mal ne Rechtsfrage
Hi,
folgendes Problem , was mir vor einer Woche passiert ist !
komme mit meiner Freundin vom Einkauf zurück , lasse sie vor der Haustür raus ,weil ich noch zu einem Kumpel fahren wollte ,der im gleichen Ort wohnt .
mußte dann links abbiegen und schau nochmal in den Rückspiegel , fahren doch die netten in den grünen Uniformen hinter mir , fahre dann in so eine Parkbuchte ,plötzlich stehen die links neben mir mit ihrem Auto .
konnte mir schon denken,das die irgendwas von mir wollten ,.... haben sich kurz vorgerstellt und sagrten dann ..das ich nicht angeschnallt gewesen sei ...mhhh
ich sagte doch , ihr müßt euch verguggt haben , sie waren aber anderer Meinung so ging das hin und her ....dann kam das übliche ... Fahrzeugschein und Fahrzeugkontrolle ( hier gab es keine Probleme )
zumind, haben die dann eine Anzeige geschrieben ,weil ich die grforderten 30 Euro nicht bezahlen wollte .
heute kam der Bußgeldbescheid, .... natürlich etwas teurer *g*
ich hab die noch nichtmal gesehen ,wo sie gestanden haben und Ihrer Pflicht nachgekommen sind ? ..nun weiß ich ich wo sie standen ( irgerndwo gut getarnt an der rechten Seite ), der Ort wurde als Tatort deklariert im Bußgeldbescheid. ..und als Bemerkung stand da : Gurtschnalle hing deutlich sichtbar an der B-Säule !
wie soll ich mich nun verhalten ?
Gruß
Rob
achso , das kuriose an der Sache ich , das die bei Ihrer Fahrzeugkontrolle nicht bemerkt haben, das mein TÜV abgelaufen ist ( laut Plakette ) und die standen ca.50 cm vorm Auto .. tzzzzzz behaupten aber das ich nicht angeschnallt war und das durch 2 Autoscheiben und etwas Sonneneinwirkung und vielleicht noch durch einen ungünstigen Blickwinkel ..
36 Antworten
bezahl die paar piepen. alles andere wird nur teurer. auf hoher see und vor deutschem recht sind wir alle in gottes hand.
du kannst natürlich die ganze sache bis vor gericht durchkämpfen.
aber der richter wird in so einem fall immer den 2 polizisten glauben. und dann hast du nichts davon als die ganzen zusatzkosten.
also wenn du wirklich angeschnallt warst, würde ich in dem fall trotzdem zahlen, um die folgekosten zu vermeiden.
du kannst allerdings eine dienstaufsichtsbeschwerde schreiben an den vorgesetzten der beiden. sollte das ganze nämlich öfter vorkommen, sind die beiden ganz schnell weg vom fenster.
recht haben und recht kriegen sind leider 2 verschiedene dinge.
Zitat:
Original geschrieben von matze328
bezahl die paar piepen. alles andere wird nur teurer. auf hoher see und vor deutschem recht sind wir alle in gottes hand.
ich hab ne andere Erfahrung mit der Polizei gemacht. Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Mir hat ein Polizist vor 2 Jahren eine Anzeige geschrieben wegen ein paar Sachen am Auto ( angeblich nicht eingetragen oder falsch eingetragen ). Es ging um dumme 75,- Euro. Ich bin zum Rechtsanwalt und die Sache ist vor Gericht gegangen. Der gute Polizist hat sich zuhause richtig Mühe gegeben und Gesetzestexte und andere Unterlagen aus dem Internet für die Verhandlung vorbereitet. Zu meinem "Bedauern" hat er das ganze umsonst gemacht, da ich komplett frei gesprochen wurde. Der Polizist ( bzw. 2 ) hatten einfach kein Recht!
