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Rote Ampel überfahren, aber nicht selbst gefahren - was tun?

Themenstarteram 31. Juli 2017 um 9:53

Hallo allerseits,

ich habe heute einen Anhörungsbogen erhalten. Es ist kein zu erwartendes Bußgeld vermerkt. Der Vorwurf (Überfahren einer roten Ampel) wird zur Last gelegt, Fotos sind ebenfalls vorhanden.

Nun war ich als Halter des Wagens allerdings nicht der Fahrer, sondern mein Vater. Deshalb stellt sich mir insbesondere hier die Frage, wie ich reagieren soll. Wäre es sinnvoll, im Fragebogen überhaupt keine Angaben zum Fahrer zu machen, mit der Anmerkung, dass ich nicht selbst gefahren bin?

Sehe ich es richtig, dass ich dann trotzdem auf Bußgeld und ggf. Punkten sitzen bleiben würde? D.h. ohne Anwalt wäre eine Anfechtung und Aufhebung des Verfahrens sowieso nicht möglich? Wie groß wären denn überhaupt die Erfolgschancen, aus der Sache ohne Bußgeld/Punkte heraus zu kommen?

 

Grüße

Beste Antwort im Thema

Es gibt klare Regeln, ab wann ein Rotlichtverstoß ein Rotlichtverstoß ist. Ab Zeit xx drüber ist es einer. Also viel zu diskutieren gibt es da nicht, wenn man nicht gerade wegen besonderen Umständen (Krankenwagen Platz gemacht usw.) drüber ist. Aber da immer zwei Aufnahmen gemacht werden, kann ziemlich genau gesagt werden, ob es ein "Klassischer" war.

Fahrtenbuch ist halt eine Sache. Zu den Chancen drum herum zu kommen wird Dir hier im Forum sicherlich alles angeboten werden, was es so an rechnerischen Möglichkeiten gibt, insofern da vorsichtig sein. ;)

Wichtig ist halt zu wissen, Dass Ihr beide die schlimmsten Verbrecher seid, die die Menschheit je gesehen hat, und daher auf ewig in der Hölle schmoren werdet. Die Hintergründe hierzu wirst Du in Kürze von der entsprechenden Fraktion in diesem Thread lesen. :D

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Also möchte Dein Vater es nicht zugeben?

Dann erstmal keine Angaben machen. Zur Sache musst Du Dich nicht äußern.

am 31. Juli 2017 um 10:04

Die Behörde wird dann versuchen, den Fahrer zu identifizieren. Wenn ihr das nicht gelingt, kommt ggf. die Auflage eines Fahrtenbuchs.

OB dein Vater einen Anwalt beteiligen möchte, ist allein seine Entscheidung und hängt sicher auch davon ab, was es für ihn bedeutet (Ampel länger als 1 Sek. rot? Konto in Flensburg schon gut gefüllt? Auf Auto angewiesen?)

Themenstarteram 31. Juli 2017 um 10:06

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 31. Juli 2017 um 11:55:18 Uhr:

Also möchte Dein Vater es nicht zugeben?

Dann erstmal keine Angaben machen. Zur Sache musst Du Dich nicht äußern.

Mir gegenüber schon, aber der Bußgeldstelle gegenüber nicht! Ich frage mich nur, wie groß die Chancen wären, erfolgreich zu sein. Am Ende kostet es mehr Zeit und Aufregung, als es wert ist. Es wäre natürlich auch interessant zu wissen, welche Strafe hier im Raum stünde - da machen ja z.B. ein paar Sekunden bei der Dauer des Gelblichts schon einen gewaltigen Unterschied. Dazu wurden ja leider gar keine Angaben gemacht, weshalb man da wohl nur per Anwalt/Akteneinsicht weiter kommen würde.

Zitat:

@situ schrieb am 31. Juli 2017 um 12:04:43 Uhr:

Die Behörde wird dann versuchen, den Fahrer zu identifizieren. Wenn ihr das nicht gelingt, kommt ggf. die Auflage eines Fahrtenbuchs.

Also kann man dann damit rechnen, dass die Polizei klingelt?

am 31. Juli 2017 um 10:08

Das Gelblicht spielt keine Rolle. Ab 1 Sek, nach rot wird es ernstlich. Die Sätze findet Google mit Stichwort "Bußgeld - Rotlichtverstoß" in 0,00045 Sekunden.

http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-rotlichtverstoss/

Die auf dieser Seite (natürlich Anwaltwerbung) mögliche "Prüfung Einspruch" empfehle ich nicht. Wenn dein Vater oder du Mitglied eines führenden Automobilklubs bist, gibt es die Erstberatung bei einem Anwalt vor Ort gratis.

