Jahreswagen: Frontscheibe undicht plus Steinschläge

VW Golf 7 (AU/5G)

Ich habe gestern meinen Golf VII Jahreswagen vom Händler abgeholt. Heute konnte ich den Wagen das erste Mal bei klarem Sonnenschein in Augenschein nehmen und eine längere Strecke in Ruhe fahren.

Zuerst zogen die vielen Steinschläge auf der Frontscheibe meine Aufmerksamkeit auf sich, dann, nach etwas stärkerem Wischereinsatz, tropfte es mir auf das Lenkrad bzw. meine Hände. Wohlgemerkt bei strahlendem Sonnenschein. Der Wagen ist bisher 8200 km gelaufen, 2 Jahre "Neuwagengarantie" inkl.

Steinschlag
http://img5.fotos-hochladen.net/thumbnail/nurausderfahj5o2a0hq1e_thumb.jpg

Dabei habe ich nur die paar Macken markiert, die aus der Fahrerperspektive bei dem Sonnenstand sichtbar sind. Das zieht sich so über die komplette Scheibe bis zu der Beifahrerseite. Gezählt habe ich mehr als 12 der markierten tiefen Steinschläge.

Wassereinbruch (man sieht ganz gut den Wasserfleck auf dem Stoff)

http://img5.fotos-hochladen.net/thumbnail/img2014021416z4v7p3s6bj_thumb.jpg

Möglichkeit 1: ich trete vom Vertrag am Montag zurück und stelle Ihnen den Wagen direkt auf den Hof.
Möglichkeit 2 (deshalb frage ich hier): ich lasse die VW-Werkstatt nachbessern. Was wäre eure Empfehlung? Sonst habe ich mit dem Wagen keinerlei Probleme - ich besitze ihn allerdings auch erst 24h.

Vielen Dank schon einmal für eure konstruktiven Antworten!

Beste Antwort im Thema

Du ich sehe mich weder veranlasst noch bin ich mandatiert hier Rechtsauskünfte zu erteilen, wenn Du aber ein Kurzgutachten auf Grund des dargestellten Sachverhaltes wünschst, kannst Du mir gern einen Auftrag dazu erteilen meinen Honorarstundensatz kannt Du per Privatmessage erfragen, aber sicher möchtest Du für einen Fall, der Dich nicht betrifft kein Geld ausgeben! Der Topicstarter sollte es, denn mit den Auskünften, die er hier erhält kann er leider nichts oder sogar noch vieles falsch machen.

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Richtig, wenn du deine 10 Jahre alte Kraxn beim Händler in Zahlung gibst wird jede Lapalie bemängelt, sofort was abgezogen und du sollst dich jetzt bei einem fast neuen Auto mit sowas abfinden und als erste Aktion gleich mal die Scheibe tauschen lassen.

Du wirst dich doch von den Gaunern da nicht über's Ohr hauen lassen!

Und ich möchte schon mal sagen, dass ich es abenteuerlich finde, welche "speziellen" Rechte da manche den armen Händlern immer wieder einräumen wollen. Kein Wunder, dass die Händler alle für blöd halten.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Speditionskaufmann


Steinschlag
http://img5.fotos-hochladen.net/thumbnail/nurausderfahj5o2a0hq1e_thumb.jpg

Dabei habe ich nur die paar Macken markiert, die aus der Fahrerperspektive bei dem Sonnenstand sichtbar sind. Das zieht sich so über die komplette Scheibe bis zu der Beifahrerseite. Gezählt habe ich mehr als 12 der markierten tiefen Steinschläge.

Auf dem hochgeladenen Bild konnte ich keinen einzigen Steinschlag erkennen.

Was hier angekringelt ist sind keine Steinschläge, sondern nur Oberflächenkrater, welche ganz normaler Verschleiss darstellen. Sie sind weder ein Mangel, noch sind sie tüv-relevant, da kein Glasbruch vorliegt.

Zitat:

Original geschrieben von illStyle


Und ich möchte schon mal sagen, dass ich es abenteuerlich finde, welche "speziellen" Rechte da manche den armen Händlern immer wieder einräumen wollen. Kein Wunder, dass die Händler alle für blöd halten.

Der Käufer hat gar kein Recht die Ware zurückzugeben, ausser er wäre arglistig getäuscht worden.

Der Verkäufer hingegen kann entweder die Ware umtauschen oder instandsetzen, auch wenn die Ware von Anfang an mangelhaft war.

Und das mit den 6 Monaten ist die Beiweislastumkehr.

Ich kann vom Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Im Vertrag ist der Wagen als völlig einwandfrei, ohne Schäden/Unfälle/Mängel benannt worden (Standardvertrag VW-AG Händler). Da steht auch nichts davon, dass der Wagen jemals in einen Hagelsturm geraten ist.

