LED für Standlicht
Tach Gemeinde,
noch ein Thread wegen Umrüstung der Außenbeleuchtung auf LED? Ja und Nein. Ich habe mich durch diverse Threads gequält, bin aber weiterhin unsicher, daher dieser Anlauf.
Hintergrund: Ich bewege den im familiären Fuhrpark gehaltenen MB Vito (W639) >50.000 km pro Jahr, immer mit voll eingeschaltetem Fahrlicht. Etwa alle 25.000 km stellen die Standlichtlampen ihren Dienst ein, so dass ich mehrfach im Jahr die Lampen wechseln muss. Ist zwar jedes Mal nur ein Materialaufwand von wenigen Cent, aber fummelig, da schlecht beizukommen, und einfach nervig.
Die Kennzeichenbeleuchtung habe ich bereits umgerüstet, da ich die dortigen Lampen auch mehrfach im Jahr wechseln musste, weil die Lampen das Zufallen der schweren Heckklappe wohl nicht mochten. Dort habe ich aber die kompletten Leuchten gewechselt, somit legal und koscher. Funktioniert seit einem Jahr bzw. >50.000 km problemlos. Details gibt's für Interessierte hier http://www.motor-talk.de/.../...eichenleuchte-anbieter-i208205403.html .
Nun möchte ich mich auch vom regelmäßigen Glühobstwechsel bei den Standlichtern erlösen. Es geht mir nicht um Show, blaues Licht oder sonstige wenig Sinn stiftende Überlegungen. Ich möchte nur
- Ersatz der Standlicht-Glassockellampen W5W gegen normal weiße LEDs,
- ohne anschließende "Lampe-ist-kaputt"-Fehlerhinweise im Dashboard,
- möglichst legal, also konform mit StVO.
Gibt es solche Produkte? Hat jemand Erfahrung mit Umrüstung?
fragt der HHH1961
Beste Antwort im Thema
kommt endlich von dem schmalen brett, dass LEDsierte standlichtfunzeln zwangsläufig zum erlöschen der BE führen; diese korinthenkackerei wurde schon vor jahrzehnten gekippt und inzwischen mehrfach bestätigt😁
Zitat:
- Erlöschen der BE ab 01.01.1994
Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.Amtliche Begründung zur Änderungsverordnung vom 16.12.1993 (VkBl. 94 149) zu entnehmen (Auszug):
Zitat
Zu Abs. 2: …Die Betriebserlaubnis soll weiterhin erlöschen, wenn eine Gefährdung nach solchen Änderungen zu erwarten ist. Bislang war Ursache für das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 (alt) entweder die Veränderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, oder die Veränderung von Teilen, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …
Im Sinne einer größeren Konkretisierung wurde auf die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern hingewiesen (Fahrzeugführer, Fahrzeuginsassen, andere Verkehrsteilnehmer), da sich sowohl die EU als auch z. B. § 30 (Beschaffenheit der Fahrzeuge) in erster Linie auf den Schutz von Personen orientieren.
und
Zitat:
Allein die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht insoweit nicht aus; erforderlich ist ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit, das sowohl durch den unsachgemäßen Anbau eines an sich ungefährlichen Fahrzeugteils als auch durch den Betrieb eines sachgerecht angebauten, aber gefährlichen Teils begründet werden kann
Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.
Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I
sprich, wenn du keinen laser einbaust, der mit standlichtern den anderen verkehrsteilnehmern die netzhaut wegbrennt oder solche funzeln, die deutlich schwächer sind als das 4w-glühobst (eher unwahrscheinlich bei led) sollte die BE regelmäßig nicht erlöschen.
dafür werden in der praxis max. 25€ kassiert und gut. wenn man an einen ganz übellaunigen dorfsheriff gerät, muß man die dinger vor ort ausbauen, sonst untersagung der weiterfahrt. das wars aber auch😉
nenn mir ein urteil, wo aufgrund von led-standfunzeln einer von der versicherung in dem von euch propagierten umfang zu regress verurteilt wurde.
da bin ich aber mal gespannt🙂
und du, johnes, bist eh ein pharisäer
lötest an rücklichtern rum, obwohl du genau weißt, dass die BE dafür für das teil als ganzes gilt. sobald du eine led umlötest, ist diese erloschen!😛
ece r 128
btw.: ich würds auch machen (den ganzen satz tauschen wg. farbunterschieden), aber die rechtslage untersagt eindeutig das herumfummeln an beleuchtungseinheiten
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Ein Problem ist, daß keine LED eine (360°) Abstrahlcharakteristik wie eine Glühbirne hat. Die Lampe wird also nie so ausgeleuchtet, wie sie soll.
