Kfz Steuer

Ford Focus Mk4

Da ja die Kfz Steuer, nach der neuen Regelung nicht vorhersehbar ist.
Wollte ich hier mal anfangen zu sammeln.
Konfiguration und dazu passende Co2 Werte/Steuer
Waren interessant.
Dies könnte hier gesammelt werden.

Beste Antwort im Thema

Das ist die übliche Erpressung durch die Autolobby. Alles machbar. Wir müssen uns aber auch als Kunde an die eigene Nase fassen und von immer größer, schneller, besser trennen.
Auf der einen Seite jammern, aus der anderen Seite mit dem modernen SUV zum Einkaufen in die Stadt fahren. Einfach nur peinlich. Jeder kann somit seinen Beitrag leisten. Die Autokonzerne bieten das an, was der Kunde verlangt. Schaut euch das Gejammere in diesem Forum an, die meisten bestellen den Focus mit 182PS und sehr viele Fragen bezieht sich auf die Leistung, ob einem die 182PS reichen oder doch lieber auf größere Motoren warten. Nichts für ungut, ist meine persönliche Meinung.

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Ich lese jetzt hier schon länger mit und komme aus einem Steuerbüro.
Also ich verstehe euch nicht.
Ihr macht hier über 100 bis 150 Euro pro Jahr ein Diskussion. Das die großen Probleme der Besteuerung vor eurem Netto Einkommen schon passiert ist fällt da unter den Tisch.

Ich würde gerne 500 Euro Kfz Steuer zahlen wenn die Einkommensteuer anders gestaffelt wäre...

Die Einkommensteuer rettet das Klima nicht, das ist doch das Problem. Weniger davon, dafür höhere Kfz Steuern, schon ist das Klima gerettet. Super Idee, bin dabei.

Zitat:

@quibuz schrieb am 17. Juli 2019 um 20:41:51 Uhr:


Steuerbescheid für Focus Active Hätschbäg, 125PS Benziner mit fast allen Extras: 104€

Ist aber ein Handschalter, oder?

Zitat:

@FFrank4 schrieb am 17. Juli 2019 um 16:00:46 Uhr:


Mit der Steuer nach WTLP kommt man sich wirklich verarscht vor, wenn man wie ich von Euro 4 auf 6d umsteigt und für‘s deutlich umweltfreundliche Auto nun mehr Steuern bezahlt.

Auch nach 10 Jahren scheint es für viele Leute neu zu sein: Mit der Umstellung auf die Besteuerung nach CO2 hat die Schadstoffklasse keinen Einfluss mehr auf die Besteuerung.

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Grundlagen für die Berechnung der Kfz-Steuer
Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 gilt

Hier wird zur Steuerberechnung neben dem Motor-Hubraum auch der CO2-Wert herangezogen. Das Berechnungsverfahren für Pkw sieht wie folgt aus:

Ottomotor: „Sockelbetrag“ von 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum.
Dieselmotor: „Sockelbetrag“ von 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum
Hinzu kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag. Der für die Steuerberechnung entscheidende CO2-Wert (g/km) ist den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld V.7) zu entnehmen:

2,00 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer – allerdings erst oberhalb eines steuerfreien Grenzwertes. Dieser betrug bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2011 120 g/km, bei Erstzulassung in den Jahren 2012 und 2013 110 g/km; ab Erstzulassung 1. Januar 2014 gilt ein steuerfreier Grenzwert von 95 g/km.

Für Pkw mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 gilt

Pkw mit einer Erstzulassung im Übergangszeitraum zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 werden mit der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer – also entweder "alte Hubraumsteuer" oder "neue CO2-Steuer" besteuert (sog. "Günstigerregelung"😉. Der Fahrzeughalter muss hier nicht tätig werden – die entsprechende korrekte Berechnung nimmt das Finanzamt "automatisch" vor.

