Handynutzung an roter Ampel - Bußgeld

Tesla Model S 002

Hallo alle zusammen,
ich stand letztens an einer roten Ampel und habe mein runter gefallenes Handy (es hing am Ladekabel) aufgehoben.
Auf diesem lief youtub (sehr geringe Auflösung, ging eher um den Ton als Art Podcast).
Plötzlich klopfte es neben mir und die Polizei (diese den mir entgegen kommenden Verkehr laserte) hat Guten Tag gesagt und mich gebeten ran zu fahren.
1 Punkt und 100 EUR wegen Handynutzung am Steuer.
Ich bin absolut gegen die Handynutzung am Steuer, auch hier war ich der Meinung, dass ich nichts unrechtes tat.
Gibt es eine Definition beim Elektroauto, wann der Motor an ist?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hakael schrieb am 17. Januar 2020 um 14:11:39 Uhr:


Plötzlich klopfte es neben mir und die Polizei (diese den mir entgegen kommenden Verkehr laserte) hat Guten Tag gesagt und mich gebeten ran zu fahren.

Haha.........youtube läuft nur wegen dem Ton,, aber merkst nicht dass sich ein Polizist nähert...

149 weitere Antworten
149 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Januar 2020 um 11:47:29 Uhr:


Kann man beim Tesla nicht das Handy auf den riesigen Bildschirm spiegeln, bzw hat der Tesla nicht selbst YouTube als App oder so.

Spiegeln auf den Bildschirm ja, aber halt nur in dem Rahmen, den IOS zulässt, also keine Youtube-App. Und eine integrierte App hab ich bei bisher 2 Probefahrten nicht entdeckt.

Dann musst du mal wieder eine Probefahrt machen. 😉 Seit ein paar Monaten geht nun YouTube per integrierter App, wie auch Netflix...allerdings logischerweise nur im Stand in Parkstellung - das hätte das Problem des TE also nicht gelöst.

Dann hier mal der komplette Text aus dem Link:

Bloßes in die Hand nehmen ist nicht verboten

Mittlerweile sind sich die Oberlandesgerichte auch einig, dass das bloße in die Hand nehmen eines Handys noch nicht verboten ist, so lange man es nicht irgendwie auch noch benutzt (OLG Oldenburg vom 17.4.2019). Also ist es nicht verboten, das Handy zu verlegen, z.B. um etwas Wegzuräumen.

Wo habe ich da Deiner Meinung nach selektiv gelesen?

Zitat:

@Elderian schrieb am 19. Januar 2020 um 12:01:00 Uhr:


Dann hier mal der komplette Text aus dem Link:

Bloßes in die Hand nehmen ist nicht verboten

Mittlerweile sind sich die Oberlandesgerichte auch einig, dass das bloße in die Hand nehmen eines Handys noch nicht verboten ist, so lange man es nicht irgendwie auch noch benutzt (OLG Oldenburg vom 17.4.2019). Also ist es nicht verboten, das Handy zu verlegen, z.B. um etwas Wegzuräumen.

merkste was? Genau darum gings hier. Das Ding war AN und für den Polizisten auch in Benutzung!

Ähnliche Themen

Eben.

Der TE hat ein in Nutzung befindliches Handy in einem betriebsbereiten Fahrzeug in die Hand genommen. Eindeutiger kann die Verbotsübertretung doch nicht durchgeführt werden.

Ist das so schwer? Wer kurz meine brennende Zigarette hält, ist deshalb kein Raucher?

Es ist egal, ob dadrauf etwas läuft. Das läuft unabhängig vom Umlegen. Nur wenn er dabei aufs Display schaut ist es Benutzen.

Und wie soll der Polizist dieses unterscheiden?