Vielleicht sollte man sich erst mal grundlegend mit dem Thema beschäftigen bevor man hier Forderungen stellt.
Bau doch einfach eine LED die wie eine Glühbirne ist. *Lacht
Zitat:
@reaction187 schrieb am 6. November 2016 um 09:42:59 Uhr:
Wo liegt jetzt genau das Problem LED's zu produzieren, die das gleiche Licht ausgeben wie die herkömmlichen Birnen?
Keine. Es werden bereits solche produziert. Mit einer schlauen Anordnung der LEDs und dazu auch noch mit einem Diffusor (Sieht aus wie früher halt das Glas der Glühbirne).
die Abstrahlcharakteristik ist dadurch massiv näher an der Glühbirne.
Probleme für Nachrüster: Wie immer kein E-Prüfzeichen und es werden keine Widerstände (Check) integriert.
Schachmatt also 😉
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Es gibt ja auch keinen wirklichen Grund für Gesetzgeber und Behörden, dahingehend tätig zu werden, um neue Prüfvorschriften für neue Prüfzeichen zu erarbeiten. Solange es keinen Mangel an passenden Leuchtmitteln gibt, wäre das nur Verschwendung von Steuergeldern.
Zitat:
und es werden keine Widerstände (Check) integriert
Was Energieverbrauch und Lebensdauer wieder auf das Level von Glühlampen zurück katapultiert. LEDs werden schon so ausreichend heiß. Da ist es kompletter Blödsinn noch eine Heizung rein zu bauen. Das Fahrzeug muss damit von alleine klar kommen oder sollte eben nicht mit den Energiesparenden LEDs ausgerüstet werde. LEDs mit CAN-Hochlastwiderstand (Heizung) sind der größte Blödsinn, den man in der Bucht kaufen kann. Das ist nicht für den CAN, sondern nur für das Lampenmodul und dient auch nur dazu, den Stromverbrauch wieder auf das Niveau einer Glühlampe zu heben.
MfG
anstatt eines widerstandes wäre einfach die eingabe eines veränderten vergleichswertes in die steuerelektronik deutlich sinnvoller.
das ganze wäre (richtig eingesetzt ohne obsoleszenz-förderprogramm wie z.b. zu hohe spannung) energiesparend und haltbar.
haltbarkeit ist nicht unbedingt gewünscht. man kann weniger verkaufen, es fällt weniger 'wartungsarbeit' an.
technisch versierte forenteilnehmer hier repräsentieren nicht unbedingt den durchschnitts-autouser. da gibt es genügend omis, sich sogar das wischwasser auffüllen lassen...
machbar wäre es; siehe sachtes beitrag.
will halt kein glühobsthersteller seine produktionsanlagen einstampfen und auf das geschäft verzichten.
und die bewilligungs u. 'prüf'lobby will sich auch nicht die finger verbrennen.
led nur, wenn gesamte 'leuchteinheiten' für xxx€ verkauft werden müssen.
auch wenn hier einige unzulässige reparaturen vornehmen😛
(btw.: da warte ich noch auf die antworten von hella und konsorten; bisher werden meine fragen diesbezüglich noch 'bearbeitet' - und dann gnade dir gott, johnes😁)
Naja das Glühobst kommt, wie die LED heutzutage aus aller Herren Länder. Die W5W laß ich mir auch schon längst in der Großpackung aus China schicken. Da scheinen mir solche Lobby/Verstrickungs/Verschwörungstheorien mit deutschen Behörden wenig glaubwürdig.
du dir...
die meisten basteln (oder lassen basteln) sich die guten osram rein. empfohlen von der werkstatt des vertrauens. is ja qualität, nech?
und zu verschwörungstheorie...jüngster fall
gesetz sammelklage
im zusammenhang mit vw-abgasaffäre zu sehen.
nein, lobbyarbeit gibt es gaaar nicht🙄
suchs dir aus:
- entweder du durchschaust das
- du durchschaust das nicht
- du profitierst davon
hier in deutschland passiert vielleicht noch 0,5%, wo nicht das 'große geld' irgendwie involviert ist.
