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Kind mit Fahrrad hat's Auto angefahren... Was kostet eine reparatur?

BMW 3er E46
Themenstarteram 2. Juli 2012 um 22:48

Hallo,

mir ist heute was dummes passiert und ich muss das hier mal kurz niederschreiben, in der Hoffnung, dass der ein oder andere hier nen Tipp hat.

Heute auf dem Parkplatz einer gelben Discounterkette, bin ich Getränke kaufen gegangen, während ein Freund in meinem Auto sitzen geblieben ist. Als ich wieder raus kam aus dem Laden, kam er mit einem kleinen Jungen(6) und einem etwas älteren (13) auf mich zu.

Der kleinere Junge ist auf einem Parkplatz der gefühlte 800meter breit ist genau auf meinen Wagen drauf. Paff Pitsch Knirsch.

Die Jungs waren alleine unterwegs und wollten auch abhauen, aber mein Kumpel saß ja im Auto und hat das mitbekommen und sie "gestellt". Wir sind dann zur Mutter an die Haustüre die direkt da wohnte. Fakt ist, der kleine ist nicht versichert und somit habe ich wohl erstmal die Arschkarte. Seh ich das richtig?

Ich bin so verblieben dass ich wegen nem kleinen Schaden keine Welle machen will, ist halt dumm gelaufen.

Sie versucht ihren Sohn über ihrer Mutter ihre Versicherung abzuwickeln usw. usw. ... ich bin mir selbst schon nahezu bewusst, dass das nur dummes gelaber ist. Aber so wie die rumliefen usw (sollen keine Vorurteile sein, aber interpretieren werd ich hoffentlich hier dürfen), kann ich privates Geld von denen sowieso vergessen. Wir haben Handy Nummern ausgetauscht + Adressen. Ich wollte mich mal schlau machen was so ein Schaden in etwa Kostet.

Könnt ihr mir dabei vielleicht helfen?

Leider hab ich grad kein aktuelles Bild vom "Schaden" der eigentlich nur eine kleine Delle von der Fahrradbremse sowie ein Kratzer der sich bis auf die Rückleuchte zieht. Und eine schramme an der Stoßstange. Es ist nichts großes, fällt aber auf jedenfall auf und wird mir beim Verkauf des Wagens sicher mal Probleme bereiten.

Ich habe ein Sinnbild der stelle beigefügt, dass ihr seht wo die Delle entstanden ist. Da kann man halt nichts austauschen oder mal eben wegpolieren. Der Gelbe Punkt ist der Katscher der Bremse, sowie der schwarze Strich der Kratzer.

 

Ich will die Frau morgen anrufen und ne Summe X sagen.... habt ihr ne bessere Idee?

Sinnbild
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16 Antworten

Die haftpflicht der mutter muesste doch greifen?!

am 3. Juli 2012 um 5:47

Zitat:

Original geschrieben von BoomBoom

Die haftpflicht der mutter muesste doch greifen?!

Und wenn sie keine hat? ;)

Zum Smart-repairer fahren, reparieren lassen und rechnung der Mutter übergeben.

Wenn sie zahlt: super.

Wenn sie nicht zahlt, dann weitersehen.

ist die Rechnung sehr hoch? Dann zum Anwalt.

Bei kleiner rechnung: Pech gehabt, Prozesskosten und so lohnt doch nicht.

Eigentlich musst Du damit zur Polizei und den Schaden aufnehmen lassen. Dabei kommt dann eine Aufsichtspflichtverletzung der Mutter bei rum (je nach genauen Umständen) und das geht dann über eine Zivilklage wenn es keine direkte Einigung gibt.

... aber mal ehrlcih: War's dafür überhaupt wert hier einen thread zu erstellen?

Delle rausdrücken und Kratzer überpolieren oder kurz mal Lack dranpusten und fertig ... vielleicht 100 bis 200 Euro ... dafür lohnt die Rennerei nicht.

Immerhin ist allein die Teilnahme am Straßenverkehr riskant und eigentlich hättest Du davon nix mitbekommen, wenn Dein Kumpel da nicht drin gesessen hätte.

