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Klage gegen VW wegen Poltergeräusche beim Sportsvan eingereicht

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 26. Juni 2017 um 8:45

Ich habe diesen Thread eröffnet da nach einigen erfolglosen Reparaturversuchen wegen den Geräuschen und dem Poltern der Hinterachse VW nicht mehr weiter weis. Es wird nur noch hingehalten, "rumgedoktert"ohne dass sich was ändert. Daher heute mit dem Anwalt Besprechung gehalten was zu tun ist da auch im Juli 17 die Werksgarantie abläuft. Die Klage wird / muss vor Ablauf der Werksgarantie eingereicht werden damit die Werksgarantie gehemmt wird bzw. unterbrochen wird.

Eine Wertminderung kommt nicht in Betracht da das Poltergeräusch höchstwahrscheinlich bleiben wird, Reparaturversuche wurden über Gebühr gemacht, bleibt nur der Antrag auf Rücknahme des Fahrzeuges wegen nicht behebarer Mängel.

Ich habe mich entschlossen jeden Schritt inkl. den Schriftverkehr zu Posten um auch andere die mit dem Poltern oder den Geräuschen Leben eventuell Aufzuzeigen dass es auch andere Wege gibt. Viele Einträge bei Motor-Talk habe ich über die SUFU bereits gefunden. Die Adressen oder Namen werden jedoch NICHT bekanntgegeben und aus den Schreiben entfernt!!!

Eine Bitte an die User, Bitte macht keine unnützen Einträge wie "schon wieder" oder "muss das sein" oder anderes die nichts mit der Sache zu tun haben. Ich möchte diesen Blog so knapp wie möglich halten um den Zusammenhang übersichtlich zu machen bzw. zu halten. Vielen Dank für Euer Verständnis!

Die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung habe ich bereits erhalten, somit steht für das selbstständige Beweissicherungsverfahren nichts mehr im Wege. Ach ja, VW hat vor 2 Tagen angeboten einen Werksmitarbeiter zu beauftragen das Fahrzeug hinsichtlich der Poltergeräusche zu untersuchen. Ein Termin hierfür wurde nicht genannt (der freundliche meinte so in 4 bis 6 Wochen) und da die Werksgarantie abläuft wurde dem von Seiten des Rechtsanwaltes NICHT zugestimmt. VW hatte über 1,5 Jahre Zeit einen Werksmitarbeiter damit zu beauftragen! was aber letztendlich nicht passiert ist.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. Juni 2017 um 8:45

Ich habe diesen Thread eröffnet da nach einigen erfolglosen Reparaturversuchen wegen den Geräuschen und dem Poltern der Hinterachse VW nicht mehr weiter weis. Es wird nur noch hingehalten, "rumgedoktert"ohne dass sich was ändert. Daher heute mit dem Anwalt Besprechung gehalten was zu tun ist da auch im Juli 17 die Werksgarantie abläuft. Die Klage wird / muss vor Ablauf der Werksgarantie eingereicht werden damit die Werksgarantie gehemmt wird bzw. unterbrochen wird.

Eine Wertminderung kommt nicht in Betracht da das Poltergeräusch höchstwahrscheinlich bleiben wird, Reparaturversuche wurden über Gebühr gemacht, bleibt nur der Antrag auf Rücknahme des Fahrzeuges wegen nicht behebarer Mängel.

Ich habe mich entschlossen jeden Schritt inkl. den Schriftverkehr zu Posten um auch andere die mit dem Poltern oder den Geräuschen Leben eventuell Aufzuzeigen dass es auch andere Wege gibt. Viele Einträge bei Motor-Talk habe ich über die SUFU bereits gefunden. Die Adressen oder Namen werden jedoch NICHT bekanntgegeben und aus den Schreiben entfernt!!!

Eine Bitte an die User, Bitte macht keine unnützen Einträge wie "schon wieder" oder "muss das sein" oder anderes die nichts mit der Sache zu tun haben. Ich möchte diesen Blog so knapp wie möglich halten um den Zusammenhang übersichtlich zu machen bzw. zu halten. Vielen Dank für Euer Verständnis!

Die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung habe ich bereits erhalten, somit steht für das selbstständige Beweissicherungsverfahren nichts mehr im Wege. Ach ja, VW hat vor 2 Tagen angeboten einen Werksmitarbeiter zu beauftragen das Fahrzeug hinsichtlich der Poltergeräusche zu untersuchen. Ein Termin hierfür wurde nicht genannt (der freundliche meinte so in 4 bis 6 Wochen) und da die Werksgarantie abläuft wurde dem von Seiten des Rechtsanwaltes NICHT zugestimmt. VW hatte über 1,5 Jahre Zeit einen Werksmitarbeiter damit zu beauftragen! was aber letztendlich nicht passiert ist.

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten
am 26. Juni 2017 um 9:01

Vielleicht ergänzt noch was genau das Problem ist. Also ab wann das Poltern aufgetreten ist, ob gleiche/ähnliche Sportvan die du Probegefahren hast mehr/weniger poltern. Damit man sich ein besseres Bild deiner Situation machen kann. Was mich auch interessieren würde, weil ich ähnliches Problem habe: Ist dein Anwalt der Meinung dass durch den Reparaturversuche der Fehler automatisch "anerkannt" wurde?

Nachtrag: wen du Klagen willst wäre noch interessant, warum nicht den Händler sondern VW selber ?

