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Jahreswagen: Frontscheibe undicht plus Steinschläge

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 14. Februar 2014 um 16:26

Ich habe gestern meinen Golf VII Jahreswagen vom Händler abgeholt. Heute konnte ich den Wagen das erste Mal bei klarem Sonnenschein in Augenschein nehmen und eine längere Strecke in Ruhe fahren.

Zuerst zogen die vielen Steinschläge auf der Frontscheibe meine Aufmerksamkeit auf sich, dann, nach etwas stärkerem Wischereinsatz, tropfte es mir auf das Lenkrad bzw. meine Hände. Wohlgemerkt bei strahlendem Sonnenschein. Der Wagen ist bisher 8200 km gelaufen, 2 Jahre "Neuwagengarantie" inkl.

Steinschlag

http://img5.fotos-hochladen.net/thumbnail/nurausderfahj5o2a0hq1e_thumb.jpg

Dabei habe ich nur die paar Macken markiert, die aus der Fahrerperspektive bei dem Sonnenstand sichtbar sind. Das zieht sich so über die komplette Scheibe bis zu der Beifahrerseite. Gezählt habe ich mehr als 12 der markierten tiefen Steinschläge.

Wassereinbruch (man sieht ganz gut den Wasserfleck auf dem Stoff)

http://img5.fotos-hochladen.net/thumbnail/img2014021416z4v7p3s6bj_thumb.jpg

Möglichkeit 1: ich trete vom Vertrag am Montag zurück und stelle Ihnen den Wagen direkt auf den Hof.

Möglichkeit 2 (deshalb frage ich hier): ich lasse die VW-Werkstatt nachbessern. Was wäre eure Empfehlung? Sonst habe ich mit dem Wagen keinerlei Probleme - ich besitze ihn allerdings auch erst 24h.

Vielen Dank schon einmal für eure konstruktiven Antworten!

Beste Antwort im Thema

Du ich sehe mich weder veranlasst noch bin ich mandatiert hier Rechtsauskünfte zu erteilen, wenn Du aber ein Kurzgutachten auf Grund des dargestellten Sachverhaltes wünschst, kannst Du mir gern einen Auftrag dazu erteilen meinen Honorarstundensatz kannt Du per Privatmessage erfragen, aber sicher möchtest Du für einen Fall, der Dich nicht betrifft kein Geld ausgeben! Der Topicstarter sollte es, denn mit den Auskünften, die er hier erhält kann er leider nichts oder sogar noch vieles falsch machen.

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Möglichkeit 1 geht imho nicht direkt, du musst erstmal Möglichkeit zur Nachbesserung geben....

Sollte da wirklich eine undichte Stelle sein muss die WS ohnehin raus. Da das meist nicht gut geht kann er auch gleich eine neue reinmachen...

Allerdings wärs ja nicht so das du die Steinschläge nicht sehen hätte könntest bei einer Besichtigung. Wenn die wirklich nur so klein sind das du sie nur so bei Sonnenschein sehen kannst dann wären sie nicht TÜV relevant, wäre nicht der Wasserschaden könnte sich der Händler vielleicht querstellen....

Zitat:

Original geschrieben von itasuomessa

Möglichkeit 1 geht imho nicht direkt, du musst erstmal Möglichkeit zur Nachbesserung geben....

Doch, sicher.

Er hat ihm ja die Mängel verschwiegen. Zumindest von den Steinschlägen hätte er Kenntnis haben müssen, andernfalls hätte er seine Sorgfaltspflicht verletzt. Wir reden hier nicht von einem mikrigen Steinschlag, sondern von mindestens einem Dutzend im Sichtfeld. So kommt der Wagen nicht durch den TÜV. Und so hätte der Händler den Wagen auch nicht verkaufen können. Hier liegt also mit Sicherheit eine Pflichtverletzung auf Seite des Händlers vor. Da muss sich der Käufer selbstverständlich nicht auf Nachbesserung einlassen, schon gar nicht wenn die Mängel bereits 24h nach dem Kauf entdeckt werden.

Mein Rat: Zurückgeben! Golfs gibt es wie Sand am Meer.

