KBA Rückruf A6 2.7/3,0 TDI 2004-2009 Abgas

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen,
hab es gerade im Radio gehört und gleich mal Googel befragt. A6 und A4 EURO4 2.7 TDI Bj. 2004-2009 werden zum Softwareupdate in die Werkstätten gerufen. Ich hoffe dass das Update den 2.7er nicht unzuverlässig in Bezug auf z. B. Abgasrückführung und Partikelfilter macht.

https://www.spiegel.de/.../...uro-4-diesel-zurueckrufen-a-1295492.html

Bitte hier zum 2.7er TDI Softwareupdate Eure Erfahrungen schreiben. Immerhin ist der 2.7er TDI im 4F auf Rangliste 2 der verbauten Motoren in der MT-Umfrage.

Beste Antwort im Thema

@lippe1audi dem ist nicht nur in Indien so. Hier in 'Straya' hat allein der Rasenmäher schon ne 2-Lieter-Maschiene (Ironie). Aber im ernst, der durchschnittliche Australier hat mindestens mal nen ordentlichen 3 Liter V6... Oder aber nen 3l 4 Zylinder der dann mehr als der V6 verbraucht 😁. Mein Schwiegervater fährt nen F150 '89er mit nem 5.8l V8 ohne Kat oder sonst was 😉. Das ist hier normal!

Und noch eine Kleine Geschichte von mir:
Als ich meine AGR-einheit hab tauschen lassen (auf Garantie war das noch) gab es zu den Zeiten schon ein update für die ersten "bösen" TDI's. Ich hab dem Werkstattleiter gesagt das ich nicht das neueste update haben will. Da das neueste aber in 2016 oder so rauskam (für Australien) und eh schon drauf war war es mir schnuppe da nicht böse. Nichtsdestotrotz haben wir uns aber darüber unterhalten warum ich kein update möchte. Das Audi-centre hier wusste von dem Gewusel in Deutschland überhaupt gar nichts. Ich hatte ihm auch die Stellungnahme seitens Audi gezeigt wo er dann nur noch den Kopf schüttelte und meinte: "You Germans are so smart being able to engineer such a beautiful hi-tech machine but yet so stupid to then castrate it - I don't get it" Übersetzt währe das so viel wie: Ihr deutschen seit so intelligent das ihr solch eine schöne Hich-Tech Maschine bauen könnt aber gleichzeitig so dumm dass ihr sie kastriert - Ich versteh's nicht.

Dem muss glaub ich nichts mehr hinzugefügt werden ;-).

Ach, und apropos Indien, die betreiben hier in Australien die Größte Kohlemine. Die Indischen Kraftwerke erzeugen wahrscheinlich die von Dier erwähnte "Glocke" mit unserer australischen Kohle 😉. Aber das ist ok, da unser Premierminister meint das der Kohle der Zukunft gehört und sie deshalb mit AU$16 Billionen fördert 😁 Wasserstoff-Brennstoffzelle und regenerative Energien sind aber böse weil... weil... nun, das ist einfach so 😉

Ach du schöne falsche Welt...

Cheers

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Wie lange kann man das denn hinauszögern?

Zitat:

@hero205 schrieb am 14. Januar 2025 um 12:32:39 Uhr:


Wie lange kann man das denn hinauszögern?

mit Glück bis Ende 2025, mit viel Glück noch 36 Monate, die Angaben hierzu schwanken , hängt letztendlich auch von der Zulassungstelle wie schnell die tätig wird mit den Fristen zur BU.

Zitat:

@CWA64F schrieb am 14. Januar 2025 um 08:46:15 Uhr:


Als angehender KFZ - Meister verstehe ich solch einen Eingriff bei funktionierender Technik überhaupt nicht

Gerade "dir" sollte doch klar sein was dort im einzelnen gemacht wird mit welchem Hintergrund & warum & demzufolge auch was die Folgen sein können. Das ist ja nun keine Überraschung.