Ja, mit Polizeibesuch ist zu rechnen. Auch mir Befragung von Nachbarn.

Es gibt klare Regeln, ab wann ein Rotlichtverstoß ein Rotlichtverstoß ist. Ab Zeit xx drüber ist es einer. Also viel zu diskutieren gibt es da nicht, wenn man nicht gerade wegen besonderen Umständen (Krankenwagen Platz gemacht usw.) drüber ist. Aber da immer zwei Aufnahmen gemacht werden, kann ziemlich genau gesagt werden, ob es ein "Klassischer" war.

Fahrtenbuch ist halt eine Sache. Zu den Chancen drum herum zu kommen wird Dir hier im Forum sicherlich alles angeboten werden, was es so an rechnerischen Möglichkeiten gibt, insofern da vorsichtig sein. ;)

Wichtig ist halt zu wissen, Dass Ihr beide die schlimmsten Verbrecher seid, die die Menschheit je gesehen hat, und daher auf ewig in der Hölle schmoren werdet. Die Hintergründe hierzu wirst Du in Kürze von der entsprechenden Fraktion in diesem Thread lesen. :D

Themenstarteram 31. Juli 2017 um 10:12

Zitat:

@situ schrieb am 31. Juli 2017 um 12:08:51 Uhr:

Das Gelblicht spielt keine Rolle. Ab 1 Sek, nach rot wird es ernstlich. Die Sätze findet Google mit Stichwort "Bußgeld - Rotlichtverstoß" in 0,00045 Sekunden.

http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-rotlichtverstoss/

Du hast natürlich Recht. Keine Ahnung, wie ich jetzt auf Gelblicht kam... Wären eben diese Details schon im ersten Schreiben vermerkt, wüsste man, was auf einen zukommen würde und könnte dementsprechend reagieren. So weiß ich eben nicht, ob es den Aufwand "wert" wäre.

am 31. Juli 2017 um 10:14

Telefon?

Bei der nun zu erwarteten Rechtsberatung und Verhaltensempfehlungen hier nie aus den Augen verlieren, dass das Laienansichten sind.

Für Akteneinsicht braucht es keinen Anwalt. Ist etwas kompliziert, aber auch hier hilft google.

https://www.bussgeldkatalog.org/akteneinsicht/

es geht um 90.- € und einen Punkt, wenn es unter einer Sekunde war, sonst 200.- €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Gegen Deinen Vater musst Du nicht aussagen. Du kannst auch einfach gar nichts machen, dann wirst vermutlich Du den Bußgeldbescheid erhalten, zumindest wenn Du Deinem Vater leidlich ähnlich siehst.

Man kann natürlich gegen den Bescheid Einspruch einlegen, den man nicht begründet. Dann wartet man in Ruhe die Verjährungsfrist von drei Monaten ab und kann dann den Vater als Fahrer benennen. Der kann dann nicht mehr belangt werden. Risiko dieses Weges: Fahrtenbuchauflage. Es kann auch sein, dass die Behörde von sich aus weiter ermittelt, wenn sie nach Prüfung Dich als Fahrer ausschließen.

Auf den Anhörungsbogen muss man nicht reagieren und würde ich an Deiner Stelle auch nicht.

Antwort von Kai R.:

Auf den Anhörungsbogen muss man nicht reagieren und würde ich an Deiner Stelle auch nicht.

 

Auf Seite 2 des Anhörungsbogens steht aber eine andere Aussage:

"Sie sind aber in jedem Fall verpflichtet ....... im Anhörungsbogen (Nr. 1) vollständig und richtig zu beantworten".

ja ja. Was wenn man ihn gar nicht bekommen hat? Kommt ja mit normaler Post. Die Anhörung ist vorgeschrieben, das nicht zurücksenden zieht aber keine Folgen nach sich. Zumal die Informationen zu Nr. 1 der Behörde ja bekannt sind.

Man muss da gar nichts zurück schicken. Nur WENN man Angaben macht, müssen diese natürlich vollständig und wahrheitsgemäß sein.

Ok, hab mir schon gedacht, dass wieder Alles "zerrupft" wird.

Sorry, dass ich den Anhörungsbogen zitiert habe!

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