Pkw mit einer Erstzulassung vor dem 5. November 2008 gilt

Diese unterliegen weiterhin ausschließlich der "alten Hubraumsteuer". Die ursprünglich für 2013 geplante Überführung des Altbestands in die CO2-Steuer wurde bis dato nicht umgesetzt.
https://www.adac.de/.../

Tja, erst eine realitätsnäheren Normzyklus fordern und sich dann wundern wenn die Finanzminister diese Gelegenheit nutzen um die Steuereinnahmen zu optimieren.
Im Vorfeld wurde von nicht Wenigen darauf hingewiesen das ein höherer Normverbrauch auch Auswirkungen auf die Kfz-Steuer haben wird. Das wurde ignoriert oder barsch abgebügelt und jetzt jammern sicher Einige der damaligen Befürworter eines realitätsnäheren Normzyklus über die Folgen, die abzusehen waren.
Selbst die Presse hat ihre Augen bis kurz vor Einführung des WLTP davor verschlossen und sich dann empört gezeigt das der Finanzminister die Bemessungsgrundlage nicht anpassen wollte damit die Steuern nicht steigen.
Der WLTP war eine elegante Lösung für eine Steuererhöhung durch die Hintertür, ganz einfach.

Zitat:

@is74 schrieb am 18. Juli 2019 um 07:17:28 Uhr:


Grundlagen für die Berechnung der Kfz-Steuer
Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 gilt

Hier wird zur Steuerberechnung neben dem Motor-Hubraum auch der CO2-Wert herangezogen. Das Berechnungsverfahren für Pkw sieht wie folgt aus:

Ottomotor: „Sockelbetrag“ von 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum.
Dieselmotor: „Sockelbetrag“ von 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum
Hinzu kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag. Der für die Steuerberechnung entscheidende CO2-Wert (g/km) ist den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld V.7) zu entnehmen:

2,00 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer – allerdings erst oberhalb eines steuerfreien Grenzwertes. Dieser betrug bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2011 120 g/km, bei Erstzulassung in den Jahren 2012 und 2013 110 g/km; ab Erstzulassung 1. Januar 2014 gilt ein steuerfreier Grenzwert von 95 g/km.

Für Pkw mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 gilt

Pkw mit einer Erstzulassung im Übergangszeitraum zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 werden mit der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer – also entweder "alte Hubraumsteuer" oder "neue CO2-Steuer" besteuert (sog. "Günstigerregelung"😉. Der Fahrzeughalter muss hier nicht tätig werden – die entsprechende korrekte Berechnung nimmt das Finanzamt "automatisch" vor.

Pkw mit einer Erstzulassung vor dem 5. November 2008 gilt

Diese unterliegen weiterhin ausschließlich der "alten Hubraumsteuer". Die ursprünglich für 2013 geplante Überführung des Altbestands in die CO2-Steuer wurde bis dato nicht umgesetzt.
https://www.adac.de/.../

Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit fünf Jahren durch den Zoll verwaltet, nicht durch die Finanzämter.
Das ändert im Wesentlichen natürlich nichts, aber dann ist es ganz korrekt.

Ändert nichts an dem was da steht.

Schrieb FoFoNB ja auch.

Zitat:

@fressjacques schrieb am 18. Juli 2019 um 17:48:12 Uhr:


Schrieb FoFoNB ja auch.

Fairerweise sollte ich sagen, dass ich den 2.Absatz nachträglich ergänzt habe.
is74 möchte es ja immer ganz genau haben😉

Interessant wird es mit der richtigen Ausgangsbehörde spätestens, wenn man gegen den Kfz-Steuerbescheid Einspruch einlegen möchte. Die Kollegen vom Zoll haben mir nämlich gesagt, dass sie nur mit den übermittelten Daten von der Zulassungsstelle arbeiten. Dort werden jedoch öfters mal falsche Zahlen (CO2-Ausstoß) vom Hersteller eingespielt.
Tipp: unbedingt den Wert aus der coc-Bescheinigung mit der Eintragung in Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung abgleichen!

Das stimmt und Danke 🙂

Sorry, dass ich nochmal nachfragen muss. Welcher Wert ist die Basis für die Kfz-Steuer?
In meiner EG-Übereinstimmungserklärung stehen nämlich ganz viele C02 Werte nach WTLB.
Logisch gedacht wäre es der kombinierte Wert, was bei mir 145g/km wären
1,5 EB 182 PS Handschalter Hatchback.

Wenn ich nicht ganz verkehrt liege, der Wert aus dem Fahrzeugschein.

Der kombinierte Wert aus dem COC Papier.

Steuerbescheid ist heute gekommen.
Zahle für meinen 1,5 EB, 182 PS, Handschalter, Schrägheck, ST-Line, 18 Zoll genau:

130,00 Euro !!!

Passt - bin zufrieden! 🙂

Umsonst aufgeregt! 😉

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