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Kennzeichen mit Magnete befestigen - vordere Stoßstange

BMW 3er E90
Themenstarteram 9. Juni 2016 um 9:54

Hi!

Ich möchte das Kennzeichen an der vorderen Stoßstange mit Magnete befestigen.

(vgl. zB http://www.magnet-shop.net/.../ )

Welche Magnete könnt Ihr mir empfehlen? Welche Haltekraft sollen die Magnete haben?

Gruß

bmw_316i.

Beste Antwort im Thema

Fest angebracht bedeutet normalerweise, dass man ein Werkzeug benötigt, um etwas zu lösen/entfernen.

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Die in deinem Link werden doch schon als "bombenfest" und "unverlierbar" beschrieben.

Hier KLICK noch eine von vielen Alternativen.

Die "Haltekraft" kannst du dir aber selbst leicht ausrechen. Wenn du Fahrtwind, Geschwindigkeit, Stirnfläche des Fahrzeugs und Gewicht des Kennzeichens mittels der Formel:

(e i?x =cos(x)+i?sin(x)x (? n=1 ? 1n s =? p 11?1ps)) wobei e die Haltekraft darstellt, auflöst, ergibt sich die Lösung in Nm/m³.

Leichter wäre es allerdings ein fertiges Produkt aus den Verlinkungen käuflich zu erstehen.

am 9. Juni 2016 um 10:18

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 9. Juni 2016 um 12:10:33 Uhr:

Die in deinem Link werden doch schon als "bombenfest" und "unverlierbar" beschrieben.

Hier KLICK noch eine von vielen Alternativen.

Die "Haltekraft" kannst du dir aber selbst leicht ausrechen. Wenn du Fahrtwind, Geschwindigkeit, Stirnfläche des Fahrzeugs und Gewicht des Kennzeichens mittels der Formel:

(e i?x =cos(x)+i?sin(x)x (? n=1 ? 1n s =? p 11?1ps)) wobei e die Haltekraft darstellt, auflöst, ergibt sich die Lösung in Nm/m³.

Leichter wäre es allerdings ein fertiges Produkt aus den Verlinkungen käuflich zu erstehen.

Die Formel hat einen leichten Denkfehler: Beim Term mit dem 2. Fragezeichen muss noch von -Pi bis 3/4 Pi integriert werden, da Du den Druck auf die gesamte Fläche des Nummernschildes berücksichtigen musst und nicht nur den auf einen einzelnen Punkt im mittleren Bereich des Kennzeichens.

Und bei dem Nummernschild kommt es auf die Größe an... Also Große Nummern erfordern mehr Magnetismus :D

Und bei dem Nummernschild kommt es auf die Größe an... Also Große Nummern erfordern mehr Magnetismus :D

Wenn's nicht reicht wäre Haftcreme eine Option..... :p

 

Sachen gibt's :D

Themenstarteram 9. Juni 2016 um 13:04

@Zimpalazumpala Danke für den Tipp. Der MagSign Kennzeichenhalter schaut auf den ersten Blick professionell aus.

36 € für die Winteredition ist ok. ;)

Vorteilhaft ist bei dem Set, dass man gleich mit der Montage loslegen könnte.

Für die "Eigenbaulösung" müsste man sich die richtigen Teilen (Magnete, Filz, etc.) erst raussuchen und bestellen.

Wo findet man eigtl. die o.g. Formel? Gibt es auch eine Beispielrechnung?

Gruß

BMW_316i.

In einem Tabellenbuch z.B.

Ich frag lieber nicht warum du das Nummerschild schnell wechseln möchtest :D

Themenstarteram 9. Juni 2016 um 18:19

Zitat:

@Black-US-Golf3 schrieb am 9. Juni 2016 um 19:10:00 Uhr:

In einem Tabellenbuch z.B.

Ich frag lieber nicht warum du das Nummerschild schnell wechseln möchtest :D

Die Frage wäre bestimmt überflüssig...

P.S. Nein, ich will meinen Wagen übrigens nicht entführen. :D

Die Frage ist, zählt das Befestigen mit Magneten als "FEST ANGEBRACHT" gemäß § 10 FZV? Dort wird vorgeschrieben, dass Pkw vorne und hinten ein FEST angebrachtes amtliches Kennzeichen führen müssen. Die mögliche einfache Entfernung (laut dem Bericht oben) sprichst nicht für das im Gesetz geforderte feste Anbringen, da das Kennzeichen ja gegen Wegnahme gesichert sein soll.

Wenn ich mir das Video anschaue so denke ich, dass DAS nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, dass jedermann die Kennzeichen in 1 Sekunde einfach abnehmen und evtl. stehlen kann.

Der Gesetzgeber meint mit dem FESTEN ANBRINGEN die Erschwerung der Wegnahme zu erreichen, was aber mit der einfachen Magnetbefestigung nicht erbracht wird. Somit ist sie für meine Begriffe nicht FZV-konform und schlichtweg verboten.

Verkauft kann sowas natürlich immer, aber Probleme möchte ich ja keine haben mit der Obrigkeit.

Wenn du an einen motivierten Polizeibeamten gerätst, der wird dich anzeigen ein Mängelberichtsverfahren bei der Zulassungsstelle zur Beseitigung der Mängel einleiten und vor Gericht wird man dann sehen, wie das ein Richter sieht.

Da würde ich gerne mal eine Gerichtsentscheidung zu diesem Problem abwarten, bevor ich das mache.