Für einen 8200km Wagen sind das aber etwas viele "Gebrauchsspuren" an der Windschutzscheibe. Nach der Logik bräuchte ich bei der vierfachen KM-Leistung ( 32000km )definitiv eine neue Scheibe, weil dann ja auch 48 Oberflächenkrater ganz normale Spuren wären - und ich bei Sonneneinstrahlung defintiv kaum noch etwas sehen würde 😉

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Speditionskaufmann


Ich kann vom Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Seit wann denn dies???

Oder hast Du das Fahrzeug online gekauft und es wurde Dir zugeschickt. Die zweite Möglichkeit eines Rückgaberechtes hast Du, wenn es ein Haustürgeschäft war.

Ansonsten gibt es KEIN gesetzliches Rückgaberecht. Auch nicht nach 1 Minute nach dem Kauf.

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Ich habe bei 12tkm auch nur einige wenige drin (3).... die sind aber schon seit 10tkm drin (Audi A4 quattro hat die Spur gewechselt und mir eine Breitseite verpasst)....

Sind aber auch nur kleinere Dinger die man nur im Gegenlicht sieht.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister



Zitat:

Original geschrieben von Speditionskaufmann


Ich kann vom Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Seit wann denn dies???

Oder hast Du das Fahrzeug online gekauft und es wurde Dir zugeschickt. Die zweite Möglichkeit eines Rückgaberechtes hast Du, wenn es ein Haustürgeschäft war.

Ansonsten gibt es KEIN gesetzliches Rückgaberecht. Auch nicht nach 1 Minute nach dem Kauf.

Ok, sorry, das habe ich mit dem 10tägigen Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag an sich verwechselt. Seit gestern bin ich also in der Vertragsfalle drin, da hast du Recht.

Nur was ist jetzt die Definition von "normalen" Oberflächenkratern? Ich habe da heute nachmittag ohne genauer hinzuschauen mind. 12 von der Sorte "Bildmitte, größten Lichtflecke" gesehen. In der Mitte sind die sogar bei ganz wenig Sonne noch zu sehen, da habe ich auf ein Foto wegen dem Sichtfeld jedoch verzichtet. Es ist für mich nicht so ganz nachvollziehbar, wie zum Beispiel 20 solcher Oberflächenkrater nach 8200 km als normale Gebrauchsspuren gelten.

In den USA habe ich vor zwei Jahren einen Mietwagen mit 2000 Meilen bekommen. Nach 7000 km durch Wüstenzonen hatte der Wagen grade einmal zwei dieser "Krater"...

Wenn das wirklich ein Hagelschlagwagen ist, muss das doch bei VW aufgefallen sein?

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Ansonsten gibt es KEIN gesetzliches Rückgaberecht. Auch nicht nach 1 Minute nach dem Kauf.

Aber sicher doch, wenn das Fahrzeug Sachmängel hat kann er selbstverständlich den Wagen zurückgeben.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Und das mit den 6 Monaten ist die Beiweislastumkehr.

Ich weiß. Daher wird er auch keine Schwierigkeiten haben 24h nach der Übernahme des Fahrzeugs nachzuweisen, dass die Mängel schon bei der Übergabe bestanden haben. Denn, wie du ja selbst erkannt hast, muss er das bis 6 Monate nach dem Kauf überhaupt nicht.

Wir brauchen uns jetzt auch nicht permanent auf die Steinschläge versteifen, denn das ist im Vergleich zum Wassereintritt eine Lapalie.

Zitat:

Original geschrieben von Speditionskaufmann


Es ist für mich nicht so ganz nachvollziehbar, wie zum Beispiel 20 solcher Oberflächenkrater nach 8200 km als normale Gebrauchsspuren gelten.

Können sie wohl kaum, aber da wäre ja noch der Wassereinbruch. Wie der Händler das jetzt als "dem Fahrzeugalter entsprechende Gebrauchsspuren" darstellen möchte weiß ich auch nicht.

Hir sind wohl Autohändler unterwegs, die auf Motor-Talk den Leuten eintrichtern wollen, dass Händler ihren Kunden einfach alles verkaufen können was sie wollen, ohne dass der Käufer das Fahrzeug zurückgeben kann? Danach sieht es jedenfalls manchmal aus!

Zitat:

Original geschrieben von illStyle



Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Ansonsten gibt es KEIN gesetzliches Rückgaberecht. Auch nicht nach 1 Minute nach dem Kauf.
Aber sicher doch, wenn das Fahrzeug Sachmängel hat kann er selbstverständlich den Wagen zurückgeben.