Aufregen lohnt nicht: Pech gehabt.

Gruß, Frank

am 3. Juli 2012 um 7:45

Schaden wird sich je nach Gutachten um die 500 Euro bewegen.

Die Delle an der Stelle ist kein Problem, macht dir n Beulendoktor für kleines Geld weg.

Kratzer müsste man halt sehen wie tief der ist und evtl. nachlackieren bzw. nur die entstandenen Kanten brechen, somit ist der Kratzer nicht mehr sichtbar.

Ist keine große Sache aber ich wäre an deiner Stelle wahrscheinlich nicht so ruhig geblieben :D

am 3. Juli 2012 um 13:02

Hallo,mit 6 Jahren gilt das Kind als Deliktunfähig daher müssen die Eltern nicht haften.

Die Mutter soll mal ihre Versicherung anrufen ob deliktunfähige Kinder in der Haftpflichtversicherung

mit eingeschlossen sind.

Arbeite bei einer Vers. bei uns sind die Kinder bis max 10.000 € Schaden mitversichert.

Ansonsten kann man davon ausgehen das die Aufsichtspflicht verletzt worden ist,dann muß

die Mutter privat haften.

Gruß Volker

Mir ist genau das selbe vor 2 Monaten passiert.

Ich war bei meiner Freundin gemütlich auf der Couch gelegen und habe TV geschaut als es an der Tür klingelte und eine Mutter mit ihrem max. 4 Jahre altem Kind da stand und fragte ob der BMW unten meiner sei.

Das Kind ist mit dem Fahrrad etwas zu schnell in die Kurve und ist seitlich gegen die Heckstoßstange gefahren.

Haben uns dann geeinigt, dass sie es ihrer Versicherung melden wird und diese den Schaden regulieren soll. Ihre Versicherung hat mich kontaktiert, hat mich gefragt ob ich selber ein Kostenvoranschlag machen lassen möchte oder sie ihren Gutachter vorbeischicken sollen und nach 2 Wochen hatte ich dann den Schaden reguliert bekommen.

Wenn die Mutter ne Haftpflicht hat, dann zahlt diese auch für das Kind. Wenn nicht einfach zum Anwalt, die Mutter hat die Aufsichtspflicht verletzt und dadurch ist dieser Schaden entstanden, dann zahlt sie halt aus eigener Tasche.

Nur doof wenn überhaupt kein Geld vorhanden ist.....

vergiß es.. du bekommst keinen cent.. hab ich auch schon hintermir

 

kind ist 6 jahre alt, und keine aufsichtpflichtverletzung... bla bla bla.. bin vor gericht gegangen ..

 

musste 86% gerichtskosten und die ganzen anwälte bezahlen und auf meinem schaden liegen geblieben

Ja, Soner. Aber ist dir das Kind nicht vors fahrende Auto gefahren? Das Auto vom TE stand ja auf dem Parkplatz, da schaut die Sache schon wieder anders aus.

@Incognito:

Schön, wenn du sowas so locker siehst. Andere bleiben halt nicht so cool und möchten den entstandenen Schaden ersetzt haben. Mit Recht!

Also, incognito hat alles in der zweiten Antwort bereits geschrieben:

1. Fall: Mutter hat die Aufsichtspflicht verletzt (wovon ich ausgehe, hängt aber auch entscheidend vom Alter des anderen Kindes ab, das ich nicht kenne) => Mutter haftet!

a) Privathaftpflicht (PHV) besteht: Schaden melden und mit der Versicherung das weitere Vorgehen abstimmen, idR werden hier aussagekräftige Fotos und Reparaturrechnung ausreichen!

b) PHV besteht nicht: Anspruch gegen die Erziehungsberechtigten geltend machen und wenn nichts zu holen ist, kann man entscheiden, was man macht. Ich persönlich würde auf die Erstattung des Anspruches nur im absoluten Härtefall verzichten, da es schlicht Dummheit und/oder Geiz ist, wenn man sich keine PHV leistet, die für Familien ab rd. 60 EUR p.a. kostet.