Einmal hat mich ein Polizist auf einem VW Treffen beleidigt. Ihm ist der Satz mit den Worten scheiß Ausländer raus "gerutscht". Ich habe Anzeige erstatten wollen bei seinem Vorgesetzten. Der hat mich gebeten diese nicht zu machen. Stattdessen hat er mir eine Entschuldigung versprochen und eine Dienstliche Maßnahme. Keine 2 Tage später hat der nette Polizist mich zuhause angerufen und sich ausführlich dafür entschuldigt.
Letzte Woche hat mich eine Zivilstreife in Dortmund angehalten. Ich wäre zu schnell gewesen, da sie mit ihren 90 KM/h nicht hinterher gekommen wären. Ich war auch zu schnell. Gebe ich hier auch zu. Da er mir aber keine Strafe geben konnte, da keine Beweise vorlagen, hat er sich an der Tatsache aufgegeilt das der Wagen auf meine Mutter zugelassen ist und das ich junger Spund ( fast 25 ) mit "ihrem" Auto so schnell fahren würde. Da hat er doch tatsächlich um 1 Uhr nachts meine Mutter angerufen und ihr berichtet wie ich denn fahre!!! Solche A******er sind das. Sorry, ist aber so. Der Wagen gehört mir und ich bin keine 18 mehr.
Deshalb: Nichts von der Polizei gefallen lassen. Auch die machen Fehler. Und was für welche!!!
Zitat:
Original geschrieben von gunny01
du kannst natürlich die ganze sache bis vor gericht durchkämpfen.
aber der richter wird in so einem fall immer den 2 polizisten glauben. und dann hast du nichts davon als die ganzen zusatzkosten.also wenn du wirklich angeschnallt warst, würde ich in dem fall trotzdem zahlen, um die folgekosten zu vermeiden.
du kannst allerdings eine dienstaufsichtsbeschwerde schreiben an den vorgesetzten der beiden. sollte das ganze nämlich öfter vorkommen, sind die beiden ganz schnell weg vom fenster.
recht haben und recht kriegen sind leider 2 verschiedene dinge.
sehe ich auch so, der aufwand wär viel größer als der ertrag
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schön, dass du dich erfolgreich gewehrt hast, aber hier sieht die sache etwas anders aus.
so wie der fall hier geschildert wird, wird jeder richter den beiden polizisten glauben, und dann hat man noch mehr kosten am hals.
deswegen zahlen und dann dienstaufsichtsbeschwerde. so ist sichergestellt, dass die beiden das nicht öfters machen (wenn es denn wirklich so war)
Wurde Dir vorgeworfen ohne Gurt gefahren zu sein, bevor oder nachdem Du Deine Freundin abgesetzt hast? Wenn es davor war, hast Du eine unabhängige Zeugen, das dürfte ausreichen. Wie weit waren die Beamten an dem Punkt von deinem Fahrzeug entfernt, und war es aus Ihrer Position überhaupt möglich, den Unterschied zwischen angelegtem Gurt bzw. abgelegtem Gurt zu sehen? Diese Fragen würde ich erstmal versuchen zu klären. Wenn Du das dem Richter glaubhaft darlegen kannst, hast Du nämlich schon gewonnen. (Sind die Gurtschnallen überhaupt so hoch, daß man sie bei geschlossener Tür sehen kann, wenn sie an der B-Säule hängen?)
@Lila
In deinen Fällen ist der Sachverhalt natürlich komplett anders gelagert. Über die Sache mit der Beleidigung brauchen wir garnet erst zu babbeln(😁), ist ja wohl mehr als eindeutig.
Wenn der/die Polizist/en tatsächlich im Unrecht war/en, und du es auf dem Rechtsweg tatsächlich nachweisen kannst, bleibt dem Gericht letztendlich keine andere Möglichkeit als Freispruch/Einstellung.