Gruss

M

Themenstarteram 9. Juni 2016 um 18:59

Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 9. Juni 2016 um 20:46:09 Uhr:

Die Frage ist, zählt das Befestigen mit Magneten als "FEST ANGEBRACHT" gemäß § 10 FZV? Dort wird vorgeschrieben, dass Pkw vorne und hinten ein FEST angebrachtes amtliches Kennzeichen führen müssen. Die mögliche einfache Entfernung (laut dem Bericht oben) sprichst nicht für das im Gesetz geforderte feste Anbringen, da das Kennzeichen ja gegen Wegnahme gesichert sein soll.

Wenn ich mir das Video anschaue so denke ich, dass DAS nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, dass jedermann die Kennzeichen in 1 Sekunde einfach abnehmen und evtl. stehlen kann.

Der Gesetzgeber meint mit dem FESTEN ANBRINGEN die Erschwerung der Wegnahme zu erreichen, was aber mit der einfachen Magnetbefestigung nicht erbracht wird. Somit ist sie für meine Begriffe nicht FZV-konform und schlichtweg verboten.

Verkauft kann sowas natürlich immer, aber Probleme möchte ich ja keine haben mit der Obrigkeit.

Wenn du an einen motivierten Polizeibeamten gerätst, der wird dich anzeigen und vor Gericht wird man dann sehen, wie das ein Richter sieht.

Da würde ich gerne mal eine Gerichtsentscheidung zu diesem Problem abwarten, bevor ich das mache.

Gruss

M

Danke für die ausführliche Antwort.

Die Anbringung der Kennzeichen mit Klettband wäre ja sozusagen auch "nicht fest".

und wie ist es mit Klebeband? => Was genau versteht man unter "fest anbringen"?

Zitat:

@BMW_316i. schrieb am 9. Juni 2016 um 20:59:44 Uhr:

Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 9. Juni 2016 um 20:46:09 Uhr:

Die Frage ist, zählt das Befestigen mit Magneten als "FEST ANGEBRACHT" gemäß § 10 FZV? Dort wird vorgeschrieben, dass Pkw vorne und hinten ein FEST angebrachtes amtliches Kennzeichen führen müssen. Die mögliche einfache Entfernung (laut dem Bericht oben) sprichst nicht für das im Gesetz geforderte feste Anbringen, da das Kennzeichen ja gegen Wegnahme gesichert sein soll.

Wenn ich mir das Video anschaue so denke ich, dass DAS nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, dass jedermann die Kennzeichen in 1 Sekunde einfach abnehmen und evtl. stehlen kann.

Der Gesetzgeber meint mit dem FESTEN ANBRINGEN die Erschwerung der Wegnahme zu erreichen, was aber mit der einfachen Magnetbefestigung nicht erbracht wird. Somit ist sie für meine Begriffe nicht FZV-konform und schlichtweg verboten.

Verkauft kann sowas natürlich immer, aber Probleme möchte ich ja keine haben mit der Obrigkeit.

Wenn du an einen motivierten Polizeibeamten gerätst, der wird dich anzeigen und vor Gericht wird man dann sehen, wie das ein Richter sieht.

Da würde ich gerne mal eine Gerichtsentscheidung zu diesem Problem abwarten, bevor ich das mache.

Gruss

M

Danke für die ausführliche Antwort.

Die Anbringung der Kennzeichen mit Klettband wäre ja sozusagen auch "nicht fest".

und wie ist es mit Klebeband? => Was genau versteht man unter "fest anbringen"?

Anbringung mit Klebeband ist auch nicht zulässig, da sie auch leicht entfernt werden kann. Du weisst ja auch, dass sog. Klebekennzeichen (oftmals bei hochpreisigen sportwagen anzutreffen) vorne auch nicht zählen, da sie ja 1. nur geklebt sind und 2. keinen Zulassungsstempel enthalten und 3. nicht DIN-konforme Größe eines amtl. Kennzeichens haben.

Meiner Meinung nach gilt es nur als FEST, wenn man Maßnahmen trifft, um die einfache Wegnahme des Kennzeichens am Fahrzeug zu vermeiden. Natürilch kann man ein Kennzeichen auch aus einem Kennzeichenhalter (geschraubt) herausreissen, aber das erfordert mehr Anstrengungen als die einfache WEgnahme von Magnetkennzeichen bzw. geklebten Kennzeichen. So wird das gemeint sein.

Danke dir

Fest angebracht bedeutet normalerweise, dass man ein Werkzeug benötigt, um etwas zu lösen/entfernen.

Zitat:

@FelgeSchneider schrieb am 9. Juni 2016 um 21:21:50 Uhr:

Fest angebracht bedeutet normalerweise, dass man ein Werkzeug benötigt, um etwas zu lösen/entfernen.

Meine Rede, sehr gut Kamerad... so sehe ich das auch!!!

Dann wären aber alle Kennzeichenhalter nicht fest, weil das Kennzeichen darin nur geklippst wird und man kein Werkzeug benötigt, dieses zu entfernen.

Fest ist mal wieder so ein undefiniertes Wort wie "erheblich" und "wesentlich" etc..

Zitat:

@VentusGL schrieb am 9. Juni 2016 um 21:37:52 Uhr:

Dann wären aber alle Kennzeichenhalter nicht fest, weil das Kennzeichen darin nur geklippst wird und man kein Werkzeug benötigt, dieses zu entfernen.

Fest ist mal wieder so ein undefiniertes Wort wie "erheblich" und "wesentlich" etc..

Ne ne du.. der Halter ist geschaubt und somit FEST.. also.. ist es gesetzeskonform. im Halter ist das Kennzeichen ja FEST installiert.. kann aber entnommen werden, mit Gewalt!

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