2. Fall: Mutter hat Aufsichtspflicht nicht verletzt (z.B., weil der Spezl des Schadenverursachers zwölf Jahre alt ist und ihm die Aufsicht übertragen wurde) => keine gesetzliche Haftung!

a) PHV mit Deliktunfähigkeitsklausel besteht: siehe 1. a)

b) PHV ohne Deliktunfähigkeitsklausel besteht oder keine PHV besteht: Pech gehabt und Reparatur auf eigene Kosten besorgen.

Edit:

@325Ci-Fahrer: im zweiten Fall möchte der TE seinen Schaden zumindest nicht mit Recht im wörtlichen Sinne ersetzt bekommen, da schlicht der gesetzliche Anspruch fehlt!

Zitat:

Original geschrieben von 325Ci-Fahrer

Ja, Soner. Aber ist dir das Kind nicht vors fahrende Auto gefahren? Das Auto vom TE stand ja auf dem Parkplatz, da schaut die Sache schon wieder anders aus.

 

@Incognito:

Schön, wenn du sowas so locker siehst. Andere bleiben halt nicht so cool und möchten den entstandenen Schaden ersetzt haben. Mit Recht!

trotzdem floh.. ich verstehe das rechtsystem hier eh nicht....

Ok, bin gespannt was rauskommt.

Schon krass, wenn nichtmal ein gesetzlicher Anspruch besteht, wenn Fall 2 eintritt.

Könnte dann nicht die PHV der Eltern des 12jährigen greifen?

Stell dir vor, der Kleine richtet einen richtig großen Schaden an...

Tja Soner, es gibt da so nen Spruch mit: Unschuld, Hure, Gerechtigkeit und Justiz;)

Wenn die Eltern keine Haftpflicht haben, ist es halt Essig. Dann würden sie persönlich haften, aber wenn das Geld vom Amt kommen sollte, sieht es dann auch dementsprechend mau aus, ans Geld zu kommen.

@Incognito: Nur weil vor dem Auto eine Betriebsgefahr ausgeht, heißt das ja nicht, dass man nicht dennoch Anstrengungen unternehmen kann, den Schaden ersetzt zu bekommen.

Und zum Argument, dass man die Kinder eh nicht erwischt hätte, wenn der Spezi nicht zufällig im Auto gesessen hätte, fällt mir nur eins ein: Hätte, hätte, Fahrradkette! Sie wurden nunmal erwischt und gut. Nach deiner Logik könnte ich ja auch mal nen Kratzer in dein Auto machen, wenn du nicht drin sitzt. Weil wegen Betriebsgefahr und du hast es ja nicht gesehen.... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von 325Ci-Fahrer

Könnte dann nicht die PHV der Eltern des 12jährigen greifen?

Stell dir vor, der Kleine richtet einen richtig großen Schaden an...

Leider nein, da dieser ja weder was falsch gemacht, noch die Aufsichtspflicht verletzt hat.....

Hat zwar nix mit dem Thema zu tun, passt aber zum Spruch mit der Unschuld einer Hure:

Zu den richtig grossen Schäden, haben wir neulich einen Fall im Kundenkreis gehabt, da war eine Hütte auf einem relativ grossen Grundstück eines unserer Kunden, dass er Kindern zum Spielen "zur Verfügung gestellt" hat, also die Kinder haben drin gespielt und er hat das zugelassen.... Eines Tages war die Hütte abgebrannt und das Gericht hat keine Verletzung der Aufsichtspflicht unterstellt, da die Kinder aus der Nachbarschaft kamen. Der Wiederaufbau der Hütte wäre auf rd. 40.000 EUR gekommen! Der Kunde hat sie zwar nicht mehr aufgebaut und 40 Mille tun ihm wahrscheinlich auch nicht wirklich weh; die Aufräumungs- und Entsorgungskosten waren aber ebenfalls vierstellig und alle "beteiligten" Eltern hatten eine PHV! Das mag verstehen wer will.

Viele Grüsse ins Oberland!

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