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höchstgeschwindigkeit vom käfer??

Themenstarteram 13. Juli 2007 um 20:45

hallo,

das mit herbie war doch früher bestimmt

erlogen und erstunken,

ich mein - kein käfer ohne tuning -

fährt jemals so schnell wie ein jaguar.

nun will ich euch bitten, was ihr

so für erfahrungen gemacht habt,

wie laut es ist und wie hoch der spritverbauch liegt,

ja und natürlich die höchstgeschwindigkeit

will ich wissen.

p.s.

wäre nett wenn von 34 ps und 50 ps

die höchstegeschwindigkeit beschrieben wird

danke im vorraus

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116 Antworten

Natürlich, kann man auch fahren die 230 - 250. Ich erinnere an den Nordstadtkäfer wo der TÜV es nicht glauben konnte das der ohne irgendwelche Aerodynamikteile stabil in der Spur bleibt.

Da wurde im Windkanal diese Fähigkeit erbracht, zum Erstaunen der Prüfer.

Tragflügelkonzept( wie bei Flugzeugen) trifft bei den geformten Koftflügel des Käfers besonders zu. Dachten die Prüfer.

Wie es auch sei, es ist möglich, nur,.......ohne Seitenwind der in Böen einen packt.

Ab wann Seitenwind gefählich ist, möchte ich NICHT mehr ausprobieren.

Entweder man schafft es mit Glück(so wie ich) oder man kann nicht mehr schreiben.

Da hilft auch kein noch so gutes Fahrwerk mehr.

Wenn der Wind nicht ist, kann man getrost mit einer Hand am Lenkrad die Zeit für 1 oder 2km stoppen - läuft sehr ruhig.

Wenn der Wind nicht seitwärts bläst....... Konstanter Seiten wind ist nicht das Problem.

 

Rolf Klaus fährt nicht bei böigen Seitenwind 230Km/h.

Sicherlich sind bei mir noch 210 - 215Km/h(entsprechen wohl 230 nach Tacho) drin, wenn ich meine Verbreiterungen abmachen würde, schmalere Reifen nähme und,und,und, also die Aerodynamik verbessern täte.

Nur, will ich das noch?? So wie er ist hat er ein H-Kennzeichen.

Es reicht.

Hat Rolf Klaus 'nen H-kennzeichen auf den braunen Brezel?

Themenstarteram 15. Juli 2007 um 20:10

würdet ihr mir bitte die

ps zahlen mit den höchstgeschwindigkeiten dahinter sauber aufschreiben, ich finds net

danke

ui bei dir sind alle eintragungen 20 jahre alt! bei rolf klaus leider nicht - und NUR so ist das H legal :) darum hat der kein h anna brezel

Rolf Klaus fährt min 20 Jahre schon so rum, eingetragen. Er hat nur das falsche Baujahr. Ich meine so um 1949 etwa.

Erstzulassung in den 50ern ist denkbar schlecht für Vmax. ca. 200km/h oder gar 240.

vor 20 jahren hatte selbst der rolf keinen 2,6 liter drin da fuhr der noch brav mit 2,4 liter rum .... wieso sollte das baujahr entscheidend sein . hispano suiza (phonetisch) fuhren in den 40er jahren schon über 200 ;)

Du hast das Prinzip der "H"-vergabe nicht verstanden!

Weil du in den ersten 10 jahren nach EZ die Änderungen eingetragen haben musst. Und Typ4 +1960(die 10 Jahre),nee, geht nicht.

Selbst wenn du einen Prüfer findest der dir einen historischen Zusammenhang einräumt, bleibt das nur auf Porsche 356 Motoren beschränkt. Und mit denen 200 oder gar 240km/h? NEE!

Diese Prüfer gibt es die dir die historische Möglichkeiten einräumen,leider nur zuwenige, aber was es 1960 nicht gab, kann Rolf Klaus nicht mit "H" fahren.

Dazu gehört schon mal das Fahrwerk,inkl. Reifen. Typ4 sowieso.

Wenn du mehr darüber wissen willst, was so geht mit "H" und Tuning: schau dich bei TÜV,DEKRA,GTÜ ect. um.

Dann weisste Bescheid :D

ICH weiß bescheid ;) einzig und allein die eintragung muss 20 jahre alt sein - du solltest die paragraphen nicht nur lesen sondern auch verstehen können ;) denn so wird das seitens des tüv nord interpretiert - ach ja meine infos sind direkt vom tüv nord .....

Yep, das stimmt wirklich. Es wird zwar immer gesagt, dass bei einem 30 jährigen Auto die Eintragung innerhalb der ersten 10 Jahre gemacht werden mußte.

Aber andersrum heißt das nur, dass die Eintragung über 20 Jahre alt sein muss ;)

Ihr müsst die Richtlinien nochmal durcharbeiten.:)

Da steht, das die anrechenbaren Änderungen innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ eingetragen sein müssen. Das entspricht bei einem 30 jahre alten Auto also 20 jahre alte Eintragungen.