Themenstarteram 14. Februar 2014 um 16:42

Während der zwei Termine schien nie die Sonne direkt, arbeitsbedingt war ich immer erst nach 16:00 Uhr vor Ort und bei bedecktem Himmel/Regenwetter war da meiner Meinung nach keine Chance etwas zu sehen. Sie sind allerdings alle ertastbar, richtige Macken wie ich sie bei meinem 13 Jahre alten Wagen nach 180.000 km nicht hatte. Dem Gütesiegel und dem KM-Stand habe ich da wohl zu blind vertraut...

Sowas kann immer mal passieren. Die Frage ist einfach: Hat der Händler dich auf die Mängel hingewiesen oder nicht? Denn er hätte den Zustand seines Fahrzeuges schon überprüfen müssen. Weiter wäre zu klären ob das Fahrzeug überhaupt verkehrstauglich ist. Die Darstellung auf deinem Bild und deine Beschreibung der Steinschläge deutet durchaus darauf hin, dass das nicht der Fall sein könnte. TÜV bekämst du so meiner Einschätzung nach nämlich nicht.

Ich bin der Meinung: Der Händler hätte rechtlich gesehen keine Chance. Er wird den Wagen ohne Diskussion zurücknehmen.

Wenn man wegen Steinschlägen die man nur bei prallem Sonnenschein sieht keinen TÜV mehr bekommt dann hätten wir kaum Autos auf den Strassen weil die alle beim Glaser wären...

Da es aber leckt ist die Diskussion eh sinnbefreit weil die Scheibe sowieso raus muss.

Zitat:

Original geschrieben von itasuomessa

Wenn man wegen Steinschlägen die man nur bei prallem Sonnenschein sieht keinen TÜV mehr bekommt dann hätten wir kaum Autos auf den Strassen weil die alle beim Glaser wären...

Das ist quatsch. Solche Steinschläge sind auch bei hohen Kilometerleistungen nicht die Regel, das sagt ja auch "Speditionskaufmann". Ob er durch den TÜV kommt hängt freilich vom Prüfer ab, aber die Möglichkeit dass er durchfällt besteht zumindest.

Zitat:

Original geschrieben von itasuomessa

Da es aber leckt ist die Diskussion eh sinnbefreit weil die Scheibe sowieso raus muss.

Darum geht es hier nicht. Hier geht es zunächst um die Frage ob er sich auf eine Reparatur einlassen muss oder ob er dem Händler den Hobel einfach wieder auf den Hof stellen kann und sein Geld zurückverlangen. Und das kann er, sofern er das möchte, selbstverständlich. Dass die Scheibe sowieso raus muss ist dann nicht mehr seine Baustelle, sondern die des Händlers.

War der Wagen irgendwie saubillig? Denn andernfalls sehe ich keinen Grund an einem gerade erst gekauften, mangelbehafteten Fahrzeug direkt herumpfuschen zu lassen. Golfs sind hierzulande auf dem Gebrauchtwagenmarkt keine Raritäten.

Wenn die Steinschläge im Sichtbereich so schlimm sind wie angenommen kann man aber nicht uneingeschränkt von einem 'verdeckten' Mangel ausgehen...

Wäre einer irgendwo im Randbereich wo man ihn nicht vom Fahrersitz aus sieht würde ich deiner Argumentation zustimmen.

Ich habe auch nicht von einem verstecken Mangel gesprochen. Es ist ein Mangel. Das reicht doch völlig. Ich kann doch nicht von einem Laien erwarten, dass dem bei einer kurzen Besichtigung direkt alle Mängel ins Auge schießen, über die der Händler eigentlich hätte Auskunft geben müssen.

Wir haben übrigens noch einen: Den Wassereintritt. Spätestens da wird es eindeutig, ob nun der Händler davon wusste oder nicht. Und ich gehe mal davon aus, dass er es wusste. Der Wagen wurde ja mit Sicherheit von ihm durch die Waschanlage gefahren. Ob der Mangel nun als "versteckter" gelten kann oder nicht hängt natürlich davon ab, ob der Händler Kenntnis von dem Mangel hatte. Dann hätte er sich strafbar gemacht. Für die Frage ob es möglich ist den Wagen zurückzugeben ist das aber überhaupt nicht relevant. Der Mangel ist da. Punkt. Sachmangel bleibt Sachmangel und wird nicht erst zum Sachmangel, wenn der Händler davon Kenntnis hatte.

