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Wed May 28 12:55:24 CEST 2025    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (25)

Das KBA macht Ernst: Ende nächsten Monats hat das gute alte Teilegutachten ausgedient, an seine Stelle tritt die Teiletypgenehmigung (TTG). Gut, das ist auf den ersten Blick so spannend wie Audis Umbenennung vom A4 zum A5 und wieder zurück zum A4.

Und was ändert sich konkret? Bisher konnte das Teilegutachten rein privatrechtlich durch eine anerkannte Prüforganisation im Auftrag des Teileproduzenten erteilt und wirksam werden. So konnten auch kleine Hersteller relativ kosteneffizient Tuningteile in Deutschland vermarkten. Damit ist nun Schluss. Die neue Teiletypgenehmigung wird nur noch vom KBA erteilt und, so der Plan, weniger inflationär verteilt.

Begründet wird der Schritt damit, dass in der Vergangenheit eine nicht tolerierbare Anzahl fehlerhafter Gutachten durch die Länder festgestellt worden war. 

Für den Autofahrer sieht die Eintragungsprozedur aber zunächst gleich aus: Auch mit einer TTG kann ich zur Prüfstelle meines Vertrauens fahren und mir den erfolgreichen Um- oder Anbau nach § 19 III StVZO eintragen lassen. Eine bereits bestehende Eintragung bleibt auch weiterhin gültig, und vor dem 20. Juni ausgestellte Teilegutachten sind noch 3 Jahre lang eintragungsfähig

Der Casus knacksus liegt allerdings in der Tatsache, dass nun das Gutachten-Monopol beim KBA liegt: Es ist also zu erwarten, dass insgesamt weniger Gutachten ausgestellt werden und diese gleichzeitig mit höheren Kosten verbunden sind. Für den Bastler bedeutet das: kleinere Teileauswahl, höherer Preis. Alternativ muss ein Teil nach § 21 StVZO, also im Zuge einer Vollabnahme, eingetragen werden.

Nun interessiert uns Eure Meinung!

Was haltet ihr davon? Wie werden sich die Änderungen auf Eure Umbaupläne auswirken? Und brauchte es tatsächlich eine strengere Regulierung des Zubehörmarktes?

Übrigens: Die bisherigen ABEs (KBA XXXXXX) bleiben auch weiterhin gültig und eintragungsfrei, sofern das Fahrzeug zum Teil passt.

Quelle:
Kraftfahrt Bundesamt: Link

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Wed May 28 13:00:41 CEST 2025    |    stratustratus

Am liebsten sind mir sowieso Felgen mit ABE... das Eintragen lassen ist ja jetzt schon ultra nervig, und dann kann ich die Räder wechseln wie ich will.

Wed May 28 13:02:05 CEST 2025    |    Focus 115

Dann wird eben manches nichtmehr eingetragen ,zur HU evtl.kurz geändert wenn möglich und danach zurück,betrifft mich aber nichtmehr.

Es wurde wirklich viel Unfug getrieben die letzten Jahre aber es geht eh nur wieder darum das wieder Kohle generiert wird,auch wieder hier geht's sicher nicht darum uns was positives zukommen zu lassen.

Wed May 28 13:28:00 CEST 2025    |    EthanolAAM

Wie soll damit Kohle generiert werden?

Wieso sollte einen etwas Positives zukommen? Ja ist denn schon wieder Weihnachten?

Wenn die Begründung gut kommuniziert ist, macht das Sinn und ist durchaus etwas Gutes/Positives.

Wed May 28 13:55:50 CEST 2025    |    MXfuenfFahrer

Wieder ein Hinweis dass unsere schöne Demokratie nicht für jedermann gedacht ist: es gibt immer wieder Bestrebungen nach zentraler Machtausübung!

Ob der Wunsch nach einem Kaiserreich, einer Diktatur des Kapitals/ des Proletariats/ oder der Doofen!

Oder eben dieser Machtanspruch einer übergeordnet Kontrolle ausübenden Behörde die damit sagt, die unten sind zu blöde.