Das es Scheiße ist darüber ist man sich wohl einig. Aber es ist numal so. Entweder man steuert gegen oder oder muss sich mit Problemen arrangieren. Das diese Maßnahme gerade bei den EU4 Autos in ein Zeitwertfenster kurz vor dem Lebensende der Fahrzeuge fällt , was viele überhaupt nicht gebrauchen können ist dem KBA /Regierung nur Recht & Billig.

Natürlich ist mir klar was dort gemacht wird, der Motor soll schneller seine Betriebstemperatur erreichen und der Schadstoffausstoß soll reduziert werden, aber alles zu lasten der Mechanik, über Komfort wollen wir da gar nicht erst reden.

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 14. Januar 2025 um 12:56:53 Uhr:



Zitat:

@hero205 schrieb am 14. Januar 2025 um 12:32:39 Uhr:


Wie lange kann man das denn hinauszögern?

mit Glück bis Ende 2025, mit viel Glück noch 36 Monate, die Angaben hierzu schwanken , hängt letztendlich auch von der Zulassungstelle wie schnell die tätig wird mit den Fristen zur BU.

In dem Zusammenhang müsste man auch wissen, wie lange man den Airbag-Tausch hinauszögern kann. Wird dieser vorher fällig, werden die Werkstätten auch das Abgas-Update drauf spielen, ob man es will oder nicht.

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Den Airbag haben sie bei mir im Herbst gemacht ohne zu fragen; seitdem klappert es im A-Brett auf der Beifahrerseite 😉

Die Frage die sich mir stellt bezüglich der überprüfung der angegebenen Teile:
Beispiel Glühkerze:
Wenn sie bei der überprüfung defekt ist, und nicht kostenlos getauscht wird wie im Schreiben angegeben, warum wird sie dann geprüft?
Oder wird sie getauscht, wenn sie bei der Prüfung nicht defekt ist?
Da fehlt mir etwas das Verständnis.
Da die Überprüfung dieser Bauteile seitens AUDI so großspurig angekündigt ist, haben sie die, m.E. im Bedarfsfall auch zu tauschen.

Liebe Alle
Kurz meine Erfahrung nach dem Update, Massnahme 23bk
Ist erfolgt am 20.12.2024. Seither 1‘500 km gefahren.
Deutlich ruhigerer Motorlauf. Subjektiv nach wie vor gute Leistung, hängt gut am Gas. Da zusätzlich auch Software Update beim Getriebe erfolgt ist, schaltet er jetzt schneller und fast nicht spürbar (weicher), schaltet früher runter und je nach Gaspedalstellung leicht später hoch als sonst. Der Wagen wirkt agiler.
Auffallend, dass die WÜK in jedem Gang jetzt perfekt funktioniert, sobald man eine konstante Geschwindigkeit fährt, dadurch wirkt jetzt auch im Gefälle die Motorbremse perfekt. Der Drehzahlmesser schwankt zudem nicht mehr, auch wenn man leicht vom Gas geht.
Verbrauch vielleicht 0,4 bis 0,5 lt/100 km höher (allerdings jetzt kalte Temperaturen und Winterreifen).
Vielleicht war die Verbrauchsangabe vorher im FIS auch etwas zu tief.
Mit 6,8 bis 7,4 lt/100 km ist dies m.E. nicht wirklich hoch.
Es handelt sich um einen Audi A6 der Baureihe 4F, 3.0 TDI (ASB Motor) mit 233 PS und Tiptronic sowie Quattro-Antrieb. Aktuell 214‘000 km. Durchgehend bei Audi gewartet und wird immer mit Shell Power Diesel betankt (ich bin der erste Besitzer, 1. Inverkehrssetzung Juni 2008). Hat LL-Service, Öl Castrol Edge III 0 W30. Ölverbrauch von Service zu Service nicht messbar. Bis dato keine Reparaturen, alles noch original.
Ich kann jetzt nichts Negatives zum update sagen, obwohl ich auch zuerst misstrauisch war.
Ich lebe in der CH, fahre allerdings auch sehr oft deutsche Autobahn. Generell wird der Wagen ausschliesslich für Langstrecken eingesetzt; eben ein komfortabler und sicherer Reisewagen.
Liebe Grüsse aus der CH
Pitsch

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Audi 3.0 TDI software Update feldmassnahme 23BK' überführt.]

