Heute beim TÜV! HELP!!
Hallo,
als neuer Mitglied in Forum und gleichzeitig Fahranfänger, dürfte ich heute meinen ersten Wagen - Ford Mondeo 1,8 Bj. 93 beim TÜV vorführen. AU - alles ok, HU - na ja, ist das Thema des threads. Einiges zum Wagen, wie gesagt Bj. 93, 35000 km gelaufen(und das weiss ich definitiv, Wagen meines Onkels), aber die letzten 2 Jahre hat der Wagen in der Garage verbracht, da der Onkel ihn nicht fahren konnte. Vor paar Tagen bei ATU gewesen und einen Check gemacht, die wollten natürlich alles direkt ersetzen, die Mängel aber die ATU vorgefunden hat, hat mit TÜV Mängelbericht nur in einem Punkt üreinstimmung(Das auch Fraglich ATU: Mittelschalldämpfer hält noch 10000km :-) Würde mich nicht wundern wenn da auch eine genauere Zahl stehen würde z.B. 8772km und 329m). Hmmmm....??? Hier die Mängel vom TÜV:
103- Betriebsbremsanlage-hinten: ungleichmäßige Wirkung >25%
108- Feststellbremsanlage: ungleichmäßige wirkung >50%
801- Auspuffanlage: leicht undicht (ATU´s Mittelschalldämper??)
808- Motor/Antrieb: Ölverlust
Ziemlich erschreckend, was? Könnte mich da jemand über die Punkte aufklären. Also bin mit dem Wagen schon gefahren bei den Bremsen nix gespürt. Und Öl unter dem Wagen habe ich auch bis jetzt nicht feststellen können. Laut ist die Auspuffanlage auch nicht Na ja, wollte auf jeden Fall schon mal wissen was da auf mich zukommt, damit man mir nicht bei irgendeiner Werkstatt mit der neuen Auspuffanlage auch noch neue Scheibenwischer eingebaut werden mit dem Grund so rostet der Auspuff nicht so schnell zum Beispiel.(Hyperbel)
P.S.: Ach ja, das geilste beim tüv war - ich darf zwei mal die HU/AU machen, die erste würde angeblich nur für einen monat reichen, und die zweite bis 2006. HU/AU ist im sep 2002 abgelaufen. Ist das richtig?? Blödsinn oder??
Hilfe!! F1! F1!
Und vielen Dank im voraus.
Hermann Bier
58 Antworten
Einfachste und sauberste Lösung:Bremzylinder,-backen,-federn neu.Gibt´s im Zubehör für relativ kleines Geld als Satz.Und Ruhe ist für die nächsten Jahre.Vorrausgesetzt die Seilzüge sind ok.
Tüv 2 mal bezahlen
Hallo, ich wollte hier mal ein paar Info zur HU /AU und zur Ehrenrettung aller Prüforganisationen sagen...
Es kann sein , das du nur für einen Monat eine Plakette bekommst, wenn dein Auto nach 23 Monaten nach der Fälligkeit der Prüfplakette von dir vorgestellt worden ist!!!
Beispiel das Auto war im Dezember 2002 zur Hauptuntersuchung fällig und du fährst im November 2004 zur HU, so muss der Prüfende dir die Plakette für einen Monat kleben, da bis maximal 23 Monate zurückkleben muss!!! Das kannst du in der Richtlinie zur Durchführung der HU nachlesen... Diese Regelung gilt nicht für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen!!!
Als Praxistipp von mir sollte man 24 Monate überziehen oder das Auto kurzfristig abmelden...
Ist die Prüffrist um mehr als 24 Monate überzogen kann der Prüfer nicht zurückdatieren und du bekommst volle 2 Jahre...Der Kollege , der sich beschweren wollte müsste da mal die Vorschriften genau lesen...
Viele Grüssen von einem der diese Prüfungen in einer Prüforganisation durchführt...
*g* Bis jetzt hatte ich das Problem noch nicht, das längste was ich bis jetzt mal überzogen war waren 6 Monate mit einem Moped.... Aber auch nur weil es solange zerlegt im Schuppen lag.
Re: Tüv 2 mal bezahlen
Zitat:
Original geschrieben von joergwin1965
Es kann sein , das du nur für einen Monat eine Plakette bekommst, wenn dein Auto nach 23 Monaten nach der Fälligkeit der Prüfplakette von dir vorgestellt worden ist!!!
....
Viele Grüssen von einem der diese Prüfungen in einer Prüforganisation durchführt...
Na das hatte ich doch auch gleich am Anfang geschrieben: "Aber der TÜV Heini hat Dir auch MÜLL erzählt, wenn man erst einmal 2 Jahre überzogen hatte, dann gibt es wieder volle Zwei Jahre."
joergwin1965, kannst Du uns dann auch noch einen Rat geben, wo sich der Kollege beschweren kann, wenn ihm der Prüfer dieses Recht vorenthalten sollte? Immerhin ist das ganze dann leicht zu belegen, da ja alles schriftlich vorliegt und so einem Prüfer muß man eben auch mal zwischen die Hörner hauen.
Ähnliche Themen
Bei einer Überziehung der fälligen Hauptuntersuchung von mehr als 24 Monaten gibt es drei Möglichkeiten:
1. Möglichkeit: Hauptuntersuchung mit Stempel für einen Monat.
2. Möglichkeit: Zwei Hauptuntersuchungen unmittelbar hintereinander (natürlich mit zweifacher Berechnung der entstehenden Kosten); dann TÜV-Plakette für zwei Jahre.