Da macht Verschwörung/Bestechung mit deutschen Politikern und Behörden auch Sinn. Bei Autos, die noch überwiegend(?) deutsche Hersteller haben. Sonst wird hier aber praktisch nix mehr hergestellt, sondern nur disponiert und umgepackt - bis hin zum Endverbraucher, der kaum noch in einen Laden geht. Da gestaltet sich die Einflußnahme der, ständig wechselnden, Hersteller schwierig.
Zitat:
@Johnes schrieb am 6. November 2016 um 13:56:21 Uhr:
Was Energieverbrauch und Lebensdauer wieder auf das Level von Glühlampen zurück katapultiert. LEDs werden schon so ausreichend heiß. Da ist es kompletter Blödsinn noch eine Heizung rein zu bauen.
Das ist doch nicht zum Spaß dran, sondern weil sonst der Boardcomputer "Glühbirne putt" meldet.
Das ist mir sonst alle schon glasklar. Nützt trotzdem nichts 😉
Man kann auch einfach nen 0.1mA Prüfstrom drüber schicken... Warum muss da 5W/21W drüber um zu erkennen, das die Lampe hin ist?
MfG
Weil das Steuergerät von LEDs keine Ahnung hat, dass es LEDs gibt. Die messen ähnlich einer Konstantstromquelle mit Spannungsbegrenzung die Stromaufnahme des Verbrauchers und sind auf die 5/21W gepolt.
Rate wieso bei Gasumbauen "Emulatoren" eingesetzt werden - die simulieren den ohmschen Widerstand einer Stabzündspule. Notwendig ist das technisch nicht, es sei denn man will eine elektrische Fehlfunktion erkennen können.
Lustiger Weise kann da auch 50W drüber gehen... Es wird oftmals nur geschaut "größer als". Um zu erkennen, das ein Leuchtmittel eingesetzt ist und auch ein Durchgang besteht, reicht ein kleiner Strom aus. Dies würde auch bei LEDs funktionieren. Aber technisch egal, solange es keine zugelassenen Retrofit gibt.
MfG
Wir brauchen langsam KfzFirmware-Hacker die sich mit mehr als nur dem Motorstg. befassen 😁
Kurioserweise funktioniert ja die LED-Beleuchtung des Nummernschildes vom A5 Cabrio, beim A3 8P.
Nur eine Baureihe zwischen 2009 und 2010 hat Pech (muß das Stg ggbf. Updaten). Drüber kann man es per VCDS kodieren.
Kurioserweise, weil beim 2006-2008 es Plug&Play funktioniert, obwohl diese Module ja keine "Watt-Widerstände" haben. Der check am Nummerschild funktiojneirt trotzdem tadellos. Hat bei mir schon Glühobst detektiert WIE AUCH ein defektes LED-Modul (war schelcht eingeschraubt und bekam Wasser ab).
Es geht also nur darum wie stark man Glühobst überwacht.
Das jeweilige, übrigens. Die §$%& Kofferraumbeleuchtung wird beim 8P so stark überwacht, daß man für eine LED fast schon faustgroße Widerstände braucht. Über alle Baujahre hinweg. Als wenn davon Menschenleben abhängen würden.
Absolut Panne. Daher ist Johnes auch bei weitem nicht einer der ersten der über die Absurdität der hirnlos konfigurierten Glühbirnen-Checks meckert.
Das ist teils schon dermassen dämlich, daß man einen Vorsatz vermutet und das daher immerwieder zur Verschwörungstheorien führt 😉
Das Fehlen der Zulassungen ist anschliessend einfach zur Erklären.
a) Abstrahlcharakteristik. Die könnte man in der Konstruktion aber noch recht gut beweltigen.
b) Check. Fehlen von Widerständen KANN zur Fehlermeldungen führen. Man kann keine allgemeine Zulassung vergeben.
c) Check. Widerstände können zur übermäßigen Hitzeabstrahlung (Glühobst wird ja auch warm!) was mind. den Reflektor und vor allem den Sockel beschädigen kann. Das verhindert ebenfalls eine allgemeine Zulassung.
Und schon sind alle fein raus aus der Nummer.