Aber beweise mal das 2 Polizisten sich "verguckt" haben, wenn beide auf ihrer Aussage beharren. Vor Gericht ein Ding der unmöglichkeit😉
@Threadersteller
Du selbst weisst am besten ob du angeschnallt warst oder nicht, sollte letzteres der Fall sein, würde zumindest ICH dir die Empfehlung geben, die Sache zähneknirschend durch Bezahlung zu erledigen.
Alles andere hätte in deinem Fall wenig Aussicht auf Erfolg, und würde die ganze Sache nur unnötig verteuern.
Edit: Ich würde noch den Threadtitel ändern😉
Zitat:
Original geschrieben von Autopfand Coeln
@Lila
Aber beweise mal das 2 Polizisten sich "verguckt" haben, wenn beide auf ihrer Aussage beharren. Vor Gericht ein Ding der unmöglichkeit😉
Du hast Recht!! Das wird schwierig. Wollte mit meinen Beispiel nur sagen, dass auch Polizisten nicht immer richtig liegen und sich auch mal vertun. Niemand ist vollkommen. Die Polizei aber auch nicht. Wenn ich der Meinung bin, dass der Polizist mir grad was falsches tut, dann gehe ich dagegen vor. Denn gefallen lassen muß man sich nichts. Ich habe den Eindruck, dass MANCHE ( nur ein paar !!!! ) Ihre Berufliche Stellung als Polizist doch schon sehr überstrapazieren und das auch ausnutzen in manchen Fällen.
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
Wurde Dir vorgeworfen ohne Gurt gefahren zu sein, bevor oder nachdem Du Deine Freundin abgesetzt hast? Wenn es davor war, hast Du eine unabhängige Zeugen, das dürfte ausreichen. Wie weit waren die Beamten an dem Punkt von deinem Fahrzeug entfernt, und war es aus Ihrer Position überhaupt möglich, den Unterschied zwischen angelegtem Gurt bzw. abgelegtem Gurt zu sehen? Diese Fragen würde ich erstmal versuchen zu klären. Wenn Du das dem Richter glaubhaft darlegen kannst, hast Du nämlich schon gewonnen. (Sind die Gurtschnallen überhaupt so hoch, daß man sie bei geschlossener Tür sehen kann, wenn sie an der B-Säule hängen?)
****
Hi,
ich war angeschnallt , auch wo ich meine Freundin bei uns zu hause abgesetzt habe .... hatte keinen Grund den knappen Kilometer zu meinem Kumpel mich extra deswegen abzuschnallen ...
Rob
Ich würd sagen, wenn Du angeschnallt warst, dann leg Wiederspruch ein.
Es kann nicht sein, dass man schon für "Delikte" bezahlt, die man nicht begangen hat.
di estimme eines polizisten zählt wie zwei. war das nicht so? würde auch ne dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. aber mehr wird wohl für dich nicht drin sein.
Re: mal ne Rechtsfrage
Zitat:
Original geschrieben von robinhood
Hi,
folgendes Problem , was mir vor einer Woche passiert ist !
komme mit meiner Freundin vom Einkauf zurück , lasse sie vor der Haustür raus ,weil ich noch zu einem Kumpel fahren wollte ,der im gleichen Ort wohnt .
mußte dann links abbiegen und schau nochmal in den Rückspiegel , fahren doch die netten in den grünen Uniformen hinter mir , fahre dann in so eine Parkbuchte ,plötzlich stehen die links neben mir mit ihrem Auto .
konnte mir schon denken,das die irgendwas von mir wollten ,.... haben sich kurz vorgerstellt und sagrten dann ..das ich nicht angeschnallt gewesen sei ...mhhhich sagte doch , ihr müßt euch verguggt haben , sie waren aber anderer Meinung so ging das hin und her ....dann kam das übliche ... Fahrzeugschein und Fahrzeugkontrolle ( hier gab es keine Probleme )
zumind, haben die dann eine Anzeige geschrieben ,weil ich die grforderten 30 Euro nicht bezahlen wollte .
heute kam der Bußgeldbescheid, .... natürlich etwas teurer *g*
ich hab die noch nichtmal gesehen ,wo sie gestanden haben und Ihrer Pflicht nachgekommen sind ? ..nun weiß ich ich wo sie standen ( irgerndwo gut getarnt an der rechten Seite ), der Ort wurde als Tatort deklariert im Bußgeldbescheid. ..und als Bemerkung stand da : Gurtschnalle hing deutlich sichtbar an der B-Säule !
wie soll ich mich nun verhalten ?
