K1100 LT Bj. 1994 Hilfe zu den neuen Vorschriften zu Motorradreifen ab dem 01.01.2025

BMW Motorrad K 1100

Hallo,

ein Reifenhändler hat mich heute verunsichert

Kann mir ein Fachkundiger, vielleicht ein Prüfer von TÜV, DEKRA, KÜS etc. bitte helfen, die neuen Regelungen, in Bezug auf meine K 1100 LT von 1994, besser zu verstehen, also ob ich bei der nächsten HU mit Problemen rechnen muss.

Das Motorrad war werkseitig und lt. Kraftfahrzeugbrief sowie Kraftfahrzeugschein wie folgt bereift:
vorne 110/80V18
hinten 140/80VB17V240
mit dem Zusatz: nur Metzeler ME33 bzw. ME55
oder Pirelli MT09 bzw. MT08

Habe dann zunächst immer die Metzeler gefahren.

Irgendwann wurden die Reifenbezeichnungen geändert.

Hatte dann von Bridgestone eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, von BMW eine Übersicht der Bereifungsmöglichkeiten und vom TÜV-Süd das Teilegutachten 350-0009-01-FBTK

Seit 2010 fahre ich daraufhin Bridgestone Battlax:
vorne 110 / 80 - 18 58V TL BT 45 F
hinten 140 / 80 B 17 69V TL BT 45 R

Ich hänge eine aktuelle PDF-Datei „SERVICEINFORMATION für REIFENUMRÜSTUNGEN an BMW - Krafträdern“ von Bridgestone an.

Danke für eure Hilfe.

Grüße Herbert

71 Antworten

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 11. April 2025 um 21:35:33 Uhr:


Tatsächlich sieht diese https://www.motor-talk.de/.../...-b8-arteon-kaufberatung-b1192.htmlnur die genannten Reifen (Metzeler ME33 bzw. ME55 oder Pirelli MT09 bzw. MT08 vor.

Diese gibt es natürlich nicht mehr, insofern wird eine Abnahme erforderlich sein.

Du meinst das vom TE am Anfang verlinkte Dokument "https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=823352 "
Das ist keine ABE sondern eine "SERVICEINFORMATION
für REIFENUMRÜSTUNGEN
an BMW - Krafträdern
" !
(siehe Überschrift im Dokument)

Oder meinst Du was anderes ?

Nein, mit ABE D100/2 meine ich die ABE des Kraftrads, in seine ursprünglichen Form.
Da habe ich nachgesehen, dort ist Bindung festgehalten.

Zur allgemeinen Veranschaulichung mal hier diese Matrix, dann weiß man wie es gemeint ist:

PS: Am Ende muss man sagen, dass diese Vorschrift nicht so ganz neu ist, nur dass die Übergangsfrist für die Reifen mit DOT < 2020 abgelaufen war, und es nun für ALLE Reifen gilt.

Matrix

In meinen Unterlagen habe ich noch einen Ausdruck mit Bereifungsmöglichkeiten gefunden, den ich am 02.03.2010 direkt von BMW runtergeladen hatte und als Foto anhänge.
Könnte das hilfreich sein, um diesen Unfug zu vermeiden?

BMW K1100LT Bereifungsmöglichkeiten

Ich kann nur sagen, alle Dokumente sowie "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" oder Herstellerbescheinigungen haben keinen rechtlichen Charakter und sind somit keine Prüfzeugnisse, und stellen keine Freigabe dar.

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Ich mag es mir gar nicht vorstellen, welcher Aufwand und welche Kosten da anfallen können.
Was würde also passieren, wenn bei der nächsten HU der Prüfer daraus einen erheblichen Mangel macht.
Als Erstbesitzer habe ich noch den Kfz-Brief und Kfz-Schein, also keine Zulassungsbescheinigungen.
Benötige ich dann eine Vollabnahme und müssen die Papiere berichtigt werden, was ja wohl die Einziehung von Brief und Schein bedeuten würde.

Wenn du die verbauten Reifen behalten willst, und auch zukünftig fahren möchtest, ist eine Abnahme unter genannten Voraussetzungen kein großes Problem.

Hier sehen Zahlen von 80-200€ im Raum.

Dürfen allerdings nur amtlich anerkannte SV oder UB (regionaler Dienst)

Mir wäre es ziemlich egal, welche Reifen montiert werden, wenn ich damit den Aufwand umgehen könnte.
Aber weder Metzeler ME33 / ME55, noch die als Alternative aufgeführten Pirelli MT09 Match / MT08 Match, werden noch produziert.

Alle reden davon, dass Bürokratie abgebaut werden soll und muss, aber hier wiehert der Amtsschimmel freudig.

