KBA Rückruf A6 2.7/3,0 TDI 2004-2009 Abgas

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen,
hab es gerade im Radio gehört und gleich mal Googel befragt. A6 und A4 EURO4 2.7 TDI Bj. 2004-2009 werden zum Softwareupdate in die Werkstätten gerufen. Ich hoffe dass das Update den 2.7er nicht unzuverlässig in Bezug auf z. B. Abgasrückführung und Partikelfilter macht.

https://www.spiegel.de/.../...uro-4-diesel-zurueckrufen-a-1295492.html

Bitte hier zum 2.7er TDI Softwareupdate Eure Erfahrungen schreiben. Immerhin ist der 2.7er TDI im 4F auf Rangliste 2 der verbauten Motoren in der MT-Umfrage.

Beste Antwort im Thema

@lippe1audi dem ist nicht nur in Indien so. Hier in 'Straya' hat allein der Rasenmäher schon ne 2-Lieter-Maschiene (Ironie). Aber im ernst, der durchschnittliche Australier hat mindestens mal nen ordentlichen 3 Liter V6... Oder aber nen 3l 4 Zylinder der dann mehr als der V6 verbraucht 😁. Mein Schwiegervater fährt nen F150 '89er mit nem 5.8l V8 ohne Kat oder sonst was 😉. Das ist hier normal!

Und noch eine Kleine Geschichte von mir:
Als ich meine AGR-einheit hab tauschen lassen (auf Garantie war das noch) gab es zu den Zeiten schon ein update für die ersten "bösen" TDI's. Ich hab dem Werkstattleiter gesagt das ich nicht das neueste update haben will. Da das neueste aber in 2016 oder so rauskam (für Australien) und eh schon drauf war war es mir schnuppe da nicht böse. Nichtsdestotrotz haben wir uns aber darüber unterhalten warum ich kein update möchte. Das Audi-centre hier wusste von dem Gewusel in Deutschland überhaupt gar nichts. Ich hatte ihm auch die Stellungnahme seitens Audi gezeigt wo er dann nur noch den Kopf schüttelte und meinte: "You Germans are so smart being able to engineer such a beautiful hi-tech machine but yet so stupid to then castrate it - I don't get it" Übersetzt währe das so viel wie: Ihr deutschen seit so intelligent das ihr solch eine schöne Hich-Tech Maschine bauen könnt aber gleichzeitig so dumm dass ihr sie kastriert - Ich versteh's nicht.

Dem muss glaub ich nichts mehr hinzugefügt werden ;-).

Ach, und apropos Indien, die betreiben hier in Australien die Größte Kohlemine. Die Indischen Kraftwerke erzeugen wahrscheinlich die von Dier erwähnte "Glocke" mit unserer australischen Kohle 😉. Aber das ist ok, da unser Premierminister meint das der Kohle der Zukunft gehört und sie deshalb mit AU$16 Billionen fördert 😁 Wasserstoff-Brennstoffzelle und regenerative Energien sind aber böse weil... weil... nun, das ist einfach so 😉

Ach du schöne falsche Welt...

Cheers

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Zitat:

@Gold_Lemon schrieb am 15. Januar 2025 um 15:07:51 Uhr:



Die Übermittlung der Fahrzeug-Identifizierungsnummern (FIN) des Herstellers an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verläuft in einem automatisierten Verfahren.

Bitte achten Sie darauf, dass die Vertragswerkstatt nach Durchführung der Rückrufmaßnahme die Bestätigung hierüber umgehend und ausschließlich an den Hersteller sendet, damit das Fahrzeug dort aus der Liste der unerledigten Fahrzeuge gelöscht werden kann. Somit ist sichergestellt, dass dem KBA dieses Fahrzeug nicht mehr übermittelt wird.

Es ist immer ratsam, sich eine Bescheinigung über die Durchführung der Rückrufmaßnahme ausstellen zu lassen, damit Sie bei ggf. zeitlichen Überschneidungen der Zulassungsbehörde einen Nachweis vorlegen können und dadurch evtl. die Betriebsuntersagung verhindert wird.

Das Kraftfahrt-Bundesamt benötigt diese Bescheinigung nicht.

Verstehe ich richtig, dass die Werkstatt nur den Hersteller informiert, ob das Update durchgeführt wurde? und die Werkstatt keine direkte Meldung an das KBA machen muss?

Dies würde ggf. bedeuten, dass ich das Update auch in einer ausländischen Werkstatt durchführen lassen kann. Mir ist ein solcher Familienbetrieb bekannt, dem ich viel mehr Vertrauen entgegen bringe als der hiesigen Audi-Werkstatt, was Kollateralschäden angeht (abgerissene Glühkerze u.ä.).