Gruß
Robachso , das kuriose an der Sache ich , das die bei Ihrer Fahrzeugkontrolle nicht bemerkt haben, das mein TÜV abgelaufen ist ( laut Plakette ) und die standen ca.50 cm vorm Auto .. tzzzzzz behaupten aber das ich nicht angeschnallt war und das durch 2 Autoscheiben und etwas Sonneneinwirkung und vielleicht noch durch einen ungünstigen Blickwinkel ..
hallo,
was müsseb das nur für deppen gewesen sein , die nicht sehen das dein Tüv abgelaufen ist , aber wohl das du kein Gurt um hattest ?
hab heute mal bei mir geschaut , als mein Gurt ist ist etwas nach hinten versetzt von der linken Schulter aus , glaube auch nicht wirklich ,das man ihn sieht ,wenn sie rechts gestanden haben sollten
rede mal mit deinem Anwalt ,ist doch schon etwas seltsam . verstehe auch nicht warum sie dich nicht gleich angehalten haben ?
Gruß
N82
Re: Re: mal ne Rechtsfrage
Zitat:
Original geschrieben von newer82
hallo,
was müssen das nur für deppen gewesen sein , die nicht sehen das dein Tüv abgelaufen ist , aber wohl das du kein Gurt um hattest ?
hab heute mal bei mir geschaut , als mein Gurt ist ist etwas nach hinten versetzt von der linken Schulter aus , glaube auch nicht wirklich ,das man ihn sieht ,wenn sie rechts gestanden haben solltenrede mal mit deinem Anwalt ,ist doch schon etwas seltsam . verstehe auch nicht warum sie dich nicht gleich angehalten haben ?
Gruß
N82
Zitat:
Original geschrieben von BimJeam
Ich würd sagen, wenn Du angeschnallt warst, dann leg Wiederspruch ein.
Es kann nicht sein, dass man schon für "Delikte" bezahlt, die man nicht begangen hat.
Deinem zweiten Satz stimme ich zu. Sowas kann bzw. sollte nicht möglich sein. Sollte er tatsächlich angeschnallt gewesen sein, ist es wirklich eine Sauerei.
Nun zu dem Widerspruch: Ob er tatsächlich angeschnallt war oder nicht sollte bei der Abwägung keine Rolle spielen, allein die Fakten zählen. Es stellt sich bei der Abwägung einzig und allein die Frage ob die Aussage von 2 Polizisten vor Gericht widerlegbar ist.
Diese Frage ist in diesem Fall wohl eindeutig mit NEIN zu beantworten, ein Widerspruch würde nur vermeidbare Kosten nach sich ziehen.
@BimJeam
Es ist in diesem Fall zwar unfair, ihm aber mit deinem Argument zu einem Widerspruch zu raten ist aus menschlicher Sicht nachvollziehbar, hat aber rechtlich wenig Aussicht auf Erfolg.
Zudem sollte man vorsichtig mit "Ratschlägen" bezüglich eines Widerspruchs sein, wenn man noch nicht einmal Kenntnis über die richtige Schreibweise des Wortes Widerspruch hat😉😁
Es mag gut gemeint sein, schadet aber im Endeffekt mehr als es in diesem Fall nutzen würde.
Es wundert mich das dieser Thread, vor allem bei dem Titel, noch offen ist - ich sag nur Rechtsberatungsgesetz😉