Zitat:

Original geschrieben von illStyle



Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Und das mit den 6 Monaten ist die Beiweislastumkehr.
Ich weiß. Daher wird er auch keine Schwierigkeiten haben 24h nach der Übernahme des Fahrzeugs nachzuweisen, dass die Mängel schon bei der Übergabe bestanden haben. Denn, wie du ja selbst erkannt hast, muss er das bis 6 Monate nach dem Kauf überhaupt nicht.

Wir brauchen uns jetzt auch nicht permanent auf die Steinschläge versteifen, denn das ist im Vergleich zum Wassereintritt eine Lapalie.

Zitat:

Original geschrieben von illStyle



Zitat:

Original geschrieben von Speditionskaufmann


Es ist für mich nicht so ganz nachvollziehbar, wie zum Beispiel 20 solcher Oberflächenkrater nach 8200 km als normale Gebrauchsspuren gelten.
Können sie wohl kaum, aber da wäre ja noch der Wassereinbruch. Wie der Händler das jetzt als "dem Fahrzeugalter entsprechende Gebrauchsspuren" darstellen möchte weiß ich auch nicht.

Hir sind wohl Autohändler unterwegs, die auf Motor-Talk den Leuten eintrichtern wollen, dass Händler ihren Kunden einfach alles verkaufen können was sie wollen, ohne dass der Käufer das Fahrzeug zurückgeben kann? Danach sieht es jedenfalls manchmal aus!

Sorry juristisch sind Deine Ratschläge bedenklich bis rechtsirrig, der letzte Absatz ist krudes Stammtischgeplapper.

@ Topicstarter:
Da auch Deine Vorstellung von Kaufverträgen und Mängelrechten leider was erstere (es gibt kein allg. 10 Tägiges RücktrittsR) betrifft auch nicht ausreichend,und was zweitere betrifft offenkundig nicht vorhanden sind, lass Dich beraten. Geh zu einem Anwalt, schildere ihm den ganzen Sachverhalt und entscheide dann auf Basis Deiner rechtlichen Möglichkeiten was Du tust!

Zitat:

Original geschrieben von Eosinchen


Sorry juristisch sind Deine Ratschläge bedenklich bis rechtsirrig

Wenn du mir erlauben würdest dich einfach zu zitieren. Solche Aussagen ohne Begründung sind genau das:

Zitat:

Original geschrieben von Eosinchen


krudes Stammtischgeplapper.

Du ich sehe mich weder veranlasst noch bin ich mandatiert hier Rechtsauskünfte zu erteilen, wenn Du aber ein Kurzgutachten auf Grund des dargestellten Sachverhaltes wünschst, kannst Du mir gern einen Auftrag dazu erteilen meinen Honorarstundensatz kannt Du per Privatmessage erfragen, aber sicher möchtest Du für einen Fall, der Dich nicht betrifft kein Geld ausgeben! Der Topicstarter sollte es, denn mit den Auskünften, die er hier erhält kann er leider nichts oder sogar noch vieles falsch machen.

Na dann kannst du ihm ja deine Dienste anbieten, Herr Rechtsanwalt.

Zitat:

Original geschrieben von illStyle


Na dann kannst du ihm ja deine Dienste anbieten, Herr Rechtsanwalt.

Das soll er mal vor Ort beim RA Kollegen seines Vertrauens machen ich verbringe hier meine Freizeit und bin nicht zur Akquise hier, nur mag ich auch niemanden in sein Verderben laufen lassen. 🙂

Hier wird von Rückabwicklung des Kaufvertrag zurück treten gesprochen. Ich würde an stelle des TE erst einmal mit dem Auto zu Händler fahren und das Problem schildern. Das Problem mit dem Wassereinbruch sollte dich mit einem Wasserschlauch/Hochdruckreiniger leicht nachstellen lassen. Sollte der Händler sich darauf nicht einlassen, kann man sich immer noch juristischen Beistand suchen.

Und denkt immer dran, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Auch wenn die ganze Geschichte ärgerlich ist.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von illStyle



Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Ansonsten gibt es KEIN gesetzliches Rückgaberecht. Auch nicht nach 1 Minute nach dem Kauf.
Aber sicher doch, wenn das Fahrzeug Sachmängel hat kann er selbstverständlich den Wagen zurückgeben.

Ich weiss echt nicht, wo her immer diese Gerüchte kommen und warum sie sich so lange halten.

Der Käufer hat nur das Recht auf Umtausch oder Beseitigung der Mängel, je nach Möglichkeit oder Kostenaufwand.

Möglicher Weise ist der Kilometerstand gefälscht. Wird gerne bei Leasingfahrzeugen gemacht oder auch bei Kurierdiensten. Auf wen war denn der Wagen bisher zugelassen?

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