Hoher Ölverbrauch 1.4 TSI

VW Golf 7 (AU/5G)

Hi,

es handelt sich um einen Golf VII mit 1.4 TSI Motor (122PS). Der Wagen hat 80.000km gelaufen.
Leider ging in letzter Zeit häufiger die Öllampe an. Ölverbrauch liegt bei etwa 1l/1000km Tendenz steigend. Extern ist kein Ölverlust feststellbar, Motor trocken, kein Öl auf Stellplatz etc. Wir waren beim Händler, VW weiß nicht was es ist, will einen Austauschmotor verbauen - komplett zu unseren Kosten. Das kommt alleine finanziell zur Zeit nicht in Frage.

Jemand einen Tip was man machen kann.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Allevergeben1 schrieb am 4. Januar 2020 um 05:12:15 Uhr:


Keine Sorge: das ist Stand der Serie bei dem Motor.

VW kann leider keine dauerhaltbaren Motoren bauen, warum auch immer.

@Allevergeben1

Dann belege das mal glaubhaft, dass das so ist.

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Zitat:

@db w 202 schrieb am 20. Juli 2023 um 07:54:53 Uhr:


Der Sachmängelhaftungsausschluss ist in diesem Fall nichtig, da dem V der Mangel bekannt war.

Aber hilft dem TE jetzt auch nicht weiter.

Das bedeutet ich hafte dafür?
Aber würde ein Käufer nicht zuerst beim Verkäufer melden und der dann wiederum beim Autohaus wo ich es verkauft habe?

Das mit der Ergänzung würde ich nochmal nachfragen.

Im Recht ist es nicht so einfach den vor-Verkäufer vom end-Käufer haftbar zu machen, denn einen Vertrag haben nur end-Verkäufer und end-Käufer miteinander - und nur da können Ansprüche geltend gemacht werden. Vor Gericht wird die gesamte Kauf / Verkauf Historie durchleuchtet und die Haftungsansprüche “verteilt” bis zur vollständigen Rückabwicklung der Verträge, welche für nichtig erklärt werden können.

Auch wenn man als Privatperson ein Fahrzeug an Gewerbetreibenden ohne Ausschluss der Gewährleistung verkauft, haftet man im Gewährleistungsfall für 2 Jahre (12 Monate Beweislastumkehr). Damit kann unter Umständen der Ankäufer die Ansprüche gegenüber dem privaten Verkäufer rechtlich gesehen stellen, aber nicht der finale Käufer. Selbst wenn z.B. jetzt ein Steuergerät kaputt gehen sollte, das nichts mit dem Ölverbrauch in Verbindung zu bringen ist (von dem der Ankäufer wusste - was diesen Punkt auch streitig macht) - kann von ihm für dieses Steuergerät ein Ersatz gefordert werden.

Dem Verkäufer kann ich nur empfehlen sich schriftlich in einer neuen Instanz mit dem Ankäufer abzusichern, sonst kann es alleine schon aus dieser Perspektive nach Hinten los gehen.

Zitat:

@x5vision schrieb am 20. Juli 2023 um 12:15:37 Uhr:


Im Recht ist es nicht so einfach den vor-Verkäufer vom end-Käufer haftbar zu machen, denn einen Vertrag haben nur end-Verkäufer und end-Käufer miteinander - und nur da können Ansprüche geltend gemacht werden. Vor Gericht wird die gesamte Kauf / Verkauf Historie durchleuchtet und die Haftungsansprüche “verteilt” bis zur vollständigen Rückabwicklung der Verträge, welche für nichtig erklärt werden können.

Auch wenn man als Privatperson ein Fahrzeug an Gewerbetreibenden ohne Ausschluss der Gewährleistung verkauft, haftet man im Gewährleistungsfall für 2 Jahre (12 Monate Beweislastumkehr). Damit kann unter Umständen der Ankäufer die Ansprüche gegenüber dem privaten Verkäufer rechtlich gesehen stellen, aber nicht der finale Käufer. Selbst wenn z.B. jetzt ein Steuergerät kaputt gehen sollte, das nichts mit dem Ölverbrauch in Verbindung zu bringen ist (von dem der Ankäufer wusste - was diesen Punkt auch streitig macht) - kann von ihm für dieses Steuergerät ein Ersatz gefordert werden.