Ein Auto das 40 jahre alt ist, muss 30 Jahre alte anrechnenbare Eintragungen haben.

Es entspricht dem Gesetz das über die besagten Richtlinien dem zeitgenössischen Geist.

"....WAS INNERHALB DER ERSTEN 10 JAHRE EINGETRAGEN WURDE ist zeitgenössisch."

Ihr müsst das mal genauer lesen.

Andernfalls tauchen bald 17Zöller auf Bj. 67 auf mit "H" weil sie 20Jahre eingetragen sind und das geht nicht so.

Nur dieser eine Passus: "..20 Jahre eingetragen.." hält sich hartnäckig, wird überall auch beim TÜV lapidar so rumerzählt und ist falsch, wird auch nicht nach gehandelt.

Selbst Profis scheitern an diese Hürde die sonst alles mit "H" hinkriegen.

Ihr musst nachsitzen:D

ganz ehrlich ich bin zu erwachsen um deinen schwanzlängenvergleichsgehabe in diesem forum mit zu machen.

du bleibst doch der platzhirsch hier ... keine angst.

eine thematische frage, dann wurde also dein hundertpaarundsiebzig ps motor 10 jahre nach erstzulassung deines fahrzeuges eingetragen. DU sagst ja, dass DEIN kfz ein "H" trägt.

dann hoffe ich auch das die passende bremse, nach meinen erfahrungen und den bekannten gutachten mindestens ne porsche 944 schwimmsattelbremse mit eingetragen ist - aber gabs den da schon ..... oder fährst du nen 77er bug? kann ja auch sein. gabs denn da auch schon verbreiterte kotis? die hast du ja auch

übrigens nen golf 1 mit 16" fuchs ist durchaus h-fähig ....

zum thema motorumbau bitte dringen die seite 7 des anforderungkataloges des tüv süd beachten - wobei auf seite 4 schon auf die ausnahmen hingewiesen wird.

zu reifen und felgen das gleiche auf seite 9 nachzulesen.

bevor du zum nachsitzen aufforderst üb noch ein wenig.

wenn ich nicht wüsste wovon ich rede würde ICH meine klappe dazu halten. oder meine tipps in relation zu meiner fachkompetenz stellen.........

gruß

steffen

quellenangabe: http://www.tuev-sued.de/.../Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

So ganz stimmt das auch wieder nicht. Die allermeisten Autos wurden in den ersten 10 Jahren ja überhaupt nicht verändert, meistens erst mit einer "Überholung" viel später. Sonst gäb's gut 99% weniger Umbauten, nicht mal klassische Tuningfelgen...

Zeitgenössisch ist, was es zu diesem Zeitpunkt gab und möglich war. Und das muß 20 Jahre her sein. Unser TÜV will auch nur sehen, dass es mindestens 20 Jahre alt ist. Kommt mir sehr entgegen :)

*Ismiraberegal* H brauch i ned :D Saison und Kat am Käfer is billiger :) Und alle anderen sind origonol :)

Edit: der Steffen hat da eindeutig recht. Seite 3 Absatz 5 sagt eindeutig, dass die Eintragung mindestens 20 Jahre alt sein muss. Die 20 Jahre sind das Kriterium, nicht die 10 Jahre nach Erstzulassung.

Zitat:

Original geschrieben von flatfour

na ja wenn Red schon sooo anfängt:)

Spitzen V war mit 1303 und Achsantrieb 4,125:1 mit 215/60-15 mal echte 203Km/h mit 174PS.

Tacho? Weiss ich nicht, da Nadel am anderen Ende anschlug und weiter gings nicht.

Diese V wurde gestoppt und mit Drehzahl/Gesamtübersetzung verglichen.

Passt schon.

Jetzt mit geä. Übersetzung so 191km/h(3.+4.gang kürzer).

Kann man aber auch nur bei absoluter Windstille machen, denn der 3.oder 4. Ausflug auf die Bahn hätte vor über 10 Jahren fast mit einem crash geendet. Nach einer Waldfläche packte mich der böige Wind derart, dass ich wirklich etwas abhob und 1m weiter rechts komplett mit allen vieren wieder aufsetzte. Deutlicher spüren geht nicht mehr.

"Allein" auf der Bahn in 500m Abstand zu anderen.

Glück muss man haben.

Aber es wird einem anders, ganz anders.

War mir 'ne Lehre.

Jetzt immer auf die Bäume achten. Sobald sich die Kronen etwas bewegen - 140-160 max.

man(n) bekommt ab 180 km/h feucht hände.

Egal... aber 180 im Käfer, das ist ein unbeschreibbares Gefühl. Da bebt und zittert die Technik, Geschwindigkeit wird fühlbar und erlebbar :) Hinten tobt es wie verrückt, ein kleines Monster brüllt und draussen drückt ein Orkan gegen die Fenster...

Mannomann, 180 sind sauschnell :D

Richtig ist(ab 3/07): was zum Zeitpunkt der EZ +10 Jahre möglich war.