Ich lese den KBA-Text so, dass das KBA lediglich den Zulassungsbehörden meldet, welche Fahrzeuge vom Rückruf betroffen sind. Daraus zu schlussfolgern, nur weil das KBA keine bestimmten Bescheinigungen sehen möchte, dass es nicht weiterhin an der usprünglichen Meldung gegenüber den Zulassungsbehörden festhält, halte ich für unzutreffend.

Ich folgere hier eher folgendes:
Audi meldet dem KBA die Heilung in einem bestimmten Verfahren und das KBA meldet einfach nicht mehr den Zulassungsstellen, dass das Fahrzeug xy betroffen ist, bzw. gibt eine Abschlussmitteilung.

Das heißt für mich zumindest, dass die Zulassungsstelle durchaus erfährt, wer noch betroffen ist.

Man könnte ja mal auch dort (Zulassungsstelle) über deren Verfahrensweisen erkundigen...

Ja, das sollte problemlos gehen, falls du den File für das Getriebe brauchst könnte ich dir auch helfen.

Warum 50er und nicht auf den 60er Stand?

Mit dem Original VAS Tester sollte es doch auch gehen?! Hat das schon jemand mal versucht?

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Zitat:

@a3Autofahrer schrieb am 27. März 2025 um 18:59:56 Uhr:


Ich folgere hier eher folgendes:
Audi meldet dem KBA die Heilung in einem bestimmten Verfahren und das KBA meldet einfach nicht mehr den Zulassungsstellen, dass das Fahrzeug xy betroffen ist, bzw. gibt eine Abschlussmitteilung.

Genau das ist mein Punkt: wenn die ausländische Audi-Werkstatt in einer zentralen Datenbank erfasst, dass mein Exemplar das Update bekommen hat, dann wissen irgendwann auch KBA und Zulassungsstelle Bescheid und es ist alles gut.

Für mich wäre das eine feine Sache, denn ich habe mehr Angst vor Kollateralschäden (wie einen beschädigten Zylinderkopf beim Ausbau der Glühkerzen) oder sinnbefreiten, kostenpflichtigen Zusatzreparaturen als vorm Update selber. Was das hiesige Audi-Zentrum angeht, bin ich ein gebranntes Kind.

Der kleine Familienbetrieb in der Nähe meines französischen Urlaubsortes ist mir in der Hinsicht 100 Mal lieber. Ich kann nur nicht erwarten, dass sie die Durchführung des Updates direkt dem deutschen KBA melden. Das ist aber gar nicht notwendig, denn so wie ich die Sache verstehe, prüft das KBA in der Audi-Datenbank, wer das Update durchgeführt hat und wer nicht.

Hallo in die Runde,
da ich nunmehr mit mehreren Terminversuchen aus beruflichen Gründen mit meinem 3.0 TDI BKN gescheitert bin, habe ich mal beim KBA angerufen und zwecks Fristen gefragt, wie lange man denn Zeit hat.
Der Sachbearbeiter am Telefon war sehr freundlich und meinte idR 12-18 Monate, das kommt auf den zuständigen Sachbearbeiter, die Anzahl der betroffenen Fahrzeuge usw. an.
Zusätzlich erhält man ein weiteres schreiben mit einer erneuten Frist welche dann zwischen 4 Wochen und 3 Monaten liegen kann, welche dann zugleich die letztmalige Aufforderung darstellt.

Bei meinem 3.0 TDI frage ich mich ohnehin wie das update abläuft, da das AGR "defekt" ist.
Angenommen man würde das Auto warmfahren vor dem Termin, dort abstellen, Fehlerspeicher löschen und dann der Werkstatt übergeben, würde der Fehler überhaupt auffallen?

Zitat:

@kaffeekevin schrieb am 28. März 2025 um 09:41:44 Uhr:


würde der Fehler überhaupt auffallen?

Ja fällt auf da die Rückführrate überprüft wird sprich Differenzdruckmessung
(nicht zu verwechseln mit dem Differenzdrucksensor am DPF)
wenn du also nur ne Blende drin hast muss die raus, das Rohr an der Drosselklappe sowie die Regelklappe auf der AGR Seite vom Lader muss natürlich noch funktionieren.

Ja mal gespannt ob Audi den gleichen Intervall macht wie beim Airbag, heute kam die zweite Aufforderung für den BF Airbag per Post, d.h. In zwei Monaten gibt’s wieder Post

Ich habe auch ein zweites Schreiben zum Beifahrer-Airbag bekommen, der ist aber schon am 30.12.24 getauscht worden. Wer weiß, wo da wieder ein Haken nicht gesetzt worden ist...

