Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juni 2025 um 08:02:03 Uhr
Ich suche immer noch den Passus in der StVZO, dass eine HU Verkehrssicherheit für die nächsten zwei Jahre zu sein hat.
Auch wenn es jetzt eigentlich um den Mehraufwand der Prüfung ging.. natürlich ist mir und den meisten anderen wohl klar dass die Prüfplakette lediglich eine Bescheinigung für den Moment ist und das eine Prüfgebühr entrichtet wurde. Niemand kann oder soll in die Zukunft sehn, niemand weiß wann eine Glühbirne durchbrennt oder eine Achsmanschette aufgibt. Auch entbindet die Plakette den Fahrzeugführer für die nächsten zwei Jahre nicht von fälligen Servicearbeiten. Aber trotzdem gibt es Dinge die sind indiskutabel ,wenn wie bei dem AudiA5 eines Bekannten z.b 4 Monate nach der HU die Hinterachse wegen Rost abreißt ,obwohl bereits zum Prüfzeitpunkt die Korrosion weit sichtbar fortgeschritten war. Da muss sich der Prüfer bzw die Prüforganisation schon Fragen gefallen lassen. Dann fragt auch mal ein Richter zurecht welchem Wert die kürzlich erst zugeteilte Plakette denn in der Praxis wirklich hat. Gerade wenn es um Baugruppen geht die nicht dem turnusmäßigen Verschleiß unterliegen.
So zeigen es zumindest Statistiken.
Die zeigen vor allem dass die ganze Diskussion um eine einjährige HU ein Sturm eine sehr dreiste Lüge ist was die tatsächlichen Auswirkungen angeht.