3. Möglichkeit: Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abmelden und sofort wieder anmelden. Dann ist nur eine Hauptuntersuchung notwendig; Plakette wird für zwei Jahre erteilt.
Zusätzlich gibt's beim Erwischtwerden von der Polizei ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und zwei Punkte in Flensburg.
Zu den beiden ersten Möglichkeiten hätte ich gerne mal eine Referenz, wo diese Verschriften zu finden sind.
Meiner Meinung nach, darf bei Überziehung um 24 Monate oder mehr nur eine Plakette für 24 Monate ausgestellt werden. Klar, da hat einer lange das Risiko auf sich genommen, erwischt zu werden, wenn er in der ganzen Zeit wirklich gefahren ist, was man aber im Prinzip wohl nicht annehmen sollte.
... um noch mal auf den Punkt Ölverlust zu kommen. Den gleichen Punkt hatte der TÜV bei dem von mir gekauften Wagen notiert (Motor/ Antrieb- Ölverlust 8089).
Der Verkäufer sagte mir, da soll ich mir mal keine grossen Gedanken machen. Der Wagen stand halt auch lange und es war wohl ein Tropfen Öl gefunden worden.
Nun hatte ich wohl einen kleinen Ölfleck unter dem Wagen. Leider habe ich das selbst noch nicht gesehen. Meine Frau rief mich an, da der Wagen noch zu Hause steht und nicht umgemeldet ist.
Meine Frage nun: Kann man denn trotz der Witterung ohne weiteres jetzt noch eine Motorwäsche machen?
Thx
//Torben
Wo hast Du den Wagen gekauft? Ich wuerde da noch mal ein ernstes Wort mit dem Verkäufer reden, dann wenn da ein sichtbarer Ölfleck (nach einer Nacht?) ist und der TÜV das auch moniert, dann kann es auch ein grösseres sein und du kannst den Motor dann gar nicht so schnell waschen, wie es wieder rauskommt.
Solche Reperaturen können ganz schön ins Geld gehen und da sollte man vor dem Kauf schon Klarheit haben und sich nicht mit einfachen Floskeln vom Verkäufer abspeisen lassen.
Habe heute bei unserer Zulassungsstelle nachgefragt. Punkt 1 und 2 wurden mir so bestätigt. Der Trick mit der An- und Abmeldung würde aber nicht funktionieren, da auch bei der sofortigen Wiederanmeldung der letzte Prüfbericht vorzulegen wäre.
Dann scheint wohl jedes Bundesland das anders zu handhaben. Also ich im September mein Motorrad zur Hauptuntersuchung bei der DEKRA hatte, habe ich auch mal gefragt, ich hatte zwar nur 2 Monate überzogen und damit auch nur 22 Monate bekommen, aber es interessierte mich halt mal. Der Prüfer hat mir da bestätigt, daß man bei 24 Monaten überziehen dann wieder die vollen zwei Jahre bekomme, von doppelten Gebühren war aber nicht die Rede. Das war in Schleswig-Holstein.
Dann hat man Dir halt etwas Falsches erzählt. Rein zufällig ist meine Frau Leiterin einer Zulassungsstelle in Schleswig-Holstein. Die haben zwar direkt nichts damit zu tun, weil Hauptuntersuchungen ja vom TÜV und anderen Einrichtungen gemacht werden, die entsprechenden Vorschriften liegen aber auch bei ihnen vor. Außerdem sitzt der TÜV im gleichen Gebäude, da reicht ein kurzer Anruf, von Chef zu Chef und schon hat man den aktuellen Sachstand.
Da sieht man es wieder, Scheiß Exmonopolisten :-)
Also lieber zu DEKRA und Co., die müssen noch um ihren Markt kämpfen und nutzen dann wohl nicht alle Abzockmöglichkeiten, die diese Regierung ihnen eingeräumt hat im versucht, alles schlechter zu machen.
Kannst oder willst Du es nicht verstehen? Ob TÜV oder DEKRA, alle müssen sich nach gleichen Durchführungsbestimmungen richten. Da gibt es keine Unterschiede.
Es sind keine Abzockmöglichkeiten, es ist schlichte Gleichbehandlung aller Autofahrer. Oder sollen solche Bescheißer, die einfach die Hauptuntersuchung um Monate verschleppen dafür auch noch belohnt werden?
Kannst oder willst Du nicht verstehen, daß es auch Leute gibt, die ihr Fahrzeug moate- oder jahrelang nicht nutzen (können) und deswegen natürlich auch nicht zur Hauptuntersuchung fahren (können)?
Diese als Bescheißer abzutun, haben die Prüforganistationen, die ein staatlich garantiertes und prakitsch nicht kontrolliertes (und wenn doch, dann immer mit bescheidenen Ergebnissen) Milliardengeschäft haben, diese Regierung leider einreden können. Deswegen muß man das aber nicht gutheißen oder gar unterstützen.
Leute, die ihr Auto jahrelang nicht nutzen, tun gut daran, es abzumelden.
Ansonsten ist deren Zahl im Vergleich zu den vorsätzlichen Bescheißern sicher so gering, daß der Gesetzgeber sie nicht extra berücksichtigen muß.