Als ich bin jemand der sein Handy niemals in die Hand nimmt zum lesen o.ä. während der Fahrt und nicht mal an roten Ampeln oder bei Stop and Go. Aber ich bin manchmal vergesslich sodass es mir passiert das ich los fahre und an der nächsten Ampel mir einfällt das ich mein Handy noch Drahtlos laden wollte um am Zielpunkt mehr Saft zu haben. Wäre das dann eigentlich schon verboten es aus der Hose zu nehmen(dabei geht der Bildschirm automatisch an) und es in die Ladeschale zu legen? Ein Polizist neben mir sieht ja nicht was ich gemacht habe und würde denken ich habe eine Nachricht gelesen. Aber wie sollte man sowas beweisen? Im Grunde darf man also nicht vergesslich sein und es gleich bei Start reinlegen.

Zitat:

@weltleser schrieb am 19. Januar 2020 um 12:13:58 Uhr:


Nur wenn er dabei aufs Display schaut ist es Benutzen.

Hat er ja. Das Display war nach den Worten des TE

nicht

verdeckt und

nicht

deaktiviert.

Zitat:

@TobiasundNadin schrieb am 19. Januar 2020 um 12:17:25 Uhr:


Im Grunde darf man also nicht vergesslich sein und es gleich bei Start reinlegen.

Oder man sucht sich die nächste Parkmöglichkeit am Straßenrand und erledigt es dort, nach dem man den Motor ausgeschaltet hat.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 19. Januar 2020 um 12:14:51 Uhr:


Und wie soll der Polizist dieses unterscheiden?

Kann er nicht. Deshalb ist das Bußgeld welches dem TE auferlegt wurde falsch und ich denke und hoffe, dass er, wenn er Rechtsmittel einlegt, auch recht bekommt. Auch wenn es manchem Untertan nicht gefällt.

Zitat:

@TobiasundNadin schrieb am 19. Januar 2020 um 12:17:25 Uhr:


Als ich bin jemand der sein Handy niemals in die Hand nimmt zum lesen o.ä. während der Fahrt und nicht mal an roten Ampeln oder bei Stop and Go. Aber ich bin manchmal vergesslich sodass es mir passiert das ich los fahre und an der nächsten Ampel mir einfällt das ich mein Handy noch Drahtlos laden wollte um am Zielpunkt mehr Saft zu haben. Wäre das dann eigentlich schon verboten es aus der Hose zu nehmen(dabei geht der Bildschirm automatisch an) und es in die Ladeschale zu legen? Ein Polizist neben mir sieht ja nicht was ich gemacht habe und würde denken ich habe eine Nachricht gelesen. Aber wie sollte man sowas beweisen? Im Grunde darf man also nicht vergesslich sein und es gleich bei Start reinlegen.

Oder man hat dunkle Scheiben,dann kann keiner reingucken.

Wenn eine RV vorhanden ist,würde ich ggf einen Anwalt aufsuchen. Vielleicht kann der die Aussage des Rennleiters ja anfechten.
Ansonsten wäre mir der 1 Punkt egal.

also der te hat ein handy in der hand auf welchem youtube läuft, das ist schon eine benutzung, ganz klar, gegenteil iszt nicht zu beweisen.
also ticket rechtens, auch wenn du das anders siehst.
wäre youtube nicht am laufen und display aus, könnte man diskutieren, so aber nicht, auch wenn dir das nicht passt

@verkehrshindernis
Dabei besteht aber immer noch die Gefahr, daß der TE aus der Sache nichts lernt und den gleichen Fehler erneut macht.

Zitat:

@weltleser schrieb am 19. Januar 2020 um 12:13:58 Uhr:


Ist das so schwer? Wer kurz meine brennende Zigarette hält, ist deshalb kein Raucher?

Aber wenn Rauchen für einen Autofahrer nicht erlaubt wäre, dann würde jemand, der mit einer halbruntergebrannten Zigarette in der Hand an einer Ampel erwischt würde, es sicherlich schwer haben, zu behaubten er habe gar nicht geraucht, sondern die Zigarette nur wegen des schönen Geruchs an, sie ist gerade verrutscht und eigentlich liegt sie sonst nur angesteckt im Aschenbecher.

Deine Antwort
Ähnliche Themen