Um dem zu entgehen, für die unten eine praktiusche Lösung: eigenstänige Entscheidungen werden gerne nach oben gegeben, die da oben werden schon wissen was gut ist....

Ich mag das nicht, es nimmt dem einzelnen TÜV, Klüs, Dekra und Güs Ingenieur die Autorität und zweifelt deren Sachverstand an, Dinge beurteilen und einschätzen zu können.

Andererseit ist natürlich das KBA besser ausgerüstet, kann mehr Materialprüfungen wie Crashtests durch führen und somit spart es letztendlich auch Kosten wenn Zertifizierungen zentralisiert werden.

Gerade bauen wir eine Kochstelle ins Wohnmobil, die vom TÜV Nord zertifiziert ist.

Da wird es in Zukunft anders aussehen, leider!

Für mich ist es wie gesagt nicht egal: ich liebe unsere freiheitliche Grundordnung und die Eigenverantwortlichkeit unserer Institutionen !

Merke: das ist hier alles nur Satire und im juristischen Sinne nicht ernst gemeint.

Der Untertan

Wed May 28 14:46:34 CEST 2025    |    TomiRaider

Ist für mich uninteressant, da ich so was nicht brauche und die Autos so fahre wie sie verkauft werden.

Ist ein Gebrauchsgegenstand und kein Tuningobjekt oder so.

Wed May 28 15:21:34 CEST 2025    |    Ripper_Golf4

Schade das alles immer komplizierter werden muss...

Wed May 28 16:11:36 CEST 2025    |    MXfuenfFahrer

Eigentlich gut gemeint entmündigt diese Entscheidung unsere Prüfungsingenieure und Sachverständigen vor Ort!

Wed May 28 16:26:32 CEST 2025    |    qphalanx

Gerade habe ich gelernt, dass auch eine Allgemeine Betriebserlaubnis nicht mehr einfach ausreicht, sondern "der ordnungsgemäße Anbau durch eine Prüfstelle bestätigt werden muss" (es geht um Felgen mit ABE). Das Teilegutachten ist hinfällig, Einzelabnahmen will schon gar niemand mehr machen aus Angst, etwas falsch zu entscheiden. Was bin ich froh, dass meine Tuningzeit vorbei ist. Aber irgendwie auch traurig... war eine tolle Ära.

Wed May 28 18:29:37 CEST 2025    |    tuning

Wed May 28 19:07:39 CEST 2025    |    Rotzirotz

Hier gehts ja um Teilegutachten für Anbauteile am Kfz. Was da teilweise ein E-Nummer gehabt hat war schon grenzwertig. Auspuffanlagen die jenseits von gut und böse waren, Rückleuchten die jedes Flutlichtstadion in den Schatten gestellt haben usw. Meist waren das E9 und E3 Teile. Also auf der einen Seite positiv. Wenn sich ein Hersteller auf die Hinterbeine stellt und auf EU-Recht pocht, wird deswegen trotzdem so ein Teil zugelassen.

Auf der anderen Seite wird von EU-Richtinien einfach mal so bestimmt, dass diese Lauflichtblinker (mit der fadenschinigen Begründung, dass die ja gaaaaaanz kurz alle leuchten), Lichtleisten vorne und hinten, einfach legal sind, obwohl diese national von der StVZO nie und nimmer zulässig wären. Mit einem einfachen Handstreich und Absatz im Gesetz wird da nationales Recht adabsurdum.

Außerdem ist ja nach wie vor eine Einzelabnahme möglich und dann ist zumindest gesichert, dass ein Gutachter drübergeschaut hat, ob alles passt.

Zu guter Letzt: Wenn vor 30 Jahren jemand mit den Beleuchtungseinrichtungen, Abgasanlagen, Felgen, Federn usw. herumgefahren wäre, die heute ganz legal und scheinbar nicht verkehrsgefährdend sind, herumgefahren wäre, dann wäre so jemand von der Stelle weg als personifizierte Straßenverkehrsgefährdung eingesperrt worden.