Das ist nicht die Bürokratie, sondern Tüv und Konsorten, die den Leuten Geld aus der Tasche ziehen wollen. Von wg, einig Europa! Nur in D gibt's die Reifenbindung

Mein Vorredner (MZ-ES-Freak) hat Recht. Der erste entscheidende Unterschied ist die Tatsache, ob das Bike nach nationalen oder europäischen Vorgaben im Zuge der Erstzulassung behandelt wurde. Ab etwa 2000 gab es die europäischen Vorschriften, welche dazu führen, dass Reifenfabrikatsbindungen hinfällig sind. Davor erstmalig zugelassene Bikes haben die Hürde der gesonderten technischen Prüfung. Der BVDM hat dazu eine erste Einigung mit dem Ministerium herstellen können.

https://bvdm.de/politik-und-leistungen/fema-umwelt-verkehrspolitik-gesetzgebung/artikel/Reifen.php

Zitat:@Oetteken schrieb am 11. April 2025 um 22:20:36 Uhr:

Ich mag es mir gar nicht vorstellen, welcher Aufwand und welche Kosten da anfallen können.

Was würde also passieren, wenn bei der nächsten HU der Prüfer daraus einen erheblichen Mangel macht.

Als Erstbesitzer habe ich noch den Kfz-Brief und Kfz-Schein, also keine Zulassungsbescheinigungen.

Zitat:

Zitat: Zitat: Benötige ich dann eine Vollabnahme und müssen die Papiere berichtigt werden, was ja wohl die Einziehung von Brief und Schein bedeuten würde.

Erheblicher Mangel würde bedeuten, dass du keine HU-Marke erhältst und zur zeitnahen Wiedervorführung erscheinen musst. Eine weitere Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist damit dann auch nicht möglich. Wenn dann der neue Reifen erfolgreich geprüft wurde und dies im Fahrzeugschein berichtigt werden muss, könnte es gut möglich sein, dass die aktuelle ZB1+2 ausgestellt werden. Der alte Fahrzeugbrief bleibt dir dann als quasi CoC erhalten, da in diesem alle relevanten technischen Daten erfasst sind. In der ZB1 würde dann aber wohl weiterhin stehen, dass das Bike nach nationalem Recht geprüft wurde.

Ich werde wohl rechtzeitig vor der HU im kommenden Jahr zu unserer DEKRA-Prüfstelle fahren und die Angelegenheit besprechen.
Wenn es dann erforderlich sein sollte, die Bridgestone Battlax BT 45 F und BT 45 R gesondert prüfen zu lassen, werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen.

Es ist unfassbar was der bzw. die Gesetzgeber veranstalten; die haben scheinbar Langeweile.

Sicherlich bin ich nicht der einzige Betroffene.
Ich habe noch einen Funken Hoffnung, dass dieser Unfug bis dahin korrigiert wird.
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

PS: welchen Sinn eine Hüllkurvenprüfung in meinem Fall machen soll, ist absolut unverständlich.
Ich fahre die o.g. Bridgestonereifen seit 15 Jahren, wenn da irgendwo etwas nicht passen würde, dann gäbe es Schleifspuren.

Wenn bei dem verbauten Bridgestone genug Freiheit ist, dann ist das auch kein Problem.

Inwieweit hilft mir das denn?
Wenn ich das recht verstanden habe, müssen trotzdem die Prüfungen durchgeführt und die Papiere berichtigt werden.
Dann würde die normale HU nicht ausreichen, oder etwa doch?

Du hast eine BMW von 1994. Die wird keine EU-Typengenehmigung haben. Zugleich hast du bestimmte Reifen eingetragen, die du fahren darfst. Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung konntet du bisher anderen Reifen fahren. Das ist jetzt nicht mehr erlaubt.
Du hast jedoch die Möglichkeit, andere Reifen zu montieren, solange sie die Bauart (Radial oder Digonal), Traglast (oder höher), Geschwindigkeitsindex (oder höher) und natürlich die Abmessungen einhalten. Danach verfällt jedoch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs - sofort! Nicht erst zur nächsten HU. Mit einer Begutachtung laut §21 auf Grund §19 (2) StVZO können die Reifen jedoch eingetragen werden. Dazu wird wiederum die UBB des Reifenherstellers herangezogen. Ich habe bei der Dekra etwa 80 € bezahlt, für den neuen Fahrzeugschein nochmal 15 etwa beim StVA. Jeder Reifen muss einzeln abgenommen werden. Es sei denn, du findest einen Ingenieur, der dir die Markenbindung ganz austrägt und nur die Größe stehen lässt.

Das war es, was mir bekannt war. Aber es hat sich wohl etwas geändert. Kannst du hier nachlesen:
https://www.bundesverkehrsamt.online/.../?...

Daß es nur für Motorräder mit EU-Typisierung gilt, steht da nicht. Ich würde es also für alle Motorräder anwenden. Auc für ältere.

Zusätzlich zur HU wäre dann eine Begutachtung notwendig.

Ich sage nur, wenn du jetzt genug Platz hast, und das Schreiben von Bridgestone, ist eine Abnahme kein großes Problem.

Ich bin auch bei dir, dass diese Änderungen nerven. Ich fand die Regelung einzig mit den Unbedenklichkeitsbescheinigungen am besten. So hatte der Hersteller des Reifen das alles bestätigt und auch auf dem jeweiligen Motorrad geprüft....

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