Dringend - Mobilitätsgarantie mit/ohne Garantie
Hallo zusammen, habe ein sehr dringendes Anliegen.
Meine Schwester ist gerade eben mit ihrem Golf IV (ob V oder IV ist glaub bei dem Thema egal, daher auch in diesem Forum) liegengeblieben, da dieser wohl Öl verliert. Ist ein Golf IV (1.4 L mit EZ 2001 glaube ich!)
Gibt es nun die VW Mobilitätsgarantie wenn folgendes gegeben ist
- letze und vorherige Inspektionen bei VW gemacht (letzte liegt ca 2 Monate zurück)
- keine Garantie mehr / auch keine Gebrauchtwagengarantie
Sind somit die Voraussetzungen für die Mgarantie erfüllt oder bräuchte Sie auch noch die Garantie dazu, dass einem zB ein Ersatzwagen gestellt wird oder desgelichen.
Die Frage wäre nun, greift diese bei ihr und kann mein Vater sie abschleppen oder muss sie zB zwingend vom ADAC abgescheppt werden damit dies gelten würde?
Danke euch
Beste Antwort im Thema
Das hat nichts mit lückenlos zu tun. Sobald man eine Inspektion durchführt, hat man die Mob.Garantie, unabhängig davon, ob lückenlos oder nicht. Das ist nun mal Fakt.
Zumal der TE die Inspektion inkl. LL-Mob.Garntie hatte.
Zur Vertiefung folgender Link:
http://www.volkswagen.de/.../die_longlife_mobilitaetsgarantie.html
21 Antworten
Kommt drauf an, wahrscheinlich wohl eher nicht.
http://partner.volkswagen.de/.../longlife_mobilitaetsgarantie.html
Hey, danke dir für die schnelle Antwort!
Werd ich so mal weitergeben, mal schauen wie sie sich entscheiden werden,
kann abschließend morgen ja nochmals berichten was sich ergeben hat und was war
Danke!!!
Hallo,
Mob-Garantie hat mit der normalen Garantie nichts zu tun, denke ich.
Wenn die letzten 2 Inspektionen in einer VW-Werkstatt gemacht wurden, dann sollte im Serviceheft ein Stempel vorhanden sein. Das ist dann in der Regel auch die Mobgarantie erwähnt. Ebenfalls auf der Rechnung zu ersehen.
Wie es sich mit dem Abschleppen verhält kann ich ehrlich gesagt nicht sagen. Mir ist nur bekannt, dass man auf keinen Fall selbständig in die Werkstatt fahren sollte um die MOB-Garantie in Anspruch nehmen zu können.
Also am besten von unterwegs den VW-Service anrufen und über die einen Schlepper bestellen. Analog in eurer eigenen Vertragswerke anrufen, die haben in der Regel auch einen Schlepper.
Ob gleiches für den ADAC gilt weiß ich nicht, analog wie es sich verhält wenn ihr selber in die Werkstatt schleppt.
Mike
PS: das Fahrzeug steht noch irgendwo, wenn ich deinen 2. Beitrag richtig verstehe ? Würde bei dem Wetter schon mal gar nicht selber schleppen. Die Kiste aufladen lassen und fertig.
Den Anspruch auf Leistungen der Mob.Gar. hat deine Schwester auf jeden Fall und diese sind im Serviceplan beschrieben, wobei sie sich im Laufe der Zeit verbessert haben.
Um ganz sicher zu sein, kann ich nur empfehlen, bei der VW-Hotline anzurufen(VolkswagenHilfe), diese wird dann alles Nötige veranlassen.
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Hallo zusammen, wollte abschließend nochmals berichten!
Also swoeit ich in einem der Broschüren von VW ( "Die Longlife Mobilitätsgarantie" ) gelesen habe, kommt es lediglich auf folgendes an
Zitat:
-[...] Fahrzeug, das die Werkstatt nicht mehr aus eigener Kraft erreicht
- bei Durchführung der laut Serviceplan vorgeschriebenen Services
somit käme meine Schwester wohl in den Genuß der LLM-Garantie und bekäme 3 Tage ein Auto gestellt.
Dachte, damit das Thema ein Abschluss findet, da ja hier und da doch einige Themen ungelöst zurück bleiben!
Falls es bezügl. meiner Beschreibung noch von Interesse ist, es trat das bekannte Problem beim IV Golf 1,4L auf, indem der Motor/am Motor etwas durch Kondenswasser zugefroren ist und er somit kein Öl mehr anziehen könnte! Totalschaden konnte wohl gerade so noch vermieden werden.
