LED für Standlicht

Tach Gemeinde,

noch ein Thread wegen Umrüstung der Außenbeleuchtung auf LED? Ja und Nein. Ich habe mich durch diverse Threads gequält, bin aber weiterhin unsicher, daher dieser Anlauf.

Hintergrund: Ich bewege den im familiären Fuhrpark gehaltenen MB Vito (W639) >50.000 km pro Jahr, immer mit voll eingeschaltetem Fahrlicht. Etwa alle 25.000 km stellen die Standlichtlampen ihren Dienst ein, so dass ich mehrfach im Jahr die Lampen wechseln muss. Ist zwar jedes Mal nur ein Materialaufwand von wenigen Cent, aber fummelig, da schlecht beizukommen, und einfach nervig.

Die Kennzeichenbeleuchtung habe ich bereits umgerüstet, da ich die dortigen Lampen auch mehrfach im Jahr wechseln musste, weil die Lampen das Zufallen der schweren Heckklappe wohl nicht mochten. Dort habe ich aber die kompletten Leuchten gewechselt, somit legal und koscher. Funktioniert seit einem Jahr bzw. >50.000 km problemlos. Details gibt's für Interessierte hier http://www.motor-talk.de/.../...eichenleuchte-anbieter-i208205403.html .

Nun möchte ich mich auch vom regelmäßigen Glühobstwechsel bei den Standlichtern erlösen. Es geht mir nicht um Show, blaues Licht oder sonstige wenig Sinn stiftende Überlegungen. Ich möchte nur

  • Ersatz der Standlicht-Glassockellampen W5W gegen normal weiße LEDs,
  • ohne anschließende "Lampe-ist-kaputt"-Fehlerhinweise im Dashboard,
  • möglichst legal, also konform mit StVO.

Gibt es solche Produkte? Hat jemand Erfahrung mit Umrüstung?
fragt der HHH1961

Beste Antwort im Thema

kommt endlich von dem schmalen brett, dass LEDsierte standlichtfunzeln zwangsläufig zum erlöschen der BE führen; diese korinthenkackerei wurde schon vor jahrzehnten gekippt und inzwischen mehrfach bestätigt😁

Zitat:

- Erlöschen der BE ab 01.01.1994

Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Amtliche Begründung zur Änderungsverordnung vom 16.12.1993 (VkBl. 94 149) zu entnehmen (Auszug):

Zitat
Zu Abs. 2: …Die Betriebserlaubnis soll weiterhin erlöschen, wenn eine Gefährdung nach solchen Änderungen zu erwarten ist. Bislang war Ursache für das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 (alt) entweder die Veränderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, oder die Veränderung von Teilen, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …
Im Sinne einer größeren Konkretisierung wurde auf die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern hingewiesen (Fahrzeugführer, Fahrzeuginsassen, andere Verkehrsteilnehmer), da sich sowohl die EU als auch z. B. § 30 (Beschaffenheit der Fahrzeuge) in erster Linie auf den Schutz von Personen orientieren.

und

Zitat:

Allein die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht insoweit nicht aus; erforderlich ist ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit, das sowohl durch den unsachgemäßen Anbau eines an sich ungefährlichen Fahrzeugteils als auch durch den Betrieb eines sachgerecht angebauten, aber gefährlichen Teils begründet werden kann
Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.

Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.
Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I

sprich, wenn du keinen laser einbaust, der mit standlichtern den anderen verkehrsteilnehmern die netzhaut wegbrennt oder solche funzeln, die deutlich schwächer sind als das 4w-glühobst (eher unwahrscheinlich bei led) sollte die BE regelmäßig nicht erlöschen.
dafür werden in der praxis max. 25€ kassiert und gut. wenn man an einen ganz übellaunigen dorfsheriff gerät, muß man die dinger vor ort ausbauen, sonst untersagung der weiterfahrt. das wars aber auch😉

nenn mir ein urteil, wo aufgrund von led-standfunzeln einer von der versicherung in dem von euch propagierten umfang zu regress verurteilt wurde.
da bin ich aber mal gespannt🙂

und du, johnes, bist eh ein pharisäer
lötest an rücklichtern rum, obwohl du genau weißt, dass die BE dafür für das teil als ganzes gilt. sobald du eine led umlötest, ist diese erloschen!😛
ece r 128

btw.: ich würds auch machen (den ganzen satz tauschen wg. farbunterschieden), aber die rechtslage untersagt eindeutig das herumfummeln an beleuchtungseinheiten

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Und wie sieht es mit der Zulassung aus?

MfG

Gibts nicht, hatte seine Funzeln weiter oben in dem Fred ja schon mal verlinkt.

Doch, für ein paar Autos gibt es die Zulassung! Steht wohl auf der phillips HP.
Aber selbst wenn... sie sind MIR ja schon zu hell. Das ist halt nicht vergleichbar mit echten LED Leuchten die schon mit LED technik konstruiert sind. Da gibts doch auch Rückleuchten die mehrere kleine led's in sich haben usw... das sieht besser aus als eine LED in einem großen Reflektor.

Halb so viel leuchtkraft wäre super, dann wärs nicht zu hell. Da jetzt aber mit widerständen rumzulöten usw, das will ich nicht.
Steck ich lieber wieder meine phillips P21/5W VisionPlus 50% rein. Sind auch hell.

Wenn ich dich richtig verstehe, bist du dir sicher, dass diese Leuchtmittel für bestimmte Fahrzeuge (in DE?) zulässig wären. Ich habe trotz intensiver Suche nichts dazu auf der deutschen Philips Webseite entdecken können.

Schreib doch bitte wo genau das stehen soll und welche Länder davon abgedeckt sind (z.B. mit Link).

USA oder sonstige Zulassugen in anderen Ländern bedeuten nicht, dass es hier in Europa zulässig oder genutzt werden darf. Das kann schon z.B. deswegen so sein, weil die Scheinwerfer/Leuchtenbaugruppen der Fahrzeuge marktspezifisch konstruiert sein können.

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Da müsste ich auch erst nachsehen, aber es war auf der US Seite von denen... trotzdem ist es ja so, dass auch solche Wagen hier fahren dürfen, also müssen die LED's ja auch erlaubt sein, ansonsten dürften die Wagen ja hier nicht fahren, oder? Interessiert mich aber auch nicht mehr. Standlicht LED ist super, und Rückfahrlicht als LED Birne ist auch super! Rest kann man vergessen.

Für ausländische Fahrzeuge gelten andere Bestimmungen/Verodnungen, als für die im Land zugelassene. Dafür gibt es internationale Abkommen (z.B. Wiener Übereinkunft usw.).

Daher ist, was im Ausland zugelassen werden kann/darf, kein Massgabe für in DE zugelassene Kfz.

Glühbirne wird warm und daheer braucht man im Winnter nicht kratzen

US-Fahrzeuge müssen teilweise umgerüstet werden, um hier zugelassen zu werden. Zulassung in den USA ist hier nicht ohne weiteres gültig. In einem andern EU-Staat zugelassen bedeutet hingegen, dass das Fahrzeug in der gesamten EU zulassungsfähig wäre.

LEDs dimmt man übrigens nicht mit Widerständen. Dies kann zur Farbverfälschung führen. Sie werden mittels PWM viel besser gedimmt.

MfG

Moin Moin !

Zitat:

In einem andern EU-Staat zugelassen bedeutet hingegen, dass das Fahrzeug in der gesamten EU zulassungsfähig wäre.

Wird auch durch ständiges Wiederholen nicht wahr.

