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LED für Standlicht

Themenstarteram 5. Oktober 2016 um 9:47

Tach Gemeinde,

noch ein Thread wegen Umrüstung der Außenbeleuchtung auf LED? Ja und Nein. Ich habe mich durch diverse Threads gequält, bin aber weiterhin unsicher, daher dieser Anlauf.

Hintergrund: Ich bewege den im familiären Fuhrpark gehaltenen MB Vito (W639) >50.000 km pro Jahr, immer mit voll eingeschaltetem Fahrlicht. Etwa alle 25.000 km stellen die Standlichtlampen ihren Dienst ein, so dass ich mehrfach im Jahr die Lampen wechseln muss. Ist zwar jedes Mal nur ein Materialaufwand von wenigen Cent, aber fummelig, da schlecht beizukommen, und einfach nervig.

Die Kennzeichenbeleuchtung habe ich bereits umgerüstet, da ich die dortigen Lampen auch mehrfach im Jahr wechseln musste, weil die Lampen das Zufallen der schweren Heckklappe wohl nicht mochten. Dort habe ich aber die kompletten Leuchten gewechselt, somit legal und koscher. Funktioniert seit einem Jahr bzw. >50.000 km problemlos. Details gibt's für Interessierte hier http://www.motor-talk.de/.../...eichenleuchte-anbieter-i208205403.html .

Nun möchte ich mich auch vom regelmäßigen Glühobstwechsel bei den Standlichtern erlösen. Es geht mir nicht um Show, blaues Licht oder sonstige wenig Sinn stiftende Überlegungen. Ich möchte nur

  • Ersatz der Standlicht-Glassockellampen W5W gegen normal weiße LEDs,
  • ohne anschließende "Lampe-ist-kaputt"-Fehlerhinweise im Dashboard,
  • möglichst legal, also konform mit StVO.

Gibt es solche Produkte? Hat jemand Erfahrung mit Umrüstung?

fragt der HHH1961

Beste Antwort im Thema

kommt endlich von dem schmalen brett, dass LEDsierte standlichtfunzeln zwangsläufig zum erlöschen der BE führen; diese korinthenkackerei wurde schon vor jahrzehnten gekippt und inzwischen mehrfach bestätigt:D

 

Zitat:

- Erlöschen der BE ab 01.01.1994

Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Amtliche Begründung zur Änderungsverordnung vom 16.12.1993 (VkBl. 94 149) zu entnehmen (Auszug):

Zitat

Zu Abs. 2: …Die Betriebserlaubnis soll weiterhin erlöschen, wenn eine Gefährdung nach solchen Änderungen zu erwarten ist. Bislang war Ursache für das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 (alt) entweder die Veränderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, oder die Veränderung von Teilen, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …

Im Sinne einer größeren Konkretisierung wurde auf die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern hingewiesen (Fahrzeugführer, Fahrzeuginsassen, andere Verkehrsteilnehmer), da sich sowohl die EU als auch z. B. § 30 (Beschaffenheit der Fahrzeuge) in erster Linie auf den Schutz von Personen orientieren.

und

Zitat:

Allein die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht insoweit nicht aus; erforderlich ist ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit, das sowohl durch den unsachgemäßen Anbau eines an sich ungefährlichen Fahrzeugteils als auch durch den Betrieb eines sachgerecht angebauten, aber gefährlichen Teils begründet werden kann

Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.

Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.

Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I

sprich, wenn du keinen laser einbaust, der mit standlichtern den anderen verkehrsteilnehmern die netzhaut wegbrennt oder solche funzeln, die deutlich schwächer sind als das 4w-glühobst (eher unwahrscheinlich bei led) sollte die BE regelmäßig nicht erlöschen.

dafür werden in der praxis max. 25€ kassiert und gut. wenn man an einen ganz übellaunigen dorfsheriff gerät, muß man die dinger vor ort ausbauen, sonst untersagung der weiterfahrt. das wars aber auch;)

nenn mir ein urteil, wo aufgrund von led-standfunzeln einer von der versicherung in dem von euch propagierten umfang zu regress verurteilt wurde.

da bin ich aber mal gespannt:)

und du, johnes, bist eh ein pharisäer

lötest an rücklichtern rum, obwohl du genau weißt, dass die BE dafür für das teil als ganzes gilt. sobald du eine led umlötest, ist diese erloschen!:p

ece r 128

btw.: ich würds auch machen (den ganzen satz tauschen wg. farbunterschieden), aber die rechtslage untersagt eindeutig das herumfummeln an beleuchtungseinheiten

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am 5. Oktober 2016 um 9:54

irgendein hersteller soll daran werkeln mit led in 'birnenform', aber die werden sich nicht selbst das lukrative ersatzteilgeschäft abgraben.

sonst nimm sowas:

led-positionslicht mit E

irgendwo in scheinwerfernähe der stvzo-entsprechend dranpappen und ruhe. ich geh jetzt einfach mal davon aus, dass du den vito eher als nutzfahrzeug denn als trailerqueen siehst:D

mußt nur die serienpositionsleuchten abklemmen bzw. die neuen an deren kabel klemmen. ist eigentlich kein ding

Freche Antwort :

Warum fährst auch ständig mit Licht ?