Wed May 28 20:11:11 CEST 2025    |    herbertbersch

Ja, das ist alles seltsam. Geht es nr darum um finanziellen Umsatz zu generieren oder ????????

Wed May 28 21:42:39 CEST 2025    |    opel antara

Geht nur um mehr Geld zu verdienen und die Bürokratie zu erhöhen.

Die können mich alle mal

Wed May 28 22:45:56 CEST 2025    |    _RGTech

 28.05.2025 16:26    |     qphalanx
Gerade habe ich gelernt, dass auch eine Allgemeine Betriebserlaubnis nicht mehr einfach ausreicht, sondern "der ordnungsgemäße Anbau durch eine Prüfstelle bestätigt werden muss" (es geht um Felgen mit ABE).

Das macht ja nu wieder gar keinen Sinn: wie soll denn klar werden, ob du das Teil nun vor dieser Änderung der Sachlage (zu dem Zeitpunkt ja legal) angebaut hast oder erst danach?

Aber gut, hier wird sowieso kaum zwischen ABE und TGA unterschieden, dabei sind das zwei grundverschiedene Dinge:

  • Teilegutachten besagen eigentlich nur, dass das Teil an sich den Vorschriften für seine "Objektklasse" entspricht und grundsätzlich mal kein Schrott ist. Den fachgerechten Anbau muss man sich aber bestätigen lassen. Die haben wohl eine 6stellige KBA-Nummer (nie gesehen, so was - soll aber entsprechende Felgen und Auspuffanlagen geben; ich nehme an dass die eh vergleichsweise selten sind/waren?).
  • Allgemeine Betriebserlaubnisse sind "erweiterte" Teilegutachten, die auch bereits eine pauschale Freigabe für die im Anhang befindlichen Fahrzeuge mitbringen, sprich da hat der Hersteller bereits geprüft, dass der Anbau an bestimmten Fahrzeugen okay ist. Erkennbar z.B. durch eine 5stellige KBA-Nummer (bei Felgen von außen sichtbar).
  • Allgemeine Betriebsgenehmigungen (!) sind nochmal spezieller, solche Teile darf man im Prinzip überall verbauen, solange sie im Sinne der Genehmigung verwendet werden. Da fallen besonders gern Scheibenfolien drunter, oder auch mal eine Kennzeichenbeleuchtung (hab ich), oder ein "Universalspoiler". Die haben eine Wellenlinie und eine "K1234"-Nummer.
  • Und dann gibt's ja noch die beleuchtungstechnischen Einrichtungen mit der E-Nummer, die eine europaweite Anbaugenehmigung erhalten haben. Davon habe ich beispielsweise welche an mein Auto gebaut - Nebelscheinwerfer mit gelblichem Glas. Anschluss passt, Aufnahme passt, Prüfzeichen ist drauf, Gutachten wird grundsätzlich nicht geliefert und wird auch nicht gebraucht.

Was genau davon die TTG nun ersetzen soll - bleibt mit dem Text im Artikel leider ziemlich unklar (mein Tipp: es ist "nur" das alte TGA). Das kann man leider auch bei der Quelle nicht genau aus dem Abschnitt

Sofern Hersteller statt eines Teilegutachtens bisher bereits über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügten, (fünfstellige Kennzeichnung „KBA XXXXX“), kann diese fortgeführt werden.

erkennen, wäre aber spannend zu wissen. Die ABEs sind ja bisher auch durch die Prüfanstalten erteilt worden. Wenn das jetzt auch noch zum KBA wandern soll, dann gute Nacht, die haben ja schon für den Dieselskandal viel zu wenige (kompetente?) Leute gehabt. Das gibt dann einen Auftragsstau wie bei Berliner Fahrzeugzulassungen...

Der Abschnitt

vor dem 20. Juni ausgestellte Teilegutachten sind noch 3 Jahre lang eintragungsfähig

im Text liest sich übrigens so, als würden alle älteren Teile danach nur noch Schrottwert haben. Der Text in der Quelle liest sich ein bisschen anders:

Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren dürfen Teilegutachten ab dem 20. Juni 2028 ausschließlich auf Einzelabnahmen nach § 21 StVZO beschränkt verwendet werden.

