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Importierter Mexico Käfer 1990 Zulassung

VW Käfer Mexico

Hallo zusammen,

habe vor kurzem einen VW Käfer von Mexiko nach DE importiert. Baujahr Dezember 1990.

Der ist restauriert und wurde dabei so original wie möglich gehalten. Der Motor ist ebenfalls original, nur ein paar Teile sind neu. An der originalen Bauart wurde nichts verändert.

Er hat (ebenfalls original ab Werk) keinen KAT.

Laut TÜV kann er so nicht zugelassen werden. Anscheinend soll er so nachgerüstet werden, dass er den Mexiko Motoren ab 1993 entspricht (seitdem wurden Einspritzer und Kats verbaut).

Um hohe Kosten zu vermeiden, gäbe es aber noch die Option, es als Umzugsgut laufen zu lassen. Dazu versuche ich mich derzeit mit dem Regierungspräsidium in Verbindung zu setzen.

Das Problem an der Sache: Das Auto lief auf dem Papier nie auf uns. Wir haben es vor 7 Monaten in Mexiko gekauft und genutzt - auf dem Papier lief das aber auf unseren besten Freund dort (klingt seltsam, ist aber so und kommt öfter vor 😁)

Jetzt kommt noch dazu: Das Auto läuft jetzt in DE auch nicht auf uns, sondern auf unseren besten Freund. Da wir geplant hatten, länger in Mexiko zu bleiben, haben wir es auf ihn gemeldet, damit er es empfangen konnte nach dem Übersee-Transport.

Meine Frage: Ist es richtig, dass der Motor und die Abgasanlage nicht zugelassen werden können, auch wenn es original so vom Band lief?
Und, für den unwahrscheinlichsten Fall aller Fälle: War jemand schon mal in dieser Lage und hat es als Umzugsgut durchsetzen können? Was müsste man da vorlegen bzw. erfüllen?

Ich weiß, das klingt alles sehr verrückt - doch wie schaffe ich es jetzt, zu beweisen, dass es als Umzugsgut gelten kann?

Bin für jede Hilfe sehr, sehr dankbar.

Lieben Gruß

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24 Antworten

Also ich hab’s jetzt auch nicht falsch verstanden…

Aber das ist oft die Crux

Zitat:

@hk_do schrieb am 18. August 2023 um 22:35:20 Uhr:


Also eigentlich sind die Abgasvorschriften seit den 70er Jahren europaweit harmonisiert. Spanien ist seit 1986 EU-Mitglied, Italien sogar Gründungsmitglied. Demnach müssten 1990 dort erstzugelassene Fahrzeuge die auch hier geltenden Abgasvorschriften erfüllt haben.

Vielleicht haben die Hersteller das für diese Märkte damals noch ohne Kat realisiert, z.B. mit Performance-Einbußen die man dem deutschen Markt nicht zumuten wollte?

Ich bin ja Golf-2-mäßig ein bisschen angeschlagen...

In Südeuropa sind einfach bis zum Ende der Produktion des Golf 2 die Kat-losen Motoren weiter verbaut worden, die in Deutschland bis Ende der 80er auch zu haben waren. Das ist ja bei VW leicht an den Kennbuchstaben festzumachen.

Es gab sogar Motoren, die in Deutschland nie ohne Kat auf dem Markt waren (und von vorherein auf G-Kat ausgelegt waren), in einer Ausführung mit Lambdasonde aber ohne Kat.

Also so gleich können die Vorschriften 1990 in Europa noch nicht gewesen sein.

Zitat:

@GLI schrieb am 19. August 2023 um 11:55:33 Uhr:


Aber der Ton...

Ja, leider etwas rau.

Zitat:

@GLI schrieb am 19. August 2023 um 12:02:13 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 18. August 2023 um 22:35:20 Uhr:


Also eigentlich sind die Abgasvorschriften seit den 70er Jahren europaweit harmonisiert. Spanien ist seit 1986 EU-Mitglied, Italien sogar Gründungsmitglied. Demnach müssten 1990 dort erstzugelassene Fahrzeuge die auch hier geltenden Abgasvorschriften erfüllt haben.

Vielleicht haben die Hersteller das für diese Märkte damals noch ohne Kat realisiert, z.B. mit Performance-Einbußen die man dem deutschen Markt nicht zumuten wollte?

Ich bin ja Golf-2-mäßig ein bisschen angeschlagen...

In Südeuropa sind einfach bis zum Ende der Produktion des Golf 2 die Kat-losen Motoren weiter verbaut worden, die in Deutschland bis Ende der 80er auch zu haben waren. Das ist ja bei VW leicht an den KEnnbuchstaben festzumachen.

Es gab sogar Motoren, die in Deutschland nie ohne Kat auf dem Markt waren (und von vorherein auf G-Kat ausgelegt waren), in einer Ausführung mit Lambdasonde aber ohne Kat.

Also so gleich können die Vorschriften 1990 in Europa noch nicht gewesen sein.

Importfahrzeuge waren ja auch in aller Regel nie ganz niegelnagelneu. Jedenfalls meistens nicht 0 Tage alt, sondern irgendwie mit einer Tageszulassung und dann erst wurden sie ausgeführt. Somit sind sie gebrauchte Fahrzeuge aus der EU und konnten eingeführt werden. Wenn andere Länder es mit dem 1.1.89 und Katpflicht nicht so genau nahmen, konnten so kleine Stinkerle trotzdem nach Deutschland kommen.