Ich bin jedenfalls immer einer der letzten, die das Licht einschalten (auch wenn mich wichtigtuende Erinnerer öfter anblinken. Ich grüß dann freundlich zurück ;-) .)

Konstruktivere Antwort :

Evtl. legales LED-Tagfahrlicht als (alle Glühbirnen-schonende und Strom-sparende) Alternative einbauen ?

Oder immer nur nachts unterwegs ?

Ich hab übrigens auch LED Standlicht vorn drin (nur mal so aus Neugier zum probieren. Den vorletzten TÜV-Prüfer hat's nicht gestört, auch wenn sein TÜV-Azubi ganz aufgeregt "LED, da is LED drin !" gerufen hat. Der letzte Prüfer hat's auch registriert, aber auch nix bemängelt.)

So richtig legal isses nicht (bekommt man wohl auch noch nix), aber großartig gestört hat's bis jetzt auch keinen.

Themenstarteram 5. Oktober 2016 um 10:26

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 5. Oktober 2016 um 12:07:05 Uhr:

... ich hab übrigens auch LED Standlicht vorn drin (nur mal so aus Neugier zum probieren. Den vorletzten TÜV-Prüfer hat's nicht gestört, auch wenn sein TÜV-Azubi ganz aufgeregt "LED, da is LED drin !" gerufen hat. Der letzte Prüfer hat's auch registriert, aber auch nix bemängelt.)

So richtig legal isses nicht (bekommt man wohl auch noch nix), aber großartig gestört hat's bis jetzt auch keinen.

Ich befürchte auch fast, dass es keine wirklich legale Lösung gibt, daher war meine Anforderung ja auch "möglichst legal, also konform mit StVO".

Funktionieren die LEDs bei Dir ohne "Lampe-ist-kaputt"-Fehlerhinweise im Dashboard? Falls ja, welche hast Du genommen? Bezugstipp?

 

am 5. Oktober 2016 um 12:12

zu der nicht-richtig-legal-variante

wenn du warm-white nimmst und nicht unbedingt dieses blau-weiß, merkts kein schwein:D

am 5. Oktober 2016 um 14:10

Nicht die StVo gibt dir hier die richtige Antwort ,sondern die StvZo.

B 19

Themenstarteram 5. Oktober 2016 um 14:14

StvZo ist so falsch. Es ist die StVZO.

Wenn schon, denn schon ;o)

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 5. Oktober 2016 um 16:14:34 Uhr:

StvZo ist so falsch. Es ist die StVZO.

Wenn schon, denn schon ;o)

Wenn man schon ... da fehlt ein Interpunktionszeichen. :)

Themenstarteram 5. Oktober 2016 um 14:25

Ob nun StVO oder StvZo oder StVZO oder was auch immer ... und ob nun mit oder ohne Interpunktion ... hat jemand eine Produktempfehlung? Zur Erinnerung: Gesucht ist LED warm-weiß für's Standlicht, welches keine Fehlermeldung provoziert.

Du brauchst was, wo die Diode mit einem Widerstand so überbrückt wird, dass für das Bussignal keine Unterbrechung auf dem Stromkreis ist. Ein konkretes Produkt weiß ich da aber auch nicht.

am 5. Oktober 2016 um 18:23

In der Bucht (und nicht nur dort) schwimmen ganze Wagenladungen von den Dingern, auch Can-Bus-geeignet.

Ich habe z.B. diese im Moped verbaut: http://www.ebay.de/.../182200267670?...

Hat bisher weder den TÜV noch die Rennleitung gestört.

am 5. Oktober 2016 um 19:36

@Weizenkeim

das ist doch nie das Problem, aber mit dem Erlöschen der BA hat der gegnerische Anwalt im falle eines Falles alle! Vorteile auf seiner Seite.

Hab das Thema bei meinem Golf IV vor ein paar Jahren beackert, bei den nachträglich konstruierten Xenon-Scheinwerfern kommt man nur mit Abbau der ganzen Frontschürze bei.

Bin dann auf diese Birnen gestoßen meines Wissens immer noch ohne Betriebserlaubnis.

Themenstarteram 5. Oktober 2016 um 19:56

Zitat:

... bin dann auf diese Birnen gestoßen ...

Ersetzen leider keine Standlicht-Glassockellampen W5W.

Die CAN-Bus LEDs verbrennen unmengen Strom um die Meldung zu unterdrücken. Die 5W sind schon viel Wärme! Da muss man schon mit den Fassungen Glück haben, das die nicht aushärten und spröde werden.

Ich würde auch auf TFL umrüsten. Dann hast du keine Meldung im LCD vom Standlicht. Auch, halten alle Leuchtmittel länger. Es hat idR. eine Zulassung und es gibt keinen Ärger mit der Rennleitung.

MfG

am 5. Oktober 2016 um 20:15

Verstehe ich nicht ganz, Johnes. Die Standard-Glühlampen ziehen doch auch 5 Watt.

Werden die LEDs wesentlich wärmer als eine Glühlampe?

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