Richtig ist , das Fzge mit einer EG-Betriebserlaubnis in jedem EG-Land zulassungsfähig sind.
In jedem Land kann wie bei uns ein Fzg ausser mit einer EG-BE mit einer nationalen BE oder EinzelBE zugelassen sein, diese gelten immer nur in dem betreffendem Land.

MfG Volker

Was für die Masse der Fahrzeuge schlicht irrelevant ist.... Mag bei Ralleyfahrzeugen oder britischen Kitcars wie Westfield "Lotus Seven Clones" u.a. mit Motorradmotoren im Ausnahmefall anders sein.

Hab hier in der Nähe von WI genügend US Cars laufen, die laufen aber unter Sonderregelungen. Wenn diese von DE Käufern erworben werden, müssen diese auf EU Standard umgebaut werden.

Meinst Du sowas?

https://www.conrad.de/de/...d-leuchtmittel-eufab-ba9s-12-w-852223.html
Sind auch Bordcomputer geeignet
Gruß
Hobaum

Zitat:

@reaction187 schrieb am 1. November 2016 um 12:50:51 Uhr:


Da müsste ich auch erst nachsehen, aber es war auf der US Seite von denen... trotzdem ist es ja so, dass auch solche Wagen hier fahren dürfen, also müssen die LED's ja auch erlaubt sein, ansonsten dürften die Wagen ja hier nicht fahren, oder? Interessiert mich aber auch nicht mehr. Standlicht LED ist super, und Rückfahrlicht als LED Birne ist auch super! Rest kann man vergessen.

In den USA sind Lampen für die Signalbeleuchtung -- im Gegensatz zum Geltungsbereich der ECE -- nicht zulassungspflichtig. Daher gibt es diese LED-Lampe dort und hier nicht 🙂

Zitat:

@reaction187 schrieb am 1. November 2016 um 12:50:51 Uhr:


trotzdem ist es ja so, dass auch solche Wagen hier fahren dürfen, also müssen die LED's ja auch erlaubt sein, ansonsten dürften die Wagen ja hier nicht fahren, oder?

Doch. Amerikanische Militärangehörige dürfen ihre nordamerikanischen Zulassungsnormen entsprechenden Autos auch in Europa fahren. Sie dürfen also zB, im Gegensatz zu unseren Autos, hinten rote Blinklichter haben und brauchen keine Nebelschlussleuchten. Genauso dürfen sie dann auch LEDs verwenden, die in Amerika zugelassen sind, egal ob das für uns Europäer in Ordnung wäre oder nicht.

Zitat:

@sukkubus schrieb am 7. Oktober 2016 um 22:57:52 Uhr:


gut, es bleibt noch der vorteil der (theoretisch) längeren haltbarkeit.
besonders bei der 'wartungsfreundlichen' konstruktion mancher scheinwerfer.
dazu muß die led allerdings auch wirklich länger halten und die spannungseinstellung genau stimmen. was leider auch nicht immer selbstverständlich ist.

Theoretisch, ja. Wobei die LED in der Regel tatsächlich nicht der Schwachpunkt ist sondern eben das Array... Als Bespiel etwa am VW Passat (Bj ~2010, kein Plan wie das Modell heisst) mit den "runden" Rückleuchten wo praktisch auf dem selben Raum zusätzlich zu den rot leuchtenden Dioden auch die orangenen für den Blinker aufgebracht sind: geschätzte 80% dieser Leuchten sind inzwischen wohl locker schon abgekackt. Finde ich dann doch eher weniger toll; lieber tue ich alle paar Jahre wieder mal 4 neue W5W reinschnallen.

My 2 cent.

Wo liegt jetzt genau das Problem LED's zu produzieren, die das gleiche Licht ausgeben wie die herkömmlichen Birnen? LED muss ja nicht heller sein. Es würde aber strom sparen. Somit auch Sprit. Es wird nicht heiß, hällt länger und man könnte viele schöne Farben haben. Es gibt überhaupt keine Nachteile.

Ich hoffe das wird ab Dienstag anders.

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