Und zu dem APAL. APALs sind in aller Regel keine Neufahrzeuge, sondern auf gebrauchten Bodengruppen aufgebaute Umbauten. Meistens sind sogar die Eigentümer der Bausätze als Hersteller genannt.

Mein APAL Buggy hat eine ausgeixte gebrauchte VW Bodengruppe von 1971 und bekam 1974 eine neue Fahrgestellnummer vom TÜV zugeordnet, die am Rahmentunnel seitlich eingeschlagen wurde. Er ist Zulassung 1971, aber Baujahr 1974... und Hersteller bin ICH 🙂

War halt so in Bayern dieser Zeit...

Ich habe jetzt nochmal etwas recherchiert. Das ist nicht so ganz einfach, und wenn ich jetzt alles richtig zusammen habe war es ungefähr so:

Es gab zum 01.10.1989 national eine vorfristige Einführung der geplanten europäischen Vorschriften, die quasi nur noch mit Katalysator erfüllt werden konnten. Die war aber nur für PKW mit mehr als 2 Liter Hubraum verpflichtend.

EU-weit waren diese Vorschriften (für alle PKW) erst ab dem 01.01.1993 in Kraft getreten.

Für PKW mit einem Hubraum bis 2 Litern sieht meine Tabelle keine Erhöhung der Anforderungen zwischen dem 01.03.1985 und mindestens dem 30.09.1991, je nach Fahrzeug auch bis zum 31.12.1992.

Gleichzeitig finden sich im Netz aber verschiedene Artikel mit der Aussage, dass die Bundesregierung 1984 beschlossen habe, neue PKW müssten ab dem 01.01.1989 zwingend einen Katalysator haben.

Da gibt es jetzt mehrere Möglichkeiten:
Entweder das bezog sich nur auf den Verkauf der Fahrzeuge und nicht auf die Zulassung, oder nur auf die Erteilung einer ABE und nicht für die EBE, oder es ist schlichtweg unvollständig wiedergegeben. Weil zum Beispiel in Wirklichkeit nicht "Katalysator" sondern "Schadstoffarm" vorgeschrieben wurde.

In der StVZO finde ich zwar die Definition für schadstoffarme Fahrzeuge (§47 Absatz 5 i.V.m. Anlage XXIII), aber keine Verpflichtung dazu?! Mir scheint eher so, dass die Einstufung als "Schadstoffarm" keine Verpflichtung war sondern lediglich Vorteile bei der Kfz.-Steuer und Ausnahmen vom damaligen Ozon-Fahrverbot brachte?

Jedenfalls wäre mein Fazit jetzt erstmal, dass für die Einzelgenehmigung von Fahrzeugen aus EU-Staaten jedenfalls bei einem Hubraum vom nicht mehr als 2 Litern in Deutschland die gleichen Vorschriften wie im Rest der EU gegolten haben müssten. Bei Fahrzeugen aus Drittstaaten (wie dem Käfer vom OP) wäre zunächst zu prüfen, was zum Thema Abgas im Datenblatt steht...

Zitat:

@VolkerIZ schrieb am 18. August 2023 um 20:26:15 Uhr:


Welchen Motor hat der denn? Noch den 1200er wie die Mexicaner, die vorher noch über VW importiert wurden oder den 1600er. Der ist ja in die Zeit gefallen, als es bei uns gar keine Käfer zu kaufen gab. Das ging ja erst mit dem 1600i wieder los.

Der hat den 1600er. Genauer gesagt, ist es ein Motor der Baureihe "AF", welche zwischen 1973 und 1992 hergestellt wurden. Vielleicht hilft das, um noch mehr Licht ins Dunkle zu bringen?

Hat der schon U-Kat?

Um schadstoffarm zu sein, bräuchte er ein U- Kat mit entsprechendem Gutachten. Meines Wissen erreichten nur Fahrzeuge bis 1300ccm mit "ohne Kat" ( Ente) oder Microkat ( Polo) die bis 1300 ccm weniger scharfen Grenzwerte.von 1300 bis 2000ccm immer mindestens U-Kat, ab 2000 ccm G-Kat nach US Norm oder danach nach EU Norm. Besser durfte man immer sein.
Frage wäre also: Ausnahmeregelung Umzugsgut, wobei sich manche auch querstellten und sagten, das es zumutbar wäre ein Fahrzeug mit einer entsprechenden Norm zu kaufen oder U-Kat/G-Kat Nachrüstung mit Abgasgutachten. Oder 07er Kennzeichen.

Zitat:

@Naxel63 schrieb am 19. August 2023 um 10:45:38 Uhr:


Ich denke, er meint lediglich, ruhig und bedeckt bleiben, um nicht womöglich schlafende Löwen zu wecken.

Was man allerdings durchaus auch zivilisierter formulieren könnte...

Manchmal muß man sich unzivilisiert äußern, damit´s begriffen wird.

Gib´s überhaupt eine zivile Formulierung zu "Schnauze halten"?

Zitat:

@rubberduck0_1 schrieb am 25. August 2023 um 01:30:28 Uhr:



Zitat:

@Naxel63 schrieb am 19. August 2023 um 10:45:38 Uhr:


Ich denke, er meint lediglich, ruhig und bedeckt bleiben, um nicht womöglich schlafende Löwen zu wecken.

Was man allerdings durchaus auch zivilisierter formulieren könnte...

Manchmal muß man sich unzivilisiert äußern, damit´s begriffen wird.
Gib´s überhaupt eine zivile Formulierung zu "Schnauze halten"?

Nun - z. B. "leise sein" - ganz abgesehen davon, daß das Statement generell ziemlich überflüssig war...

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