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Leuchtmittel tauschen beim Tagfahrlicht

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

kennt von euch jemand den Sockeltyp vom Tagfahrlicht? Würde das gerne gegen LED oder weißliches Licht tauschen, hat das schon jemand gemacht?

Gruß Marcel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Black_n_White


Hätten die mal lieber LEDs verbaut;-)

ja, die LED würde aber ein ganzes Autoleben halten. Dann könnte man dem Kunden keine stinke teuren spezial Birnen verkaufen.

Die Automobilhersteller verdienen am Ersatzteilhandel mehr als mit dem Verkauf neuer Autos...

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da ihr nen golf fahrt und keinen exoten wird es bald zubehör alternativen geben, in blau sowie LED

es sei den die zulieferer haben keine lust auf extra verdienste......

Zitat:

Original geschrieben von Vaio 105



Hi,

bei mir war das Tagfahrlicht bei Auslieferung auch nicht eingestellt.
Habe mich tagelang gewundert, dass immer das Abblendlicht an war. Bis ich dann auf den Link mit der Unstelllung gekommen bin und nun gehts.
Die H15 Lampe mit 15/55 Watt wird ja offensichtlich von OSRAM gebaut und hat die Produktbezeichnung 64176 und die Produktnummer für die Einzelverpackung ist 4008321218391.

Gruß Vaio 105

N'Abend

Bist du da sicher? Habe gestern Nacht mal Bei Osram und Philips rumgesucht (vielleicht nicht gründlich genug) und rein gar nichts gefunden.

Gruß, Martin

Ist Leuchtmittel wechseln bei VW nicht kostenlos, also Service am Kunden.
Bei mir war das immer so...
Also zumindest die Arbeitszeit, das Leuchtmittel muss natürlich bezahlt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Sipple



Zitat:

Original geschrieben von Vaio 105



Hi,

bei mir war das Tagfahrlicht bei Auslieferung auch nicht eingestellt.
Habe mich tagelang gewundert, dass immer das Abblendlicht an war. Bis ich dann auf den Link mit der Unstelllung gekommen bin und nun gehts.
Die H15 Lampe mit 15/55 Watt wird ja offensichtlich von OSRAM gebaut und hat die Produktbezeichnung 64176 und die Produktnummer für die Einzelverpackung ist 4008321218391.

Gruß Vaio 105

N'Abend

Bist du da sicher? Habe gestern Nacht mal Bei Osram und Philips rumgesucht (vielleicht nicht gründlich genug) und rein gar nichts gefunden.

Gruß, Martin

Versuche es mal hier:

http://www.osram.de/.../110-PP-119K001-de.pdf

und unser Minister Tiefensee hat zu der Lampe auch noch einiges ins Netz gestellt:

http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-37-Gluehlampen.pdf

Gruß

Zitat:

Versuche es mal hier:
http://www.osram.de/.../110-PP-119K001-de.pdf
und unser Minister Tiefensee hat zu der Lampe auch noch einiges ins Netz gestellt:
http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-37-Gluehlampen.pdf

Gruß

Danke, bei Osram habe ich am Sonntag nochmal gesucht und genau diese PDF Datei gefunden.

Aber der 2. Link ist interessant.

(Immer wieder amüsant. So geschwollen können wirklich nur Rechtsverdreher und ähnliche Paragraphenhengste schreiben 🙂 )

Gruß, Martin

Tja meine Tagfahrlichtbirne vorne links hat genau 15 km gehalten. Soviel hatte das Auto drauf. Bei mir gings aber auch Garantie (denke eher der Händler hats einfach auf sich genommen) sonst hätte ich das Auto gleich wieder stehen gelassen. Kann ja nicht sein das nach 15 Minuten Fahrt mit einem Neuwagen die Birne kaputt ist und die dann auch noch 28,50 kostet. Frechheit!

Bin zufällig auf folgende Info gestoßen:

Lebensdauer der H15:
- Tagfahrlicht 4000 h
- Fernlicht 500 h

Wenn ich beispielsweise mein Auto mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 Km/h fahre dann hat die Lampe nach 200.000 Km ihre Lebensdauer erreicht. Zuzüglich der Kilometer die man bei Dunkelheit fährt weil da ist das TFL ja aus.

Hätte jetzt nicht vermutet das die rechnerisch so lange hält und wäre sehr zufrieden wenn es wenigstens 100tKm wären. Ich hoffe mal das die paar Ausfälle nur Einzelfälle waren weil wenn dann sind die Lampen ja immer sehr früh ausgefallen.