Erste Frage:

Warum wurde nicht gleich nach dem dritten, erfolglosem Versuch, eine Wandlung angestrebt?

Themenstarteram 26. Juni 2017 um 9:19

Zitat:

Nachtrag: wen du Klagen willst wäre noch interessant, warum nicht den Händler sondern VW selber ?

VW gibt die werksgarantie NICHT der Händler, der Händler ist nur Vermittler! Bitte keine Rechtsberatung!

am 26. Juni 2017 um 9:21

es war eine Frage, keine "Beratung"

Warum nicht Gewährleistung?

Themenstarteram 26. Juni 2017 um 9:21

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 26. Juni 2017 um 11:06:32 Uhr:

Erste Frage:

Warum wurde nicht gleich nach dem dritten, erfolglosem Versuch, eine Wandlung angestrebt?

Weil der dritte Reparaturversuch erst letzte Woche stattgefunden hat. Lt. Rechtsanwalt gilt das aber nicht mehr mit " 3 mal muss man reparieren lassen", sondern nach neuer Rechtssprechung reichen 2 erfolglose Reparaturversuche aus.

Themenstarteram 26. Juni 2017 um 9:25

Bitte habt Verständnis dafür dass ich nicht jede Frage beantworten werde, das würde auch meine Zeit und den Rahmen hier vollkommen sprengen. Einfach mitlesen und Eure Fragen werden mit der Zeit beantwortet. Ihr könnt mir auch gerne eine P/N senden, hier beantworte ich die Fragen die ihr habt so gut ich kann. Im Moment stehen wir noch ganz am Anfang!

am 26. Juni 2017 um 9:27

Na dann, auf in den Krieg, Hauptsache man ist beschäftigt. In 1,5 Jahren wurden nur 2 Versuche unternommen ?

Da stimmt doch was nicht.

Zitat:

@frankhall schrieb am 26. Juni 2017 um 11:27:42 Uhr:

Na dann, auf in den Krieg, Hauptsache man ist beschäftigt. In 1,5 Jahren wurden nur 2 Versuche unternommen ?

Da stimmt doch was nicht.

Genau darauf wollte ich raus.

Zitat:

@vw570 schrieb am 26. Juni 2017 um 11:21:32 Uhr:

 

Weil der dritte Reparaturversuch erst letzte Woche stattgefunden hat. Lt. Rechtsanwalt gilt das aber nicht mehr mit " 3 mal muss man reparieren lassen", sondern nach neuer Rechtssprechung reichen 2 erfolglose Reparaturversuche aus.

Dann stellt sich die Frage erst Recht, warum man das Kind erst in den Brunnen fallen lässt und nicht schon längst etwas gemacht hat?

Zitat:

Gem. § 440 BGB kann man vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn eine vom Verkäufer vorgenommene Nacherfüllung gescheitert ist. Nacherfüllung kann in Form der Reparatur, oder der Ersatzlieferung erfolgen. Die Nacherfüllung gilt jedenfalls nach dem zweiten erfolglosen Versuch als gescheitert.

Dann stellt sich die Frage:

Bei dem Problem handelt es sich um einen klassischen Gewährleistungsfall. Was VW direkt damit zu tun hat, will sich mir nicht erschließen. Den Kaufvertrag hat man im Regelfall mit einem Autohaus abgeschlossen und nicht direkt mit VW (Fahrzeuge mit Behindertenrabatt ausgenommen)

In Summe:

Alles ausgesprochen Merkwürdig und Bedarf einer weiteren Klärung.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 26. Juni 2017 um 11:47:31 Uhr:

 

Alles ausgesprochen Merkwürdig und Bedarf einer weiteren Klärung.

Wieso?

Den Rechtsanwalt wirds freuen, zahlt ja die Versicherung . . . .

So kann man es natürlich auch sehen ;-)

Wenn ihm dad Landgericht aber erklärt, dass hier der Händler als Vertragspartner zuständig wäre und die Ansprüche jetzt verjährt sind, schlägt die Freude in Trauer um.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 26. Juni 2017 um 11:47:31 Uhr:

Dann stellt sich die Frage:

Bei dem Problem handelt es sich um einen klassischen Gewährleistungsfall. Was VW direkt damit zu tun hat, will sich mir nicht erschließen. Den Kaufvertrag hat man im Regelfall mit einem Autohaus abgeschlossen und nicht direkt mit VW (Fahrzeuge mit Behindertenrabatt ausgenommen)

Weil man in D bei einem VW-Händler bei einem Neuwagenkauf noch weitere Veträge abschließt. :eek:

Schau mal in Dein Boardbuch. ;)

"Volkswagen Garantie.

Neuwagengarantie der Volkswagen AG.

1. Die Volkswagen AG gewährt ihren Kunden (Garantienehmer) die nachstehend beschriebene zweijährige Garantie für Neufahrzeuge ..."

 

Der RA geht somit nicht aufgrund des Kaufvertrages gegen den Händler vor sondern aufgrund des Garantievertrages gegen den Vetragspartner, die Volkswagen AG.

VG myinfo

Es wäre aber dumm sich ausschließlich auf die Garantie zu beziehen, denn die Gewährleistung ist das weitaus mächtigere Waffe, weil Gesetzlich reguliert. Garantie ist immer ein Freiwilliges Versprechen des Herstellers aus dem man nur schwer irgendwelche Rechte ableiten kann. ;-)

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