Zitat:

@Chefkoch1984 schrieb am 28. März 2025 um 15:35:35 Uhr:


Ja mal gespannt ob Audi den gleichen Intervall macht wie beim Airbag, heute kam die zweite Aufforderung für den BF Airbag per Post, d.h. In zwei Monaten gibt’s wieder Post

Ist das zweite Schreiben von Audi?
Ist das Schreiben mit einer Frist versehen?

Das zweite Airbagschreiben ist auch von Audi, diesmal sogar mit Beispielbild des Airbags woohoo. Da war der Prakti aber kreativ. Nein, keine Frist.

Aber dieser Standardsatz in jeder Rückrufaktion, der einem zum kotzen bringt:

„Die Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden sowie die Zuverlässigkeit und Langlebigkeit unserer Modelle haben für uns Priorität. Im Rahmen des Qualitätssicherungsprozesses beobachtet Audi seine Produkte kontinuierlich.“

Ach…echt? Und die 20 Jahre dazwischen gemerkt, dass die Motoren so manchen Vorstand überleben?

Zitat:

@PxCbulli schrieb am 28. März 2025 um 15:57:36 Uhr:


Ich habe auch ein zweites Schreiben zum Beifahrer-Airbag bekommen, der ist aber schon am 30.12.24 getauscht worden. Wer weiß, wo da wieder ein Haken nicht gesetzt worden ist...

Ich habe auch gestern das 2. Schreiben Beifahrerairbag von Audi bekommen. Identischer Text wie im 1. Schreiben, nur mit Beispielbild eines ausgebauten Airbags.
Der Airbag wurde schon Ende November 2024 getauscht. Der Freundliche quält mich seit diesem Termin mit dem Rückruf 23BK. Ohne diesen könne er den Airbag nicht abrechnen. Da muss er noch etwas warten.
Vielleicht wurde deswegen der Airbag Tausch noch nicht an Audi gemeldet.

Aha. Naja.

Und: Keine Frist.

Zitat:

@Emeraldbaysreturn schrieb am 28. März 2025 um 09:19:32 Uhr:


Der kleine Familienbetrieb in der Nähe meines französischen Urlaubsortes ist mir in der Hinsicht 100 Mal lieber. Ich kann nur nicht erwarten, dass sie die Durchführung des Updates direkt dem deutschen KBA melden. Das ist aber gar nicht notwendig, denn so wie ich die Sache verstehe, prüft das KBA in der Audi-Datenbank, wer das Update durchgeführt hat und wer nicht.

Hm, gute Frage. Wenn die frz. Werkstatt das Ganze dann an Audi meldet und Audi dann das in den Datenbanken entsprechend vermerkt, so dass das KBA davon erfahren kann, sollte es funktionieren.

Zitat:

@kaffeekevin schrieb am 28. März 2025 um 09:41:44 Uhr:


Angenommen man würde das Auto warmfahren vor dem Termin, dort abstellen, Fehlerspeicher löschen und dann der Werkstatt übergeben, würde der Fehler überhaupt auffallen?

Ja, fällt sofort auf. Das fällt ja bereits Deinem MSG auf und Du kannst es in den Diagnoseblöcken auch ganz einfach auslesen: Hier genügt es einfach die Luftmasse zu messen (liefert der LMM), die bei Vollfüllung ganz grob über den Daumen gepeilt ca. 500 mg pro Kolbenhub beim 3.0 TDI ist. Also bereits im Standgas, wo keine wirkliche Motorlast vorhanden ist. Und wenn AGR aktiv ist, dann liegt die gemessene Luftmasse bei ca. der Hälfte (oder je nach AGR-Ansteuerung auch mehr). Also runter bis ca. 250 mg pro Hub. Mein 2.7er hat ja ca. 10% weniger Hubraum als der 3.0 TDI, weswegen ich dann auch entsprechend kleinere Luftmassen messe. Im AGR-Betrieb sehe ich nicht selten 230 mg/Hub, die Vollfüllung liegt bei ca. 460 mg hier in Berlin. Mit Ladedruck wird das AGR zunehmend zurückgenommen, und je nach Ladedruckaufbau werden dann beim 3.0 TDI über 1000 mg/Hub messbar.

Btw., der DPF-Differenzdruck ändert sich bei AGR-Betrieb ja auch gegenüber Nicht-AGR-Betrieb. Das sehe ich immer schön, wenn ich im Schubbetrieb wegen nahender Kreuzung oder roter Ampel dann noch den Motor mitschleppen lasse (Handschalter). Der AGR-Betrieb hört dann sofort auf und der Differenzdruck am DPF steigt wegen zunehmender Abgasmenge an (im Prinzip ist das Abgas dann wegen der fehlenden Dieseleinspritzung nur Luft). Das wäre eine weitere - aber unschärfere Möglichkeit, die AGR-Befähigung zu prüfen.

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