Zitat:
@remarque4711 schrieb am 12. Juni 2025 um 10:40:00 Uhr:
Die Versicherung geht an den Käufer über
Ja als allgemeine Floskel , auf theoretischer Ebene vielleicht. Fakt ist Halter & damit Versicherungsnehmer ist bis zur Ab oder Ummeldung der welcher im Schein steht. Du haftest zwar mit dem "Neuen" Eigentümer Gesamtschuldnerisch dh.aber in der Praxis DEINE Versicherung begleicht Schäden weil es keine Andere gibt. Ein unversichertes Fahrzeug kennt der Gesetzgeber nicht. Deswegen heißt es HaftPflicht & deine Versicherung ist es die sich Geld wiederholen muss. Das machen die schon...klar...wenn es denn was zu holen gibt...aber sie müssen dich halt auch nicht mehr Versichern. Eine Geschichte hat immer 2 Seiten.