Zitat:

Original geschrieben von ECIPS


Bin zufällig auf folgende Info gestoßen:

Lebensdauer der H15:
- Tagfahrlicht 4000 h
- Fernlicht 500 h

Es wird sicherlich ein VW-internes Lastenheft für Qualitätsanforderungen an Leuchtmittel in Erstausrüsterqualität geben. Sollte eine verbaute H15-Glühlampe diese Werte ohne erkennbare äußere Einflüsse wie z.B. beschädigte Scheinwerfergläser deutlich unterschreiten, hat VW als Fahrzeughersteller dafür zu haften ... da gibt es keine Diskussion. Die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung in den ersten 6 Monaten gilt für ausnahmslos alle Fahrzeugkomponenten.

Hallo!

Ich habe auch schon 2 einäugige Golf VI rumfahren sehen (aufs TFL bezogen), scheint also tatsächlich gelegentlich zu passieren. Ich hoffe mal, dass ich davon verschont bleibe.
Wahrscheinlich Materialfehler bei der Fertigung, wobei ich fürchte, dass das eher unter Kulanz als unter Garantie fällt, wenn der Händler das kostenlos richtet.

Interessant fand ich zu meiner Zivi-Zeit, dass die baugleichen Glühbirnen immer recht zeitgleich kaputt gingen (Blinker links getauscht, eine Woche später den rechten getauscht; gleiches Spiel beim Abblendlicht).

-Johannes

Hat evtl. schon jemand irgendwelche Neuigkeiten zu alternativen H15-TFL-Glühbirnen für den Golf entdeckt, die nicht ganz so gelb leuchten wie die originalen?

Ich habe bei Conrad H15-Birnen von Osram entdeckt, aber ich vermute mal, dass das die gleichen sind, die auch schon im Golf verbaut sind.

http://www.conrad.de/goto.php?artikel=856636

Eine Pressemitteilung zu den Birnen von Osram:
http://snipurl.com/rlss0

33€ das ist ja nen Schnäppchen :-X

Zitat:

Original geschrieben von JeanLuc69



Zitat:

Original geschrieben von ECIPS


Bin zufällig auf folgende Info gestoßen:

Lebensdauer der H15:
- Tagfahrlicht 4000 h
- Fernlicht 500 h

wenn das Fernlicht nach 500 h den Geist abgibt, nützt es mir recht wenig wenn das TFL 8x länger hält :-(
Wer früh und abends mit Licht fahren muß sind 500 h ein Witz und bei dem Preis der H15 ein teurer Spass....

Es wird sicherlich ein VW-internes Lastenheft für Qualitätsanforderungen an Leuchtmittel in Erstausrüsterqualität geben. Sollte eine verbaute H15-Glühlampe diese Werte ohne erkennbare äußere Einflüsse wie z.B. beschädigte Scheinwerfergläser deutlich unterschreiten, hat VW als Fahrzeughersteller dafür zu haften ... da gibt es keine Diskussion. Die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung in den ersten 6 Monaten gilt für ausnahmslos alle Fahrzeugkomponenten.

Zitat:

Original geschrieben von JeanLuc69


Es wird sicherlich ein VW-internes Lastenheft für Qualitätsanforderungen an Leuchtmittel in Erstausrüsterqualität geben. Sollte eine verbaute H15-Glühlampe diese Werte ohne erkennbare äußere Einflüsse wie z.B. beschädigte Scheinwerfergläser deutlich unterschreiten, hat VW als Fahrzeughersteller dafür zu haften ... da gibt es keine Diskussion. Die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung in den ersten 6 Monaten gilt für ausnahmslos alle Fahrzeugkomponenten.

So sehe ich das im Prinzip auch: Mal von der freiwilligen Garantie von VW abgesehen, hat man auf jedes Teil 24 Monate Gewährleistung, wobei sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt.

Problem: Leuchtmittel sind Verbrauchsgüter. Wenn also ein Leuchtmittel nach z.B. 6 Monaten ausfällt, liegt evtl. kein Sachmangel vor, da aufgrund der bestimmungsgemäßen Anwendung diese Güter nur eine begrenzte Lebenszeit aufweisen.

Man müsste also wirklich wissen, mit welcher Lebensdauer nach durchschnittlicher Benutzung VW offiziell die Leuchmittel einstuft.

Sollte die Lebensdauer extrem unterschritten werden, würde ich dies als Mangel beanstanden.

edit: Ich habe hier einen Link gefunden, wo meine Vermutung untermauert wird.

Zitat:

Original geschrieben von Golfinator


33€ das ist ja nen Schnäppchen :-X

Hi

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