Bitte hier anschließen: https://www.motor-talk.de/.../...3-0-tdi-2004-2009-abgas-t6736586.html

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Audi 3.0 TDI software Update feldmassnahme 23BK' überführt.]

Liebe Alle
Ich habe Software durchführen lassen.
Keine Probleme. Motor leiser. Zieht gut wie bisher, schaltet butterweich. WÜK funktioniert perfekt.
Verbrauch leicht angestiegen um ca. 0,4 lt/100 km.
Audi 4 F, 3.0 TDI. 233 PS TIptronic, quattro.
214‘000 km.
Liebe Grüsse aus der CH

Zitat:

@Pitsch schrieb am 14. Januar 2025 um 19:27:21 Uhr:


Ich kann jetzt nichts Negatives zum update sagen, obwohl ich auch zuerst misstrauisch war.

Hallo Pitsch und herzlich willkommen im Forum und zu deinen ersten Beiträgen.

Es tat mal gut, deinen ersten B zu lesen. Nach diversen Beiträgen, in denen von vermeintlich schrecklichen Veränderungen an allen möglichen Bereichen (Verbrauch, autom. Getriebe, etc.) berichtet oder aus meiner Sicht fabuliert wurde, gibt dein Bericht wieder Anlass zur Annahme, es würde sich um einen verträglichen Eingriff handeln, welcher eben nicht signifikante Änderungen außer im Bereich des Thermofensters mit sich bringt. Das beruhigt mich wieder, zumal mein Dicker morgen dran ist. Danke für die Beruhigung.
Grüße, lippe1audi

Melde mich jetzt auch mal zu Wort.

Meiner hat am 13.01 die Airbag Geschichte (69WQ) bekommen,

Und das Update für das Steuergerät 23 BK.

Ist ein 2.7 von 2005 ohne DPF ab Werk mit 450000 Kilometer auf der Uhr , bei mir wurden keine Teile getauscht oder gereinigt.

In einigen Wochen wird sich zeigen ob es eine Veränderung beim Verbrauch gibt , und ob er so läuft wie vorher.

( Update vom 15.01. )

Was ich jetzt schon sagen kann das der Dicke sich Morgens beim Kaltstart schüttelt wie Sau, das war vorher nie da gewesen.

Liebe Alle
Bei mir war das Update am 20.12.2024. es betraf das MSG und auch das Getriebe.
Vorher erfolgte die Inspektion des Saugrohrs vor der Drosselklappe (wegen Ablagerungen). Diese waren minimal (das Fahrzeug hat immerhin auch schon über 200‘000 km gelaufen (Langstrecke); wird allerdings seit 2008 ausschliesslich mit Shell Power Diesel betankt. Der DPF wurde auch ausgelesen, hatte sehr wenig Aschegehalt.
Das Schaltsaugrohr wurde trotz der geringen Ablagerungen gereinigt und erst dann erfolgte das Aufspielen des Update für Motor und Getriebe.
Nach jetzt über 1‘500 km nichts Negatives, im Gegenteil; auch nach Kaltstart absolut runder Motorlauf, kein Schütteln und Drehzahlmesser absolut ruhig. Gasannahme perfekt.
Liebe Grüsse an Alle

MEIN FRAGEN zu KBA

Bis zu welchem Datum muss die Rückrufaktion durchgeführt werden, um rechtliche oder administrative Konsequenzen zu vermeiden?
Bin ich verpflichtet, die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme zu melden? Falls ja, in welcher Form?
Kann ich vom Hersteller eine finanzielle Entschädigung für den Zeitaufwand und mögliche negative Folgen der Maßnahme für mein Fahrzeug verlangen?
Details zur Rückrufaktion:

KBA-Referenznummer: 14531R
Hersteller-Code: 23BK
Maßnahme: Software-Update am Motorsteuergerät zur Verbesserung der Emissionswerte

ANTWORT:
Ihre Anfrage hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erreicht.