Also was es damals schon gab. Zeitgenössisch eben.

Oder wie GTÜ schreibt:

ZITAT:Änderungen gg. Originalzustand sind nur dann zulässig, wenn die Änderung innerhalb der ersten 10 Jahre nach Herstellung oder Erstzulassung vorgenommen wurden oder hätten vorgenommen werden können.

Die haben den zweideutigen Begriff "20 Jahre" gar nicht erst geschrieben.

Diese 20 Jahre in den genannten TÜV-Richtlinien beziehen sich auf ein 30 Jahre altes Auto, wie eingangs in dieses RL auch beschrieben wird.

Das sollte man aber auch vorher lesen.

Da wird von 30 Jahren gesprochen, die ein Auto alt sein muss.

Es gab keine 17 Zöller 1977 für PKW spez. für Käfer Bj.67. Deshalb ist es eigentlich zwecklos da ein "H"versuch zu starten weil die 1987 eingetragen wurden und 20 Jahre im Lappen stehen.

Die gab es damals einfach m.W.nicht und damit sind die 17Zöller auch aussen vor.

Ich kenne keinen der irgendwelche "H"Eintragungen hat die euren Ansichten entprechen. Keinen.

Auch die bei Kummi rübergetüvt wurden. Die achten da auch auf zeitgenössischen Kram.

Wohl die gleichen Sprüche: 20 jahre muss es eingetragen sein.

Das hat vielen sauer aufgestossen als die mit VVA zur H-Vorführung kamen und zurückgeschickt wurden; wäre 'ne Sache aus den 80ern und steht auch expliziet in den RL drin: geht nicht.

Bis einer auf die Idee kam, die gab es doch im Puma. Also doch möglich für Bj.66.

Heute liegen fast überall beim TÜV diese Unterlagen über die VVA - no problem mehr. Allerdings in Serienhöhe.

Eurer Version zur Folge gab es 1987 ja Teile die heute auf einen Bj. 49 Käfer über "H" eingetragen werden, die da sind:

300er Lenkrad, 17Zoll, Digitaltacho, Glashubdach,Lexanscheiben, Recaro Idealsitz mit elektr. Lehnenverstellung,Heckspoiler,und,und,und.

Sind 20 Jahre eingetragen.

Sagt ehrlich, das passt nicht zu den RL-oder?

Wäre aber eure Version.

Hier in unserem Club dikutierten wir auch lang und breit darüber und kamen dahin, das es -zumindest für Motoren, so'ne Ausnahme geben sollte.:D

Wie können froh sein- obwohl typisch deutschkompliziert- das sich die Teppichläufer mit den dicken Portemanie nicht durchsetzen konnten. Die wollten original, absolut - wie in der Schweiz.

Mir würde reichen: 30 Jahre, Erhaltungsnote 2-3 (also man muss sehen es ist ein Liebhaberauto) und fettich.

Ich glaube in England ist es so.

Zu den schwitzigen Händen: bei den ersten Fahrten, ja. Dann nicht mehr.Ab der ca. 30 Fahrt oder 10000km kommen die wieder. Hoffentlich hält der Motor.:)

sorry, aber du bist echt nicht in der lage zu lesen du widersprichtst dir in einer tour und sprichst einfach unwahrheiten.

auf einmal gtü?? wer nimmt deren richtlinien ernst....

03/07 hat sich NICHTS an der H-zulassung geändert nur am 07er kennzeichen.

und NEIN diese 20 jahre beziehen sich NICHT auf ein 30 jahre altes sondern ein mindestens 30 jahre altes auto.

leute wie du die noch nicht einmal einsehen können, wenn sie im unrecht sind sollten das internet grundsätzlich mit ihren halbwahrheiten verschonen.

und was ist mit meiner frage, wie ist das mit deinem 03 mit plastik kotflügeln, 215er reifen und 174 ps und h - oder redest du da wieder von nem anderen auto?

ach ja noch eins - verstellbare vorderachsen sind GRUNDSÄTZLICH nicht zulässig für h oder aktuelles 07. die sind extra erwähnt

auch hier hilft lesen und verstehen.

ach und wenn du argumente anbringst, dann bitte mit quelle - hab beim gtü nichts gefunden was gegensätzlich zum tüv ist.

du schreibst doch selbst : "oder hätten vorgenommen werden können" und selbst diese einschränkung macht der tüv nicht - und wo bitte hab ich was von 17 zöllern auf brezeln gesprochen ?? da gehören meines erachtens dersteinerrrad drauf ;) oder mangels kohle radars :)

zu den richtlinien für h und 07 - da bin ich auch für ABSOLUT originale fahrzeuge - alle anderen können doch mit saison fahren wo is das prob..... und 07 sollte erst ab 2 fahrzeugen herausgeegben werden. die deuvet reißt sich für solche sachen den arsch auf - und leute wie die mit iwelchen tuningmonstern oder ami schrauber mit grotten gefährden sowas.

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