Danke euch jedenfalls für die schnelle Hilfe!!!
P.S. Falls Auszug aus der Broschüre erwünscht, kann ich gerne machen!
Gruß SpaceBowl
Das is bei den Kisten bekannt und es wär mit größter Warscheinlichkeit sogar bezahlt worden von VW, die neue Maschine.
Zitat:
Original geschrieben von Spacebowl
Hallo zusammen, wollte abschließend nochmals berichten!Also swoeit ich in einem der Broschüren von VW ( "Die Longlife Mobilitätsgarantie" ) gelesen habe, kommt es lediglich auf folgendes an
Zitat:
Original geschrieben von Spacebowl
somit käme meine Schwester wohl in den Genuß der LLM-Garantie und bekäme 3 Tage ein Auto gestellt.Zitat:
-[...] Fahrzeug, das die Werkstatt nicht mehr aus eigener Kraft erreicht
- bei Durchführung der laut Serviceplan vorgeschriebenen ServicesDachte, damit das Thema ein Abschluss findet, da ja hier und da doch einige Themen ungelöst zurück bleiben!
Falls es bezügl. meiner Beschreibung noch von Interesse ist, es trat das bekannte Problem beim IV Golf 1,4L auf, indem der Motor/am Motor etwas durch Kondenswasser zugefroren ist und er somit kein Öl mehr anziehen könnte! Totalschaden konnte wohl gerade so noch vermieden werden.
Danke euch jedenfalls für die schnelle Hilfe!!!
P.S. Falls Auszug aus der Broschüre erwünscht, kann ich gerne machen!
Gruß SpaceBowl
Originaltext von der Webseite:
Wann erhalten Sie die Garantie?
Als Besitzer eines neuen Volkswagen Pkw werden Sie automatisch durch die LongLife Mobilitätsgarantie geschützt. Sie ist eine Erweiterung der Neuwagen-Gewährleistung. Sie wird automatisch und kostenlos mit Kauf des Neuwagens erworben und erneuert sich jeweils mit der Durchführung der laut Serviceplan vorgeschriebenen Services. Mit den Servicekosten sind die Kosten für das gesamte Leistungspaket der LongLife Mobilitätsgarantie abgegolten. Ihre Leistungen gelten in ganz Westeuropa und in vielen osteuropäischen Ländern.
Sie haben Ihren Volkswagen gebraucht gekauft und der Vorbesitzer hat die vorgeschriebenen Services nicht regelmäßig eingehalten?
Kein Problem - Sie können jederzeit wieder in die LongLife Mobilitätsgarantie einsteigen. Wie das geht, dazu beraten wir Sie gern.
Das heisst : Wenn ein Service vom Vorbesitzer nicht gemacht wurde ist man raus aus der Garantie und muss wieder neu einsteigen !
Und was willst du uns damit sagen?
Er macht einen Service bei vw mit Longlife Garantie und ist drin ?
Eben nicht. VW sagt doch selbst:
"Wie das geht, dazu beraten wir Sie gern."
Was logischerweise heisst: Automatisch ist da gar nix ! Ihr könnt ja mal bei VW fragen, aber ich gehe mal davon aus dass es kostenpflichtig ist. VW ist ein Unternehmen, also müssen die Kosten doch irgendwie umgelegt werden. Entweder sind Kosten einkalkuliert oder müssen separat bezahlt werden. Umsonst ist nirgendwo nix.
die longlive Garantie ist im Servicepreis für den Service drin
Ich verstehe gar nicht, was jetzt noch das Problem ist. Für den TE ist es erledigt.
Und für die zwei Poster vor mir, erst mal die richtige Bezeichnung verwenden und die Beiträge lesen.
Die LL-Mobilitätsgarantie ist bei einem Neuwagen inklusive und wird mit jedem Inspektionsservice automatisch verlängert und ist auch im Ispektionspreis inklusive.
Einfach noch einmal die Infos im Serviceheft und auf der VW-Homepage lesen.
...kann mir nicht vorstellen das ein Golf4 von 2001 ein lückenloses Scheckheft besitzt. Insofern hab ich ja auch nur auf Originalaussagen von VW zu diesem Fall verwiesen.
Das hat nichts mit lückenlos zu tun. Sobald man eine Inspektion durchführt, hat man die Mob.Garantie, unabhängig davon, ob lückenlos oder nicht. Das ist nun mal Fakt.
Zumal der TE die Inspektion inkl. LL-Mob.Garntie hatte.
Zur Vertiefung folgender Link:
http://www.volkswagen.de/.../die_longlife_mobilitaetsgarantie.html