Das impliziert ja, dass die bereits erteilten TGA weiterhin gültig bleiben, aber ein höherer Aufwand bei der (auch bisher schon nötigen) Eintragung erfolgt - was ja einigermaßen Sinn macht, bzw. dem Ziel der Kontrollübernahme bei Teilegutachten entspricht.

Das kann sich dann eigentlich nicht auf ABEs beziehen, denn die waren bislang nicht nachweispflichtig - und damit bin ich dann wieder beim Zitat von @qphalanx - das kann ja nicht funktionieren. Wer soll mir denn nachweisen, dass ich die Felgen, die ich z.B. in 3-4 Jahren plane zu kaufen, nicht schon vor 5 Jahren gekauft und angebaut hab, also zu einem Zeitpunkt, wo das Mitführen einer ABE völlig ausgereicht hat?

Also, lassen wir uns mal überraschen. Da wird jetzt erstmal wieder genauso viel Fehlinformation durch die Medien geistern wie bei dem ominösen Gesetz, dass Autos nur noch repariert werden dürfen, wenn der Zeitwert das sinnvoll erscheinen lässt - erinnert ihr euch noch an die (besonders gern AfD-lastigen) Aufschreie nach Enteignung und ähnlichem Unfug? Hat das etwa bisher schon jemanden ernsthaft betroffen?

Wed May 28 22:54:38 CEST 2025    |    qphalanx

Im Ansatz verständlich, aber zur Richtigstellung: in der Allgemeinen Betriebserlaubnis meiner Winterfelgen (Borbet Y) steht ausdrücklich drin, dass der ordnungsgemäße Anbau bestätigt werden muss. Da gibt's keine Altersgrenze oder ähnliches, das ist einfach fest erwähnt.

Siehe auch: https://www.felgenoutlet.de/de/blog/gutachten-sind-meine-felgen-zugelassen-ece-abe-erklaert/

Ist die "ABE mit A01".

Thu May 29 00:22:15 CEST 2025    |    _RGTech

Gut ja. Dann ist das ne ABE mit Fußnote, aber keine allgemeingültige Aussage zu ABEs.

Thu May 29 08:48:05 CEST 2025    |    Schwarzwald4motion

Da muss ich doch gleich an das ehemalige GS-Siegel denken und die aktuelle CE Lösung.

Also prinzipiell gut, solange es keinen bürokratischen Rückstau gibt; sonst hätten Bastler die Arschkarte.

Zu den Blinkern hätte ich noch eine spezielle Anmerkung die alten haben ja immer eine erhebliche Zeit der Lichtzunahme und Abnahme beinhaltet; ich sehe da keinen großen Unterschied zu den Lauf leisten, alle mal besser als eine LED, die nur an und auskennt, teilweise komplett zu verschwinden, das ist mir nämlich schon mehr als einmal passiert, wenn man seine Blicke nur sehr schnell in einer unübersichtlichen Verkehrssituation schweifen lässt.

Also Laufleiste ist gut, wenn sie dann lange genug ist. Tesla Y ist so ein Spezialfall, ich weiß gar nicht, ob der Performance sowas noch hat. Auf jeden Fall war es mehr als kurz und daher nur bedingt eine coole Lösung, das ging schon eher ins lächerliche.

Thu May 29 09:35:29 CEST 2025    |    Triton

Prüfingenieur hier:

Ja, es gab in der Vergangenheit mehrere fehlerhafte TGA's, Ich hatte zum Beispiel mal bei Felgen die Auflage, dass diese mit einem bestimmten Bremsscheibendurchmesser nicht gehen, obwohl es in dem konkreten Fall keinen Sinn ergab. Nach einem Telefonat mit dem Hersteller gab es eine korrigierte Version. Der Fehler bestand darin, dass diese Auflage auf einer Skizze der Radnabe basierte, die aber zu einem völlig anderen Auto gehörte. Keine Ahnung, ob das bei der TTG besser wird.

