Handynutzung an roter Ampel - Bußgeld
Hallo alle zusammen,
ich stand letztens an einer roten Ampel und habe mein runter gefallenes Handy (es hing am Ladekabel) aufgehoben.
Auf diesem lief youtub (sehr geringe Auflösung, ging eher um den Ton als Art Podcast).
Plötzlich klopfte es neben mir und die Polizei (diese den mir entgegen kommenden Verkehr laserte) hat Guten Tag gesagt und mich gebeten ran zu fahren.
1 Punkt und 100 EUR wegen Handynutzung am Steuer.
Ich bin absolut gegen die Handynutzung am Steuer, auch hier war ich der Meinung, dass ich nichts unrechtes tat.
Gibt es eine Definition beim Elektroauto, wann der Motor an ist?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@hakael schrieb am 17. Januar 2020 um 14:11:39 Uhr:
Plötzlich klopfte es neben mir und die Polizei (diese den mir entgegen kommenden Verkehr laserte) hat Guten Tag gesagt und mich gebeten ran zu fahren.
Haha.........youtube läuft nur wegen dem Ton,, aber merkst nicht dass sich ein Polizist nähert...
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149 Antworten
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 19. Januar 2020 um 13:26:18 Uhr:
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 19. Januar 2020 um 13:21:44 Uhr:
Ich habe es dir oben mit fettem Zitat aus der STVO schon erklärt.
https://www.motor-talk.de/.../...oter-ampel-bussgeld-t6780651.html?...Aber den Unterschied konnte mir bisher noch immer niemand schlüssig erklären.
Weil es den Unterschied nicht gibt. Video im Blickfeld, so dass es dich ablenken kann, ist eine unerlaubte Nutzung und ist ob in der Hand oder nicht eine OWI.. Du könntest z.B. den Wechsel von rot auf gelb nicht sofort mitbekommst. Siehe meine Markierung in $23 STVO. Was ist daran so schwer zu verstehen.
Im Endeffekt ist Youtube mit eingeschaltem Display ist im Auto sau doof, solange das Handy nicht im geschlossenen Handschuhfach oder ähnlich blickgeschützt verwart wird.
Ansel... äh Amen 🙂
Der TE hat es verstanden, andere noch nicht. Ich empfehle den anderen, das alles noch einmal zu lesen 😉
Zitat:
@hakael schrieb am 18. Januar 2020 um 22:05:15 Uhr:
Nee Radio nur noch ganz selten - entweder alles aus oder es läuft was wo man meint es könnte sinnvoll sein.
Worin bestand jetzt der Sinn speziell von Youtube im PKW? 😕
Auf YouTube kann man kostenlos seine Wunschmusik streamen.
Anstelle des TE würde ich den Bescheid abwarten und den Sachbearbeiter anrufen und den den Vorgang schildern. Vielleicht hast du ja Glück, ansonsten hast du nur ein paar Minuten verloren. Versuchen kann man es ja.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 19. Januar 2020 um 13:57:43 Uhr:
Auf YouTube kann man kostenlos seine Wunschmusik streamen.
Das kann man aber auch vorab zu Hause machen und das Ergebnis dann auf einen Datenträger überspielen, den man dann im Audio-System des Fahrzeugs abspielen kann.
@Opelowski ich wünsche dir eigentlich nur gute Besserung
@Drahkke mein Auto hat sogar spotify inklusiv 😉. Datenträger sind wohl eine aussterbende Gattung.
Ich höre mir Diskussionen an, zu verschiedensten Themen, auch mal abseits von Bild etc pp
Da meine Zeit begrenzt ist, nutze ich die Zeit beim fahren damit.
Ein Handy in der Hand, eine Anwendung aktiv. „Aber benutzt habe ich das Handy nicht, Herr Richter“. Würde ich genau so sagen, sorgt für große Heiterkeit.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. Januar 2020 um 14:00:16 Uhr:
Zitat:
@Schubbie schrieb am 19. Januar 2020 um 13:57:43 Uhr:
Auf YouTube kann man kostenlos seine Wunschmusik streamen.
Das kann man aber auch vorab zu Hause machen und das Ergebnis dann auf einen Datenträger überspielen, den man dann im Audio-System des Fahrzeugs abspielen kann.
ich wollts gerade posten... über die Quietsche-Lautsprecherchen vom Handy o. Verbindung zur Audioanlage tut sich das im Auto bestimmt keiner an.
Gehts um YT-Videos, mag es in Einzelfällen anders aussehen.
Aber der Punkt YT ist ohnehin sowas von unerheblich für die rechtliche Bewertung um die es gerade geht.
Deswegen würde ich einfach den Sachbearbeiter anrufen und vielleicht hat man Glück und wenn nicht, dann halt nicht.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 19. Januar 2020 um 14:11:40 Uhr:
Deswegen würde ich einfach den Sachbearbeiter anrufen und vielleicht hat man Glück und wenn nicht, dann halt nicht.
Hatten wir schon mehrfach.
noch was neues oder müssen alle nur noch schon gehabtes nachlabern?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 19. Januar 2020 um 14:11:40 Uhr:
Deswegen würde ich einfach den Sachbearbeiter anrufen und vielleicht hat man Glück und wenn nicht, dann halt nicht.
nur war der nicht dabei, was soll er anderes dazu sagen? Der wird nach Aktenlage entscheiden. In den Rücken fallen wird er dem Beamten wohl kaum.
@hakael wenn du diese Land überreguliert findest, so nimm doch einfach ein Anderes!
Grüße vom Armani-Biker...
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 19. Jan. 2020 um 14:13:00 Uhr:
@Schubbie schrieb am 19. Januar 2020 um 14:11:40 Uhr:
Deswegen würde ich einfach den Sachbearbeiter anrufen und vielleicht hat man Glück und wenn nicht, dann halt nicht.Hatten wir schon mehrfach.
noch was neues oder müssen alle nur noch schon gehabtes nachlabern?
Ich laber mich halt gerne nach, wenn ich meine, dass es noch nicht angekommen ist.
Aber muss man immer labern, dass alles schon da war? Das Gelaber ist mindestens genauso überflüssig.
Zitat:
@Armani-Biker71 schrieb am 19. Januar 2020 um 15:36:08 Uhr:
@hakael wenn du diese Land überreguliert findest, so nimm doch einfach ein Anderes!Grüße vom Armani-Biker...
Ich liebe solche Argumente.
Vermutlich hat der/die/das(?) Moorteufelchen die Sache richtig analysiert, bei denen, welchen das Abstraktionsvermögen fehlt, die verschiedenen Ebenen des Sachverhalts „Benutzen“ zu verstehen, helfen leider keine weiteren Worte. Fällt zwar schwer zu akzeptieren, ist dann aber so.