung bekommen und auf der ist der Fox mit 12 Euro irgendwas aufgelistet. Hätte ich das gewußt hätte ich keinen Leihwagen gebraucht.....

Ist das jetzt ein Fehler vom Autohaus? Oder gehört der Fox nicht zur Mobilitätsgarantie, oder hat das damit nichts zu tun?

MFG und schon mal vielen Dank

AKW

16 Antworten

Ist bei der HUK meiner Meinung nach auch mit drin. Falls du im ADAC sein solltest, frag da mal nach, die übernehmen auch einen Teil der Unkosten.

Marderverbiss wird nie von der Mobilitätsgarantie übernommen. Der betreffende Händler bzw. der zuständige Mitarbeiter hat nur den Fehler begangen, nicht bei der Fahrzeugannahme auf einen Ausschluß bei einem Marderschaden hinzuweisen. Ok so etwas kann schon mal vorkommen, aber spätestens nach der Schadensfeststellung hätte er dies dem Kunden mitteilen sollen. Die Kosten für den Leihwagen im Nachhinein einfach in die Rechnung zu verpacken, ist eigendlich nicht ohne vorherige Information des Kunden nicht in Ordnung. Naja man kann dem Händler zumindest zu gute halten, dass der Preis für den Leihwagen recht billig ausgefallen ist (ohne das ich jetzt weiß wie viele Kilometer damit gefahren wurden)

Btw. wer sich noch fragt warum Marderverbisse nicht in der Mobilität sind: Es ist ja quasi ein Schaden der durch Fremdeinwirkung entsteht. Das Prinzip der Mobilitätsgarantie beruht ja darauf das die Händlergemeinschaft und VW gemeinsam die Kosten für Abschleppen, Leihwagen, Hotelübernachtung usw. trägt, wenn ein VW mit einer gültigen Mobilitätsgarantie mal einen Pannenfall hat. Gleichzeitig sollte jede VW Werkstatt die einen Mobilitätsstempel vergibt, auch dafür sorge tragen, dass ein Fahrzeug in einem gut reparierten Zustand die Werkstatt verläßt ... läßt der Kunde Mobiltätsrelevante Mängel während der Inspektion nicht reparieren, so muß (!) dafür im Serviceheft ein Ausschluß von der Mobilitätsgarantie erfolgen. Sprich das Fahrzeug hat eine Mobiltätsgarantie, außer der Defekt beruht auf einem der ausgeschlossenen Bauteile ... die letzte Inspektionsrechnung muß dann immer im Serviceheft mitgeführt werden, sonst gilt die Mobiltätsgarantie nicht.

Das ganze System ist leider etwas kompliziert geraten, es sitzen halt so einige "Denker" in so einem Konzern herum.

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