Was feststeht ist, dass die Häufigkeit an 19(2)-Abnahmen zunehmen wird. Schon jetzt sind unsere Unterschriftsberechtigten laufend dabei, Reifenfabrikatsbindungen von Motorrädern auszutragen, weil seit diesem Jahr die Unbedenklichkeitsbescheinigungen ungültig sind für national genehmigte Motorräder und wir deswegen reihenweise Motorräder durchfallen lassen müssen. Natürlich ist eine 19(2) erheblich teurer als eine 19(3), da ein gemeiner Prüfingenieur das nicht kann.

Thu May 29 11:03:33 CEST 2025    |    pfrumt

Deutschland sondert sich auch im KFZ Bereich immer mehr vom Rest der Welt ab.

Thu May 29 11:06:04 CEST 2025    |    KapitaenLueck

Ja ja, wieder wird es politisch. Und das mit viel Unwissen.

Thu May 29 13:58:16 CEST 2025    |    Ingo.M

Leider wird es immer schwieriger, komplizierter, teurer.

Eine Monopolstellung ist nie gut, sind ja noch einige Dinge mehr als nur das Teilegutachten die sich ändern, geändert haben. Auch die LOF Zulassungen wurden bereits abgeschafft, es wird sogar schon was vom jährlichen TüV geschwafelt. Auch Zusatzprüfungen wie Gas im Wohnwagen wurden eingeführt.

Klar kann man immer das Argument "Sicherheit" bringen. Nur vieles ist heute extrem überzogen und unnötig teuer.

Und so wird das jetzt auch mit dem Teilegutachten sein. Für die Hersteller und damit auch für die Kunden wird es schwieriger und teurer werden. Wahrscheinlich werden da auch manche Dinge die sonst auf den Markt gekommen wären, einfach aus Kostengründen eingestellt.

Manchmal hat man doch den Eindruck dass solche Dinge nur um mehr Geld/Einnahmen zu generieren durchgeführt werden.

Thu May 29 13:59:58 CEST 2025    |    MichaelN

Da es hier um die Sicherheit aller am Verkehr beteiligten geht, ist das zu begrüßen. Ich bin eh aus dem Bastel-Alter raus.

Thu May 29 14:39:18 CEST 2025    |    Toe

Was ist von unserem Staat anderes zu erwarten. Sie wollen die Autos weg haben und die Tuner Szene an sich sowieso.

Totalitäre Methoden, weit weg von einer Demokratie.

In wessen Auftrag handeln sie denn eigentlich?

Alles nur noch zum Ko...

Thu May 29 14:48:04 CEST 2025    |    Schwarzwald4motion

Es geht hier um ein abwägen der notwendigen oder gelebten Individualität und der Sicherheit aller, hier mit irgendwelchen populistischen Argumenten zu kommen, ist nicht nur abwegig, sondern dreist!

Thu May 29 15:14:21 CEST 2025    |    schrotti_999

Hee Leute,

das Teilegutachten wird durch die Teiletypgenehmigung ersetzt um fehlerhafte TG´s zu verhindern/vermindern. Ob die TGG´s und damit die Teile teurer werden, wird sich zeigen. Allerdings befürchte ich, dass Zubehör und Tuningteile noch teurer werden als bisher. Da ich aus dem Bastelalter, wie es oben schön genannt wurde, auch raus bin, betrifft es mich zwar nicht/kaum, aber schade ist es trotzdem. Es muss ja nicht jeder ein Autofeind sein und/ oder nur 0815 Karren mögen.

Jegliches Tuning das über 0815 hinaus geht muss doch sowieso schon jetzt per Einzelabnahme eingetragen werden und das macht immer noch der Herr "Inschenööör".

Thu May 29 18:48:56 CEST 2025    |    Ascender

Deine Antwort auf "MOTOR-TALK Talk: Das Teilegutachten hat ausgedient! Was sagt Ihr zum neuen Regelwerk für Umbauten?"

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