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Kann man einen Haftpflichtschaden nach Meldung bei der Versicherung noch privat regulieren? Dringend

So, nach einem Jahr gibt es Neuigkeiten in meiner Sache! Zur Erinnerung: im August 2023 bin ich beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz gegen ein Verkehrsschild gefahren, dieses hatte daraufhin Schlagseite. Da der Schaden von der Polizei auf ca. 500 € geschätzt wurde, habe ich dies meiner Versicherung gemeldet. Etwas 2 Monate später schickt mir die Gemeinde eine Reparaturrechnung über 100 €, da sie das Schild ohne großen Aufwand gerade richten konnte. Ich habe die Rechnung dankbar aus eigener Tasche bezahlt und dies der Versicherung auch so mitgeteilt. Zum 01.01.2024 wurde ich zu meiner Überraschung trotzdem hochgestuft mit der Begründung, es könnte theoretisch noch 3 Jahren lang eine Nachforderung kommen. Man würde mir den SF-Rabatt nur gewähren, wenn ich eine Verzichtserklärung auf weitere Ansprüche in dieser Sache unterschreibe. Dies habe ich verweigert. In der Zwischenzeit konnte ich die Angelegenheit mit dem Vertreter einer anderen Versicherung besprechen. Er erklärte mir, ich hätte prinzipiell Recht: eine Versicherung dürfe mich nur dann zurück stufen, wenn sie auch gezahlt hat und nicht bloß "auf Verdacht, dass noch vielleicht was kommt". Sie hat allerdings die Möglichkeit, eine buchhalterische Rückstellung zu bilden und deswegen meinen Vertrag 3 Jahre lang als "schadenbelastet" betrachten. Dass sie diese Möglichkeit nutzt und die Verzichtserklärung als Druckmittel einsetzt, ist juristisch nicht zu beanstanden. Kaufmännisch ist es jedoch mehr als fragwürdig, zumal die Schadensumme und damit auch die Rückstellung im dreistelligen Eurobereich liegt. Ich habe letzten Endes meiner Versicherung mit Kündigung zum Stichtag gedroht, wenn sie in dieser Sache nicht einlenkt und siehe da... ein paar Wochen später hatte ich meinen SF-Rabatt und eine Gutschrift über die 2024 und 2025 zu viel gezahlten Beträge. Na also, geht doch 😀