Der Rückruf ist gegenüber dem Hersteller verbindlich angeordnet worden. Die Folge einer Nichtteilnahme wäre, dass das Fahrzeug weiterhin nicht vorschriftenkonform wäre. Die Entscheidung über den Entzug von Zulassungen für Fahrzeuge, die sich bereits im Verkehr befinden, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des KBA. Das KBA übermittelt die Fahrzeug-Identifikationsnummern (FIN) betroffener Fahrzeuge gem. Art. 6 Abs.1 e) i.V.m. Abs.3 b) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i.V.m. §§ 5, 46 Abs. 1 und 2 FZV an die zuständigen örtlichen Zulassungsbehörden zur Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben. Diese treffen dann eine Entscheidung im eigenen Ermessen.

Ein genaues Fristende ist uns aktuell noch nicht bekannt.

Achten Sie bitte auf weitere Schreiben in Bezug auf den Rückruf und dem Fristablauf.

Die Übermittlung der Fahrzeug-Identifizierungsnummern (FIN) des Herstellers an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verläuft in einem automatisierten Verfahren.

Bitte achten Sie darauf, dass die Vertragswerkstatt nach Durchführung der Rückrufmaßnahme die Bestätigung hierüber umgehend und ausschließlich an den Hersteller sendet, damit das Fahrzeug dort aus der Liste der unerledigten Fahrzeuge gelöscht werden kann. Somit ist sichergestellt, dass dem KBA dieses Fahrzeug nicht mehr übermittelt wird.

Es ist immer ratsam, sich eine Bescheinigung über die Durchführung der Rückrufmaßnahme ausstellen zu lassen, damit Sie bei ggf. zeitlichen Überschneidungen der Zulassungsbehörde einen Nachweis vorlegen können und dadurch evtl. die Betriebsuntersagung verhindert wird.

Das Kraftfahrt-Bundesamt benötigt diese Bescheinigung nicht.

Für etwaige Garantie- bzw. Gewährleistungs- und Regressansprüche ist das KBA nicht zuständig. In dieser Frage wenden Sie sich bitte an den Wirtschaftsakteur/ Hersteller, ebenso bei Schadensersatzforderungen. Für alle Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche, die Sie aus Ihrem privatrechtlichen Vertrag herzuleiten beabsichtigen, ist Ihr Vertragspartner der Adressat.

Weiter teilen wir mit, dass durch die Maßnahme kein Rechtsverhältnis zwischen dem KBA und dem Fahrzeughalter entsteht. Das KBA wird ausschließlich im Rahmen seiner gesetzlich übertragenen Aufgaben tätig. Dazu gehört die Erteilung, Durchführung und Überwachung von Typgenehmigungen einschließlich des Verfolgens dabei bekannt gewordener erheblicher Mängel.

Das Treffen von Regelungen bezüglich einer Garantieerklärung zum Schutz betroffener Verbraucher gehört nicht zu den dem KBA übertragenen Aufgaben.

Eine diesbezügliche Rechtsberatung ist uns daher nicht möglich.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Fahrzeughersteller.

Herzlich Willkommen Pitsch und danke für die Info.
Normalerweise kenne ich das nur, dass sich bei Motor-Talk jemand anmeldet, um hier seine ungelösten Probleme zu schildern - dass sich aber jemand die Mühe macht um von einem positiven Erlebnis in seinem ersten Posting zu berichten, das habe ich bisher noch nie gesehen. Interessant! 😉
Aber danke für die Info, vielleicht kommen noch mehr positive Berichte hier an. Habe auch bald den Termin für das Update, bin gespannt.

Zitat:

@Langhals_1 schrieb am 15. Januar 2025 um 11:09:42 Uhr:



( Update vom 15.01. )

Was ich jetzt schon sagen kann das der Dicke sich Morgens beim Kaltstart schüttelt wie Sau, das war vorher nie da gewesen.

Das hat mein ehemaliger 3.0 TDI im 4F auch ohne Update gemacht als paar Glühkerzen defekt waren.
Ich würde mal den Fehlerspeicher auslesen (lassen).

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