Lieferverzögerung beim Golf 7 Variant
Hallo liege Gemeinde,
kann es sein, dass es bei VW Lieferengpässe bei der Produktion des Variant gibt? Oder geht es nur mir so...
Bestellt: 01. Juli 2013
voraussichtliche Lieferzeit: letzte Septemberwoche 2013
aktueller Status: seit 4 Wochen in der Produktion
neuer Liefertermin: unbekannt
Konfiguration:
Golf 7 Variant, 1.4 TSI mit DSG 122 PS
Highline
Night-Blue
Metallic
Fahrassistenzpaket
Business Premium Paket
Parklenkassistent inkl.
Parkpilot
Seitenscheiben abgedunketl
Fahrprofilauswahl
Multifunktionsanzeige Premium
Anhängervorrichtung
Soundsystem Dynaudio
Reserverad
Felgen Madrid
Weiß jemand mehr?
Gruß
Thorben
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von cycroft
Die sollten bei VW mal klare Aussagen treffen. Ich finde den ganzen Ablauf zwischen Bestellung aus Auslieferung total in transparent.
Wie sollte das deiner Meinung nach aussehen? Eine Drohne die den Herstellungsprozess filmt? Eine tägliche Status SMS? Eine Anzeige auf der Homepage an welcher Stelle sich dein Fahrzeug befindet?
Wenn ich das Thema hier durchlese hat bis jetzt jeder der bestellt hat seinen Variant pünktlich zum ursprünglich genannten Termin bekommen. Verschiebungen hat es nur gegeben wenn man zwischendurch 17mal beim 🙂 vor lauter Vorfreude angerufen hat. Natürlich mit der Hoffnung der Variant steht schon am Hof und der 🙂 poliert ihn gerade.
"Ich möchte gerne geduldiger und gelassener werden" funktioniert wohl nicht wenn es um Autos geht.
588 Antworten
Ich habe meinen Variant am Samstag abgeholt. Bestellt hatte ich Mitte Februar. (150PS TDI, Highline, AHK) Produktionswoche war die 22 KW.
Zitat:
Original geschrieben von hailu00
wie sieht denn aktuell die Lieferzeit eines Variant aus?
Ich habe Mitte Februar bestellt und eine Lieferzeit von 4 Monaten in Aussicht gestellt bekommen. Jetzt ist plötzlich von Produktionswoche 36 (Anfang September) die Rede!
(Golf 7 Variant mit 140PS, Highline und AHK)
Bestellt Ende Februar, Abholung möglich zwischen 15.07. und 22.07.
Auch meiner ist ein Variant mit 140PS, Highline und AHK ...........
Ende Mai bestellt, Ende Juni AB bekommen, Liefertermin unverb. Ende September (KW39). Ebenfalls 2.0 TDI Variant Highline mit AHK.
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Verstehe ich nicht... wieso bekommt ihr die Karre früher als ich? Ich habe am 22.04. bestellt, unverbindlicher Liefertermin Anfang Oktober...... ?
Meiner wurde Anfang Dezember 2013 bestellt und ist Ende Mai 2014 ausgeliefert worden.
Golf VII Variant Highline 2.0 TDI DSG, Panorama Glasdach, ACC, Kurvenlicht, Ergositz, Sicht und Licht, Discover Media Navi.
Nein !!
Deswegen ja unverbindlich. Jedenfalls gibts keine Möglichkeit irgendwelche regressansprüche oder änliches geltend zu machen. Mein Termin wurde 2x verschoben. Insgesamt habe ich 1,5 Monate länger gewartet...
Zitat:
Original geschrieben von Lennox_4u
Nein !!
Deswegen ja unverbindlich. Jedenfalls gibts keine Möglichkeit irgendwelche regressansprüche oder änliches geltend zu machen. Mein Termin wurde 2x verschoben. Insgesamt habe ich 1,5 Monate länger gewartet...
Regressansprüche gibt es laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 280 Abs.1 Satz 1 BGB) durchaus. Sobald der Verkäufer in Verzug gerät (in der Regel 6 Wochen nach unverbindlichem Liefertermin und vorheriger Anmahnung seitens des Käufers). Es muss dem Käufer dann jedoch aus dem Verzug ein nachweisbarer und bezifferbarer Schaden entstanden sein. Beispielsweise die Notwendigkeit eines Mietwagens, da geplante Reise mit dem bestellten Golf aufgrund verzögerter Lieferung nicht durchgeführt werden kann. Hierbei gibt es allerdings einen Deckelbetrag (als angemessen gelten ca. 5 % des Kaufpreises).
Alternativ kann man nach weiterer Anmahnung und weiteren 2 Wochen Frist vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich bin informiert, da ich selbst vor dieser Situation stand. Zum Glück hat mich mein 🙂 durch zur Verfügungstellung eines Übergangswagens noch davon abbringen können!
Beste Grüße,
Golvieh
Völlig korrekt, vielen Dank!
(Korrekter Terminus "Verzugsschaden", §§ 280 Abs. 1 u. 2, 286 BGB).
Ein unverbindlicher Liefertermin ist weniger als ein verbindlicher Liefertermin, das heißt aber nicht, dass er keinerlei Rechtsfolgen hätte.
Mh okay hätte ich das mal eher gewusst.
Aber der alte Wagen war ja noch da, es war nur ärgerlich den neuen nicht endlich in der Hand zu haben...
Aber jetzt ist er ja da 🙂
Ohnehin tritt der Verzug erst mit Ablauf der Wartefrist von sechs Wochen (und Aufforderung zur Lieferung) ein und ab diesen Zeitpunkt können Schäden geltend gemacht werden. D.h. mit deiner Lieferverzögerung von 1,5 Monaten hättest du keinen Schadensersatz geltend machen können, selbst wenn dir einer entstanden wäre. Also kein Grund zum Ärgern. 😉
Hier ein Bericht über die Lieferverzögerungen - besonders beim Variant:
http://www.heise.de/.../...olf-Fertigung-kostet-Millionen-2247867.html