Ich sage: Du wirst keine Schwierigkeiten haben das Auto zurückzugeben.

Hat der Händler nicht auch ein Nachbesserungsrecht? Habe da sowas von 3x im Kopf.... dann kann man rückabwickeln.

Das ist ja krass.

Wann wurde denn das Fahrzeug gebaut?

Ich könnte mir hier vorstellen dass es einer der Hagelschäden asu WOB ist, vom letzten Jahr Anfang August. Wo könnten sonst so viele Steinschläge auf einmal herkommen?

Weg mit der Kiste....

Zitat:

Original geschrieben von itasuomessa

Hat der Händler nicht auch ein Nachbesserungsrecht? Habe da sowas von 3x im Kopf.... dann kann man rückabwickeln.

Aber doch nicht wenn die Sache gleich mit offensichtlichen Sachmängeln verkauft wird. Dann ist nämlich genau genommen überhaupt kein Kaufvertrag zustandegekommen, es sei denn der Zustand der Sache wurde genau so vereinbart, also mit "Mängeln". Die Mängel bestanden im hier vorliegenden Fall schon zum Zeitpunkt der Übergabe und haben sich nicht erst ein halbes Jahr später geäußert.

am 14. Februar 2014 um 17:16

Das hört sich wirklich so an als wäre der Händler Verantwortungslos.

Normalerweise wird das Fzg. vor Ausgabe an den Kunden, auf Mängel überprüft!(und Beseitigung dieser)!

Entweder hatte der Mechaniker nen schlechten Tag erwischt und z.B in diesem Fall die kleine Steinschläge übersehen oder falls Werkstattleiter vorhanden dann kann man wohl sagen daß dieser noch blinder war...

denn er muss normalerweise für die Endkontrolle unterschreiben.

Außerdem hätte das Fzg. nie TÜV bekommen weil die Steinschläge im Sichtbereich des Fahrers sind.

Meine Vermutung ist dass das Fzg. schon mal ne neue Windschutzscheibe ausgetauscht bekommen hat, aber mit Pfusch zumindest beim Einbau-die haben es einfach nicht richtig abgedichtet. Warscheinlich haben die, 1-Komponenten Kleber verwendet:):D

Solltest du dich entscheiden dass doch der Händler von dir ne Chance bekommt diesen Mangel zu beseitigen, dann ist die Frage danach ob der:) auch ne 2.Chance für z.B. Wartung bekommt?

Aber Kopf hoch schließlich gibt's schlimmeres...

Zitat:

Original geschrieben von speziala

Außerdem hätte das Fzg. nie TÜV bekommen weil die Steinschläge im Sichtbereich des Fahrers sind.

Mein Reden. Es sei denn der TÜV-Prüfer drückt beide Augen zu. Solche gibt es zwar, aber nicht jeder ist so liebenswürdig.

Ich kann wirklich nur nochmal dringend raten sich da auf nichts einzulassen. Speditionskaufmann, du kannst den Wagen auf jeden Fall zurückgeben. Sollte der Händler sich quer stellen wehrst du dich auch. Wer weiß was mit dem Auto noch alles nicht stimmt. Mit dem Händler jedenfalls scheint eine Menge nicht zu stimmen.

Ich weiß, das ist alles blöd, wenn man sich über das neue Auto gefreut hat. Aber du wirst hinterher froh sein. Und du wirst wieder einen passenden finden.

Als ich bei 2 Händlern meinen 6 Jahre alten Golf V wegen einer evtl. Inzahlungnahme vorgestellt hatte,haben beide Händler einen kleinen Steinschlag ausserhalb des Sichtbereiches bemängelt.

Dieser wurde aber schon von Carglas mit Garantie behoben.

Kannst mir nicht sagen, dass der Händler nichts von deinen Mängeln mitbekommen hat.

Das würde mir zu denken geben ....

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