Lohnt sich MB100?
Die JS Garantie meines W177 endet bald somit muss ich mich entscheiden ob ich den 1000er für MB100 drauflege und meine Services weiterhin zu fürstlichen Preisen in der MB Niederlassung mache oder auf Risiko setze und mir eine freie Werkstätte suche. Ich fahre unter 10k km pro Jahr und bin jetzt nach etwas unter 3 Jahren unter 30k KM. Das Auto hat keine teure Sonderausstattung wie Schiebedach, Multibeam oder 4-Matic, (nur die High Performance LED und Automatikgetriebe), folglich kann nicht soviel kaputt gehen. MB100 kostet etwa 1000€, die Services bei MB im Schnitt etwa 300€ mehr als bei der freien Werkstätte. Macht in Summe etwa 2000€, die ich mehr bezahle für die Garantieversicherung. Davon könnte ich locker einen kaputten LED Schweinwerfer reparieren oder für nocheinmal 2k mehr das Getriebe tauschen lassen (das sollte bei meiner Fahrleistung aber nicht sobald nötig sein). Der einzige denkbare Fall, in dem sich die Versicherung lohnen könnte, wäre also ein Motorschaden für mehr als 10k.
Seht ihr das auch so?
139 Antworten
Ich glaube die Frage war eher, ob MB die MB100-Paketpreise nach oben ändern wird. Das weiß leider keiner von uns. Bei den 43/45er-Modellen wurde es vor ein paar Jahren sogar ein Tick günstiger. Diese zählen nicht mehr zur Produktgruppe 63/65er AMG.
Ich kann es nicht mehr genau sagen, aber im letzten Jahr war irgewann zum Ende des Jahres eine Erhöhung des Betrages. Ich hab meine JSterne Garantie in Frühjahr verlängert und musste feststellen, dass sich der Betrag leicht ggü. dem vom Herbst erhöht hatte.
Aber der frühe Kauf bindet natürlich auch früher das Geld und wenn ich Zinsen zahlen müsste, würde ich die leichte Erhöhung ggf riskieren.
Die Frage war glaube ich nicht, ob die MB100 generell teurer wird, sondern ob der Abschluss teurer wird, wenn er später, also näher am Ablauf der vorhandenen (Werks-) Garantie liegt. Oder dahinter, das geht nämlich auch. Dem ist nicht so.
Genau das war meine Frage, Danke DeFisser! Bei VW ist das tatsächlich der Fall, wenn man dort die Neuwagengarantie zum Ablaufende hin verlängert, steigt hier der Preis.
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Zitat:
@DeFisser schrieb am 28. Mai 2025 um 09:39:06 Uhr:
Die Frage war glaube ich nicht, ob die MB100 generell teurer wird, sondern ob der Abschluss teurer wird, wenn er später, also näher am Ablauf der vorhandenen Werks-(Garantie) liegt. Oder dahinter, das geht nämlich auch. Dem ist nicht so.
So arg früh kann man die Verlängerung doch gar nicht buchen, bei mir wird angezeigt, ich könnte die Garantie ab 60 Tage vor Ablauf verlängern. Vorher habe ich, zumindest online, die Option der Verlängerung nicht.
Ich habe nun die Info von der Versicherung bekommen, dass ein gebrochenes Ladeluftrohr hinter dem Turbolader nicht abgedeckt ist. Jetzt habe ich 7 Jahre lang die MB100 (W176 und W177), nie in Anspruch genommen und es wird gleich mein erster Schadensfall („nur“ 1500 EUR) abgelehnt.
Mir ist nur nicht klar, welcher Garantieausschluss in der MB100-AGB gemeint ist. Es ist kein Schlauch, es ist keine Abdichtarbeit, es ist kein Verschleißteil… Der Händler hat nur in die Info bekommen, dass er sich die AGB durchlesen soll (ohne Witz)
„Bitte prüfen Sie die Bedingungen der abgeschlossenen Vereinbarung. Aus den Bedingungen geht hervor, welche Bauteile vom Vertragsumfang umfasst sind.“
@wer_pa Hast du eine Idee?
Gilt wohl als Schlauch? 🤔
Zitat:
@DeFisser schrieb am 28. Mai 2025 um 16:11:25 Uhr:
Gilt wohl als Schlauch? 🤔
Nein, ein Ladeluftrohr aus Metall ist kein Schlauch.
Gruß
wer_pa
Zitat:
@Halema schrieb am 28. Mai 2025 um 14:45:14 Uhr:
@wer_pa Hast du eine Idee?
Siehe PN
Gruß
wer_pa
Zitat:
@wer_pa schrieb am 28. Mai 2025 um 16:31:54 Uhr:
Siehe PN
Gruß
wer_pa
Ich möchte das auch gerne wissen...
Zitat:
@Halema schrieb am 28. Mai 2025 um 14:45:14 Uhr:
„Bitte prüfen Sie die Bedingungen der abgeschlossenen Vereinbarung. Aus den Bedingungen geht hervor, welche Bauteile vom Vertragsumfang umfasst sind.“
Ich will und kann ja keine rechtlichen Ratschläge erteilen, aber ganz allgemein lässt sich sagen:
Bei der Auslegung von Bedingungen in Verträgen ist es so, dass die Partei, die sich auf eine bestimmte Auslegung beruft, "den Beweis für diese Auslegung erbringen muss".
Wer z. B. als Garantienehmer einen Garantievertrag abgeschlossen hat, darf nach allgemeinem Verständnis davon ausgehen, dass alles, was nicht klar ausgeschlossene ist, in den Schutz der Garantie fällt.
Wenn sich ein Garantiegeber oder die dahinterstehende Versicherung wirksam auf einen behaupteten Ausschlusstatbestand berufen wollen, muss der schon eindeutig und anhand des konkreten Bedingungstextes von eben dieser Seite dargelegt werden.
Vielleicht hilft diese Kenntnis ja weiter.
Da schließt man die MB100 langjährig ab, denkt man ist damit einigermaßen abgesichert? Pustekuchen, typisch für Vers. drehen und winden sich bei einem Schadensfall, suchen jede Lücke, Klausel im Vertrag damit Sie raus sind..
Typisch für jede Versicherung! Mittlerweile braucht man im Fall der Fälle immer einen guten Anwalt an seiner Seite.
Ist leider so :-((
Zitat:
@SirHitman schrieb am 30. Mai 2025 um 10:04:32 Uhr:
...
Typisch für jede Versicherung!
Mittlerweile braucht man im Fall der Fälle immer einen guten Anwalt an seiner Seite, leider :-((
Das kann man so pauschal nicht bestätigen. Es gibt durchaus auch seriöse Versicherer.
Ich selbst habe bisher auch wirklich nur mit eben dieser Mercedes-Benz-Versicherung derart schlechte Erfahrungen machen müssen, dass ich sogar eine Beschwerde bei der BaFin als Aufsichtsbehörde eingereicht habe.
Zitat:
@wer_pa schrieb am 28. Mai 2025 um 16:31:54 Uhr:
Siehe PN
Gruß
wer_pa
Warum so ne Geheimniskrämerei?!
Zitat:
@Nitay schrieb am 1. Juni 2025 um 02:43:47 Uhr:
Warum so ne Geheimniskrämerei?!
User @wer_pa hat aufgrund meiner Erfahrungen mit der MBV den Tipp gegeben, vielleicht mal mich anzusprechen (s. o.). Es ging in meinem Fall u. a. auch um das Thema: Begründung.