Dem Verkäufer kann ich nur empfehlen sich schriftlich in einer neuen Instanz mit dem Ankäufer abzusichern, sonst kann es alleine schon aus dieser Perspektive nach Hinten los gehen.

Aber was kann ich machen?
Dem Ankäufer bitten mir eine neue Handgeschrieben Quittung auszustellen.
Wo steht "Hoher Ölverbrauch, schneller Zündkerzen Verkokung"?
Auf der jetzigen ist nicht mal ein Stempel oder eine Unterschrift des Verkäufers.
Nur der Nam und Anschrift des Autohauses aber auch von Hand.

Das bedeutet ich bi für alles Haftbar was eventuell noch kaputt geht oder kaputt ist, ohne das ich davon weiß? Das ist ja Wahnsinn!!! Das kann doch nicht sein.

Sollte auch drinnen stehehen "Ausschluss der Gewährleistung"?

Danke

Privatverkauf - Rücknahme, Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen. Diese Klausel würde reichen.

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Zitat:

@x5vision schrieb am 20. Juli 2023 um 16:19:07 Uhr:


Privatverkauf - Rücknahme, Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen. Diese Klausel würde reichen.

Okay aber ist es ein Privat Verkauf wenn der Käfer ein Autohaus ist?

Nicht bei arglistiger Täuschung. Unabhängig davon...
Es gibt kein Kaufvertrag, nur einen handgeschrieben Zettel mit welchem Inhalt?!

Auto vom "Händler" abholen und sagen es wurde kein Kaufvertrag geschlossen (schwierig sowas mündlich zu beweisen - je nach Inhalt dieser Zettels/Quittung).
Wenn er ihn kaufen möchte -> Kaufvertrag mit Ausschluss jeglicher Haftung und dem Vermerk des Ölverbrauchs.
Wenn er das Auto im Auftrag verkaufen möchte -> Kaufvertrag mit Ausschluss jeglicher Haftung und dem Vermerk des Ölverbrauchs.

Das wäre die sicherste Option. Eventuell beim Anwalt nachfragen. Erstberatungen sind oft kostenlos.

Zitat:

@maddig204 schrieb am 20. Juli 2023 um 16:35:52 Uhr:


Nicht bei arglistiger Täuschung. Unabhängig davon...
Es gibt kein Kaufvertrag, nur einen handgeschrieben Zettel mit welchem Inhalt?!

Auto vom "Händler" abholen und sagen es wurde kein Kaufvertrag geschlossen (schwierig sowas mündlich zu beweisen - je nach Inhalt dieser Zettels/Quittung).
Wenn er ihn kaufen möchte -> Kaufvertrag mit Ausschluss jeglicher Haftung und dem Vermerk des Ölverbrauchs.
Wenn er das Auto im Auftrag verkaufen möchte -> Kaufvertrag mit Ausschluss jeglicher Haftung und dem Vermerk des Ölverbrauchs.

Das wäre die sicherste Option. Eventuell beim Anwalt nachfragen. Erstberatungen sind oft kostenlos.

Außer Name des Autohauses, Betrag, Fahrzeug Nr., mein Name meine Unterschrift, steht nichts auf der Quittung.
Ich kapiere nicht warum der sowas macht. :-(

Ich würde dir auch empfehlen, einen Rechtsanwalt zu befragen. Beim Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung bekommt man wie bei Automobilclubs, eine kostenlose Erstberatung.

Also, juristisch gesehen gibt es schon einen Kaufvertrag, auch wenn dieser mündlich geschlossen wurde (die Quittung ist ein ausreichender Beweis für eine Willenserklärung). Da jedoch die Inhalte des Vertrages nirgendwo festgehalten wurden und mündliche Vereinbarungen schwierig nachzuweisen sind gelten hier im schlimmsten Fall gesetzliche Vorgaben (Gewährleistung und Co.). Daher wäre die Empfehlung, dass der Ankäufer eine Vertragsergänzung zu dem bestehenden Kaufvertrag in Form der oben erwähnten Klausel unterschreibt, welche dem Verkäufer das Recht einräumt als Privatperson für die Mängel nicht haften zu müssen.

