Stimmt, die Kennzeichnung "Streckenverbot für den Transport von gefährlichen Gütern" ist auch falsch, korrekt ist "Nur Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung".
Wir haben es also mit Tempolimits zu tun, die nur für Fahrzeuge mit entsprechender Ladung gelten. Das Tempolimit 80 ist natürlich nur für Fahrzeuge bis 3,5t zGG relevant und das 60er Limit nur für Fahrzeuge bis 7,5t zGG; andere Fahrzeuge dürfen sowieso nicht schneller.