Keinen TÜV wegen Gurtstraffer
Hallo
Heute wurde uns leider bei unserem 2013er 330d der TÜV verwehrt! Grund war das beim Fehlerauslesen angezeigt wurde 481714 Maximale Anzahl der Aktivierungen Vorchrash erreicht. Seite 2:
Maximale Anzahl der Aktivierungen Sicherheitgurt - Flaute Entfernen erreicht!
Was kann das sein?
BMW ist ratlos der Fehler lässt sich nicht löschen, er kommt immer wieder!
Und das schlimme beide Vordersitze sind betroffen.
Das Auto hatte auch nie einen Unfall. Keine Airbag Lampe im Display.
Was kann das sein ? Den Gurt zu oft benutzt?
Er hat gerade 111tkm runter
33 Antworten
..."801410" betrifft den Controller (CON) auf der Mittelkonsole (I-Drive und Tasten).
Da sehe ich aber keinen Zusammenhang.
Die eventuellen falschen Pre-Crash-Botschaften/-signale aus dem CAN-Verbund (genauer: PT-CAN = Powertrain-CAN), der beiden Gurtstraffer könnte man vielleicht mit diesem BMW-Wartungsverfahren feststellen:
"ABL Systemanalyse CAN/FlexRay: Botschaft fehlt"
Ob es hier sinnvoll anwendbar ist, weiß ich nicht.
Das Auto hat einen neuen Navirechner inklusive Bildschirm und i Drive Controller aus einem anderen Gebrauchten Fahrzeug bekommen. Es wurde auf unsere Fahrgestellnummer umprogrammiert weil das Spender Fahrzeug andere Ausstattung Merkmale hatte. Könnte das der Grund sein?
...diese Komponenten sind gemäß PT-CAN-Schaltschema aber nicht eingebunden - einen funktionalen Zusammenhang sehe ich auch nicht.
Wegen des TÜV muss ja eine schnelle Lösung her.
Deshalb geht ja nur Steuergeräte neu initialisieren - mit oder ohne (>Risiko?) Gurtstraffertausch.
Damit würde der angenommene Fehler der falschen Pre-Crash-Botschaften fortbestehen und der Häufigkeitszähler weiter gefüttert.
Leider kann man den Häufigkeitszähler per Steuergerätdiagnose nicht abfragen, um den Fortbestand des Mangels nach eventuellem Gurtstraffertausch zu prüfen - das habe ich vorhin bei meinem 5er probiert.
Also meinst du jetzt für den TÜV die Steuergeräte neu initialisieren ? Und danach dann in Ruhe die Straffer austauschen?
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...das würde ich so machen und iich gehe davon aus, dass es auch geht. Falls nicht, würde ich die Gurtstraffer vorher einmal aus- und einstöpseln.
Am Gurtstraffer (Sockel B-Säule) sind 2 Stecker. Der obere bedient das Steuergerät, der untere den Motor.
Hilft zwar nicht direkt zum Problem, aber:
Der tüv liest sich auch nur ganz normal den fehlerspeicher aus, oder? Kannst ja vorher mal bei nen Kumpel oder ner Werkstatt ranhängen und schauen ob noch was drin steht.
Dann hast beim tüv keine böse Überraschung.
Ok in Zukunft werde ich vorher immer auslesen! Diesmal hatte ich es vergessen bzw. gedacht es wird schon nix sein!
Hallo, zwischen Info! Auch mit Hilfe aus dem Forum hier lässt sich der Fehler nicht löschen! BMW wollte heute beide Sicherheitsgurte tauschen. Preis mit tüv Astronomisch!!!!
Jetzt die Frage hier, da ich an den Gurten keinerlei elektronische Stecker sehe sondern nur am Guetstraffer ist meine Vermutung die beiden Gurtstraffer müssen neu?! Ich habe jetzt 2 gebrauchte bestellt und möchte erstmal mit umstöpseln probieren ob dies der Fehler ist. Der Gurt bzw Gurtroller hat doch kein elektronisches Signal oder???
...ich würde erstmal die grundsätzliche Frage stellen, ob der Ausfall einer Sonderausstattung zur Verweigerung der TÜV-Plakette führen kann.
Ob die Gurte elektromotorisch gestrafft werden oder nicht - z. B. wenn eine der Sicherungen durchbrennt, die die Ansteuerung (F152 - 5A) oder die Spannungsversorgung der Gurtstraffermotoren (F117 - 30A für links - F116 - 30A für rechts), schränkt das ja die mechanische Rückhaltefunktion nicht ein.
Vielleicht mal den folgenden Link lesen:
https://www.anwalt24.de/fachartikel/auto-und-verkehrsunfall/32081
Zitat:
@maxmosley schrieb am 18. Nov. 2022 um 17:55:37 Uhr:
...ich würde erstmal die grundsätzliche Frage stellen, ob der Ausfall einer Sonderausstattung zur Verweigerung der TÜV-Plakette führen kann.
Alles, was Teil der EG-Typgenehmigung ist, muss funktionieren. Anders als bei Radios ist das Teil mit ziemlicher Sicherheit Teil davon.
Das ist wue mit dem Passantenschutz durch die aktive Motorhaube, der Gasdämpfer hat ein Ablaufdatum u muss nach 5 Jahren erneuert werden, sonst gibts keinen TÜV.
...eine - eventuell - nicht funktionierende Haubengasfeder hebt den Fußgängerschutz auf,
ein nicht funktionierender Gurtstraffer strafft den Gurt nicht...wie bei einem Fahrzeug, das diese Sonderausstattung nicht hat.
Ich sehe da einen qualitativen Unterschied.
Bei einem ET-Preis von ca. 360€/stck. + Einbau würde ich - ohne Eigeninterpretation der Regularien - mal im TÜV-Hauptquartier nachfragen, statt mich auf das Urteil eines lokalen Prüfers zu verlassen.
Der lokale Prüfer ließt den FS mit dem Tester des Hauptquartiers aus und entsprechende Einträge die Relevant fürs Prüfergebnis sind, werden ins Protokoll übernommen.
Den defekten Gurtstraffer zu bemängeln ist keine Ermessensentscheidung eines einzelnen Prüfers.
Ich kenn auch nur den Spruch "was verbaut ist muss gehen". Der Klassiker: Nebelscheinwerfer.