Und ja, auch, wenn es ein gewerblicher Ankauf ist, ist es trotzdem ein Privatverkauf 😉

Mal abgesehen von juristischer Wahrheitssuche - warum sollte der Ankäufer einen Gewährleistungsausschluss unterschreiben? Eine seriöse Firma wird die Kiste checken und alsbald massiven Ölverlust feststellen.

Dann wird sie entweder vom Kauf zurücktreten oder Druck machen. Ich bleibe dabei, der Wagen ging unter der Hand weg.

Auf jeden Fall mysteriös - Ankauf mit handschriftlicher Quittung im Namen eines Autohauses ohne Kaufvertrag. Seriös ist anderst.

langsam vermüllt sich das Thema aber...
"juristisch gesehen,Kaufvertrag u.s.w." ist alles off topic

Hallo Zusammen,

ich hab einen Golf 7 Edition aus März 2015 mit dem CZCA TSI-Motor (1,4 Liter und 125 PS).
Da ich mein Auto lange fahren möchte, hab ich von Beginn an jährlich das Öl wechseln lassen (meist Ravenol 5W30 oder Motul 5W30). Die Laufleistung beträgt aktuell 87000 km
Bislang ist null Ölverbrauch zwischen den Intervallen feststellbar, ich fahre nur Landstraßen und Autobahn mit max 130 km/h und hab einen errechneten Langzeitverbrauch von ca. 5,5 Liter. (Bordcomputer sagt 5,3 Liter).
Da mir die Sache mit dem hier diskutierten Ölverbrauch mit zunehmender Laufleistung keine Ruhe gelassen hat, hab ich die VW Kundenbetreuung angeschrieben und um Aufklärung gebeten.
Deren Antwort war eindeutig:
Offenbar ist das Thema Ölverbrauch beim EA211-Motor in den ersten Baujahren bekannt und man hat mit Beginn des Modelljahres 2016 (gebaut ab Juni 2015) Bauteile Kolbenbereich (so stets im Schreiben) geändert um einer "Ringverkokung" vorzubeugen.
Leider gehört meiner aus März 2015 somit noch nicht zu den überarbeiteten Motoren und ich hoffe, diese Thematik mit weiterhin jährlichem Ölwechsel vermeiden /hinauszögern zu können.

Ob hier (vielleicht) der Aral-Sprit mit der propagierten, reinigenden Wirkung zusätzlich diese Thematik etwas verhindern könnte, darauf sind sie nicht eingegangen. (Ja ich weiß, hat nix direkt mit Ölverbrauch zu tun). Ich tanke meist bei Aral, aber kaum mal E10. Eine Endoskopie der Einlassventile im März, wo die Zündkerzen gewechselt wurden, ergaben kaum erkennbare Ablagerungen/Verkokungen.
Vielleicht konnte ich mit dem Beitrag etwas weiterhelfen und Spekulationen, ab wann genau geänderte Bauteile verbaut wurden, aufklären.
Gruß

Der Sprit bzw. die Tankstellenmarke hat keinen wirklichen Einfluss ("reinigende Wirkung" halte ich für Marketing-Blabla. Der Sprit muss eine gesetzliche Norm erfüllen - das tun alle die man hier kaufen kann). Die Fehlerursache ist eine mechanische Fehlkonstruktion. Die repariert sich nicht von selbst, nur weil der Zapfhahn einen blauen Griff hat.

Jährlicher Ölwechsel und wenig Kurzstrecke ist das Einzige, das man als Nutzer machen kann, um das Auftreten der ersten Symptome möglichst lange hinauszuzögern. Wenn er nach 87 TKM noch keinerlei Ölverbrauch hat, ist das schonmal ein gutes Zeichen. Bei meinem CXSA fing das schleichend schon bei 60 TKM an.

Das VW das zugibt ist ja ein Wunder...
Dann hat die Motorenfirma ja recht mit den Baujahren 2012 bis 2015..
( zugesetzte Rücklaufbohrungen an den Ölabstreifringen)

Davon abgesehen wurde in der Serie noch vieles verbessert..
der Kolben an sich , Nockenwellenverstellung etc.

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